Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.9.13

Das besondere elektronische Anwaltspostfach

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) entwickelt derzeit ein IT-System für die deutsche Anwaltschaft, um ihren Mitgliedern das besondere elektronische Anwaltspostfach, das das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs verlangt, bereitzustellen. Darüber berichtete heute der Vizepräsident der BRAK Dr. Abend auf dem EDV-Gerichtstag in Saarbrücken.

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bestimmt, dass die Bundesrechtsanwaltskammer für jeden eingetragenen Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten muss und zwar bis zum 01.01.2016.

Das System soll nach Aussage Abends einfacher zu bedienen sein als das derzeit im Betrieb befindliche EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach). Es soll außerdem offen und nicht an bestimmte Betriebssysteme gebunden sein. Eine spezielle Anwaltssoftware wird nicht Voraussetzung für die Benutzung des Postfachs sein. Vielmehr soll ein Internetzugang und eine elektronische Signatur ausreichend sein, um das Anwaltspostfach zu benutzen.

Die BRAK versucht laut Dr. Abend derzeit auch das repräsentative anwaltliche Kommunikationsverhalten zu ermitteln. Nach einer eigenen Umfrage geht die BRAK von 13 anwaltlichem Schreiben pro Verfahren aus. Das System wird nach Ansicht der BRAK insgesamt ca. 87 Mio. Schreiben pro Jahr übermitteln müssen, die teilweise auch mit umfangreiche Anlagen versehen sind. Die Gesamtzahl der Dokumente dürfte deshalb noch deutlich höher liegen.

Dr. Abend wies in seinem Vortrag außerdem darauf hin, dass Deutschland beim elektronischen Rechtsverkehr derzeit noch eher zu den Schlusslichtern in Europa zählt. Der Vertreter der BRAK beanstandete ferner, dass eine verbindliche Verpflichtung der Gerichte fehlt, ab einem bestimmten Zeitpunkt elektronische Dokumente an Anwälte zu senden. Nur die Einreichung anwaltlicher Schriftsätze in elektronischer Form sei im Gesetz verpflichtend vorgesehen, so Dr. Abend von der BRAK.

Man darf gespannt sein, ob die zeitlichen Vorgaben des Gesetzes eingehalten werden und ob das System dann auch ausreichend sicher, anwenderfreundlich und fehlerfrei arbeiten wird.

posted by Stadler at 10:35  

11 Comments

  1. Internationaler Vergleich: hat Abend denn was erzählt, was die Angloamerikaner machen? Einfache E-Mail? Wie sieht das aus für international tätige Kanzleien? Von Land zu Land spezielle, proprietäre Lösungen? Oder ist Deutschland Vorreiter bei der Abschottung: Sonderbehandlung von Email einzelner Berufsgruppen oder Branchen? Am Rande: nur QualSig und nicht eID?

    Comment by Wolfgang Ksoll — 26.09, 2013 @ 11:09

  2. Wie sicher ist diese Kommunikation vor Geheimdiensten? Kann man sich auch weigern, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass das von den Behörden genutzte Betriebssystem unsicher ist?
    Ich erinnere daran, dass das Justizministerium Niedersachsen noch vor(!) dem Start von Windows Vista entschied, seine gesamte Infrastruktur auf dieses damals neue Betriebssystem umzustellen.

    Comment by Wolf — 26.09, 2013 @ 11:14

  3. Die Zweifel beziehen sich natütlich auf die Sicherheit, nicht auf die Unsicherheit des Systems. ;)

    Comment by Wolf — 26.09, 2013 @ 11:32

  4. „Es soll außerdem offen und nicht an bestimmte Betriebssysteme gebunden sein. “

    Die Botschaft höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. ;-)

    Das wäre doch einmal etwas völlig Neues.

    Comment by RA Michael Seidlitz — 26.09, 2013 @ 11:59

  5. Österreich hat doch schon seit einiger Zeit einen umfassenden elektronischen Verkehr mit Gerichten eingeführt. Vielleicht sollte man dort was abschauen…

    Comment by SJ — 26.09, 2013 @ 14:36

  6. Vielleicht sollte man bei dieser Gelegenheit mal über einen PGP-Schlüssel nachdenken und solche Nachrichten verschlüsseln lassen. Für Anwälte wäre es ein leichtes, den öffentlichen Schlüssel bei Gericht zu hinterlegen.

    Comment by Konni Scheller — 26.09, 2013 @ 14:39

  7. Eine Frage, die mir derzeit unter den Nägeln brennt, ist:

    macht man sich möglicherweise strafbar, wenn man E-Mails
    für die Versendung von Schriftsätzen, die Information von Mandanten und andere vertrauliche Dinge nutzt ?

    Welcher Sicherheitsstandard schließt dieses Risiko angesichts massiver Sicherheitslücken aus ?

    Bekanntlich werden bevorzugt verschlüsselte Mitteilungen erfasst und ausgewertet…..

    Comment by Arne Rathjen, Rechtsanwalt — 26.09, 2013 @ 19:05

  8. Juristen und die Technik :D

    Am Ende kommt da wahrscheinlich ein völlig lächerliches Webinterface und eine Zentrale Infrastruktur raus. Ende zu Ende Verschlüsselung wird sicher KEIN Feature davon sein.
    Und anstelle eines PGP oder MIME gestützten Verfahrens kommt sicherlich dieser Sicherheitssupergau von E-Perso zum Einsatz.

    Ganz hervorragend.

    Wäre ich ein Anwalt würde ich mich diesem System verweigern. Das tut echt schon weh so dumm ist das, was da immer wieder gemacht wird in Deutschland.
    PGP benutzen ist einfacher, sicherer, billiger. Aber ppssssst!

    Comment by ITguy — 27.09, 2013 @ 11:20

  9. @Wolf
    „Kann man sich auch weigern, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass das von den Behörden genutzte Betriebssystem unsicher ist?“
    Berechtigte Zweifel? Woher nehmen sie denn noch Zweifel? Nach dem Stand der Berichterstattung MUSS ein vernünftiger Mensch davon ausgehen, dass Microsoft und auch Apple Softwarelösungen gezielt Backdoors enthalten.

    Jemand der anderes behauptet wird entweder dafür bezahlt oder hat sich keine fünf Minuten mit der Thematik beschäftigt.

    Comment by ITguy — 27.09, 2013 @ 11:24

  10. Ja, der Versand von Mandanteninformationen via ungesicherter elektronischer Medien dürfte strafbar sein.

    Das gerade von Informatikern immer wieder herangezogene Äquivalent zur E-Mail ist bekanntlich die Postkarte.

    Je nach getriebenem Aufwand stellt selbst der einfache Briefumschlag eine bessere Sicherheit gegen Kenntnisnahme Dritter dar, weil Manipulationen erkennbar sein _können_. Der E-Mail sehe ich das nie an, was eine Hemmschwelle schon nicht entstehen ließe.

    Comment by Rechtsanwalt Grehsin — 27.09, 2013 @ 15:17

  11. Ich freue mich schon auf den Tag, an welchem ganze Strafakten im Internet kursieren, weil das System nicht sicher ist.

    Das wird eine Sternstunde!

    Comment by Marlies — 29.09, 2013 @ 15:01

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