Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.11.13

Mit Europarecht gegen die Abhörpraxis des GCHQ?

Porf. Franz C. Mayer geht im Verfassungsblog der interessanten Frage nach, ob gegen die Abhöraktionen des britischen Geheimdienstes GCHQ mit Mitteln des EU-Rechts vorgegangen werden kann.

Mayer sieht zunächst Kerngewährleistungen des Unionsrechts betroffen, die sich u.a. aus Art. 8 der Charta der Grundrechte, aus Art. 16 AEUV und den Richtlinien zum Datenschutz (95/46/EG und 2002/58/EG) ergeben.

Sodann weist Mayer aber auf den Umstand hin, dass diese Kerngewährleistungen die Mitgliedsstaaten häufig gar nicht binden. Darauf, dass das europäische Datenschutzrecht den Bereich Strafverfolgung, innere Sicherheit und Staatsicherheit der Mitgliedsstaaten nicht regelt und insbesondere keine Handhabe gegen die Datenerhebung durch Geheimdienste bietet, hatte ich hier ebenfalls hingewiesen.

Mayer meint gleichwohl, dass diese Bereichsausnahmen des Europarechts für öffentliche und nationale Sicherheit eventuell nicht eingreifen werden, weil die britischen Maßnahmen zu breit, zu unbestimmt und zu ungezielt sein könnten. Sollte es ein diesbezügliches Verfahren vor dem EuGH geben, dürfte auch die Frage zentral sein, ob die europäischen Grundrechte nur die EU-Organe oder auch die Mitgliedsstaaten binden, was nach der Grundrechtecharta allerdings zweifelhaft erscheint.

Das Ganze ist am Ende aber natürlich auch eine politische Frage. Was ist die Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus durch die EU denn überhaupt wert, wenn einzelne Mitgliedsstaaten gleichzeitig in uferloser Art und Weise den Internet- und Telefonverkehr überwachen und anlasslos und massenhaft Daten speichern? Zumal dies, wie wir mittlerweile wissen, durchaus auch zum Zwecke der Polit- und Wirtschaftsspionage geschieht.

Mayer fordert in seinem Beitrag schließlich mit Blick auf das deutsche Recht und die Rolle des BND, dass die sog. „strategische Fernmeldeu?berwachung“ – die in der Tat ein Relikt aus dem Kalten Krieg ist – eineinhalb Jahrzehnte nach der letzten Äußerung des BVerfG auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gehört. Eine Forderung, mit der er bei mir offene Türen einrennt.

Wir brauchen insoweit aber nicht nur eine neue juristische Debatte, sondern vor allen Dingen auch eine gesellschaftliche. Der tatsächliche Umfang der Überwachung durch Geheimdienste war einer breiten Öffentlichkeit bislang nicht bekannt, weil er von der Politik gezielt verschleiert wird und die Medien zu wenig berichtet haben. Es ist deshalb essentiell, die Rolle des BND bei der Überwachung des Internets besser auszuleuchten und kritisch zu hinterfragen.

posted by Stadler at 10:52  

3 Comments

  1. > Eine Forderung, mit der er bei mir offene Türen einrennt.

    Diese und vergleichbare Forderungen liest man in letzter häufig in Law-Blogs. Ich frage mich nur: wieso setzt niemand der Autoren/Anwälte dies in die Tat um? Klar, es kostet mind. Zeit, aber spät. ein kollegialer Zusammenschluss sollte dazu doch in der dazu Lage sein, oder? Wo ist mein Denkfehler?

    Comment by Fragensteller — 18.11, 2013 @ 11:06

  2. Es ist völlig egal, ob man klagt – und die Klage womöglich gewinnt -, politische Vereinbarungen erzielt oder einen länderübergreifenden, gesellschaftlichen Konsens über das, was Geheimdienste dürfen und was nicht erzielt. Tatsache ist: das Abgreifen eines Großteils der weltweiten Telekommunikation ist technisch machbar. Ebenso die Datenanalyse inkl. gezieltes Filtern nach Personen, Rufnummern, Mailadressen, IPs, Stichworten. Mehr noch: die Installationen dazu sind bereits in Betrieb und werden sogar ausgebaut. Ergo werden sie genutzt. Ächtung, Verträge, Vereinbarungen usw. ändern daran mindestens solange nichts, wie nicht eine Kontrolle der kritischen Knoten möglich ist. Auf Zusicherungen der Amerikaner und/oder Engländer (Russen, Chinesen, Australier, Kanadier, Schweden und den Rest) kann und darf man sich dabei nicht verlassen. Und wenn wir nicht einmal auf eigenem Boden deutsches Recht durchsetzen können bzw. die Regierung es nicht durchsetzen will, vielmehr die Standorte in unserem Land zur Verfügung stellt und Handreichungen unbekannten Ausmaßes übernimmt, wird die Überwachung nicht weniger, sondern mehr.

    Comment by M. Boettcher — 18.11, 2013 @ 18:41

  3. @M. Boettcher: das ist mir alles klar und trifft nicht den Kern meiner Frage. Die einzige Möglichkeit überhaupt etwas zu erreichen besteht nun mal darin die Kontrollinstanzen zu nutzen bzw. zu stärken, wie z.B. das zitierte BVerfG. Resignation ist verständlich, aber nicht zielführend.
    Ich frage mich nur, wieso die, die a) zurecht die Missstände aufzeigen und b) es am besten wissen/können sollten – eben die kritischen Anwälte – , ihre “man-müsste-nur-mal”-Vorschläge nicht auch in die Tat umsetzen.

    Comment by Fragensteller — 19.11, 2013 @ 11:23

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