Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.8.13

Bewertungsportal muss keine Auskunft über den Verfasser einer Bewertung geben

Das Landgericht München I hat entschieden (Urteil vom 3.7.2013, Az.: 25 O 23782/12), dass ein Arzt keinen Auskunftsanspruch gegen ein Arztbewertungsportal darauf hat, den Verfasser einer (negativen) Bewertung namentlich zu benennen.

Das Landgericht geht zunächst davon aus, dass ein Diensteanbieter nach § 12 TMG die für die Bereitstellung von Telemedien erhobenen personenbezogenen Daten für andere Zwecke nur verwenden darf, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.

Da weder eine Einwilligung noch eine gesetzliche Gestattung gegeben ist, folgt daraus nach Ansicht des Gerichts letztlich, dass der Portalbetreiber die Daten nach geltender Rechtslage gar nicht herausgeben darf. Da außerdem § 13 Abs. 6 TMG ausdrücklich vorsieht, dass eine anonyme oder pseudonyme Nutzung ermöglicht werden muss, ist die Handhabung des Portalbetreibers rechtlich zulässig und kann auch einem sich aus § 242 BGB abgeleiteten Auskunftsanspruch entgegen gehalten werden.

Die Entscheidung des LG München I entspricht der vorherrschenden Rechtsprechung. Soweit ersichtlich hat bisher nur das OLG Dresden eine andere Ansicht vertreten.

posted by Stadler at 16:26  

9 Comments

  1. Ich schreibe es ausdrücklich nochmal für alle Seitenbetreiber: Ihr dürft keinerlei Daten speichern, auch nicht die IP-Nummer, es sei denn, der Seitenbesucher hat zugestimmt. Das können sich auch Dümmste merken.

    Comment by Luca Delgado — 2.08, 2013 @ 17:14

  2. @Stadler, auch das OLG Stuttgart vertritt eine andere Auffassung:

    http://beck-aktuell.beck.de/news/lg-m-nchen-i-arztbewertungsportal-muss-verfasser-einer-online-bewertung-nicht-preisgeben

    Comment by Pressekritik — 2.08, 2013 @ 18:37

  3. @Pressekritik

    Dann hat das OLG Stuttgart eben besonders uninformierte und bescheuerte Juristen inne.

    Dein Gebaren in den Blogs geht mir auf die Ketten. Kein Blog ohne Angriffe auf Herrn Stadler. Besorge Dir mal einen Nick, damit man Dich überhaupt ansprechen kann. Und für Dich immer noch @Herrn Stadler.

    Comment by Luca Delgado — 2.08, 2013 @ 19:01

  4. Sorry, ich wollte Herrn Stadler nicht angreifen. Ich schätze die meisten seiner Artikel sehr und wollte nur eine Ergänzung liefern. Eine abweichende Meinung oder auch mal deutliche Kritik (Stichwort: Terrorismusbegriff) muss doch möglich sein. Kommunikativer Gegenwind bringt mehr Erkenntnisse als Konsensbloggen, oder?

    Comment by Pressekritik — 2.08, 2013 @ 19:29

  5. Als Rechtsvertreter betreue ich seit 1995 Seitenbetreiber aller Art. Es ist daher vollständig klar, was zu tun und zu lassen ist. Da können Gerichtsentscheidungen kommen und gehen, ich habe sie alle durch. Es ist nichts daran zu rütteln. Seitenbetreiber dürfen nichts speichern, ansonsten begehen sie eine Straftat! Ich lasse mir von kleinen Rechtsverdrehern auch nichts anderes unterjubeln. Es gibt dazu eine klare Rechtssprechung! Und trotzdem rate ich allen Seitenbetreibern, ihre Server direkt in das Ausland zu verlagern. Deutschland ist kein Rechtsstaat. Vorsorge ist besser als Nachsorge.

    Comment by Luca Delgado — 2.08, 2013 @ 19:29

  6. Also ich kann in diesem Post keinen von Herr/Frau/Ding Pressekritik ausgehenden Angriff erkennen. Nur eine recht nützliche Anmerkung.
    Und um im OLG Stuttgart die CDU-Parteibuchexperten gegen Rechtsexperten auszutauschen zu können, werden wohl noch Jahrzehnte vergehen müssen, ohne CDU in der Landesregierung.

    Comment by m — 4.08, 2013 @ 09:09

  7. Das Urteil entspricht den Gesetzen. Wenn die OLG Dresden und Stuttgart zu einer anderen, rechtswidrigen, Beurteilung kommen, bezeichne ich diese Richter gerne als Offliner. Sie haben keine Ahnung. Es gibt auch bei den OLG Juristen, die hier und da mal zu einer Fortbildung gehen sollten. Ich habe schon immer dafür plädiert, diese zur regelmäßigen Verpflichtung zu machen.

    Comment by Richter — 6.08, 2013 @ 19:04

  8. Die Gesetzeslage war bereits vor zehn Jahren klar! Auch ohne Registrierung in einem Forum (damals gab es noch keine Blogs) haben vorsichtige Seitenanbieter bei jedem Beitrag die Nutzungsbedingungen vorgeblendet. Ohne Haken, diese gelesen zu haben, ging kein Beitrag online. Da stand dann drin, was gespeichert wird. Es reichte und reicht nicht, die Datenschutzbedingungen des Seitenbetreibers irgendwo auf der Seite zu speichern. Sie mußte bei jedem neuen Beitrag abgehakt werden durch den User.

    Das Urteil ist daher kein Novum, sondern eine olle Kamelle. Jedenfalls für alte Hasen.

    Comment by Sven — 10.08, 2013 @ 13:45

  9. Ich habe das Verfahren vor dem OLG Stuttgart geführt und war nicht der Ansicht, dass es hier hier um CDU-nahe Richter handelte, ganz im Gegenteil. Das Niveau auf diesem Blog war schon mal besser, nun wird sogar Oberrichtern die rechtliche Kompetenz abgesprochen, wenn ein unliebsames Urteil ergeht. Es gibt eben durchaus gewichtige Stimmen, die es für Unrecht halten, dass jeder aus der Anonymität heraus andere beschimpfen und beleidigen kann, wie er will. Was dies für die Blogbetreiber, die diese Äußerungsmöglichkeiten bieten, für einen Personalaufwand darstellt, wird dabei komplett außer Acht gelassen.

    Comment by RA Hechler — 23.02, 2014 @ 13:14

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