Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.11.13

Erneute Schlappe für Weichert vor dem VG Schleswig

Wie die Deutsche Apothekerzeitung berichtet, hat das Verwaltungsgericht Schleswig dem schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert verschiedene Aussagen, wonach das Münchener Apothekenrechenzentrum VSA bei der Verarbeitung von Rezeptdaten gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, untersagt.

Weichert hatte über die VSA u.a. wörtlich gesagt: „Für die VSA und den IMS-Konzern ist die illegale Nutzung der Rezeptdaten ein lohnendes Geschäftsmodell, das sie anscheinend solange fortsetzen wollen, bis es ihnen gerichtlich untersagt wird“. Außerdem hat Weichert in verschiedenen Interviews behauptet, bei der VSA würden Daten, die dann weitergegeben werden, nicht ausreichend anonymisiert.

Weichert ist für seine forsche Art, die häufig auch juristisch über das Ziel hinausschießt, bekannt. In letzter Zeit war das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, dem Weichert vorsteht, mehrfach vor den Verwaltungsgerichten unterlegen.

posted by Stadler at 17:53  

2 Comments

  1. Nun ja, ich sehe das ULD ebenfalls durchaus kritisch. Doch sieht man das Verhalten der Industrie, das Datenschutz ehr für eine Richtlinie hält und der Politik, die vollständige Transparenz des Bürgers fordert und wirklich alles überwachen, jedoch nichts sagen möchte, dann ist es sicher gerechtfertigt mal über das Ziel hinaus zu schießen.

    Ich kann mich definitiv dem Überwachungswahn nicht entziehen. Und ich habe ganz sicher nichts Illegales vor, Terror schon gar nicht.

    Es gibt ein massives Ungleichgewicht, dem jegliche Begründung fehlt.

    Als Datenschutzbeauftragter hätte ich aber sowas von keine Lust mich zur Witzfigur abstempeln zu lassen – zumal wirklich niemandem, nicht einmal der Industrie damit gedient wäre. Gesetzesverstöße oder Beugungen dienen niemandem außer Verbrechern.

    Juristen lieben doch die Verhältnismäßigkeit. Oder ist das auch nur eine Richtlinie?

    Comment by Joachim — 13.11, 2013 @ 13:41

  2. Verwaltungsgerichte (gerade in der ersten Instanz) fällen viele freiheitsfeindliche, diskriminierende und/oder rassistische Urteile. Als Beispiel sei auf VG Koblenz und die Enscheidung zum „Racial Profiling“ bei der Bundespolizei hingewiesen. Insofern wünsche ich Herrn Weichert alles Gute und Erfolg in der nächsten Instanz.

    PS: Sich auf das Lobbyblatt des Apothekenverbandes zu beziehen ist auch nicht gerade fachlich neutral.

    Comment by V. — 17.11, 2013 @ 22:27

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