Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.6.13

Heimliche Überwachung mittels GPS-Empfänger grundsätzlich strafbar

Der BGH hat heute entschieden, dass sich ein Privatermittler, der am Auto der von ihm observierten „Zielperson“ einen GPS-Empfänger – vermutlich eher einen Sender – anbringt und dadurch ermittelt, wann sich das Fahrzeug wo aufhält, grundsätzlich nach §§ 44, 43 Abs. 2 BDSG strafbar macht (Urteil vom 4. Juni 2013, Az.:  1 StR 32/13).

Für die Frage, ob die Gestattungstatbestände der § 28 oder 29 BDSG eine solche Datenerhebung erlauben, ist zwar eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich. Nach Ansicht des BGH kann aber nur bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise (etwa in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist.

Die Entscheidung dürfte grundsätzlich für Fälle von Geotargeting bzw. Geolocation ohne ausreichende datenschutzrechtliche Einwilligung des Betroffenen von Bedeutung sein.

Quelle: Pressemitteilung des BGH

posted by Stadler at 16:50  

15 Comments

  1. Sie meinen sicherlich GPS Sender.

    Comment by olly — 4.06, 2013 @ 16:52

  2. @olly: Habe ich so vom BGH übernommen, er meinte aber bestimmt Sender. ;-)

    Comment by Stadler — 4.06, 2013 @ 16:57

  3. Einen GPS-Sender unbemerkt an ein Auto anzubringen halte ich für weit hergeholt. Die für das zivile GPS eingesetzten C/A-Codes werden schließlich von Satelliten in der Umlaufbahn gesendet. So ein Sender wiegt also etwa 1,5t. ;)

    Wie genau die Positionsdaten dann weiterübertragen wurden (ob nachträglich ausgelesen per Kabelschnittstelle oder kontinuierlich per Funk), ist für die Einschätzung als GPS-Empfänger jedoch ohne Bedeutung. Der BGH hat also technisch gesehen in seiner Pressemittelung recht.

    Ob man nun als Laie einen GPS-Empfänger, der ein Positionssignal weiterleitet, auch als „GPS-Sender“ bezeichnen soll, überlasse ich den Sprachwissenschaftlern ;).

    Comment by Simon — 4.06, 2013 @ 17:26

  4. Ich schätze, gemeint ist ein GPS-Empfänger, der die Daten von mindestens 3 GPS-Satelliten empfängt, daraus die Position berechnet, und diese z.B. via SMS versendet.

    Comment by suchenwi — 4.06, 2013 @ 18:07

  5. Die Richter vom BGH haben sich in technischer Hinsicht hier richtig ausgedrückt. Es ist ein Sender, vermutlich war es ein GPS-Logger. Signale von GPS-Satelliten werden zur Standortbestimmung empfangen und – zumindest bei einfacheren Geräten – nur gespeichert. Nach ein paar Tagen entfernt man den Logger wieder, verpasst ihm eine neue Batterie und ließt die Positionsdaten aus.

    Comment by Herb — 5.06, 2013 @ 08:25

  6. Ähmm, in meinem obigen Post „Sender“ bitte mit „Empfänger“ ersetzen. ;-)

    Comment by Herb — 5.06, 2013 @ 08:26

  7. Bewegungen auf öffentlichen Straßen sind selbstverständlich Daten, die allgemein zugänglich sind. Jeder kann sie frei beobachten und seine Schlüsse aus ihnen ziehen.

    Wenn dann technische Hilfsmittel hinzutreten (also immer), wird das gebrochene Verhältnis offenbar, das die meisten Menschen zum Fortschritt haben: Die Grenze zu den gefürchteten Werkzeugen wird rein emotional gezogen. Fernglas und Schreibmaschine gut, weil aus Kindheit bekannt; GPS und Tabellenkalkulation böse, weil neu und aus Amerika.

    Comment by twex — 5.06, 2013 @ 09:01

  8. @7 twex Das Quantitative schlägt in’s Qualitative um. Es ist bei gleicher Rechtslage ein Unterschied, ob der Hr. Polizeihauptkommissar meine bei 30 Behörden gespeicherten Daten auf Knopfdruck geliefert bekommt und über diverse Kriterien verknüpfen kann, oder ob er dazu erst einmal 30 Briefe mit Ersuchen um Amtshilfe losschickt, die dann Tage später irgendwo eintreffen, sich ein Bürohelfer schlurfenden Schritts auf den Weg ins Archiv macht um dort ein 1973 geschlossene Akte rauszusuchen etc..

    Comment by ThorstenV — 5.06, 2013 @ 10:49

  9. @Twex: Interessante Ansicht. Der Umstand, zu welcher Uhrzeit ein bestimmtes Fahrzeug an einem bestimmten Ort ist, ist also ein öffentlich zugängliches Datum. Welchen allgemein zugänglichen Quellen kann ich diese Information denn entnehmen?

    Ihrer Logik folgend wäre es dann natürlich auch kein Problem, wenn man eine Wanze direkt einer Person anheftet.

    Comment by Stadler — 5.06, 2013 @ 11:00

  10. Machen sich dann nicht viele Eltern strafbar die so etwas Ihren Kindern z.B. in den Schulranzen packen:?
    http://www.gpsvision.de/index.php/infos/schutz-fuer-kinder

    Oder versteckte GPS Apps fürs Smartphone die alle Minute den Standort zu nem Server schicken. Das Ergebnis ist das das selbe.

    Comment by Joey — 5.06, 2013 @ 12:36

  11. Das GPS-System basiert auf „Sendern“, die auf Satelliten angebracht sind. Die Geräte auf der Erde sind immer Empfänger, die durch Messung der Signale von mehreren Satelliten mit Triangulation die eigene Position ermitteln.

    Es muss also neben dem GPS-Empfänger noch eine Speicher- oder Sendevorrichtung geben, je nachdem, ob man „live“ die Position wissen will oder einfach nur später auswerten, wenn man das Gerät zurückholt.

    Comment by ths — 5.06, 2013 @ 12:50

  12. @Twex: In die gleiche Furche wie ThorstenV und Stadler würde ich auch gerne schlagen.

    Erstens würde beispielsweise der GPS-Empfänger weiter Daten aufzeichen, wenn eine reguläre Observation nicht mehr möglich würde (Fahren auf ein unzugängliches, nicht-einsehbares privates Waldstück oder gar das aus Hollywood bekannte „Abschütteln“). Schon allein aufgrund dieser Möglichkeit ist eine Differenzierung nötig.

    Darüberhinaus darf man den Kostenaspekt auch nicht unterschätzen. Einen (oder zwei, da Schichtdienst) menschlichen Privatermittler, der tagelang ausschließlich eine Person überallhin verfolgt zu bezahlen eröffnet ganz andere Größenordnungen an Kosten, als eine GPS-Maus am Auto zu befestigen und alle paar Tage mal auszulesen.

    Comment by Simon — 5.06, 2013 @ 16:38

  13. …ein Privatermittler, so, so! Da sich jeder so nennen darf, scheint mir Tür und Tor eröffnet. Es ist daher klar, daß eine Straftat vorliegt.

    Langsam fragt man sich auch, spinne ich oder dieser Rechtsstaat, in welchem man solche Fragen überhaupt gerichtlich klären lassen muß??

    Wieso müssen in diesem Land ständig Fragen vor Gericht gezerrt werden, die Grundschüler der ersten Klasse vollständig und rechtskonform beantworten können. Alleine aus dem Rechtsgefühl heraus, welches selbst Kinder im Alter von sechs Jahren inne haben.

    Wofür gibt es Juristen? Geht doch einfach in die nächste Grundschule, das kostet auch weniger.

    Privatermittler??? Ich glaube, es hakt!

    Comment by Wolle — 5.06, 2013 @ 17:38

  14. Info: Morgen firmiere ich erstmal sechs Unternehmen als Privatermittler. Kostet mich eine halbe Stunde Zeit und ein paar Euronen.

    Meine Empfehlung: Firma aufmachen und fix ist der Pippifax. Dann geht die Post ab, Leute.

    Comment by Wolle — 5.06, 2013 @ 18:41

  15. @7
    Irgendwie die gesamte Datenschutzdiskussion der letzten Jahre verschlafen? Es stellt sich durchaus heute die Frage, ob Daten die ohne Probleme maschinell erhoben werden können und -neu- in Massen auch vorgehalten werden können, genutzt werden dürfen/sollten.

    Comment by Christian — 7.06, 2013 @ 09:14

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