Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

31.7.13

Morgen tritt das Leistungsschutzrecht in Kraft

Morgen, am 01.08.2013 tritt das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse in Kraft.

Weil ich in den letzten Tagen mehrere Anfragen erhalten habe, möchte ich ausdrücklich klarstellen, dass auf dieses Blog auch unter Übernahme vollständiger Überschriften und eines Anrisstexts verlinkt werden darf.

Während sich Springer gegenüber Google durch die Bestätigung, dass die Inhalte des Verlags von Google News in der bisherigen Form (vorläufig) weiter genutzt werden können, selbst ad absurdum geführt hat, sehen sich kleinere Aggregatoren wie Rivva veranlasst, ihr Angebot deutlich einzuschränken.

Den Schaden haben also vorwiegend kleinere Verlage und Anbieter. Vielleicht war genau das ja auch das Ziel von Springer und anderen großen Verlagen? Der Branchenverband Bitcom beklagt jedenfalls, dass das Leistungsschutzrecht kleine Anbieter aus dem Markt drängen würde. Und es sieht tatsächlich ein bisschen danach aus.

posted by Stadler at 15:50  

4 Comments

  1. Guten Tag!

    Die Großen fressen die Kleinen, so war es schon immer. Und im Zuge der Globalisierung geht es immer schneller

    Höchstens in einem Bereich des Internets kann es eine gegenteilige Entwicklung geben. Die sogenannten Kleinen (bis zum Einzelnen) können durch die viele unterschiedlichen Progamme sich weiter vernetzen und eine Art Gegenkultur aufbauen.

    Vermutlich wird es aber nicht ausreichen, denn sie werden immer nur die rund fünf Prozent sein, die den Mut und die Kraft dazu haben.

    Den Massenmarkt (die restlichen 95 Prozent) interessiert es nicht. Hauptsache, sie haben ,Brot und Spiele‘ wie im alten Rom.

    Viele Grüße aus dem Norden

    GT

    Originallink: http://www.internet-law.de/2013/07/morgen-tritt-das-leistungsschutzrecht-in-kraft.html#respond

    2013-07-31, gg. 21.43 h

    Comment by Gerd Taddicken — 31.07, 2013 @ 21:42

  2. Danke für das OptIn an der Stelle.

    Auch für meine Nachrichtensuchmaschine nasuma.de treffen gerade die OptIns der Verlage ein. Axel Springer war einer der ersten, die dabei waren.

    Comment by Jens Bernert — 1.08, 2013 @ 08:11

  3. Kleine Frage: Ich habe verschiedentlich gelesen, dass Axel Springer und weitere „Vorbehalte“ angebracht haben.

    Hingegen ist die Einverständniserklärung ein einfaches Formular, in welchem nur Einverständnis gegeben werden kann oder eben auch nicht. Das Anbringen eines Vorbehalts ist dort nicht möglich.

    Bedeutet dies nun nicht, dass wenn AS das Webformular abgesendet hat, AS dann eben vorbehaltslos damit einverstanden ist?

    Und wenn AS dann noch mittels Brief/Email einen Vorbehalt anbringt, welche Folgen hat das? Wird damit das Einverständnis komplett wieder aufgehoben das mit dem Webformular abgegeben worden ist?

    Comment by SJ — 1.08, 2013 @ 11:21

  4. @SJ

    Axel Springer kann sein Einverständnis jederzeit widerrufen. Wenn sie zunächst eine Einverständniserklärung abgeben, heißt das ja nicht, dass sie für alle Zeiten auf ihre Rechte verzichten.

    „Bedeutet dies nun nicht, dass wenn AS das Webformular abgesendet hat, AS dann eben vorbehaltslos damit einverstanden ist?“ >>> Zunächst ja, aber sie warten jetzt erst einmal ab und werden ihr Einverständnis zurückziehen, wenn sie sich doch dazu entschieden haben, das LSR durchzuziehen.

    Comment by Jens Bernert — 2.08, 2013 @ 07:57

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