Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

12.4.13

BVerfG greift in Streit um die Sitzplatzvergabe beim NSU-Prozess ein

Das Bundesverfassungsgericht hat im NSU-Prozess den Vorsitzenden Richter mit Beschluss vom heutigen 12.04.2013 angewiesen, eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben.

Das ist eine schwere Klatsche für das OLG München und m.W. das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht in die Frage der Journalistenakkreditierung eines Strafprozesses eingreift.

Ehrlich gesagt hatte ich den Eilanträgen türkischer Medien zunächst keine großen Erfolgsaussichten eingeräumt, weil die Platzvergabe nach dem Prioritätsprinzip im Regelfall nicht zu beanstanden ist. Das hat sich erst geändert, als nach und nach bekannt wurde, dass es selbst bei diesem Verfahren Unregelmäßigkeiten gegeben hatte und offenbar auch eine unzureichende Informationspolitik des Oberlandesgerichts speziell gegenüber ausländischen Medien. Und genau dieser Umstand spielt auch im Beschluss des BVerfG eine durchaus tragende Rolle.

Das BVerfG hat, wie bei Eilentscheidungen zulässig und üblich, noch keine abschließende Position zur Frage der Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde der türkischen Zeitung bezogen, sondern sich primär auf eine Folgenabwägung beschränkt.

Gleichwohl deutet alles darauf hin, dass das Verfassungsgericht einen Gleichheitsverstoß im publizistischen Wettbewerb für äußerst naheliegend hält. Die diesbezüglichen Ausführungen des Gerichts sind, wenn man die bei Eilverfahren immer gebotene große Zurückhaltung berücksichtigt, bereits vergleichsweise deutlich:

Hier könnte von Bedeutung sein, dass die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts einzelnen Medienvertretern bereits vorab die voraussichtliche Berücksichtigung der Akkreditierung nach der Reihenfolge der Eingänge mitgeteilt hat. Dabei wäre allerdings zu berücksichtigen, inwieweit sich eine verzögerte Information der Beschwerdeführer auf ihre Chance auf Zuweisung eines festen Sitzplatzes auswirkte. In Anbetracht des zu erwartenden und laut Stellungnahme des zuständigen Vorsitzenden auch erwarteten Medienandrangs kann zu erwägen sein, ob wegen des hierbei naheliegenden besonderen Interesses auch ausländischer Medien, insbesondere aus den Herkunftsländern der Opfer der angeklagten Straftaten, die Anwendung des Prioritätsprinzips bei der Akkreditierung und der Beginn des Akkreditierungsverfahrens rechtzeitig und auch für Unerfahrene eindeutig hätte angekündigt werden müssen. In Betracht zu ziehen ist auch, ob im Sinne der Fairness des Verfahrens dabei auf die absehbar jedenfalls begrenzte Zahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze für Medienvertreter hätte hingewiesen werden müssen, so dass sich gerade auch ausländische Medien, die nicht regelmäßig an deutschen Gerichtsprozessen teilnehmen, auf die Knappheit der Sitzplätze und die Eilbedürftigkeit der Anmeldung besser hätten einstellen können. Vor diesem Hintergrund können auch weitere Umstände des in Frage stehenden Akkreditierungsverfahrens verfassungsrechtlich gewürdigt werden, wie die Tatsache, dass die Geltung des Prioritätsprinzips in der Verfügung vom 4. März 2013 lediglich in Verbindung mit der Akkreditierung als solcher, nicht aber explizit in Verbindung mit einer Sitzplatzvergabe genannt wurde und die ausdrückliche Unterscheidung zwischen Akkreditierung und nachfolgender Sitzplatzvergabe erst nachträglich am 22. März 2013 verfügt wurde. Schließlich stellt sich auch die Frage, ob in Anbetracht der Herkunft der Opfer ausnahmsweise ein zwingender Sachgrund für eine eventuell teilweise Differenzierung zwischen verschiedenen Medien beispielsweise im Sinne einer Quotenlösung gegeben gewesen wäre.

Man kann nur hoffen, dass sich der bisherige, eher dilettantische Umgang des OLG München mit dem NSU-Verfahren in der Hauptverhandlung nicht fortsetzen wird.

Update vom 16.04.2013:
Dass sich das OLG München nunmehr dazu entschlossen hat, den Prozessbeginn zu verschieben und das Akkreditierungsverfahren vollständig zu wiederholen, anhand von Kriterien, die bislang nicht nicht bekannt gegeben worden sind, ist wohl die schlechteste aller Lösungen, passt allerdings zum Bild eine sturen und unbelehrbaren Senatsvorsitzenden.

Eine vollständige Neuvergabe der Presseplätze bietet sicherlich das größte Angriffspotential für weitere Verfassungsbeschwerden, denn einige Pressevertreter, die bislang einen Platz hatten, werden nun vermutlich leer ausgehen und sich benachteiligt fühlen. Das BVerfG hatte dem Gericht durchaus die Möglichkeit einer kleinen und wenig angreifbaren Lösung aufgezeigt. Der Vorsitzende hätte einfach die Saalöffentlichkeit um drei Plätze reduzieren und diese freien Plätze türkischen Medien – nach dem Losverfahren – zuteilen können. Juristisch wäre das kaum angreifbar gewesen.

Update vom 01.05.2013
Dass das vom OLG München nunmehr durchgeführte Losverfahren ebenfalls wieder fehlerhaft war, passt ins bisherige Bild. Um die angekündigten weiteren Verfassungsbeschwerden bzw. Eilanträge zum Bundesverfassungsgericht hat man in München durch die Entscheidung, die Akkreditierung komplett neu durchzuführen, förmlich gebettelt. Dabei hatte das BVerfG dem Vorsitzenden Richter, wie gesagt, eine einfache und unangreifbare Lösung aufgezeigt.

Der offenkundig gewordene Eigensinn und die Sturheit des Vorsitzenden Richters lässt bereits im Vorfeld Zweifel daran aufkommen, ob er wirklich die Befähigung besitzt, einen der bedeutendsten Strafprozesse der Geschichte der Bundesrepublik zu leiten.

Als Organ der Rechtspflege, das ich als Anwalt nach dem Gesetz bin, schäme ich mittlerweile für das unwürdige Schauspiel, das uns die Münchener Justiz derzeit präsentiert.

posted by Stadler at 22:06  

30 Comments

  1. Es bleibt ein fader Beigeschmack. Es sieht so aus wie immer: Die Türkei pfeift und deutsche Politiker und das höchste Gericht springt.

    Bedenkt man, wer die Richter des höchsten Gerichtes bestimmt, so ist das wenig verwunderlich, dass die so entscheiden wie die Politiker es wollen.

    Vermutlich ist das Urteil auch schon vorgegeben. Mein Vertrauen in die Gewaltenteilung ist jedenfalls restlos zerstört und da bin ich sicher nicht alleine. Man muss eben nur laut genug schreien in Deutschland.

    Comment by Schmitz — 12.04, 2013 @ 23:09

  2. nee, man muss es richtig und darf keine Fehler machen. Und die hat das OLG München offenbar gemacht.

    Comment by Detlef Burhoff — 13.04, 2013 @ 00:01

  3. Herr Schmitz! Was sieht wie was aus? Das OLG München hat ein Akkreditierungsverfahren gewählt, welches die lokalen Medien bevorzugt, da diese mit der Vorgehensweise vertraut sind. Das sog. Windhundprinzip ist bei internationalem Bezug doch völlig ungeeignet!

    Comment by BlogLeser — 13.04, 2013 @ 02:05

  4. Werter Herr Stadler,

    das Problem, aus verfassungsrechtlicher sicht, sind doch nicht die formalfehler des OLG München bei der Platzvergabe.

    Die viel interessanteren Fragen ergeben sich doch aus den Normenkollisionen zwischen Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG)
    Pressefreiheit (Art. 5 GG)
    unabhängikeit der Richter (Art. 97 GG)
    etc..

    Denn wie würden sich Strafverfahren verändern, wenn interessierte Massenmedien dort einklagen können um dann nach eigenem Interesse zu berichten?

    Wie geht man mit einem möglichen Connex (Nebenklage – Presse) um?

    Der Fall Kachelmann war doch ein, wenn auch extremes aber deutliches Beispiel.

    Was passiert wenn sich die Presse an einem Verfahren, im Gutem wie im Schlechtem“ festbeißt um Auflage zu erhöhen.

    Dagegen sind solche techn. Details eher von untergeordneter Bedeutung und können relativ schnell gergelt werden.
    Ähnlich wie es heute schon im Bereich VOB, VOL der Fall ist.

    Comment by Anonymous — 13.04, 2013 @ 02:49

  5. »Man kann nur hoffen, dass sich der bisherige, eher dilettantische Umgang des OLG München mit dem NSU-Verfahren in der Hauptverhandlung nicht fortsetzen wird.«

    Nun ja, die Vorermittlungen in dieser Angelegenheit waren schon von zahllosen „Pannen“ überschattet, die bisweilen den Verdacht auf Vertuschung nahelegen. Das OLG München scheint dort bzgl. Dilettantismus nahtlos anschließen zu wollen, könnte man meinen. Mal schauen, was im Laufe des Verfahrens so alles „versehentlich” geschreddert wird.

    Comment by SC — 13.04, 2013 @ 06:54

  6. „so dass sich gerade auch ausländische Medien, die nicht regelmäßig an deutschen Gerichtsprozessen teilnehmen“
    Nur wenn man die Entscheidung liest, stellt man fest, dass die „T… GmbH“ Antragsstellerin ist, also ein *deutsches* Medium. Das BVerfG hat in seiner Argumentation extrem viele Fehler dieser Art gemacht, die nicht mal einem Jurastudenten im dritten Semester passieren sollten…

    Comment by SoWhy — 13.04, 2013 @ 09:46

  7. „Bedenkt man, wer die Richter des höchsten Gerichtes bestimmt, so ist das wenig verwunderlich, dass die so entscheiden wie die Politiker es wollen.“

    Ja, genau, deshalb weinen sich die Politiker auch regelmässig öffentlich aus, wenn das böse Verfassungsgericht ihre schönen Gesetze kassiert. Daran ist sicherlich auch die Türkei schuld. m(

    Comment by rofl — 13.04, 2013 @ 09:56

  8. Von welchen Gesetzen reden sie? Der ESM wurde z.B. auch durchgewunken.

    Nene, wenn es darauf ankommt, kann sich die Politik auf seine Handlanger, die Richter, immer noch gut verlassen.

    @BlogLeser

    Das Gericht hat ein Verfahren gewählt wie sie es in ihrer Geschichte wohl schon eine Millionen mal angewendet hat. Das das für die Türken nicht gut genug ist, weil man dafür sich tatsächlich auch mal mit den Gepflogenheiten des Landes auseinandersetzen müsste, ist ja nichts neues.

    Das überhaupt das höchste Gericht in einen laufenden Prozess eingreift, dürfte wohl ein Novum sein.

    Comment by Schmitz — 13.04, 2013 @ 10:04

  9. In Köln sind solche Vorfälle so normal das es einen eigenes Wort dafür gibt, nämlich „Klüngeln“.
    Finde ich mal wirklich gut das das Aufgeflogen ist. Schade das Bloggen hierzulande so wenig erfolgreich ist, würde gerne auch gerne unabhängige Blogger im Gericht sehen. Und nicht nur vorausgewählte Schreiber.

    Comment by mark — 13.04, 2013 @ 10:10

  10. Der Witz daran ist ja, dass das BVerfG selbst das Windhundverfahren ständig praktiziert. Kann man bei den Pressemitteilungen und Ankündigungen von Verhandlungs/Verkündungsterminen auf der BVerfG-Seite nachlesen.

    Comment by klabauter — 13.04, 2013 @ 13:32

  11. „Von welchen Gesetzen reden sie?“

    http://www.bundestag.de/dokumente/datenhandbuch/10/10_06/

    Comment by rofl — 13.04, 2013 @ 15:32

  12. Super. Das letzte verhinderte Gesetz 2011.
    Schauen sie mal lieber wann wirklich wichtige Gesetze blockiert wurden und schauen sie auch mal auf den Kommentar von klabauter.
    Da werden sie möglicherweise auch mal realisieren, wie in Deutschland der Ablauf ist.

    Comment by Schmitz — 13.04, 2013 @ 16:19

  13. Ich nehme bezug auf Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
    Pressemitteilung Nr. 24/2013 vom 12. April 2013
    Beschlüsse vom 12. April 2013

    „Im Verfahren 1 BvR 990/13 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des
    Bundesverfassungsgerichts einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen
    Anordnung heute teilweise stattgegeben. Die zugrundeliegende
    Verfassungsbeschwerde betrifft das Akkreditierungsverfahren und die
    Vergabe fester Sitzplätze für Medienvertreter im sogenannten NSU-Prozess
    vor dem Oberlandesgericht München. Beschwerdeführer sind eine GmbH, die
    eine in türkischer Sprache erscheinende Zeitung verlegt, sowie deren
    stellvertretender Chefredakteur.“

    Nach meinem Verständnis wird nicht das gewählte Verfahren kritisiert, wie es in Deutschland schon Millionen mal (auch vom BVerfG) mal angewendet wurde.
    Sollte ein formaler Fehler des OLG München bei der Platzvergabe vorliegen, müsste dieser wie die Begründung der Anordnung richtig feststellt, ursächlich für eine Ungleichbehandlung sein. Das ist in diesem Fall (30 Minuten / halber Tag Verspätung dieser GmbH) kaum zwingend begründbar. Sogar wenn Ungleichbehandlung zuträfe
    rechtfertigt diese wohl keine Verfassungsbeschwerde gegen das Windhundverfahren sondern nur eine Revision gegen das spezielle Verfahren.

    Die Begründung der Anordnung ist in sich nicht schlüssig, Das Gericht beruft sich auf Benachteiligung von ausländischen Medien (Gleichheitsverletzung):

    “so dass sich gerade auch ausländische Medien, die nicht regelmäßig an deutschen Gerichtsprozessen teilnehmen”

    „Beschwerdeführer sind eine GmbH, die eine in türkischer Sprache erscheinende Zeitung verlegt“

    Ich bezweifle daher, das hier „schwerer Nachteile zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl“, vorliegen welche eine vorläufige Anordnung rechtfertigen.

    Wenn man die Entscheidung liest, stellt also man fest, dass eine GmbH Antragsstellerin ist, also ein deutsche Firma. Das ist doch keine rechtlich stichhaltige Begründung für Benachteiligung ausländischer Presse sondern ein Widerspruch.

    Der Eindruck ist naheliegend: Richter des höchsten Gerichtes die von Politikern bestimmt wurden, habe so entschieden, wie Politiker und die veröffentlichte Meinung es wollten, politisches Recht gesprochen und in laufendes Verfahren aus nicht verfassungsrechtlichen begründeten Beweggründen eingegriffen.
    Mein Vertrauen in die Gewaltenteilung war schon nach dem ESM Urteil nun restlos zerstört. Hier wurde nun ganz offensichtlich politischem Druck nachgegeben. Meiner Ansicht wurde hier nicht das OLG beschädigt, sondern das Bundesverfassungsgericht. Ich sehe dem Verfahren mit großer Sorge entgegen, welches wichtig wäre, da seit 2 Jahren Tatsachenbehauptungen von Politikern, Staatsorganen und Medien als gesprochenes Urteil ausgegeben werden.

    Comment by fallenAngel — 13.04, 2013 @ 16:26

  14. Stadler, Burhoff, u.a. Volljuristen

    Dreifachnee. Erstens lagen nicht mal die formalen Voraussetzungen vor, daß sich das BVerfG mit dieser Sache überhaupt beschäftigt. Zweitens: was soll das heißen – „schwere Klatsche“. Es wurde doch nicht mal höflich angedeutet, daß dieser bavarische OLG-Senats“präsident“ das gar nicht bewältigen kann, weil unfähig, überfordert etc. Und drittens ist völlig unklar, warum dieser Sch[…]prozess am OGL Minga und nicht am OLG Kölle „anhängig“ ist. Gruß, Mike.

    Comment by Mike — 14.04, 2013 @ 10:49

  15. „Super. Das letzte verhinderte Gesetz 2011.“

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
    „Stand 14.2.2012“

    Comment by rofl — 14.04, 2013 @ 10:49

  16. @Mike:
    Dass das Verfahren nicht in Kölle hängt, liegt daran, dass sogenannte Staatsschutzsachen (terroristische Vereinigung) bei Staatsschutzsenaten des OLG verhandelt werden, und diese Senate sind dort eingerichtet, wo die Landesregierungen ihren Sitz auch im OLG-Bezirk haben, §120 GVG. In NRW also das den Kölner Jecken suspekte Düsseldorf.

    Comment by klabauter — 14.04, 2013 @ 23:21

  17. @Klabauter 16.

    Danke. Verstanden. Da kann sich aber jede Konfliktverteidigung der Fr. Tsch. die Hände reiben:

    Der einzige Fall, in dem dieser Hauptangeklagten aktives terroristisches Handeln und damit auch „Mitgliedschaft“ überhaupt vorgeworfen werden kann ist der versuchte Massenmord in (Köln-) Mülheim 2004, sog. „Nagelbomben“-Anschlag dort in der „Türkenstaße“: http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/anklage-gegen-nsu-terroristin-geplant-beate-zschaepe-wohl-an-koelner-nagelbombe-beteiligt_aid_815942.html (focus: online 9.9.2012, nach Reutermeldung).

    Klar: wenn die Bundesrepublik Deutschland übermorgen im OLG München und nicht im OLG Düsseldorf
    zu prozessieren beginnt ist dieser Tatbestand ein absoluter Revisionsgrund. Gruß, Mike.

    Comment by Mike — 15.04, 2013 @ 09:02

  18. Streit über Platzvergabe: Münchner Gericht verschiebt NSU-Prozess

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-oberlandesgericht-muenchen-a-894375.html

    Comment by Franzy — 15.04, 2013 @ 13:41

  19. Da muss wohl noch die eine oder andere Sau durch das Dorf getrieben werden um weiter Stimmung zu machen in dem immer mehr zur Farce werdenden Schauprozess.

    Man geht übrigens von einer Prozessdauer von zweieinhalb Jahren aus. Das bedeutet jeden Tag neue NSU Berichte bis dahin und das für Vorwürfe (Tatbeteiligung) die praktisch nicht zu beweisen sind.

    Der Stammheim Prozess (RAF mit immerhin 34 Tote) dauerte nur 192 Tage.
    Unterstützer dieser wohl einzigen wirklichen Terrorgruppe, haben später Stühle im Bundestag besetzt als Abgeordnete.

    Presse und Politik ist eben auf dem linken Auge blind.

    Comment by Siam — 15.04, 2013 @ 14:10

  20. @Siam: das war hoffentlich ironisch gemeint? Oder kommen sie aus Sachsen?

    Comment by Thomas M — 15.04, 2013 @ 14:28

  21. @Thomas M
    Sind sie Grüner?

    Comment by Siam — 15.04, 2013 @ 15:22

  22. Immer wieder Bayern…
    Was ist nur mit dem „Freistaat“ los?

    Gruß aus Kölle, Baxter

    Comment by Baxter — 16.04, 2013 @ 00:15

  23. @klabauter

    Das wissen wir beide. In Aurich ist´s traurig. In Leer noch mehr.

    Gleichwohl tät mich Ihre begründete advocatus-diabolis-Meinung interessieren: Was die pol. verantwortliche BM´in Just. mit diesem langen Doppelnamen von der F.D.P. getrieben haben mag, das Verfahren an den SS-Senat des OLG München dirigiert und nicht dem SS-Senat des OLG D´dorf zugewiesen zu haben http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/anklage-gegen-nsu-terroristin-geplant-beate-zschaepe-wohl-an-koelner-nagelbombe-beteiligt_aid_815942.html – das können wir beide nicht wissen. Daß das so ist ist freilich ein absoluter Revisionsgrund. Wohingegen das aktuelle „Pressekarten“-Geplänkel nicht mal quantité negligeable ist, freilich anzeigt, daß die Herren & Damen in Minga nicht mal Pressekarten ordentlich verteilen können;->]) …

    Gruß, Mike.

    Comment by Mike — 16.04, 2013 @ 19:05

  24. @Mike
    Der Witz ist ja, dass in DDorf in dem OLG-Gebäude, in dem recht viele PKK und Islamisten-Verfahren verhandelt werden/wurden gerade mal (so Frau Friederichsen vom Spiegel) 10 Plätze mehr als in München vorhanden sind. Ich nehme an, der Umstand, dass 5 Tote in Bayern ermordet wurden und dann noch 1 Tote in Süddeutschland (Kiesewetter) + Banküberfälle u.a. in Thüringen der Schwerpunkt eher Richtung Süden lag. Es müssen ja auch viele Zeugen anreisen (Rechtsmedizin, Spurensicherung).

    @ RA Stadler: was ist denn schlecht daran, wenn das BVerfG explizit schreibt: es bleibt dem Vorsitzenden unbenommen, nochmals ganz von vorne anzufangen mit der Akkreditierung (Rdnr. 27)? Da können zwar bisherige Platzinhaber beleidigt sein, haben aber in Karlsruhe ersichtlich keine Chance. Das BVerfG hat nämlich auch geschrieben, dass nicht nur 3 zusätzliche Plätze geschaffen werden könnten, sondern dass man auch bereits vergebene Plätze „wegnehmen“ kann, die Interessen der Platzinhaber müssten ggf. zurückstehen (Rdnr. 26).

    Comment by klabauter — 17.04, 2013 @ 00:00

  25. Do you mind if I quote a few of your articles as long as I provide credit and sources back to your
    blog? My blog is in the very same niche as yours and my visitors
    would genuinely benefit from a lot of the information you present
    here. Please let me know if this okay with you. Thanks a lot!

    Comment by stretch mark creams — 18.04, 2013 @ 09:53

  26. Nun, es werden jetzt ja die Sitzplätze per Los vergeben und der erste der Jounalisten will klagen, wenn er nicht berücksichtigt wird, weil er ja schon bei der ersten Vergabe einen Platz hat.

    Das Ganze wird nunmehr eine Farce. Der Prozess wird nie beginnen können, weil immer irgendjemand benachteiligt ist. DAS muss durch alle Instanzen durchgeklagt werden.

    Jetzt mal Butter bei de Fische. Wer muss in der selben Sekunde in der der Richter einmalige Worte spricht das auch hören? Wer kann nicht 1-2 Std. warten bis jede Angentur die Meldung hat? Wenn es nun tatsächlich auf die letzte Sekunde ankommt -> arme Gesellschaft

    Comment by Christian — 19.04, 2013 @ 15:13

  27. Jetzt also das Los in zwei Töpfen. Inland und Ausland.

    Die Angeklagte wird sich bei Vorführung und angesichts des Richters ein Hohnlachen nicht verkneifen können. Die RA freuen sich. Das „Hohe Gericht“ bereits jetzt eine Lachnummer.

    Bayern.

    Comment by Nettikette — 19.04, 2013 @ 19:56

  28. Jetzt also per Los, fein getrennt für das Inland und das Ausland.

    Die Angeklagte wird sich angesichts des Richters ein Hohnlachen nicht verkneifen können. Es sollte einer deren drei RA einfach aufstehen und sagen:

    Kasperle, das Urteil steht fest, es ist lebenslänglich. Unsere Mandantin hat keinen Bock auf diese Komödie, sie bleibt dieser fern und wir auch. Macht in Eurer Krabbelgruppe, was ihr wollt.

    Das wäre dochmal was.

    Was würde dann geschehen? Zwangsvorführung der RA? In Bayern ist alles möglich.

    Comment by Nettikette — 19.04, 2013 @ 20:05

  29. Sorry für „Doppel“. War gerade anderweitig tätig und habe neu getippert. Macht nichts, doppelt hält besser. *g*

    Comment by Nettikette — 19.04, 2013 @ 20:15

  30. Hi, Strafrechtler:

    2+1=3. Als Voraussetzung für jede StGB-„Vereinigung“ (bis drei mußt scho´ zähln könn´ als Volljurist). Soweit klar. Und wenn die Z. nach dem Muster: der nächste Herr dieselbe Dame nur´s Groupie war der beiden Uwes? Dann wird´n geplatzer Schauprozess in Deutschland schlimmer als ´n geplatzter Condom aus China. Oder nicht?

    Comment by Mike — 22.04, 2013 @ 22:13

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.