Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.3.13

Kachelmann verliert beim BGH gegen „Bild.de“

Der Wettermoderator Jörg Kachelmann hat den Springer Verlag wegen einer Online-Berichterstattung auf  bild.de auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Noch vor der Eröffnung des Hauptverfahrens hatte bild.de über den Inhalt der ersten richterlichen Vernehmung in dem Strafverfahren gegen Kachelmann berichtet.

Der BGH betont in seiner Entscheidung (Urteil v. 19. März 2013, Az.: VI ZR 93/12) zwar, dass die Veröffentlichung zunächst rechtswidrig war und die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns verletzt hat. Nachdem das Protokoll über diese haftrichterliche Vernehmung später aber in öffentlicher Hauptverhandlung verlesen worden ist, war ab diesem Zeitpunkt auch eine Prozessberichterstattung unter Einbeziehung der beanstandeten Äußerungen zulässig.

Da der Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, setzt er sog. Wiederholungsgefahr voraus, also die Gefahr, dass der Springer Verlag seine rechtswidrige Veröffentlichung wiederholt bzw. fortsetzt, wenn er nicht vom Gericht zur Unterlassung verurteilt wird. Genau diese Gefahr bestand aber nicht mehr, weil die wiederholte Berichterstattung nach der Verlesung in der Hauptverhandlung ja zulässig geworden war.

Infolgedessen ist die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr nachträglich entfallen und der BGH hat die Klage Kachelmanns abgewiesen.

Quelle: Pressemitteilung des BGH

posted by Stadler at 11:04  

3 Comments

  1. WTF – Also weil er dagegen vorgegangen ist, konnte er nicht dagegen vorgehen.

    Die Bild kann also wie immer schreiben was sie will

    Comment by Troll — 20.03, 2013 @ 17:27

  2. Das Gericht hätte eben nicht verlesen dürfen.

    Comment by fernetpunker — 3.05, 2013 @ 10:39

  3. Es gilt die Regel, gute Ziele (Auseinadersetzung mit BILD) sollten nicht mit schlechten Mitteln (Verbote, Zensur, überempfindliches Reagieren etc.) erreicht werden. Für BILD sind Verbote Peanuts, Portokasse, einkalkuliert in den Ausgaben. Für Blogger sind die gleichen Verbote existenzvernichtend.

    BILD ist genauso wir Buske daran interessiert die Nutzung des Internets, dieser gefährlichen Einrichtung, wirtschaftliche Grenzen zu setzen. Das erreicht BILD u.a. über die Zensur. Deren Anwälte fungieren als Lobbyisten in den Pressekammern. Der dumme deutsche Intellektuelle freut sich über jede Klatsche gegen BILD. Er begreift nicht, dass die Klatsche ihn viel mehr trifft:

    Comment by Rolf Schälike — 3.05, 2013 @ 13:14

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