Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.3.13

Spindler-Gutachten zur rechtlichen Zulässigkeit einer Kulturflatrate

Im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen hat der Rechtswissenschaftler Gerald Spindler ein Gutachten zur rechtlichen und ökonomischen Machbarkeit einer Kulturflatrate im Urheberrecht verfasst. Das Gutachten wurde unter CC-Lizenz im Netz veröffentlicht.

Spindler hält eine Kulturflatrate grundsätzlich für realisierbar, wobei er zunächst verschiedene Änderungen des Urheberrechtsgesetzes für notwendig erachtet. Hierzu gehören insbesondere die Ausweitung der derzeit geltenden Schrankenbestimmungen zu Privastkopien (§ 53 UrhG), sowie die Schaffung einer neuen Schrankenbestimmung zur Erfassung der Angebotsseite (Upload) zugunsten privater Nutzer hinsichtlich des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).

Eine solche Regelung wäre laut Spindler allerdings nicht mit dem geltenden Europarecht vereinbar, insbesondere nicht mit der sog. InfoSoc-Richtlinie. Eine Änderung der Richtlinie wäre somit vor Einführung einer Kulturflatrate notwendig.

posted by Stadler at 21:20  

6 Comments

  1. Kann mir mal bitte einer mit einfachen Worten erklären, was eine Kulturflatrate sein soll? Vielen Dank dafür.

    Henry

    Comment by Henry — 8.03, 2013 @ 21:51

  2. Mein Tv Programm ist wie folgt: ARD, ZDF, Arte, 3Sat, ZDF Neo …der Rest ???
    BxxxShxx (Selbstzensur) :D
    in diesem Sinne bin ich gerne bereit eine Kluturflatrate statt GEZ zu zahlen!

    Comment by Futterschnute — 8.03, 2013 @ 22:01

  3. @Henry: Eine Kulturflatrate legalisierte nichtkommerzielles Filesharing. Dieser Eingriff in die Vermögensrechte der Rechtsinhaber würde dann etwa durch eine monatliche Pauschale kompensiert, wie es bereits bei der Geräteabgabe geschieht.

    Comment by dapperdan — 8.03, 2013 @ 22:40

  4. @dapperdan: Merci!

    Ja, wird den dann nicht eine Super-GEMA benötigt? Und bekommt jeder Kultur-Einlieferer auch etwas vom Pauschal-Kuchen ab?

    Comment by Henry — 9.03, 2013 @ 11:04

  5. Für die Flatrate spricht sicherlich, dass einigen Anwaltskanzleien, die im wesentlichen mit der Verfolgung von illegalem Filesharing ihr Dasein fristen, der Boden entzogen würde und das Informationsbedürfnis in größerem Maße befriedigt werden könnte.
    Allerdings werden sich eine Reihe weiterer Probleme auftun. Wie ist das, wenn jemand an dieser Kulturflatrate nicht teilhaben will? Soll das eine Gebühr – ähnlich wie die aktuelle GEZ-Gebühr werden – die bei jedem Haushalt erhoben wird? Oder vielleicht bei jeder Person? Oder die sich an den Erwerber eines Computers knüpft? Und wie ist das mit der Überwachung, die bisher dem Zweck diente, die Filesharer zur Kasse bitten zu können, dann aber von ähnlichen finanziellen Interessen getragen werden kann, wenn es darum geht, bei der Verteilung der Einnahmen beteiligt zu sein und beweisen zu müssen, in welchem Umfang das eigene mehr oder minder kulturelle Angebot konsumiert wurde?

    Comment by Dr. Irmela Nagel — 9.03, 2013 @ 13:49

  6. @irmela Es gibt noch kein fertiges Modell. Im Gegenteil wurde das Gutachten ua deshalb in Auftrag gegeben, mit den verschiedenen Faktoren zu jonglieren und herauszufinden, wie ein bestmögliches Modell aussehen könnte. Das Spindler-Gutachten geht daher auf jede Deiner Fragen ausführlich ein. Es skizziert also das Szenario, wie eine KFR ausgestaltet sein müsste, wenn jemand nicht daran teilhaben möchte- also als freiwillige Flatrate. Es geht dabei zunächst davon aus, dass eine Abgabe auf jeden Breitbandanschluss erhoben werden müsste. Hierbei wird aber auch in Erwägung gezogen, die Abgabe nach Geschwindigkeit des Anschlusses zu staffeln, sodass Leute, die einen langsamen Anschluss haben (etwa weil sie gerade nicht viele Filme runterladen) weniger oder gar nichts zahlen müssten. Außerdem entwickelt Prof. Spindler ein Szenario wonach nach Volumen abgerechnet werden würde oder auch nach Einzelperson. Es handelt sich dabei also um Variablen, deren Einbeziehung der Gutachter in Erwägung und deren Folgen versucht hat, zu begutachten.
    Zur Überwachung war als klare Vorgabe der Bundestagsfraktion gegeben, dass die KFR datenschutzkonform ausgestaltet sein muss, es eben also keine Überwachung geben darf. Darauf hat Prof. Spindler die klare Antwort gegeben, unter welchen Bedingungen dies gewährleistet werden kann (siehe Details im Gutachten)
    Auch viele Fragen zur Verteilung hat das Gutachten unter die Lupe genommen und sich für eine Reform der bisherigen Verteilungssysteme (Stichwort Reform der Verwertungsgesellschaften) ausgesprochen.

    Ich hoffe, damit konnten ein paar Deiner Fragen beantwortet werden.

    Comment by chrisalu — 17.03, 2013 @ 20:27

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