Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.3.13

Beschlagnahme bei Augsburger Allgemeinen war rechtswidrig

Die Beschlagnahme von Daten eines Forennutzers bei der Augsburger Allgemeinen – ich hatte über diesen Fall ausführlich berichtet – war rechtswidrig. Das Landgericht Augsburg hat der Beschwerde gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amstgerichts stattgegeben, wie die Zeitung meldet.

Das Landgericht vertritt insoweit die Ansicht, dass die beanstandete Äußerung eines Forennutzers über die Person des Augsburger Ordnungsreferenten von der Meinungsfreiheit gedeckt und damit nicht strafbar war.

Der Ansicht, die Zeitung könne sich hinsichtlich der Person des Forennutzers auch auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wollte das Landgericht allerdings nicht folgen. Die dafür u.a. gegebene Begründung, Forenbeiträge seien nicht dem redaktionellen Bereich einer Zeitung zuzordnen, ist nach meiner Ansicht im Lichte der Rechtsprechung des BGH aber nicht stichhaltig.

posted by Stadler at 09:33  

7 Comments

  1. Und? Was bringt das Urteil jetzt? Nichts! Es bleibt folgenlos für alle Beteiligten.

    Comment by Rangar — 21.03, 2013 @ 11:13

  2. @Rangar

    Wieso? Der Rechtsstaat funktioniert doch tadellos, wie du siehst. Jeder in diesem Land kann vor Gericht Gerechtigkeit wiederherstellen.

    Mit den Rechtswidrigkeitsbeschlüssen kann man sich sogar die Wände tapezieren. Ist doch schön.

    Außerdem werden sich Staatsanwälte und Polizisten in Zukunft hüten, gegen die Auflagen der ehrenhaften Richter zu verstoßen. Wer will schon ständig vor Gericht erscheinen und seine Zeit mit sowas verschwenden.

    Comment by Richard — 21.03, 2013 @ 14:02

  3. Der Beschluss bringt durchaus etwas. Die beschlagnahmten Daten des Foren-Nutzers dürfen nun nicht mehr verwertet werden.

    Comment by Sascha — 21.03, 2013 @ 15:29

  4. „Die Daten des Foren-Nutzers dürfen nun nicht mehr verwertet werden?“ Was meinst du denn damit? Sie dienten doch nur zur Identitätsfeststellung des Posters. Das werden die Behörden ja wohl mittlerweile hinbekommen haben. Und den Gedächtnislöscher „Blitzdings“ gibt es nur bei Men in Black.

    Comment by Rangar — 21.03, 2013 @ 16:53

  5. Sex und das Internet

    http://freidimensionalblog.wordpress.com/2013/03/21/sex-und-das-internet/

    Comment by Franzy — 22.03, 2013 @ 10:29

  6. Der Forist sollte jetzt Schadensersatzklage einreichen, Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Anschuldigung.

    Der Anzeigeerstatter wollte mit dem Opfer seiner juristischen Schritte einen Kaffee trinken, hat er im TV gesagt.

    Er sollte dem Opfer seiner Frechheiten lieber 5000 Euro Entschädigung zahlen. Den Kaffee gibt es in die Fresse.

    Comment by Ines — 26.03, 2013 @ 13:49

  7. Ps.

    Zur Klarstellung: Der Verleumder, Strafanzeiger, hat die Anzeige deshalb erstattet, weil er wissen wollte, wie er Forist heißt. Er sagte im TV, er wolle ihn nicht betrafen lassen, sondern mit ihm einen Kaffee trinken, daher wolle er wissen, wer „dahinter“ stecke. Der Politiker hat also der Justiz befohlen, rechtswidrige Maßnahmen zu ergreifen.

    Jetzt wissen wir, der Straftäter ist der Strafanzeiger. Ein korrupter Provinz-Politiker, mit dessen Machenschaften sich mittlerweile ganz andere Leute beschäftigen nebst Doktorarbeit.

    Comment by Ines — 26.03, 2013 @ 13:57

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