Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.8.13

Datenspionage in Deutschland: Warum ermitteln die Staatsanwaltschaften nicht?

Die Piratenpartei Bayern greift in einer aktuellen Pressemitteilung eine Berichterstattung des ZDF-Politmagazins „Frontal21“ auf, wonach die Firma Level 3 Communications GmbH in von ihr betriebenen Rechenzentren, u.a. in München, für amerikanische Geheimdienste Datenspionage betreibt und fordert die bayerische Justizministerin auf, die Staatsanwaltschaft zu veranlassen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die SZ nennt heute die Namen großer TK-Unternehmen, darunter wiederum Level 3 und auch Vodafone, die dem britischen Geheimdienst beim Ausspähen helfen.

Brisant an diesen Informationen ist auch der Umstand, dass mehr als 200 Privatunternehmen laut ZDF aufgrund einer Gestattung der Bundesregierung, die schon aus dem Jahre 2003 stammen soll, auf deutschem Boden Spionage für ausländische Dienste betreiben. Eine solche Gestattung wäre natürlich grob rechtswidrig und würde eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung unmittelbar durch die Bundesregierung darstellen.

Wenn der Bericht stimmt, dann steht die Begehung von Straftaten nach §§ 202a, 202b StGB und § 17 Abs. 2 UWG (Betriebsspionage) im Raum. Für deutsche Staatsanwaltschaften gilt das Legalitätsprinzip, d.h., sie müssen in diesen Fällen ermitteln.

Wenn jetzt also nicht zügig gegen Mitarbeiter und Verantwortliche von Unternehmen wie Level 3 Communications strafrechtlich ermittelt wird, wird man sich die Frage stellen müssen, welche politischen Kräfte die nach dem Gesetz gebotenen Ermittlungen verhindern.

posted by Stadler at 11:55  

32 Comments

  1. Ein guter Grund, zu fragen, wann – auf die Initiative der FDP, Grünen, Linken und Piraten – das Weisungsrecht der Justizminister abgeschafft wird, damit die StA auch tatsächlich die „neutralste Behörde der Welt“ wird.

    Hierzu lesenwerter Artikel in der Legal Tribune Online

    http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/wahlprogramme-parteien-bundestagswahl-2013-unabhaengigkeit-staatsanwaltschaft-weisungsrecht/

    Comment by Pressekritik — 2.08, 2013 @ 12:04

  2. Sind die Staatsanwaltschaften in unserem Land nicht weisungsgebunden? https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt#Stellung

    Comment by Emmy — 2.08, 2013 @ 12:17

  3. Angenommen ein Staatsanwalt nähme die Ermittlungen auf. Der oder die wäre fachlich gut beraten, sich auch alle Fiber-Laufpläne und Switch-Konfigurationen ab RZ in die Welt aushändigen zu lassen. Weil im RZ steht wahrscheinlich nur ein recht unscheinbarer Abzweiger, von dem alle Datenpakete 1:1 auf eine separate Fiber zu einem US-Stützpunkt in der Nähe gespiegelt werden. Die eigentliche Analyse und Speicherung findet wahrscheinlich erst dort in einem besser geschütztem Umfeld statt. Sprich, nicht ohne mindestens zwei bis drei echte Experten bei Level 3 auf der Matte auftauchen. ;-)

    Comment by Werwaswo — 2.08, 2013 @ 12:21

  4. Wenn jetzt also nicht zügig gegen Mitarbeiter und Verantwortliche von Unternehmen wie Level 3 Communications strafrechtlich ermittelt wird, wird man sich die Frage stellen müssen, welche politischen Kräfte die nach dem Gesetz gebotenen Ermittlungen verhindern.

    Ich will ja nicht allzu pessimistisch erscheinen, aber ich fange schon mal damit an, mir diese Frage zu stellen.

    Comment by SC — 2.08, 2013 @ 12:47

  5. Blöde Frage eines Laien: In wie weit könnte eine Privatperson bzw. eine Gruppe von Privatpersonen in diesem Fall Anzeige erstatten oder Klage einreichen? Und hätte so ein Versuch überhaupt Bestand?

    Comment by Jakob — 2.08, 2013 @ 13:08

  6. Noch eine Laienfrage: Wenn Vodafone mein Telefon- und Internetprovider ist (dem ist so) und der begründete Verdacht besteht, dass Vodafone Deutschland Daten an den britischen Geheimdienst weitergegeben hat, kann/muss/sollte ich dann klagen? Bzw. was kann ich da tun?

    Comment by rrho — 2.08, 2013 @ 13:24

  7. Muss man sich diese Frage wirklich stellen? Die Antwort ist doch einfach: Ausspähung des Volkes wird von allen Parteien gedeckt, die bereits einmal Regierungsverantwortung hatten. Sie wird von CDU/CSU/SPD massiv gefordert und gefördert, von FDP und Grünen nicht verhindert, vielmehr stillschweigend geduldet. Bürgerrechte zählen nicht, wenn es um Macht und Machterhalt geht. Wir dürfen Demokratie im Sandkasten spielen, gelebt wird etwas anderes. Der Staatsapparat flankiert insgesamt lediglich die Wünsche der Politik und sichert den Machtanspruch weniger. Daran wird sich rein gar nichts ändern, wenn wir Bürger nicht anfangen uns zu wehren. 1989 hat ein Staat vorgemacht, was man tun kann um eine übermächtige, korrupte Clique an der Spitze des Staates und seiner Gliederungen kalt zu stellen. Es ist höchste Zeit für eine Neuauflage, diesmal in der vereinigten Republik.

    Comment by M. Boettcher — 2.08, 2013 @ 13:25

  8. @Jakob: Es handelt sich um Straftaten. Gemäß dem Legalitätsprinzip kann man höchstens zur Polizei gehen und Strafantrag stellen. Den Antrag MUSS die Polizei an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben, die sich dann darum kümmert.

    Lainhaft ausgedrückt kann ich ja auch niemanden wg Mordes verklagen. Das kann nur der Staat (Bundesland resp Bund). Durch die Staats- resp Bundesanwaltschaft.
    Wenn mein Vater ermordet wird, kann ich als Privatperson höchstens Zivilklage vor dem Zivilgericht wg Schadenersatz (idR gegen den Mörder) einreichen, aber die eigtl Klage vor dem Strafgericht ist nicht Baustelle der Privatperson. (Nebenklage mal ausgelassen …)

    Comment by Florian — 2.08, 2013 @ 13:32

  9. @Jakob: Ich habe zum Thema Klage/Anklage (Zivil-/Strafrecht) schon vor längerer Zeit mal was geschrieben, ich hoffe, das hilft beim Aufdröseln: http://blog.atari-frosch.de/2011/04/15/juristische-begriffe-und-das-mit-dem-mut/

    Was Vodafone angeht, vermute ich, könntest Du eine Anfrage nach BDSG stellen. §§ hab ich grad keine zur Hand. Eine deutsche Firma muß Dir aber jederzeit Auskunft darüber geben, was sie über Dich gespeichert haben und wem sie die Daten weitergegeben haben.

    Gruß, Frosch

    Comment by Atari-Frosch — 2.08, 2013 @ 14:01

  10. Trifft hier nicht auch § 303b StGB zu, da durch den Zugriff die Verarbeitungs- und Weiterleistungsgeschwindigkeit, sowie die zur Verfügung stehende Bandbreite beeinträchtigt wird? Und dies auch in Fällen in denen nicht direkt auf die individuellen Daten zugegriffen wird, sondern diese nur durch einen Filter-demon geleitet werden.

    Dadurch entsteht den Betroffenen ein Nachteil, wirtschaftlicher Schaden durch Beeinträchtigung der Produktivkapazität und sollten die betreffenden Provider die Kosten nicht den Diensten belasten, sondern auf die Nutzer umlegen müsste man über die §§ 263 StGB und 248 a mit Vorliegen besonderen öffentlichen Interesses nachdenken.

    Auf jeden Fall ist die in § 263 a erwähnte Beeinflussung des Datenverkehrs zur unbefugten Einwirkung auf den Ablauf gegeben.

    Und in diesem Fall wären es je nach Auftraggeber Taten nach §§ 129 a und 129 b. Somit nach Kegaldefinition Terrorismus und ein Fall für die Bundesanwaltschaft und den Staatsschutz.

    Zu beachten ist auch, dass das BND-Gesetz explizit den operativen Zugriff auf Minderjährige untersagt, damit auch den Diensten die Erlaubnis fehlt in irgendeiner Form und sei es nur im Wege des Zugriffsausschlusses auf die 35-40% des Internetverkehrs und SMS-Traffic zuzugreifen, der auf diese Bevölkerungsgruppe entfällt. Hier gibt es eine explizite Einschränkung der Ausnahmetatbestände, die den Diensten die Möglichkeit der Grundrechtseinschränkung gewähren. Dieser Bereich der Kommunikation ist eine NoGo-Area, die in keiner Weise erfasst, verarbeitet oder gespeichert werden darf.

    Comment by Alexander Vollmer — 2.08, 2013 @ 14:28

  11. Herr Stadler, eine Frage, die Sie hoffentlich beantworten können.

    Was macht eigentlich der Bundesdatenschutzbeauftragte den ganzen Tag? Handelt er schon oder twittert er noch?

    Was ist zum Beispiel aus diesen Sachen geworden?

    http://www.internet-law.de/2013/07/newsletter-vom-verfassungsschutz.html#comments

    Das letzte, was man vom BDSB gehört hat, war die Geschichte eines fiktiven Landes, das sich der Überwachung widmet. Wäre es nicht endlich an der Zeit, dass er agiert statt zu reden?

    Oder akzeptiert man die Geltung des „Recht der Überwacher“ in Deutschland?

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Das-Recht-der-Ueberwacher-1928807.html

    Comment by compliance — 2.08, 2013 @ 14:35

  12. an Level 3:
    Hallo,

    bezugnehmend auf den Artikel „Snowden enthüllt Namen der spähenden Telekomfirmen“ der Süddeutschen Zeitung (http://www.sueddeutsche.de/digital/internet-ueberwachung-snowden-enthuellt-namen-der-spaehenden-telekomfirmen-1.1736791) interessiert mich folgendes:
    Kann Ihrerseits ausgeschlossen werden, dass Datenpakete bei denen ich bzw. meine Endgeräte Source oder Destination sind, inhaltlich in einem Ausmaß, das über den reinen Netzbetrieb (Routing/Forwarding) hinaus geht, analysiert wurden/werden?
    Wenn nicht, auf welcher Rechtsgrundlage (richterliche Beschlüsse) wird hier ein Eingriff in mein Grundrecht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisse vorgenommen?

    Vielen Dank für Ihre Kooperation.
    Mit freundlichen Grüßen

    Comment by Andreas — 2.08, 2013 @ 15:13

  13. @Emmy
    Weisungsgebunden ja, qua Gesetz aber dem Legalitätsprinzip unterworfen, welches höher steht als jede Weisung. Bleibt er trotzdem tatenlos käme §258a StGB in Betracht. Soweit zur Theorie. In der Praxis gilt: wo kein Kläger, da kein Richter.
    Für meine Begriffe wäre es sogar ein Fall für den Bundesanwalt. Würde man Geheimdienst durch Terrorist ersetzen, wären wir einem massiven Angriff auf unsere Telekominfrastruktur ausgesetzt, bei dem nicht nur Privatpersonen, sondern auch Wirtschaft und Politik zu schaden kommen (Wirtschafsspionage, Lauschangriff bei der EU).

    Comment by Markus — 2.08, 2013 @ 15:26

  14. Thomas, rat mal.

    Comment by Volker Birk — 2.08, 2013 @ 16:08

  15. In Deutschland gelten Nachkriegsgesetze, die jetzt angeblich außer Kraft gesetzt werden sollen. Das Grundgesetz spielt da keine Rolle. Ansonsten grüßen sechszehn Jahre Kohl und zwölf Jahre Merkel. CDU/CSU. Man sollte sich daher nicht wundern.

    Comment by Luca Delgado — 2.08, 2013 @ 16:21

  16. Warum ist das eigentlich so schwer, sich mal die Gesetze anzuschauen: TKG §110 i. V. G10:

    Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften

    Zwecks Zulassung muss der Betreiber Ausleitstellen bereitstellen.

    Comment by Igno Ranz — 2.08, 2013 @ 17:15

  17. Zur Not sollte ein Ermittlungserzwingungsverfahren weiterhelfen. Einen Verletzten zu finden sollte angesichts der Breite der Ueberwachung nicht allzu schwierig sein.

    Comment by Bernd — 2.08, 2013 @ 18:27

  18. @Alexander Vollmer: „da durch den Zugriff die Verarbeitungs- und Weiterleistungsgeschwindigkeit, sowie die zur Verfügung stehende Bandbreite beeinträchtigt wird?“

    Wird sie nicht.

    „sondern diese nur durch einen Filter-demon geleitet werden.“

    Werden sie nicht. Sie werden von einer Glasfaserleitung verlustfrei dupliziert.

    „Auf jeden Fall ist die in § 263 a erwähnte Beeinflussung des Datenverkehrs zur unbefugten Einwirkung auf den Ablauf gegeben.“

    Nein, s.o.

    Comment by KS — 2.08, 2013 @ 19:09

  19. Was ist denn mit §99 StGB? IANAL aber für mich klingt das als könnte das passen.

    Comment by Wir — 2.08, 2013 @ 20:29

  20. @ THOMAS STADLER

    Wie wäre es, wenn Sie einen Mustertext für eine Strafanzeige (oder Strafantrag?) der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen würden?

    Damit könnte auch der juristische Laie ohne Formfehler die Staatsanwaltschaften beauftragen.

    Hier hatte jemand eine ähnliche Idee:
    http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Strafantrag-ist-gestellt/forum-262075/msg-23905169/read/

    Wenn sich keine Staatsanwaltschaft für ernsthafte Ermittlungen findet, wissen wir endgültig, wie sehr unser freiheitlich demokratischer Rechtsstaat im Arsch ist.

    Comment by Untertan — 2.08, 2013 @ 22:01

  21. Na also, geht doch:
    http://www.zeit.de/news/2013-08/03/geheimdienste-bundesanwaltschaft-fordert-auskuenfte-in-der-nsa-affaere-03033403

    Comment by Markus — 3.08, 2013 @ 04:09

  22. @21 die Strafanzeige kann grundsätzlich formlos bei jeder Staatsanwaltschaft und Polizeidienststelle gestellt werden. Sie müssen nicht die einzelnen Straftatbestände nennen, welche Ihrer Meinung nach verwirklicht werden könnten sondern lediglich das Ihrer Meinung nach strafbare Verhalten kennzeichnen. Sie sollten darauf verzichten, Vermutungen wie Tatsachen darzustellen, um sich nicht selbst in den Bereich der falschen Verdächtigung zu begeben. Legen Sie einfach dar, was Ihnen bekannt ist und dass Sie davon ausgehen, dass dadurch Strafgesetze verletzt werden. Die Staatsanwaltschaft muss dann tätig werden und den Sachverhalt ermitteln. Es ist nicht Ihre Aufgabe als Bürger, konkret die Verwirklichung einzelner TB Merkmale zu prüfen und darzulegen.

    Comment by zacha — 3.08, 2013 @ 09:09

  23. Ok, habe verstanden, aber warum bringen mich diese Auf- und Erklärung noch mehr zum Kopfschütteln
    ( und der wackelt schon seit Wochen)??

    Nur —- die Beiträge sind mir fast zu nett zu lesen, mich beschleicht das Gefühl jeder hinterläßt ein bisschen Wissen, was aber nichts an der Tatsache ändert. Jedenfalls nichts für den normalen Bürger.
    Ich muss mich den Beiträgen 5 und und 21 anschließen. Das wäre doch mal Hilfe für den Laien-Bürger.

    Comment by Marianne Gabel — 3.08, 2013 @ 09:30

  24. Wenn man den Frontal21-Bericht berücksichtigt, wurden mit diesen Firmen ja Verträge geschlossen. Hinsichtlich der Zielgerichtetheit steht dabei doch außer Frage, dass die Spionage auch grundlegend dahingehend konstruiert ist, Wirtschaftsspionage zu betreiben. Deutsche Politiker, Staatsminister u.a. hätten dann aktiv dazu beigetragen… Muss man mal sacken lassen (neben der Auslieferung der gesamten Bürgeschaft der BRD…).

    Ich frag mich eh schon seit geraumer Zeit, wann endlich mal Staatsanwälte mit (vermutlich notwendig) Hundertschaften ausrücken, um diese Gauner-Cliquen, die sich unseren Staat angeeignet haben, in Haft zu nehmen.

    Ich mein, es geht doch bereits bei Kohl los. Über dessen Verbrechen werden selbst schon Dr.-Arbeiten geschrieben (s. Dr. Arbeit von Frau Dr. Constanze Paffrath). Folgenlos.

    Schröder, Schily, Fischer – das gleiche Szenarion. Die Lügen im Kontext des Kosovo-Einsatzes sind längst publik. Die verbrecherischen Folgen der Sozial-Misere, die mit der Agenda2010 ausgelöst wurden… und zig kleine und große andere Verfassungsbrüche, Vorteilnahmen usw. Folgenlos.

    Und jetzt Merkel und Co seit Jahren. EU-Verbrechen, Banken-Raubzug-Begünstigung, ja, Übereignung der Demokratien an die Bänkster, Verfassungswidrige, höchst verbrecherische Kriegsbeteiligungen, NSU-Verwicklungen usw. usw. usw. Alles folgenlos?!?

    So folgenlos, wie es vermutlich auch hinsichtlich des Falles Mollaths für die bayrischen Amigos ausfallen wird, wo Dr. Schlötterer nicht umsonst schon längst vom Ende des Rechtsstaates spricht.

    Aber Kritiker, Staatsrechtler und viele andere aktiv werdende Leute, werden öffentlich ständig kaltgestellt und ohnehin diffamiert. Und die Presse spielt meist solange mit, bis von außen (wie aktuell bei PRISM) erst die Fakten nicht mehr vom Tisch zu räumen sind. Da freut man sich dann mal über kleine Oasen, wie hier im Blog. Aber was passiert?!?

    Das ist zum Verzweilfen…

    Comment by Johannes — 3.08, 2013 @ 17:58

  25. Wie müsste denn eine Musterklage gegen die Regierung und Mitwisser/Betreiber davor aussehen? Ich würde ja gerne mal was beim hiesigen Staatsanwalt einreichen, also gegen Merkel und Kumpanen wie auch gegen vormalige Regierungs-Verbrecher. Ich bin selber aber nicht rechtlich bewandert. Aber gibt es nicht bürgerrechtsbeflissene Anwälte, die hier für uns Bürger mal was aufsetzen können?

    Comment by Heidi — 3.08, 2013 @ 18:11

  26. Vielleicht ist der Frontal 21-Bericht auch nicht so ganz seriös.

    Zum Vergleich:

    Spionage, steuerfrei
    VERTRAG Berlin gab NSA-Firmen Sonderrechte
    BERLIN taz | Die Bundesregierung hat US-Firmen Sonderrechte eingeräumt, die in Deutschland geheimdienstliche Tätigkeiten ausführten. Die Unternehmen wurden auf Bitten der USA gemäß einem Abkommen zum Nato-Truppenstatut unter anderem von Zöllen, Einkommensteuern, Devisenkontrolle, Ausfuhrbeschränkungen und Gewerbevorschriften befreit. Das geht aus einer Verbalnote des Auswärtigen Amtes von 2008 hervor, die der taz vorliegt.
    2008 wurden etwa Booz Allen Hamilton, dem Arbeitgeber von NSA-Enthüller Edward Snowden, diese Sonderrechte gewährt. Nach einem Bericht des ZDF-Magazins „Frontal 21“ haben seit 2003 insgesamt 207 US-Firmen solche Sonderrechte erhalten.
    Steffen Bockhahn, Geheimdienstexperte der Linken, glaubt, dass alle Bundesregierungen seit 2003 von der Spionage durch den US-Geheimdienst wussten. Die beteiligten Firmen wie „L3 Communications“ seien „keine unbeschriebenen Blätter, sondern bekannte Zuarbeiter von Geheimdiensten. Die Bundesregierung hat geradezu eine Einladung zu Rechtsbruch ausgestellt“, sagt Bockhahn.
    Der Grüne Hans-Christian Ströbele hält es derweil für „unvorstellbar“, dass „eine Genehmigung zum Datenabgreifen ausgestellt wurde“, sagte er der taz. Ein Mitarbeiter Ströbeles erklärte, es handele sich lediglich um eine Befreiung „von bestimmten Teilen des Gewerberechts“. Ansonsten seien sie an deutsches Recht gebunden.
    DENIS SCHNUR

    taz, 2. 8. 2013

    Comment by Eigenwald — 3.08, 2013 @ 20:01

  27. warum werden die grossen, deutschen firmen (automobil, chemie & co) nicht aktiv? hier wird ganz offensichtlich auch betriebsspionage betrieben und mit kenntnis der bundesregierung.

    Comment by ryan — 4.08, 2013 @ 07:15

  28. Die Überwachung und Übermittlung ist sehr wahrscheinlich nicht auf dem Mist der Unternehmen gewachsen, da sie zur Schaffung der Schnittstellen etc. verpflichtet sind. Allerdings kann die Überwachung auch ganz lukrativ sein: http://www.buzer.de/s1.htm?a=23+jveg und http://www.buzer.de/s1.htm?a=anlage+3&g=jveg

    Comment by buzer — 4.08, 2013 @ 18:36

  29. Wir hatten doch schon vor einigen Jahrzehnten dnen Schritt zur Überwachung geschaffen. Voller Glanz präsentierten sich unsere Handy-Netze und das abhörsicher. Bis die Weisung kam, das dieses eben nicht sein darf. Nur leider hat sich damals keiner dafür interessiert. Aber es ist heute ja nicht nur die USA. Jedes Land macht es. Es wäre ein glattes Wunder, würde sich Deutschland nicht genauso verhalten. Eigentlich ist es eine Tatsache, die es schon seit Jahrhunderten gibt. Nur die Mittel und Wege haben sich verfeinert. Heute durchsucht niemand mehr unsere Mülltonnen. Heute ist es einfacher.

    Comment by Karen — 5.08, 2013 @ 23:35

  30. Es wird daran gearbeitet, den entsprechenden ausländischen Firmen den Firmensitz in Deutschland zu entziehen. Das gilt auch für MS, Google, Facebook und andere Unternehmen, Subunternehmen, Provider und Konsorten. Sie dürfen sich darauf einrichten, daß ihre Niederlassungen und Zweigstellen in Deutschland dicht gemacht werden.

    Comment by Richter — 6.08, 2013 @ 19:29

  31. Laienfrage hierzu: „Eine solche Gestattung wäre natürlich grob rechtswidrig und würde eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung unmittelbar durch die Bundesregierung darstellen.“

    Nach der Darstellung des Herrn Foschepoth – so wörtlich – darf die NSA „in Deutschland alles machen“, die Bundesregierung sei durch die geltende Rechtslage verpflichtet. Für mich ist hier ein Widerspruch. Hat Herr Foschepoth recht, ist die Rechtslage tatsächlich so, dass das Fernmeldegeheimnis komplett ausgehebelt ist? Denn so stellt er das ja dar: „Die Beschränkungen sind inzwischen so zahlreich, dass es ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht mehr gibt.“ Wäre das so, könnte die Bundesregierung ein Grundrecht nicht verletzen, dass de facto gar nicht existiert, sondern durch andere Gesetze ausgehebelt ist.

    Dazu würde mich mal eine Bewertung interessieren, denn man liest diese Aussagen dieser Tage ja überall, z.B.:
    http://www.sueddeutsche.de/politik/historiker-foschepoth-ueber-us-ueberwachung-die-nsa-darf-in-deutschland-alles-machen-1.1717216
    http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/freiburger-historiker-josef-foschepoth-ueber-den-datenskandal–74136401.html

    Comment by Eva — 7.08, 2013 @ 16:45

  32. @Eva: Foschepoth ist kein Jurist und die rechtlichen Schlussfolgerungen die er zieht, sind falsch. Spätestens seit der Wiedervereinigung kann Deutschland nicht mehr verpflichtet sein, Abkommen zu befolgen, die gegen inländisches Recht verstoßen würden. Es ist also völlig unerheblich, welche alten Abkommen und Verwaltungsvereinbarungen formal noch gelten. Denn sie haben keinen Vorrang vor dem deutschen Gesetz und schon gar nicht vor dem GG.

    Comment by Stadler — 7.08, 2013 @ 20:52

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