Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.6.13

Fall Mollath: Wer hat den Staatsanwalt zurückgepfiffen?

Die Süddeutsche berichtet heute darüber, dass ihr ein Entwurf des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Regensburg vorliegt, in dem der sachbearbeitende Oberstaatsanwalt dem ehemaligen Vorsitzenden Richter explizit Rechtsbeugung vorwirft. Die von der SZ zitierten Passagen Brixner habe „keinerlei Interesse an einem prozessordnungsgemäßen Ablauf des Anhörungsverfahrens“ gezeigt und „Die von ihm gewählte Vorgehensweise erfüllt den Straftatbestand der Rechtsbeugung.“ fehlen in dem letztlich gestellten Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft völlig. Lediglich ein verklausulierter Rechtsbeugungsvorwurf findet sich darin noch.

Die Schlussfolgerung hieraus erscheint mir eindeutig. Der sachbearbeiteitende Oberstaatsanwalt Meindl wurde zurückgepfiffen. Vermutlich durch den Generalstaatsanwalt, mit dem der Wiederaufnahmeantrag abgestimmt war, wie Meindl im Untersuchungsausschuss des Landtags ausgesagt hat. Ob auch das Justizministerium involviert war, werden wir vermutlich nie erfahren. Ganz offensichtlich wird dadurch aber, dass die Staatsanwaltschaft einem Richter a.D. keine Rechtsbeugung vorwerfen will, obwohl genau dies dem sachbearbeitenden Staatsanwalt sogar offensichtlich erscheint.

Das wirft noch eine weitere Frage auf, nämlich die nach dem Legalitätsprinzip des § 152 Abs. 2 StPO. Danach muss die Staatsanwaltschaft wegen aller verfolgbaren Straftaten einschreiten. Das gilt in Bayern aber offenbar nicht, wenn es um den Verdacht der Rechtsbeugung gegen einen Richter geht. Es ist gerade diese selektiv-rechtswidrige Praxis die das Ansehen der Justiz beschädigt.

posted by Stadler at 22:18  

41 Comments

  1. Weshalb wird auf Bayern rumgehackt? Ist doch in ganz Deutschland so. In Hamburg stinken nicht nur die Fische.

    Comment by Rolf Schälike — 17.06, 2013 @ 23:15

  2. Das Problem dürfte sein, dass die Justiz bis dieses Jahr in dem Fall nix getan hat und jegliche Rechtsbeugung nach § 78 StGB schon verjährt sein dürfte.

    Comment by SoWhy — 17.06, 2013 @ 23:31

  3. Wieso Verjährung? Die Rechtsbeugung erfolgt doch immer noch durch Verlängerung des Einsitzens in der Psychiatrie. Oder ist das Rechtens?

    Wahrscheinlich wird befürchtet, dass Mollath, kommt er frei, vieles aufrollen wird, was noch nicht verjährt ist. Er wird nicht mehr allein sein.

    Comment by Rolf Schälike — 17.06, 2013 @ 23:38

  4. Ein Überbleibsel aus diktatorischen Zeiten ist,daß die STA weisungsgebunden ist,das sollte mal umfangreich dargelegt werden…

    Comment by Ralf — 18.06, 2013 @ 00:27

  5. Ansehen der Justiz? Das war doch selten schlechter als heute? Seltene Ausnahmen bestätigen die Regel. Ich rechne wöchentlich mit einem Taksim/Tahir-Platz-ähnlichen Aufstand hier bei uns, dann dürfen die Tränengasproduzenten wieder Champagner trinken.

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 18.06, 2013 @ 01:36

  6. #5 Dr. Klusenbreuker 1989 hat gezeigt, dass das deutsche Volk friedlich ist, auch in einer Revolution. Die Stasi, Armee, die Parteispitze waren es auch.

    Die Besonderheit: Die Unterstützung des großen Bruders fiel weg.

    Gibt es keine Unterstützung des großen Bruders aus Übersee, dann verläuft auch bei uns eine Veränderung friedlich.

    Die Form der Auseinandersetzungen im Nahen Osten wäre ohne Schürung von Außen eine andere. Überall, wo die Menschenrechtler aus Übersee mitmischen kommt es zu blutigen Auseinadersetzungen im Volk, nicht nur im nahen Osten: Korea, Vietnam, Kirgisistan u.a.

    Comment by Rolf Schälike — 18.06, 2013 @ 08:35

  7. Ich habe den Eindruck, dass Mollath erst entlassen werden soll, wenn auch alle Spuren zu den CDU- Spendengeldern verwischt sind. Das dauert halt… ;)

    Comment by Wolf — 18.06, 2013 @ 08:49

  8. Mich wundert bei der Sache am meisten, daß Herr Mollath sich noch nicht in seinem Zimmer erhängt hat. Sowas soll ja ab und zu vorkommen, wenns für zu hohe Tiere zu eng wird.

    Comment by anon — 18.06, 2013 @ 09:00

  9. Hallo

    wenn Sie genau lesen auch das Porträt dieses OStA´s in einer Regensburger Tageszeitung nach seinem Untersuchungsaussch.auftritt – dann fällt ein Aspekt auf, den bisher keiner öffentl. ansprach: Der Typ begründet ausführlich f ü n f Brixner-Rechtsbrüche, die sich in der Neufassung alle in Heißluft auflösten … und der Typ läuft immer noch als ehrenwerter OStA durch die Landschaft nach dem Motto: cuius regio – eius religio .. wer mir mein R-3-Gehalt mit Pensionsanspruch etwa 4.200 € netto zahlt sagt mir wo´s längsgeht. Find ich ziemlich eklig. – Im übrigen hat #2 oben Recht: Auch in Hamburg stinken nicht nur Aale und Schwänze.

    Comment by nona — 18.06, 2013 @ 09:08

  10. Vor einigen Jahrzehnten meinte ein Kollege von mir, der entsprechenden Dauerärger mit Korruption in einem Großprojekt hatte, der Balkan beginne eben bei Neu-Ulm; zwischenzeitlich liegt die Grenze wohl eher am Polarkreis.

    Comment by Der Ketzer — 18.06, 2013 @ 10:26

  11. @Kommentar #3: Die Verjährung beginnt mit Vollendung der Tat, bei Herrn Brixner also mit dem Urteil 2006. Die Verlängerung der Maßregel geschieht durch ein anderes Gericht und hat daher keinen Einfluss auf die Rechtsbeugungen des Herrn Brixner

    Comment by SoWhy — 18.06, 2013 @ 11:26

  12. Justitzministerin Merk hat es doch schon in vielen Interviews gesagt.
    Herr Mollath ist zurecht eingesperrt, weil er krank ist.
    Und, um in irgend einer Atr und Weise zu ermitteln, benötigt die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht, an den hohe Maststäbe/Hürden gesetzt sind.
    In der Schwarzgeldafäre gab es keinen Anfangsverdacht, in der Rechtsbeugung gab es keinen Anfangsverdacht.

    Ein Anfangsverdacht ist, wenn irgendwo das Wort Links vor kommt, oder man öffentliche Termine von Frau Merk verlinkt.

    Comment by Troll — 18.06, 2013 @ 11:59

  13. „Weshalb wird auf Bayern rumgehackt?

    Das es in ganz Deutschland so sei, sind bloße Behauptungen ins Blaue hinein, die nicht belegt sind. Warum auf Bayern rumgehackt wird?

    1. „Ein Urteil das diesen Namen nicht verdient, weil Grundregeln der Juristerei missachtet wurden“ (Arnold Schäfer, Sein bester Anwalt, FAZ vom 11.6.2013)

    2. Sodann eine ausbleibende Entscheidung des Gerichts über die Wiederaufnahmeanträge. Prof. Dr. Prantl spricht in der SZ gar von „Freiheitsberaubung durch Unterlassen“

    3. Wachsende Empörung der Bürger der BRD über die Verfahren in Bayern im Fall Mollath und damit einhergehender Verlust des Vertrauens der Bürger in Justiz und Rechtsstaat in der BRD.

    4. Eine Polizeibesuch nach einem Tweet bezogen auf Mollath, über den nun sogar die internationale Presse berichtet

    http://www.nzz.ch/aktuell/panorama/wenn-nach-dem-tweet-die-polizei-an-der-tuere-klingelt-1.18097230

    5. Der von Stadler oben geschildete Sachverhalt, wonach ein sachbearbeiteitender Oberstaatsanwalt zurückgepfiffen wurde.

    6. Die Tatsache, dass viele Bayern all dem zusehen wohingegen man – so wurde es an anderer Stelle gesagt – in Stuttgart monatelang schon dann demonstriert, wenn es nur um einen Bahnhof geht.

    7. Die Tatsache, dass sich viele bayrischen Politiker (mit Ausnahme weniger, wie Seehofer, Ude und Vertreter der freien Wähler) nicht zu Wort melden, obwohl es nun um mehr geht, als um den Fall Mollath, weil die bayrische Justiz im Fall Mollath – um einmal die Frankfurter Rundschau zu zitieren –

    – bis heute jede Selbstkorrektur verweigert,

    – den Verlust an gelebter Lebenszeit im Falle Mollaths in Kauf nimmt.

    http://www.fr-online.de/meinung/leitartikel-zu-mollath-selbstgerechte-richter,1472602,23367952.html

    8. Weil der Fall Mollath damit, wie Stadler an anderer Stelle schreibt, über den Einzelfall und Bayern hinaus von Bedeutung ist.

    Brauchen Sie noch weitere aktuelle Beispiele, Weshalb auf Bayern rumgehackt wird?

    SPD-Spitzenkandidat Christian Ude nennt die Fehler im Verfahren gegen den Zwangspatienten der Psychiatrie im Gespräch mit der MZ eben „beklemmend“.

    http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/fall-mollath-ist-unfassbar/928132/fall-mollath-ist-unfassbar.html

    Aber die zuständige Richterin will Ende der Woche erst einmal sagen, wie lange die Prüfung der Wiederaufnahmeanträge im Fall Mollath noch dauert.

    http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/bewegung-im-fall-mollath-100.html

    Reicht das?

    Comment by Pressekritik — 18.06, 2013 @ 13:47

  14. Hallo RA Stadler, was reden Sie denn da oben:

    „Das wirft noch eine weitere Frage auf, nämlich die nach dem Legalitätsprinzip des § 152 Abs. 2 StPO. Danach muss die Staatsanwaltschaft wegen aller verfolgbaren Straftaten einschreiten. Das gilt in Bayern aber offenbar nicht, wenn es um den Verdacht der Rechtsbeugung gegen einen Richter geht. Es ist gerade diese selektiv-rechtswidrige Praxis die das Ansehen der Justiz beschädigt.“

    Wie, bitte, soll denn noch weiter „das Ansehen der Justiz“ im Freistaat Bayern noch weiter „beschädigt“ werden.

    Im Übrigen geht es doch nicht bloß ums rechtsadvokatische „Ansehen“ – es geht um einen Justiz in Bayern genannten Augiasstall, der am besten heute noch nach Freilassung von Mollarth ausgemistet werden muß. Gruß, Mike

    Comment by Mike — 18.06, 2013 @ 15:15

  15. dass ein neues Gutachten erst wieder frühestens 2014 erstellt werden kann. Man argumentiert, der Gutachter fühle sich bedroht. Gibt es nur einen Gutachter in Deutschland? Danke fuer die Aufklaerung.

    Comment by ICH VERSTEHE NICHT, — 18.06, 2013 @ 17:03

  16. Gustl Mollath im SZ-Gespräch Wenig Hoffnung auf baldige Freiheit

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/gustl-mollath-im-sz-gespraech-wenig-hoffnung-auf-baldige-freiheit-1.1699754

    Comment by Franzy — 18.06, 2013 @ 20:00

  17. @Pressekritik:
    Nö, reicht nicht. Wenn in Bremen ein Arzt wegen einer Tötung zweimal freigesprochen wird und die Urteile mit Pauken und Trompeten vom BGH aufgehoben werden, demonstriert keine Sau. Wenn in Berlin jemand über 400 Tage unschuldig wegen eines falschen Brandgutachtens in Uhaft ist demonstriert keine Sau. Wenn in Hessen ein Lehrer wegen einer lügenden kollegin seine Endstrafe absitzt und kurz darauf ohne Haftentschädigung stirbt demonstriert keine Sau. Für die Steuerfahnder in Hessen, die immer wieder im Zusammenhang mit Mollath bemüht werden, hat offenbar auch kein Mensch demonstriert.

    Prof. Dr. Prantl (wo hat der einen ordentlichen Professor her und was soll die untertanenartige Titelhuberei, werte Pressefreiheit ?) mit seinen in den Kommentarspalten der SZ abgefassten juristischen Blitzanalysen hat offenbar außer einer Meinung keine Ahnung davon, wann wo wie schnell ein Gericht zu arbeiten hat oder ob und was bei der Kammer sonst noch so ansteht außer Mollath. Ich mutmaße mal, dass die Kammer vielleicht auch die eine oder andere Sache auf dem Tisch liegen hat, in der jemand in U-Haft sitzt und diverse andere Sachen zu verhandeln sind (z.B.Mittelbayerische Zeitung: “ Ist Student ein Vergewaltiger?“).
    Genau diejenigen, die kritisieren, dass Brixner zu schlampig und oberflächlich gearbeitet hat, kritisieren jetzt, wenn ein Gericht nicht gleich bei Eingang eines Antrags freudig im Sinne des Antragstellers entscheidet (wobei sich die Staatsanwaltschaft ohnehin gegen eine Freilassung bereits jetzt ausgesprochen hat).
    Warum Mollath Priorität vor anderen Verfahren haben sollte, ist nicht so ganz klar. Dass Seehofer und Prantl das fordern ist in einem Rechtsstaat kaum ein Kriterium.

    Comment by klabauter — 18.06, 2013 @ 20:46

  18. Wer im www sucht „richter heindl beckstein mollath“ findet ein erhellendes 3-S-Schreiben zum Hintergrund der Interessenlage. Und versteht, wieso ich zu folgendem Schluss finde:
    ich bin auch nicht gedicht.
    eins zwei drei vier beckstein
    alles muss versteckt sein
    hinter mir, vorder mir gildet nicht
    eins zwei drei ich komme

    Comment by rechts-frei-staat — 18.06, 2013 @ 21:29

  19. Hi Klabauster, nice to see you again, and again, and again

    Comment by anon — 19.06, 2013 @ 00:09

  20. Der Paragraph Rechtsbeugung existiert nur auf dem Papier. Weiss auch jeder deshalb kann man Leutchen die das behaupten auch wegen Verleumdung dran kriegen – siehe Augsburger Allgemeine.

    Comment by Martin Schnell — 19.06, 2013 @ 00:28

  21. @klabauter
    Was verstehen Sie denn unter einem Rechtsstaat?
    Etwa eine Rechtssprechung, welche mit der Justizministerin eng abgestimmt ist?
    Die Richter und Staatsanwälte wollen ja von der Ministerin befördert werden.
    Das ist Ihr Rechtsstaat.

    Comment by Landtagswahl 2013 — 19.06, 2013 @ 00:38

  22. @klabauter

    Die von Ihnen genannten Fälle sind, selbst wenn sie wahr wären, dem Fall Mollath bereits auf den ersten Blick nicht vergleichbar.

    1. Warum sollte man demonstrieren, wenn der BGH den Freispruch eines Arztes aufhebt? Ist der Freispruch falsch. Sie behaupten bezogen auf die weiteren von Ihnen genannten Fälle selbst nicht, dass und welchen Fehler das Gericht gemacht hat oder dass das Gericht die Sache verzögert hat.

    Die Fehler des Urteils im vorliegenden Fall sind bekannt. Vorliegend geht es erstens um eine Urteil, dem nach den verfügbaren Informationen auf die Stirn geschrieben steht, dass es falsch ist und zweitens um einen Menschen, dem seit Jahren gleichwohl gelebte Lebenszeit entzogen wird.

    2. Was Ihre Mutmaßungen zur Arbeitsbelastungen der Kammer angeht, bedarf es dieser Mutmaßungen an sich nicht. Jede Kammer hat viele andere Sachen auf dem Tisch. Aber jeder Jurastudent lernt im Studium, einen Fall in vertretbarer Zeit zu lösen. Jeder Anwalt arbeitet als unabhängiges Organ der Rechtspflege für seine Mandanten wenn es sein muss tage- und nächtelang. Polizisten machen Überstunden, um uns zu schützen. Und überall auf der Welt kämpfen deutsche Soldaten, um unsere Freiheit zu verteidigen und zu schützen. Tag und Nacht.

    Kann man vor diesem Hintergrund nicht auch von einem Richter als unabhängigem Organ der Rechtspflege und Staatsdiener erwarten, dass er so schnell und viel wie nur möglich schafft, um den vorliegenden Fall zu lösen. Nicht nur weil es um die Freiheit eines Menschen sondern weil es um noch viel mehr geht, nämlich und das Ansehen der Rechtspfege und das Vertrauen der Bürger auf unser Justizsystem.

    3. Und wenn, liebe klabauter, das Gericht es wider Erwarten hier doch nicht schafft, zeitnah zu entscheiden, stellt sich die Frage: Kann man als Bürger eines Landes von seinen Staatsdienern dann nicht eine Erklärung erwarten, warum die Entscheidung derart lange auf sich warten lässt.

    4. Wohlgemerkt, es geht nicht, wie Sie irreführend schreiben, darum, dass ein Gericht nicht gleich bei Eingang eines Antrags freudig im Sinne des Antragstellers entscheidet. Es geht darum, dass ein Gericht so lange nicht entscheidet, bis Herr Ude heute sagt, dass es „einer Arbeitsverweigerung nahekomme, dass nun trotzdem monatelang nichts geschieht“.

    http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/fall-mollath-ist-unfassbar/928132/fall-mollath-ist-unfassbar.html

    5. Ihre Frage, wo Herr Prof. Dr. Prantl einen ordentlichen Professor her hat und was die untertanenartige Titelhuberei solle, liegt ebenso neben der Sache wie Ihr Vorwurf, dass Herr Prof. Dr. Prantl „außer einer Meinung keine Ahnung davon habe, wann wo wie schnell ein Gericht zu arbeiten hat“.

    Diese Frage und Behauptung gibt Sie letztlich preis. Denn Herr Prof. Dr. Heribert Prantl lehrt als Honorarprofessor für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Er war Staatsanwalt und Richter in Bayern und hat daher sicherlich eine Ahnung, wie schnell ein Gericht zu arbeiten hat.

    Comment by Pressekritik — 19.06, 2013 @ 00:45

  23. Hi Klabauster zum zweiten, das hätten Sie doch selbst leichtestens ergoogln können, um zu erkennen, daß der Dr.jur. Prantl keinen Lehrstuhl hat, sondern sogenannter Honnieprof. ist:

    „Prantl ist Dozent an den Journalistenschulen in Hamburg und München, Mitglied des Ethikrates der Hamburger Akademie für Publizistik und Mitglied des PEN-Zentrums Deutschland. Seit 2002 ist er Lehrbeauftragter an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld, 2010 wurde er dort zum Honorarprofessor ernannt.“

    Comment by anon — 19.06, 2013 @ 00:46

  24. Mich widert weiterhin die Chuzpe an, mit der Mollath nach angeblicher Reifenstecherei als Gefahr für die Allgemeinheit in die Klapse gesteckt wird, während jugendliche Intensivtäter, die andere mehrfach krankenhausreif/zum Krüppel geprügelt haben, Sonderurlaub mit Streetworkern bekommen.

    Comment by Moon — 19.06, 2013 @ 07:47

  25. Fall Mollath: „Oberstaatsanwalt Meindl ist zu nichts gezwungen worden“

    Entschärfter Wiederaufnahmeantrag kam durch „Meinungsbildungsprozess“ zustande

    http://www.heise.de/tp/blogs/8/154470?utm_medium=twitter&utm_source=twitterfeed&zanpid=1782337666978112514

    Comment by Franzy — 19.06, 2013 @ 09:44

  26. Hi Interessierte:

    Auch als „nur“ Dipl.Jur. (NRW), also weil ohne Referendariat kein Volljurist, hier mal´n Zitat § 38 DRiG:

    „Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen […].“

    Dies soll VorsRiLG Brixner et tutti quanti im Fall Mollath getan haben? Diesen Leuten wird das Volk wenn es denn soweit ist angemessen im „Namen des Volkes“ sagen, was Sache ist …

    Comment by Mike — 19.06, 2013 @ 14:08

  27. keiner spricht von der Verursacherin des ganzen Spektakels,was ist mit dieser Frau,dieser Exfrau die auf sehr billige Art ihren Mann loswerden wollte?Die die ganzen Intrigen doch raffiniert eingefädelt hat.Die die ganzen Gelder in die Schweiz geschleppt und sicher gut davon partizipiert hat.Die genau weiss,von wem und wann diese Schwarzgelder kamen und kommen.Die scheint wohl gar nichts rechtswidriges getan zu haben.Sie kann heute noch profitieren denn offensichtlich wird ihr keiner ein Haar krümmen wollen.Weil sonst vielleicht zuviel ans Licht käme. Im übrigen bin ich davon überzeugt,dass es solche Fälle auch noch woanders gibt wo niemand davon erfährt.

    Comment by Doro — 19.06, 2013 @ 17:32

  28. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

    Das gilt vornehmlich für Juristen, Polizisten, Politiker und Ärzte.

    Und es ist ein erstes, klares Erkennungszeichen für einen Unrechtsstaat.

    Deutschland ist kein Rechtsstaat, war es auch nie, sondern ebenso nach 1945 eine billige Kopie, gar ein Pseudo.

    Comment by Schindler — 19.06, 2013 @ 17:34

  29. In Hessen läuft/lief die vereinigte
    Justiz-Finanz-Verwaltungs-Psychiatrie-
    Machenschafts-Nummer ebenfalls nach
    Schema F ab :
    gegenüber strukturkritischen Missstände
    aufzeigenden Steuerfahndern und RA-Notar.

    Wobei mit ein und demselben „Gutachter“
    gearbeitet wurde.
    Der „querulatorisch paranoide Entwicklung“
    gutachterlich erfand.
    Obwohl der längst als vorsätzlicher
    Falschgutachter berufgerichtlich verurteilt
    wurde, werden dessen Schweinereien im Behörden-Auftrag u.a. von der Justiz nicht nur gedeckt, sondern auch noch hofiert.

    Nach dem Motto :
    Keine Krähe hackt der anderen Krähe im
    Nest, auch wenn das ein Falschgutachter-Kuckuck ist, ein Auge aus oder zieht der ne Feder raus.

    Länderdeckende Amts-Leitkultur : Vertuschen, Verschleiern, Verdrängen, Aussitzen,
    auch wenn man dabei über Love-Parade-Leichen gehen muss (wie in Duisburg).

    Comment by Balser — 19.06, 2013 @ 19:01

  30. Der „kastrierte“ WA-Antrag der Regensburger StA
    missachter die analog anzuwendende Vorschrift des § 147 Absatz 3 RiStBV, der lautet:

    „3) Der Staatsanwalt soll ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten einlegen (§ 296 Abs. 2 StPO), wenn dieser durch einen Verfahrensverstoß oder durch einen offensichtlichen Irrtum des Gerichts benachteiligt worden ist oder wenn die Strafe unter Würdigung aller Umstände des Falles unangemessen hoch erscheint. Dass das Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten eingelegt wird, muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden.“

    Im ersten Satz ist der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit enthalten.

    Ein diesen Verfassungsgrundsatz ernsthaft berücksichtigender WA-Antrag der StA hätte selbst alle 5 Rechtsbeugungs-Positionen beinhaltet, um dem im WA-Antragsverfahren darzustellenden Missverhältnis (zwischen vermeintlichen Taten und Zeitraum des Wegsperrens) die Kraft der staatsanwaltlichen Rechtsüberzeugung „mitzugeben“. Längt hätte dann das un-abhängige Gericht in der Sache entschieden.

    Nur aber steht mehr als der RUCH in der Öffentlichkeit, dass insoweit durch den politischen Beamten Nerlich ein gesteuertes Legalitätsprinzip ins SCHWARZE traf, treffen sollte, um zulasten G.M. und unter Verstoß gegen Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG offenbare rechtsbrüchige Energie – seitens des Richters Br. und der Steuerverkürzer etc – unter den christlich-sozialen bairischen Teppich zu kehren.

    Damit gewinnt man nichts. Man verliert alles.

    Man verliert die demokratische Kette, deren Glieder sich gegenseitig bedingen:

    Transparenz – Vertrauen – Glaubwürdigkeit – Legitimation

    Soweit der Sprecher des Landgerichts R. heute auf „Vertrauen“ abhebt, kann man das alte Spiel feststellen: „Täter“ sollen zu „Opfern“ gemacht werden. Das Volk, die Kritiker sind die Bösen. Nein. So lassen sich die Dinge nicht mehr auf den Kopf stellen. Die Zeiten von FJS sind vorbei.

    Mit dieser versuchten bairischen „Kopfwäsche“ werden sie diesmal nicht durchkommen. Die für eine solche „Kastrierung“ der gesamten bayerischen Justiz verantwortlichen Köpfe werden kurz über lang nicht rollen, aber zur Rechenschaft gezogen werden.

    „Freiheitsberaubung durch Unterlassen“
    Nie traf Prantl so ins Zentrum.

    Comment by RA Veits — 19.06, 2013 @ 19:44

  31. # 30 RA Veits

    Auch wenn ich die internen RiStBV nicht so hoch bewerte – im Kern liegen Sie mit Ihrer ausführlichen Beschreibung richtig wie Dr. Prantl auch mit seine Kennzeichnus dieses paradoxen „Falls“: aus etwas Passivem (Unterlassen) wird etwas Aktives (schwere Freiheitsberaubung). Gruß Nona

    Comment by Nona — 21.06, 2013 @ 12:26

  32. —– Original Message —–
    From:
    To:
    Sent: Friday, June 21, 2013 3:39 PM
    Subject: Re: [Vorgang: 516175] Fall Mollath

    Sehr geehrte Frau Kuttner,

    alle Gerichtsverfahren enden mit der juristischen Wahrheit, nicht mit der
    materiellen Wahrheit. Diese Wahrheiten liegen oft weit auseinander

    So ist und wird es auch in Fall Mollath geschehen.

    Ein Ministerpräsident hat bei gravierenden Menschrechtsverletzungen das
    Recht und im Fall Mollath die Pflicht, persönlich einzugreifen, und sich
    selbst eine Meinung über den Sach- und Rechtsstand zu bilden.

    Informieren Sie bitte Herrn Ministerpräsident Seehofer von dieser meiner
    Antwort und betätigen Sie mir bitte, dass er persönlich diese Antwort
    gelesen hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rolf Schälike
    ____________________
    Rolf Schälike
    Bleickenallee 8
    22763 Hamburg
    Tel. 040 390 97 18
    r.schaelike@schaelike.de
    http://www.buskeismus.de

    —– Original Message —–
    From:
    To:
    Sent: Friday, June 21, 2013 2:36 PM
    Subject: [Vorgang: 516175] Fall Mollath

    Sehr geehrter Herr Schälike,

    im Auftrag von Ministerpräsident Horst Seehofer bestätigen wir den Eingang
    Ihres Schreibens, in dem Sie die Berichterstattung über Herrn Gustl Mollath
    aufgreifen.

    Der Ministerpräsident hat bereits öffentlich geäußert, dass kein Zweifel an
    der Rechtmäßigkeit des Verfahrens offen bleiben dürfe. Zu betonen ist
    allerdings auch, dass in der öffentlichen Debatte nicht immer alle
    relevanten Aspekte des Falles ausreichend deutlich dargestellt werden und
    häufig eine unsachliche Vermengung verschiedener Gesichtspunkte des zugrunde
    liegenden Sachverhaltes stattfindet.

    Soweit es um die Unterbringung von Herrn Mollath in einer psychiatrischen
    Klinik geht, ist ferner darauf hinzuweisen, dass der Unterbringung mehrere
    Entscheidungen unabhängiger Gerichte verschiedener Instanzen zugrunde
    liegen, in die seitens der Staatsregierung aufgrund des Prinzips der
    Gewaltenteilung nicht eingegriffen werden kann. Wie Sie den Medien sicher
    entnommen haben, wurden zwischenzeitlich Wiederaufnahmeanträge seitens der
    zuständigen Staatsanwaltschaft und des Rechtsanwalts von Herrn Mollath
    gestellt. Die Entscheidung hierüber obliegt wiederum allein den unabhängigen
    Gerichten.

    Frau Staatsministerin Dr. Beate Merk hat öffentlich, mehrfach auch im
    Bayerischen Landtag, ausführlich zu den maßgeblichen Fragen der Thematik
    Stellung genommen.

    Wie Sie sicher bereits auch aus den Medien erfahren haben, hat sich am
    26.04.2013 ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages in Sachen
    Gustl Mollath konstituiert. Dieser hat sich zur Aufgabe gesetzt, die in der
    Öffentlichkeit diskutierten Fragen zum Fall Mollath aufzuarbeiten. Frau Dr.
    Merk hat auch hier am 14.06.2013 vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt.
    Näheres können Sie der Pressemitteilung des Justizministerium entnehmen
    unter:

    http://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2013/153.php.

    Bei Ihrer persönlichen Bewertung der Vorgänge sollten auch die in diesem
    Rahmen mitgeteilten Informationen Berücksichtigung finden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gisela Kuttner
    Servicestelle
    der Bayerischen Staatsregierung

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    ————————-

    Comment by Rolf Schälike — 21.06, 2013 @ 15:41

  33. Einige Info verschwand beim Submit Comment
    Hir die fehlenden Adressen:

    —– Original Message —–
    From: r.schaelike@schaelike.de
    To: direkt@bayern.de
    Sent: Friday, June 21, 2013 3:39 PM
    Subject: Re: [Vorgang: 516175] Fall Mollath

    Sehr geehrte Frau Kuttner,

    ….

    —– Original Message —–
    From: direkt@bayern.de
    To: r.schaelike@schaelike.de
    Sent: Friday, June 21, 2013 2:36 PM
    Subject: [Vorgang: 516175] Fall Mollath

    Comment by Rolf Schälike — 21.06, 2013 @ 15:44

  34. —– Original Message —–
    From:
    To:
    Sent: Friday, June 21, 2013 4:44 PM
    Subject: [Vorgang: 516175] Fall Mollath

    Sehr geehrter Herr Schälike,

    vielen Dank für Ihr weiteres Schreiben, das wir Ministerpräsident Seehofer zugeleitet haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans-Jürgen Hampl
    Servicestelle
    der Bayerischen Staatsregierung

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    BAYERN|DIREKT – Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
    Telefon: 089 122220
    eMail: direkt@bayern.de
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    —– Original Message —–
    From: direkt@bayern.de
    To: r.schaelike@schaelike.de
    Sent: Friday, June 21, 2013 4:44 PM
    Subject: [Vorgang: 516175] Fall Mollath

    Sehr geehrter Herr Schälike,

    vielen Dank für Ihr weiteres Schreiben, das wir Ministerpräsident Seehofer zugeleitet haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans-Jürgen Hampl
    Servicestelle
    der Bayerischen Staatsregierung

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    Telefon: 089 122220
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    Kommentar RS:

    So funktionieren Maschinen. Menschen sind lediglich Objekte.

    Menschen können aber Sand ins Getriebe streuen, wollen sie keine Objekte, sondern Persönlichkeiten mit Würde sein.

    Comment by Rolf Schälike — 21.06, 2013 @ 17:20

  35. # 32, 33

    Entschuldigens, Herr Sch., der bürokratische Sprachmüll aus der Staatskanzlei Minga, den Sie irrtumlich für ein Anwortschreiben halten, interessiert (jedenfalls mich) nicht. Haben Sie denn kein anderes Hobby am Freitagnachmittag als Blogs wie diesen zuzumüllen?

    Comment by Nona — 21.06, 2013 @ 19:07

  36. @Info für Schälicke: http://opablog.net/2013/06/18/an-alle-ein-brief-von-erwin-bixler-an-alle-menschen-die-zur-unverzuglichen-freilassung-gustl-mollaths-beitragen-wollen/#comment-4199

    Comment by MM — 21.06, 2013 @ 22:47

  37. #35 Nona

    Ich habe das gepostet gerade deswegen, weil es Müll ist.

    Haben Sie mein Kommentar nicht gelesen oder nicht verstanden?

    Kommentar RS:

    So funktionieren Maschinen. Menschen sind lediglich Objekte.

    Menschen können aber Sand ins Getriebe streuen, wollen sie keine Objekte, sondern Persönlichkeiten mit Würde sein.

    Comment by Rolf Schälike — 21.06, 2013 @ 23:32

  38. #37

    Sie haben Recht, wochenendliche Hobbygerechtigkeitfans und Müllpublizisten wie Sie wirken nur zeiträuberisch und sind nichts für meinen Teint.

    Comment by Nona — 22.06, 2013 @ 18:10

  39. # Nona DBDDHKTADAOD

    Comment by Rolf Schälike — 22.06, 2013 @ 20:10

  40. In einer Demokratie ist das volk oberster souverän, die Staatsdiener sind Diener, nicht herrscher, doch das wissen viele nicht. Als Souverän bin ich urteilsfähig und darf mein persönliches urteil sprechen. Selbstverständlich nur als einer von 80 Millionen….. Zu meiner Überzeugung steht fest, daß Gustel unschuldig ist und rechtswidrig festgehalten wird. die Gründe für die Entwicklung hin zu diesem Ergebnis sind aufgezeichnet. Es gilt der Rechtsgrundsatz „im zweifel“ für den Angeklagten…. nur wer blind ist hat hier keine Zweifel!

    Die Interessenslage legt zumindest nahe daß menschen die hier mit der Rechtsprechung befasst sind erehbliche Eigeninteressen daran haben daß die dubiosen geldgechäfte nicht Gegenstand von Untersuchungen werden. Wenn wir einmal nachdenken, denn sind die Besserverdiener im Staat selbst, ob Richter oder Staatsanwalt oder auch die Herren bei den Finanzbehörden durchaus Kunden bei den diversen Geschäftsbanken, und nehmen deren Diesnte gerne in Anspruch ob alle gerne Steuern zahlen darüber kan man die Herrschaften selbst ausfragen. Dass solche unrechten Rechtsgeschäfte von denen gustel einige aufgedeckt hat, gäbe es sie, besonders delikat wären und ein besonderes Vertraunsverhältnis hervorrufen und bei Problemen eines besonderen Schutzes bedürften muß nicht erwähnt werden. Wer zwei und zwei zusammenzählt, der dürfte zumindest einmal Fragen stellen!
    Ohne den ansatz ener frage gibt es in der Bundesrepublik strafechtlich eine Vielzahl von Fehlurteilen und zwar primär dann wenn es staatsbedienstete sind die ein problem haben. Wenn Polizei wahrlos herumprügelt und Leute rechtswidrig bis zur bewußtlosigkeit zusammenschlägt, ernn das opfer den polizisten anzeigt, dann wird der Polizist das Opfer anzeigen man bedient sich dan der Kollegen als Zeugen und erfindet straftaten! selbstverständlich wird die staatanwaltschft nicht die beamten auf deren gute zusemmenarbeit sie angeweisen ist bestrafen, sondern das Opfer anklagen und der Richter aus gleicher sozialer Kohorte wird genau so urteilen. Daß man verbal seine Sache versteht und die darstellung überzeugend wählt ist Ergebnis langjähriger Praxis und darf nicht irritieren!
    Wir werden auch in diesem fall nicht erleben daß die verantwortlichen für das angerichtete Leid bestraft wrden! Früher einmal war das anders! Früher einmal wäre gustel zum tode veruteilt worden, der film “ prozess in Nürnberg“ arbeitet das thema auf und es betrifft den realen Fall des Juden Leo Katzenberger, auch er denunziert, und aus politischen Gründen sagt der einfache Parteigänger und denuziant natürlich ide ahrheit während nach übezeugung des gerichtes der etwas vermögende Jude Katzenberger im dritten Reich natürlich kein Recht zu erwarten hatte!
    Es ist gut daß der Fall eine breite öffentlichkeit erreicht und Diskussionen auslöst über das was der Rechtstaat soll und wie Dinge ablaufen!

    Übrigens nicht jeder nimt die misshandlung so hin manch einer wird durch solche bedingungen krank! und darauf hoffen die Täter. Wir sehen dies zumbeispiel auch im Fall der NSU neben anderen aspekten spielt vielcht der aspekt von massiven misshandlungen die die täter viele jahre zuvor durch die Polizei erlitten haben und die Tatsache daß offensichtlich die damaligen Täter nicht gefasst und verurteilt wurden. aoch im linken bereich ähnliche Auslöser! Der Tod von Benno Ohnesorg der letztlich nicht gesühnt wurde, die Hetze der damaligen Springerpresse sind wesentlicher Bestandteil der Entwicklung hin zur RAF, aber das ertragene Unrecht wird nicht weniger, wenn die Opfer zu Tätern werden!

    Kopf hoch! Die Öffentlichkeit arbeitet immer mehr menschen mit einer ferner liegenden Perspektive werden involviert und bilden sich Meinungen, berichten darüber. Die beteiligten auf der täterseite verlieren Repuntation, Ansehen und ihr Verhalten erscheint zumindest fragwürdig. Vieleicht animiert es mehr Richter allgemein dazu ihre Aufgabe ernster zu nehmen und der Verpflichtung, die ihnen der Eid auferlegt Folge zu leisten, nicht einfach dem Recht zu geben der sozial näher am Richter ist! den der Richter kennt u.s.w. !

    Comment by friederich — 27.06, 2013 @ 00:35

  41. Wo Rauch ist, ist auch Feuer!

    Wenn sich die Organe der „Rechts“pflege derart schwertun, selbst die primitivsten Rechtssaatsgebote zu wahren und statt Fehlerkorrektur sich auf konzertierte Propagandaaktionen verlegen (interessant, WER da plötzlich alles aktiv wird!!) – dann scheint es in der causa Mollath (und wohl auch in vielen anderen Fällen, die bisher (und nicht zufällig!) nicht den Weg in die Öffentlichkeit fanden) um bedeutend(!) mehr zu gehen, als nur um einen einzelnen Mann, dem man irrtümlicherweise Reifenstecherei und ein aufbrausendes Temperament angedichtet hat.

    Es ist an der Zeit, Licht in die Angelegenheiten zu bringen:

    1. bezüglich der in Deutschland/Europa/weltweit fließenden Geldströme, ihre tatsächlichen Verwendungszwecke, bezüglich der an ihrer Steuerung Beteiligten und deren Funktion, Vernetzung, Zielsetzung usw.

    2. bezüglich der personellen, funktionellen, ideologischen, organisatorischen etc. Verflechtung von Juristen, Medizinern, Politikern, Managern, Geistlichen, Journalisten, Beamten: in Bayern, in ganz Deutschland, in Europa, weltweit.

    3. bezüglich der Methoden, Grundlagen und Auswirkungen solch (ohnehin und naturgemäß und schon aus logischen Gründen von vornherein unwissenschaftlicher (fehlende Abgrenzung von Subjekt und Objekt)) „medizinischer“ Disziplinen wie Psychologie und Psychiatrie auf den einzelnen Bürger und auf die Gesellschaft und ihre Rolle bei der Manipulation des Rechtes.

    4. bezüglich des gesamten(!) Gutachterwesens(!)
    (Es ist Zeit für deutlich strengere Regeln bei der Erstellung und bei der juristischen Verwertbarkeit!)

    Das eigentliche Problem aber ist:

    Wenn ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ((staatlich organisierte) Zwangsbehandlung) seit Jahrzehnten, ja seit Jahrhunderten unbeseitigt bleibt, dann ist der Untergang einer solchen Barbarei (einschließlich ihrer Befürworter) nicht nur absehbar, sondern auch höchst wünschenswert.
    Im Moment läuft die gesellschaftliche „Entwicklung“ darauf hinaus, daß der Wohlstand der einen mit dem Untergange der anderen bezahlt wird – moderner Kannibalismus.
    Das können nur Geisteskranke gutheißen.

    Hella

    Comment by Hella — 25.07, 2013 @ 14:10

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