Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.12.13

Klage gegen Tagesschau-App in 2. Instanz abgewiesen

Dass die von acht Zeitungsverlagen angestrengte Klage gegen die Smartphone-App der Tagesschau in der Berufungsinstanz beim OLG Köln wohl keinen Erfolg haben würde, hatte sich bereits abgezeichnet. Mit Urteil vom 20.12.2013 hat das OLG Köln die Klage jetzt abgewiesen und ein anderslautendes Urteil des Landgerichts Köln aufgehoben.

Das zentrale Argument des Senats besteht darin, dass die Tagesschau-App lediglich eine Umsetzung von tagesschau.de sei. Auf diesen Umstand hatte ich hier im Blog bereits vor über zwei Jahren hingewiesen. Tagesschau.de habe, so das OLG, den gesetzlich vorgegebenen Dreistufen-Test durchlaufen und ist anschließend durch die Niedersächsische Staatskanzlei freigegeben worden. Die Freigabe sei eine verbindliche Feststellung der Konformität des Medienangebots mit den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages. Der Senat als Wettbewerbsgericht sei an die rechtliche Bewertung der mit der Prüfung des Telemedienkonzepts befassten Institutionen gebunden.

Das Gericht geht also davon aus, dass es vor diesem Hintergrund eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens überhaupt nicht befugt sei, abweichend von der behördlichen Prüfung, einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag festzustellen.

Das OLG Köln hat die Revison zum BGH zugelassen.

Funfact am Rande: Christoph Keese vom Springer-Verlag hat sich vor zweieinhalb Jahren darüber beklagt, dass ich den Verlagen im Wege der Ferndiagnose eine Niederlage vor Gericht prophezeit habe.

posted by Stadler at 15:42  

Ein Kommentar

  1. Das sollten Sie dem Keese ruhig schön genüsslich ins Gesicht schmieren. „LoL“ und „owned“ und sowas…

    Comment by johnson — 21.12, 2013 @ 10:43

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