Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.3.13

Anwaltskanzlei erzwingt Freischaltung ihres TK-Anschlusses per einstweiliger Verfügung

Eine Anwaltskanzlei hat die Freischaltung ihres Telekommunikationsanschlusses gegenüber dem Anbieter per einstweiliger Verfügung des Amtsgerichts Lüneburg durchgesetzt (Beschluss v. 20.02.2013, Az.: 53 C 22/13).

Das Gericht bezog sich zur Begründung auf § 46 TKG. Danach darf bei einem Wechsel des TK-Anbieters die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer grundsätzlich nicht unterbrochen werden, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen.

Im konkreten Fall kam es, entgegen der gesetzlichen Regelung, aufgrund des Anbieterwechsels offenbar dennoch zu einer Unterbrechung.

posted by Stadler at 15:50  

5 Comments

  1. Witzig. Wobei natürlich die Ordnungsmittelandrohung Quatsch ist, wenn die Vornahme einer Handlung aufgegeben wird.

    Comment by ako — 6.03, 2013 @ 16:02

  2. @ako:
    Durch welchen Dritten könnte der Telekomanschluss denn noch freigeschaltet werden? :P – § 888 ZPO!

    Comment by r.nuwieder — 6.03, 2013 @ 17:08

  3. @ako, @r.nuwieder:

    Die Verfügung war rechtswidrig, weil sie sich auf § 890 ZPO stützte, der Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen betrifft und weil § 888 ZPO, auf den sie sich hätte stützen können, das einzelne Zwangsgeld auf 25 000 Euro begrenzt. Das Amtsgericht überstieg diesen Betrag um 225 000 Euro.

    Comment by OG — 6.03, 2013 @ 18:49

  4. @r.nuwieder

    Der Witz ist, dass das Gericht § 890 ZPO angewendet hat (was Sie, Verzeihung, wüssten, wenn Sie einfach mal die Entscheidung gelesen hätten), was hier halt gerade nicht geht.

    Comment by ako — 7.03, 2013 @ 10:25

  5. Wie dem auch sei steht bereits fest: Jeder muß selber klagen, wenn er betroffen ist.

    Wieder mal ein Beispiel eines nutzlosen Juristen-Gerangels. Hoffentlich funzt jetzt der Anwaltsanschluß, während andere noch darauf warten bzw. in der Warteschleife verenden.

    Einige Menschen sind eben wichtiger. Oder um es klar zu sagen, die Kundengüte ist entscheidend.

    Schrott, silber, gold, platin. Das sind die Kriterien. Ich kenne den Laden. Und nicht nur den.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 7.03, 2013 @ 19:12

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