Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.3.13

Fall Mollath: Der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft

Der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft in Sachen Mollath ist seit enigen Tagen online verfügbar und ermöglicht einen weiteren, tieferen Einblick in die Hintergründe des Falles. Der Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg ist teilweise gelobt und zum Teil auch kritisiert worden. Die Kritik bezieht sich vor allem darauf, dass es die Staatsanwaltschaft vermieden hat, ein Fehlverhalten der beteiligten Richter, Staatsanwälte und gerichtlich bestellten Sachverständigen zu rügen. Es wird vielmehr ausdrücklich ausgeführt, dass eine Rechtsbeugung durch den Vorsitzenden Richter nicht gegeben sei.

Dem Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft dürfte entscheidende Bedeutung beizumessen sein, denn er formuliert zwei durchgreifende Wiederaufnahmegründe, während mir der Wiederaufnahmeantrag des Verteidigers nicht erfolgsversprechend erscheint. Der Vorsitzende war zweifellos ganz massiv voreingenommen, aber selbst das reicht für die Annahme von Rechtsbeugung nicht aus.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich zunächst auf den Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr. 1 StPO, der voraussetzt, dass in der Hauptverhandlung zu Ungunsten des Verurteilten eine als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war. Das bezieht sich im konkreten Fall auf das ärtzliche Attest, in dem der Ehefrau Mollaths diejenigen Verletzungen attestiert wurden, die letztlich zu der Verurteilung wegen Körperverletzung geführt haben. Denn das Attest stammt nicht von der Ärztin Dr. Madeleine Reichel, die allerdings als Ausstellerin erscheint, sondern von deren Sohn Markus Reichel, der im Zeitpunkt der Attesterstellung in der Praxis seiner Mutter als Weiterbildungsassistent tätig war, die Facharztprüfung zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht abgelegt hatte.

In der Berichterstattung von SPON ist der Umstand eines solchen unrichtigen Attests in Verkennung der Rechtslage als unerheblich erachtet worden. Bei der Frage, ob eine Urkunde echt oder unecht ist, kommt es nämlich nicht darauf an, ob die Urkunde inhaltlich korrekt ist, sondern einzig und allein darauf, ob die Urkunde tatsächlich von demjenigen stammt, der als ihr Aussteller erscheint. Das Gericht ist in seinem Urteil davon ausgegangen, dass das Attest von der erfahrenen Allgemeinärztin Dr. Madeleine Reichel stammt, weil es den Stempel ihrer Praxis trägt und keinerlei Zusatz erkennbar war, der darauf hindeutet, dass der Sohn der Ärztin das Attest ausgestellt und unterschrieben hat.

Es handelt sich somit um eine unechte Urkunde, die zu Ungunsten Mollaths in die Hauptverhandlung eingebracht wurde.

Außerdem stützt sich die Staatsanwaltschaft auf § 359 Nr. 5 StPO, der neue Tatsachen oder Beweismittel verlangt. Ein solches neues Beweismittel stellt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Zeuge Edward Braun dar, der angibt erst 2010 von der Unterbringung Mollaths erfahren zu haben. 2011 hat er dann eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, in der er mehrere Telefongespräche mit Herrn und Frau Mollath schildert. In einem dieser Telefonate soll Frau Mollath u.a. ankündigt haben, ihren Mann fertig machen zu wollen und auf seinen Geisteszustand prüfen zu lassen, wenn er ihre Schwarzgeldgeschäfte anzeigt.

Dieser Zeuge wurde von der Staatsanwaltschaft Regensburg Anfang 2013 vernommen und hat seine Angaben bestätigt und ergänzt. Das Interessante daran ist, dass der Zeuge den Zeitpunkt des zweiten Anrufs von Mollaths Ehefrau mit dem 31.05.2002 angibt und mitteilt, er hätte sich das Datum notiert. Genau an diesem Tag soll Mollath seine Frau – nach Aktenlage – geschlagen haben. Und genau an diesem Tag hat Mollaths Exfrau gegenüber dem Zeugen also gesagt, dass sie ihren Mann fertig machen, ihm was anhängen und auf seinen Geisteszustand hin überprüfen lassen will.

Dieser neue Zeuge ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft geeignet, die Glaubwürdigkeit von Mollaths Ehefrau zu erschüttern. Denn das Landgericht war noch davon ausgegangen, die Exfrau habe ohne Belastungseifer ausgesagt.

Die Staatsanwaltschaft schildert weiter, dass sich Mollath dann ab Ende 2002 an die HVB gewandt und auf die Geschäfte seiner Frau hingewiesen hat. Die HVB führte daraufhin eine interne Prüfung durch, die vom 15.01. – 05.03.2003 dauerte und zu dem in der Presse immer wieder zitierten Revisonsbericht vom 17.03.2003 führte. Am 15.01.2003 erstattete Petra Mollath Strafanzeige gegen ihren Mann wegen Körperverletzung. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft hat Frau Mollath kurz davor von dem Schriftwechsel ihres Mannes mit der Bank erfahren und davon, dass die Vorwürfe bankintern überprüft werden.

Diese zeitliche Abfolge legt nahe, dass Frau Mollath genau so vorgegangen ist, wie sie es dem Zeugen Braun gegenüber angekündigt hatte.

posted by Stadler at 22:39  

25 Comments

  1. In Ergänzung meines eigenen Beitrags, den Sie zitiert haben, hier zwei Anmerkungen:

    Es wird vielmehr ausdrücklich ausgeführt, dass eine Rechtsbeugung durch den Vorsitzenden Richter nicht gegeben sei.

    Das ist so nicht richtig. Die Staatsanwaltschaft erklärt vielmehr ausdrücklich, daß die von Rechtsanwalt Strate geltend gemachte Rechtsbeugung durch den Vorsitzenden Richter schlüssig und sein Antrag insoweit zulässig ist (Aditionsverfahren). Sie hält auch für möglich, daß der Antrag insoweit begründet ist (Probationsverfahren), daß also der Vorsitzende Richter tatsächlich Rechtsbeugung begangen hat. Sie erklärt dazu lediglich (S. 103), daß sie derzeit davon absehe, dazu eine eigene Einschätzung abzugeben. Kurz: Auch für die StA steht eine Rechtsbeugung im Raum.

    Strate hat nämlich eine Vielzahl von (unstreitig) rechtswidrigen Verfahrenshandlungen aufgeführt, an die er die Bewertung „Strafvereitelung“ knüpft. Bei den meisten sagt die StA, das reiche nicht. Aber eben nicht bei allen.

    Der Vorsitzende war zweifellos ganz massiv voreingenommen, aber selbst das reicht für die Annahme von Rechtsbeugung nicht aus.

    Ich sehe das anders. Im Ausgangspunkt stimme ich Ihnen natürlich zu, daß an den Tatbestand der Rechtsbeugung hohe Anforderungen zu stellen sind. Die richterliche Unabhängigkeit als grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats erfordert es, daß Richter nicht wegen jeder rechtsirrigen Entscheidung befürchten müssen, strafrechtlich verfolgt zu werden. Wo genau im Einzelfall die Grenze verläuft zum strafbaren „elementaren Rechtsverstoß, bei dem sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt“, ist eine Bewertungsfrage, die wahrscheinlich jeder etwas anders sieht.

    Im vorliegenden Fall neige ich dazu, Rechtsbeugung zu bejahen wegen des Umgangs des Vorsitzenden Richters mit Mollath während dessen vorläufiger Unterbringung. Hier ist streckenweise eine vollkommene Entrechtung Mollaths eingetreten (deren sich der Vorsitzenden Richter bewußt war): Die zwingend vorgeschriebene Vorführung vor das Gericht (rechtliches Gehör!), die spätestens am übernächsten Tag nach der Festnahme zu erfolgen hat, wurde erst einen Monat später vom Richter veranlaßt (ausführlich dazu: http://blog.delegibus.com/3037, „Unterbringungsbefehl und Verhaftung“). Nachdem sie dann nachgeholt wurde und Mollath Beschwerde einlegte, leitete der Vorsitzende Richter diese nicht an das Beschwerdegericht weiter und vereitelte dadurch den Anspruch Mollaths auf Rechtsschutz und den gesetzlichen Richter. Dies sind nur zwei von vielen Verstößen. Die übrigen sind – das ist richtig – für sich nicht von solchem Gewicht, daß man von Rechtsbeugung sprechen könnte, doch haben sie im Zusammenhang doch eine Bedeutung: Sie belegen nämlich, daß das Vorgehen des Vorsitzenden Richters ein systematisches zulasten Mollaths war.

    Comment by O. García — 26.03, 2013 @ 00:07

  2. Hauptsache Gustl Mollath kommt 2013 noch aus der Geschlossenen in die Freiheit und bekommt eine vernünftige Entschädigung.

    Comment by Fritsch — 26.03, 2013 @ 00:17

  3. Ja freilich, das „Landgericht war noch von einer Zeugin ohne Belastungseifer“ ausgegangen. Den Part des Belastungseiferers hat nach allem, was man u.a. aus dem veröffentlichten WA-Antrag der StA weiß, der Kammervorsitzende übernommen, weshalb sollte sich die Zeugin damals anstrengen müssen. Für die lief es doch wie geschmiert während der Verhandlung. Die bayerische Justiz steht vor der Herausforderung, einen Begriff zu finden, der das Verhalten des Richters so erklärt, dass dieser nicht gleich vor eine Strafkammer geführt werden muss und andererseits dem Eindruck entgegenwirkt, dass ein Richter Narrenfreiheit hat, sitzt er erst einmal auf dem Stuhl.

    Da braucht es noch einiges an Hirnschmalz, will man das Ansehen des Berufsstands nicht weiter demolieren. Viel fehlt nicht mehr, auf den einschlägigen Ranglisten noch hinter das Ansehen von Politikern zurückzufallen. Und die rangieren schon hinten, weit hinten.

    Comment by mfthauer — 26.03, 2013 @ 00:24

  4. Vielen Dank fuer diesen gut geschriebenen Blog!
    Wie erbaermlich die Justiz ueber die Jahre gearbeitet hat und auch nun ausser Stande ist, den Befreiungsschlag zu schaffen, verbirgt auch der eigene WA Antrag nicht.
    Unschuldige werden doch gewoehnlich unfassbar schlecht behandelt:

    i. Haftentschaedigung? Hier braucht man einen Mindestlohn. 25 Euro abzueglich Geld fuer Mahlzeiten sind skandaloes!
    ii. Oft vergehen JAHRE, bevor die H. gezahlt wird. Siehe Horst Arnold.
    iii. Bei Falschbeschuldigungen werden generell nicht mal die Rechtsanwaltskosten, geschweige denn die Nebenkosten voll erstattet. (Stuttgarter Zeitung zum Ladenbesitzer, der 77 Tage in Stammheim einsitzen musste. Bei normaler Ermittlungsleistung waere die Sache wohl schon nach einem Tag als Falschbeschuldigung erkannt worden).
    iv. eigentlich muesste die StA tausende solcher WA Antraege stellen – jedes Jahr!

    Comment by Chris Wagner — 26.03, 2013 @ 01:07

  5. Richter massen sich demnach regelmaessig an, Innensicht zu haben. Wenn eine Aussage gegen Aussage steht, wird aus einem Patt ein Matt gemacht.

    Comment by Chris Wagner — 26.03, 2013 @ 04:01

  6. 26.03.2013 – Der Fall Gustl Mollath: Der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg

    von Ex-Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff
    http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/03/26/der-fall-gustl-mollath-der-wiederaufnahmeantrag-der-staatsanwaltschaft-regensburg/#comment-5433

    ( Weitere Leseempfehlung – Übersicht: http://www.twitlonger.com/show/n_1rjchpn )

    Comment by Muschelschloss — 26.03, 2013 @ 06:12

  7. @O. Garcia:
    Mir fehlt schlicht der Glaube daran, dass ein bayerisches Gericht einem bayerischen Richter Rechtsbeugung attestieren wird. Das ist hier ja nicht allein eine juristische Frage.

    Comment by Stadler — 26.03, 2013 @ 09:41

  8. @RA Stadler:
    Auch wenn Ihnen der Glaube fehlt, es ist tatsächlich schon geschehen, und das sind nur die veröffentlichten Entscheidungen:
    – Landgericht Bamberg, dann aber aufgehoben BGH 1 StR 376/96
    – LG Bayreuth, dann aufgehoben durch BGH 1 StR 240/98
    – LG München II, bestätigt durch BGH 1 StR 466/88 (betraf einen Rechtspfleger)

    P.s. für Herrn Garcia: Nack war damals noch gar nicht im 1. Senat. Unter seinem Vorsitz wurden andererseits auch mindestens 2 Verurteilungen wegen Rechtsbeugung kahnartig gehalten.

    Comment by klabauter — 26.03, 2013 @ 10:06

  9. Sehr geehrter Herr Stadler, in diesem Punkt liegt Herr Garcia richtig: Die StA Regensburg ist wie Strate der Auffassung, dass Brixner den Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt hat, sie bestätigt diesen Vorwurf allerdings nicht bei allen von Strate genannten Sachverhalten, sondern im Wesentlichen nur beim Verstoß gegen Art. 104 Abs. 3 GG, §§ 115, 115a StPO. Vgl. auch meine Stellungnahme im Verlauf des heutigen Tages.
    Besten Gruß
    Henning Ernst Müller

    Comment by Henning Ernst Müller — 26.03, 2013 @ 10:08

  10. @klabauter:

    Das ist lieb von Ihnen, daß Sie mich darauf hinweisen, daß Herr Nack in den 80er und 90er Jahren nicht am 1. Strafsenat war (was ich allerdings schon wußte). Ich bin nicht so undifferenziert auf Nack „eingeschossen“, wie sie vielleicht meinen. Im Verfahren Mollath war Nack nicht an der Revisionsentscheidung beteiligt, aber es wäre vielleicht ein Segen gewesen, wenn er beteiligt gewesen wäre: Immerhin ist er Mitautor eines Standardwerks zur Glaubwürdigkeitslehre. Darauf, daß die Verurteilung Mollahts schwerlich in Einklang zu bringen ist mit der von Nack maßgeblich mitentwickelten „Nullhypothese“, habe ich bereits in meinem ersten Beitrag zum Fall Mollath hingewiesen, http://blog.delegibus.com/2012/11/28/justiz-im-wahn-wahn/ .

    Zur Ergänzung hier noch zwei Fälle, in denen der 1. Strafsenat in jüngerer Zeit Rechtsbeugung bejahte (allerdings keine bayerischen Fälle): BGH, Beschluß vom 24. Juni 2009 – 1 StR 201/09 und BGH, Beschluß vom 5. August 2009 – 1 StR 366/09.

    Comment by O. García — 26.03, 2013 @ 11:08

  11. Der Fall „Mollath“ hat gezeigt, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat erschüttert wurde. Dieses muss unbedingt wiederhergestellt werden.

    Für Liberale gilt: Vollständige Transparenz und lückenlose Aufklärung.

    Die bayerische FDP setzt sich auch für eine unabhängige Justiz ein, die – als dritte Gewalt im Staat – eine weitestgehende Selbstverwaltung mit personeller und finanzieller Autonomie erhalten soll.
    http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-19178–f373456.html#q373456

    Comment by Walter Keim — 26.03, 2013 @ 11:47

  12. Ich finde es skandalös, dass Herr Mollath immer noch unrechtmäßig eingesperrt ist und jetzt darauf warten muss, dass die Justiz irgendwann endlich die Wahrheit (die längst offensichtlich ist!) auch anerkennt. Jede Minute, die er jetzt noch in seinem Foltergefängnis sitzen muss, vergrössert die Schuld der Justiz weiter.

    Comment by Rangar — 26.03, 2013 @ 12:53

  13. Herr Mollath wird wohl mit einem Schulterklopfen nach dem Motto „es war ja alles gar nicht so schlimm“ und 15 000 Euro „Entschädigung“ aus der Klapse entlassen. Jahre des Freiheitsentzuges und Klapsen-Folter sind damit abgegolten.

    Das entspricht dem Verbrecher-Staat Deutschland mit seinen ausführenden Robenträgern.

    Bananenrepublik.

    Comment by Ines — 26.03, 2013 @ 12:55

  14. Im Blog von Gabriele Wolff habe ich weitere Punkt des Wiederaufnahmeantrags angesprochen, vor allem die Frage, ob Mollath bereits während des Wiederaufnahmeverfahrens freigelassen werden muß:

    https://gabrielewolff.wordpress.com/2013/03/26/der-fall-gustl-mollath-der-wiederaufnahmeantrag-der-staatsanwaltschaft-regensburg/#comment-5460

    Comment by O. García — 26.03, 2013 @ 14:40

  15. Wenn die kriminellen Robenträger nebst ihren Politikbütteln noch einen Rest-Anstand haben, dann wird er in den nächsten Wochen freikommen.

    So ein Fall kann nur in Bayern vorkommen.

    In einem schwarzbraunen Bundesland, welches Hitler erst zur Macht verholfen hat und auch heute noch durch widerliches Gedankengut in Justiz und Politk glänzt.

    Bayern ist der braune Pickel am Arsch der Republik. Ein Schandfleck.

    Nein, sie sind nicht nur konservativ oder christlich, was schon schlimm genug ist, sie sind braun! Waren es, sind es und bleiben es.

    Bayernbratzen!

    Comment by Ines — 26.03, 2013 @ 14:47

  16. http://blog.beck.de/2013/03/26/fall-mollath-die-wiederaufnahmeantr-ge-unter-der-lupe

    Comment by Franzy — 26.03, 2013 @ 16:55

  17. @Henning Ernst Müller:
    Die jur. Bewertung von Oliver Garcia wollte ich überhaupt nicht in Frage stellen.

    Es ging mir nur um die Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft macht den Wiederaufnahmegrund der Rechtsbeugung (§ 359 Nr. 3 StPO) selbst nicht geltend, sondern gibt nur eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers ab.

    Insoweit finde ich keine Stelle, an der die StA dem Gericht eine strafbare Rechtsbeugung attestiert. Und so lese ich auch Ihren Beitrag im Beck-Blog.

    Comment by Stadler — 26.03, 2013 @ 17:48

  18. @11 Herr Keim: „Der Fall “Mollath” hat gezeigt, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat erschüttert wurde. Dieses muss unbedingt wiederhergestellt werden.“

    Warum ist „das Vertrauen“ aus Ihrer Sicht ein hinreichendes Ziel für sich selbst? Meines Erachtens müsste nicht „das Vertrauen“ unbedingt (und schnellstmöglich) „wiederhergestellt werden“, sondern die Justiz müsste sich dieses Vertrauen mit sorgfältiger und korrekter Arbeit VERDIENEN!

    „Für Liberale gilt: Vollständige Transparenz und lückenlose Aufklärung.“

    Was hat diese billige Parteiparole mit Gustl Mollath zu tun?

    Comment by Fry — 26.03, 2013 @ 22:38

  19. Herr Keim ! habe ich da irgendwas verpasst ? wo hat sich die FDP bisher in irgendeiner Form einen Brösel Verdienst in der Causa Mollath erworben ??? Ja ich weiss, die Bundesjustizministerin hat ihm Frohe-Oster-Wünsche ausrichten lassen…

    Comment by giovanni — 26.03, 2013 @ 23:17

  20. http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf

    Comment by Franzy — 27.03, 2013 @ 05:15

  21. Fürchterlich was dieser sogenannte Rechtsstaat so treibt. Explizit sage ich nicht „unser R.“

    Ich kann Herrn Mollath gut verstehen, dass er vor Gericht seinen Austritt erklärte.

    Die FDP tut genauso viel/wenig wie die CSU oder die SPD für das Ansehen dieses Rechtssystems in der Bevölkerung.
    Mit LÜGEN, Rechtsbeugungen und Vertuschungsversuchen, Pressemanipulation und Nerlich GmbH&Co.KG ist jegliches positives Ansehen eine WAHNHAFTE Wunschvorstellung.

    Comment by horst — 27.03, 2013 @ 21:10

  22. mir gefallen vor allem die Kommentare von „Ines“, Bayern sei der braune Pickel am Arsch der Republik,
    dem ist nichts hinzu zu fügen.

    Horst bringt es auch vernünftig auf den Punkt: Lügen, Rechtsbeugungen und Vertuschungsversuche.

    Dir Art und Weise wie mit Strates Eingaben umgegangen wird, spotted doch jeder Beschreibung und ist Meilenweit von jeder Rechtsstaatlichkeit entfernt.

    Die Beteiligten wie Eberl, Leipziger, Merk, Nerlich, Brixner etc etc. gehören in Beugehaft genommen.

    Comment by Elvis — 30.03, 2013 @ 02:51

  23. Man liest so viel und weiß doch nicht Alles. Ist denn in Bayern die FDP nicht mit an der Regierung? Hat sie einen Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath mitgetragen? Hat sie den Rücktritt von Merk durchgesetzt, die das Parlament angelogen hat?
    Wie Sie sehen, Herr Keim: in der Schlichtheit liegt die Kraft.

    Comment by Anonymous — 31.03, 2013 @ 07:41

  24. Man liest so viel und weiß doch nicht Alles. Ist denn in Bayern die FDP nicht mit an der Regierung? Hat sie einen Untersuchungsausschuss zum Fall Mollath mitgetragen? Hat sie den Rücktritt von Merk durchgesetzt, die das Parlament angelogen hat?
    Wie Sie sehen, Herr Keim: in der Schlichtheit liegt die Kraft.

    Comment by gelegentlich — 31.03, 2013 @ 07:42

  25. Für mich als Leser, der den Spiegel 50 Jahre lang las, sieht das so aus: Der Spiegel war einst das “Sturmgeschütz der Demokratie” gegen Strauss und ist nun zu einseitigem La-La (Lach, Lakotta) Journalismus verkommen ist, der Mollath diskretitiert um Unrecht plausibel erscheinen zu lassen http://home.broadpark.no/~wkeim/files/Spiegel_nuetzlicher_Idiot.html

    Comment by Walter Keim — 15.07, 2013 @ 21:28

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.