Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.2.13

Polizeigewalt: Der Polizei fehlt eine Fehlerkultur

Letzte Woche habe ich gebloggt, dass wir eine gesellschaftliche und politische Diskussion über Polizeigewalt brauchen. Die Reaktionen in den Kommentaren waren kontrovers.

Heute schreibt Joachim Kersten in der SZ „Außenansicht“ (S. 2) unter dem Titel „Schläge im Namen des Gesetzes“ über Gewalttäter in Uniform und beklagt das Fehlen einer Fehlerkultur bei der Polizei. Diese Stimme dürfte Gewicht haben, denn Kersten lehrt an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster.

Kersten unterscheidet zwischen an sich kompetenten Beamten die in einer Ausnahmesituation einmal ausrasten und sog. „Widerstandsbeamten“ die latent zur Aggression neigen. Der Autor beklagt, dass der Korpsgeist häufig eine Aufarbeitung von Übergriffen verhindert und, dass das Gewaltproblem durch unprofessionelles Management an der Spitze verursacht bzw. verstärkt wird.

Das Problem ist möglicherweise in der Tat, dass man einen nur situativ ausrastenden Polizeibeamten nicht nur disziplinarisch verfolgen sollte, sondern auch seitens des Dienstherrn an die Hand nehmen und unterstützen müsste. Das würde allerdings einen offenen Umgang mit dem Problem voraussetzen und die Schaffung von Mechanismen zur Eindämmung derartiger Exzesse. Derzeit wird das Problem von der Polizei und der Politik allerdings nach wie vor in Abrede gestellt und immer nur von bedauerlichen Einzelfällen gesprochen. Davon, dass es gerade auch die vorhandenen Strukturen sind, die Polizeigewalt begünstigen, will man bislang nichts wissen.

Kersten schließt seinen Beitrag schließlich mit dem Hinweis, dass eine Polizei, die über die vermeintlich zunehmende Gewalt gegen Beamte klagt, auch mit der eigenen Gewalt gegen Bürger anders umgehen muss. Ein lesenswerter und mutiger Beitrag.

posted by Stadler at 12:35  

29 Comments

  1. Dazu kommt auch noch die Tatsache, dass gegen Falschaussagen von Polizisten bestenfalls ausnahmsweise mal vorgegangen wird. Während ein Normalbürger juristisch verfolgt würde, der behaupten würde, ein Polizist hätte eine Straftat begangen, werden Polizisten, die gewohnheitsgemäß Anzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aufgeben nicht mal zur Rechenschaft gezogen, wenn ein Gericht feststellt, dass die Anzeige unbegründet war (so geschehen bei dem Mann im blauen T-Shirt auf der Freiheit statt Angst-Demo vor einigen Jahren).

    Comment by Andre Heinrichs — 14.02, 2013 @ 13:45

  2. Mir wurde in meiner Kindheit und Jufend beigebracht:
    Vor dem Gesetz sind alle gleich und das die katholische Kirche christlich ist.
    Beides ist wohl falsch und war nur eine Propagandakampagne.

    Comment by Troll — 14.02, 2013 @ 13:54

  3. Während ein Normalbürger juristisch verfolgt würde, der behaupten würde, ein Polizist hätte eine Straftat begangen, werden Polizisten, die gewohnheitsgemäß Anzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aufgeben nicht mal zur Rechenschaft gezogen

    Dazu passend auch der Fall des Schrotthändler Ludwig H. aus dem Donaumoos: Er hatte im Zeugenstand vor Gericht eine Bedrohung (nicht einmal Verletzung) durch Polizisten behauptet. Was dann passierte, folgte dem Schema:

    http://blog.delegibus.com/2012/12/30/strafprozes-im-wandel-innenansicht-trifft-auf-ausenansicht/

    Wie reagierte die Staatsanwaltschaft? Ermittlungen gegen die beschuldigten Kriminalbeamten wurden nicht aufgenommen. Sie wurden nicht einmal verhört. Ermittelt wurde sofort gegen H., wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) und uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB).

    Comment by O. García — 14.02, 2013 @ 13:56

  4. Hier der Artikel zum selbst nachlesen:

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/polizeigewalt-schlaege-im-namen-des-gesetzes-1.1599748

    Comment by Kaspar — 14.02, 2013 @ 14:00

  5. Ich halte das für eine Fehleinschätzung. Ich glaube nicht, dass die Beamten ausrasten. Die machen sich eher einen Spaß, denke ich. Am Beispiel der letztens krankenhausreif geschlagenen Frau konnte man es doch sehen. Die wurde erstmal systematisch in Panik versetzt, und dann wurde erst zugeschlagen. Natürlich schreit ein Mensch in Panik, natürlich schlägt er um sich. Wenn man entsprechend disponiert ist, macht es natürlich Spaß, da zuzugucken. Vor allem, wenn man es selbst herbeigeführt hat. Der Spaß endet, wenn das Opfer aufgibt, sobald die Panik in Resignation und Gleichgültigkeit übergeht. An der Stelle erfolgt der Schlag, sozusagen aus Enttäuschung, dass die schöne Vorführung schon zu Ende ist. In dem Beispiel waren es wohl mindestens sieben Täter, nicht nur einer.

    Aber es ist wohl nicht strafbar, einen Menschen in Panik zu versetzen. Dessen Panikreaktion dann aber schon, oder?

    Comment by Astrid — 14.02, 2013 @ 14:10

  6. Der deutschen Polizei fehlt keine Fehlerkultur, es mangelt ihr eindeutig an der Ausbildung am Grundgesetz, und somit an den Grundrechten, sowie am Straftatbestand des Amtsmissbrauchs.

    Kaum ein Polizeibeamter – als solcher im Übrigen entweder gemäß § 64 BGG² (Bundesbeamtengesetz) oder nach den jeweiligen Landesgesetzen auf das Grundgesetz vereidigt – ist heute in der Lage, die durch Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsklausel) geschützen Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes (… vom Rest ganz zu schweigen) auch nur aufzusagen, geschweige denn um- bzw. durchzusetzen und so seinen Amtseid gemäß Art. 20 Abs. 2 GG gegenüber dem Volk als Souverän zumindest im Ansatz zu erfüllen.

    Vom Grundrechtsträger auf seine Funktion als Grundrechtsverpflichteter und seine damit verbundene Schutzpflicht gegenüber der Würde des Menschen gemäß Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG oder auf seine absolute Bindung an die unmittelbare (erlaubnisfreie) Rechtswirkung der Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 3 GG oder auf seine allgemeine Rechtsbindung an Gesetz und Recht gemäß Art. 20 Abs. 3 GG angesprochen, darf der Grundrechtsträger froh sein, wenn ihn kein rechtswidriger Verwaltungsakt des Polizeibeamten in Form des Einsatzes unmittelbaren Zwangs ereilt und er »nur« ausgelacht und unter Nichtberücksichtigung des Grundrechts auf Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet gemäß Art. 11 GG rechtswidrig des Platzes verwiesen wird; meist mit der offenbarenden Begründung, er würde eine unmittelbare Gefahr darstellen oder begründen; gefolgt vom dem Hinweis: »Sie können sich ja bechwerden oder klagen, wir leben schließlich in einem Rechtsstaat«. Dieser Missbrauch des Grundrechts der Rechtsweggarantie zieht sich wie ein roter Faden durch die Beamtenschaft der Bundesrepublik Deutschland.

    Würden Polizeibeamte das Grundgesetz ebensogut kennen, wie den Bußgeldkatalog oder die Besoldungstabelle, dann hätten sich zum Einen viele Diskussionen um Polizeigewalt aufgrund deren marginalen Auftretens erübrigt und zum Zweiten wäre die Polizei dann wirklich der Freund und Helfer der Grundrechtsträger.

    Beschwert sich jedoch ein Grundrechtsträger direkt beim Polizeibeamten, dann packt dieser plötzlich immense »Kenntnis« des Grundgesetzes aus der Schublade und fühlt sich unter Berufung auf Art. 2 Abs. 1 GG in seiner persönlichen Ehre beleidigt; verkennend, dass er in seiner Funktion als Staat(svertreter) keine Grundrechte geltend machen kann, denn ein Staat verfügt mangels natürlicher Persönlichkeit über keine Ehre.

    Hinzu tritt der unheilvolle Mangel am Straftatbestand des Amtsmissbrauchs (§ 339 StGB alter Fassung) in Verbindung mit Art. 103 Abs. 2 GG, wonach eine Tat nur dann bestraft werden kann, wenn deren Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor sie begangen wurde. Das bedeutet im Klartext, dass jeder Beamte die durch ihn vertretene öffentliche Gewalt missbrauchen und die Grundrechte verletzen darf, ohne dafür bestraft werden zu können, sofern er sich keinen eigenen unmittelbaren (eigens) strafbaren Vorteil dadurch verschafft, sondern angeblich »nur seine Arbeit macht«, oder wie Eichmann es ausdrückte: »Ich war nur für die Fahrpläne zuständig«.

    Als Einzelstraftatbestand existiert der klassische Amtsmissbrauch in Deutschland nicht mehr. Die Vorschrift des § 339 StGB (alte Fassung) wurde als Amtsmissbrauch in das Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1871, RGBl. S. 127, in Kraft getreten am 1. Januar 1872, aufgenommen. Er lautete (Abs. 1): „Ein Beamter, welcher durch Mißbrauch seiner Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Mißbrauchs derselben Jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung widerrechtlich nöthigt, wird mit Gefängniß bestraft.“

    Dieses Beamtendelikt wurde (wohl in »weiser« Voraussicht) im Dritten Reich auf der Grundlage des »Erlass des Führers über besondere Vollmachten des Reichsministers der Justiz« vom 20. August 1942 durch Art. 10 Buchst. b, Schlussvorschrift S. 1 der (Ersten) »Verordnung zur Angleichung des Strafrechts des Altreichs und der Alpen- und Donau-Reichsgaue« (Strafrechtsangleichungsverordnung) vom 29. Mai 1943 (Reichsgesetzblatt Teil I 1943 Nummer 57 vom 1. Juni 1943, Seite 339-341) zum 15. Juni 1943 im Auftag Adolf Hitlers von dem Reichsminister der Justiz Otto Georg Thierack ersatzlos aufgehoben; dort hieß es: „§ 339 des Reichsstrafgesetzbuchs wird gestrichen“. Seitdem wurde der Amtsmissbrauch als Einzelstraftatbestand nicht wieder in das StGB aufgenommen.

    Als Universitätsprofessor an der Deutschen Hochschule der Polizei täte Dr. Kersten ein Gutes, hier den kritischen Hebel anzusetzen; ebenso wie es für den Autoren dieses Beitrag als Jurist und Rechtsanwalt (vgl. hier insb. § 1 Abs. 3 Halbsatz 2 BORA¹) anstünde, diese Tatsachen zu thematisieren.

    ¹ Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.

    ² § 64 BGG: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen“

    Comment by I. Wengel — 14.02, 2013 @ 14:41

  7. Wenn manchen Polizisten langweilig ist, schaffen sie sich einfach die Straftäter selbst, gegen die sie dann vorgehen können.
    Ein Mittel dafür ist durchaus, die Opfer zuvor in Panik und Stress zu versetzen, um irgendeine Reaktion zu provozieren.
    „Dann fällt halt mal jemand versehentlich die Treppe runter“, mit nach hinten gebundenen Händen natürlich.
    Richter und Scharfrichter in Uniform.
    Ohne Deckung von Oben könnten sie das nicht tun.

    Comment by Frank — 14.02, 2013 @ 15:10

  8. @Astrid:
    Ich gebe mal das weiter, was mir nicht zitierfähig zum Fall gesagt wurde (München):
    Da waren ein paar Polizisten sauer weil sich so eine Kleine erdreistete, sich gegen sie zu wehren.

    Das ist kein Spaß, aber Polizisten sind oft so von sich und ihrer „Höherwertigkeit“ überzeugt, dass sie es als Affront ansehen, wenn jemand sagt „das geht so nicht“. Da steigert sich manch Polizist dann in sein „Was fällt dem ein“-Denken hinein.

    Ich hatte das Unglück, so etwas mal selbst zu erleben als ein Polizist sich letztendlich in eine zivilrechtiche Angelegenheit einmischte, was ich als absolute Zumutung ansah. Ich sagte ihm, dass es hier um eine Mietstreitigkeit ginge, er sagte frank und frei, dass er auch da sei um x zu helfen, die er seit Jahren kenne blablubb. Daraufhin meinte ich, dass dies wohl kaum seine Aufgabe sei und bat ihn zu gehen. Wohlgemerkt: ich bat.
    Das Ganze wurde dann immer unschöner weil es zuerst hieß: Was erlauben Sie sich? – dann „Was denkst du, wer du bist? Ich bin immerhin bei der Polizei, was ich sage, das gilt“ und letztendlich der Typ dann doch recht cholerisch reagierte. Sein Vorgesetzter meinte am TAg darauf nur lapidar, es hätte wohl ein Missverständnis gegeben.

    Da reagieren halt die Vertreter der Staatsmacht recht aggressiv, wenn ihre staatsgegebene Autorität angezweifelt wird.

    Comment by Twister — 14.02, 2013 @ 15:15

  9. Ich empfehle hierzu die (Vor-)Studie von Gerda Maibach: http://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?artikelID=1266

    sowie die Webseite der kritischen Polizisten: http://www.kritische-polizisten.de/

    LG
    Andreas

    Comment by Andreas — 14.02, 2013 @ 15:35

  10. Ich will auch mal auf einen Artikel in Telepolis hinweisen, der sich auf eine Artikel der NYT bezieht: http://www.heise.de/tp/blogs/5/153732

    Die benannten Probleme der Polizei sind strukturell und werden durch Entscheidungen der Politik noch verschärft, geradezu heraufbeschworen.

    Comment by Melebert — 14.02, 2013 @ 16:20

  11. Mal wieder wird aus Opfern Täter und aus Tätern Opfer gemacht.Dem Leser wird der Eindruck vermittelt als ob unsere Polizei aus einer Gruppe unkontrollierter Schläger besteht die wahllos auf Bürger zuschlägt.Hallo….Würden Sie als Privatmann der bespuckt und getreten wird den Täter freundlich bitten dies zu unterlassen?Oder würden Sie sich bei nicht aufhörender Gewalt auch wehren?In meiner Jugenzeit wurde dem Polizisten noch Respekt entgegengebracht.Sein Wort war Gesetz und befolgt.Heutzutage haben wir viel zu wenige,schlechtbezahlte Polizisten die zum Dank für Ihren Job noch nicht mal das Ansehen in der Bevölkerung bekommen.Und Repekt?Null.Vor kurzen musste Ich die Polizei rufen um einen Fall von Hausfriedenbruch zu regeln.Die Polizisten erteilten dem Täter einen Platzverweis mit der Androhung Ihn im Wiederholungsfall mit aufs Revier zu nehmen.Der nicht Deutsch sprechende ,keinen Ausweis besitzende Täter grinste die Polizisten an und kaum hatten Sie das Gelände verlassen kehrte der Täter zum Tatort zurück.Was will den hier in Deutschland einem Kleinkriminellen passieren?Und die Polizei?Kommt mit Ihren Befugnissen klar an Ihre Grenzen.Darum bin Ich für mehr Rechte für die Polizei.Mehr Dienststellen und Polizisten in Deutschland und aktzeptable Arbeitszeiten um auch hier eine Life/Work Balance anzustreben.

    Comment by Rainer — 14.02, 2013 @ 16:39

  12. Ich glaube, die Polizisten haben ein ähnliches Problem wie Leute bei der Demo:
    Da gibt es die Friedlichen und die Gewaltbereiten. Durch die Gewaltbereiten werden alle bei der Demo in einen Topf geworfen und als Gewaltbereit angesehen und mit Verachtung gestraft (und entsprechend von der Polizei behandelt).
    Manche Demonstranten wiederum verstehen nicht, dass die geringste Duldung von Gewaltbereiten ihnen selbst schadet.

    Der Unterschied ist, dass die Zivilisten nicht die Staatsmacht hinter sich haben, sind also im Zweifel immer im Nachteil, wobei bei der Polizei im Zweifel immer ein Vorgesetzter ist, der seine Leute schützt.

    Und schlimmer fast ist, dass der Eindruck entsteht, es wären alle Polizisten so und das Vertrauen verloren geht. Man sieht es ja nicht von außen einfach an, wer demnächst zuschlägt, folglich könnte man keinem mehr Vertrauen.

    Comment by Frank — 14.02, 2013 @ 16:40

  13. @ 11.
    >> Mal wieder wird aus Opfern Täter und aus Tätern Opfer gemacht.

    Das vermischt sich, weil man es nicht mehr klar trennen kann.

    >> Dem Leser wird der Eindruck vermittelt als ob unsere Polizei aus einer Gruppe unkontrollierter Schläger besteht die wahllos auf Bürger zuschlägt.

    Nein nein, man muss sich nur die Schlägervideos (z.B. Stuttgart 21) anschauen oder mal am Rande einer Demo gestanden haben, um selbst Schläge und Tränengas abzubekommen.
    Den Eindruck schafft „die Polizei“ schon selbst.

    >> Hallo….Würden Sie als Privatmann der bespuckt und getreten wird den Täter freundlich bitten dies zu unterlassen?

    Was anderes ist ja auch verboten, sonst kommt die Polizei und holt einen ab wegen Körperverletzung.

    >> Oder würden Sie sich bei nicht aufhörender Gewalt auch wehren?

    Das ist etwas anderes, da muss man sich wehren.
    Aber ich weiß auch, wie „schwere Köperverletzung“ bei der Polizei definiert werden kann (ein dünner Pappbecher Wasser Richtung Polizist geworfen = schwere Körperverletzung am Polizisten).
    …und manchmal fällt halt so ein Randalierer auf der Wacht „versehentlich die Treppe herunter“, ist gestolpert, und dummerweise mit den Händen hinter dem Rücken an Handschellen gefesselt. Das tut dann richtig weh.
    Aber es trifft dann bestimmt immer den Richtigen, oder nicht?
    Es gibt organisierte Schwerkriminelle um die es mir auch nicht leid täte, weil sie selbst noch schlimmer mit anderen umgehen, aber ab wann wird das zur Regel, dass jemand „unglücklich gefallen“ ist, wo es jeden trifft der mal auf die Wache darf?

    >> In meiner Jugenzeit wurde dem Polizisten noch Respekt entgegengebracht.

    Weil er ihn vielleicht auch verdient hatte?

    >> Sein Wort war Gesetz und befolgt.

    Das Gesetz steht im GGB und nicht immer halten sich Polizisten an das Gesetz.
    Sonst hätten wir ja die Probleme nicht.

    >> Mehr Dienststellen und Polizisten in Deutschland und aktzeptable Arbeitszeiten um auch hier eine Life/Work Balance anzustreben.

    Da mag was dran sein, denn ungestresste Beamte rasten sicher weniger aus als welche die unter Dauerstress stehen.

    Comment by Frank — 14.02, 2013 @ 16:59

  14. @Rainer: Hier wird doch gerade kein pauschales Polizei-Bashing betrieben. Vielmehr habe ich auf einen sehr differenzierten Beitrag von Herrn Kersten hingewiesen.

    Comment by Stadler — 14.02, 2013 @ 17:09

  15. Geschichte aus persönlicher Erfahrung:

    Ca. 23.00 Uhr: Ein Kollege und ich hatten eine Observation an einer dreispurigen Strasse in München. In unsere Sichtrichtung, ca. 50 m entfernt eine Ampel, diese war auf Rot. Auf der linken Spur ein wartendes Fahrzeug, auf der rechten Spur ein wartendes Fahrzeug, die mittlere Spur war frei. Von hinten kam ein Golf, fuhr an uns vorbei, bei Rot über die Ampel und rammte ein quer kommendes Fahrzeug.

    Der Kollege stieg aus, da ich Fahrzeugführer war. Nach ca. 20 Minuten kam er zurück, hatte einen Platzverweis erhalten. Er hatte sich als Zeuge zur Verfügung gestellt, wurde aber nicht angehört. Vielmehr wurde ihm eine Behinderung angedichtet, daher der Platzverweis.

    Was war geschehen? Der Golf war ein ziviles Polizeifahrzeug. Die beiden anderen, an der Ampel wartenden Fahrzeuge waren schon weitergefahren. Er war der einzige Zeuge. Nunmehr wurde der Fahrzeugführer beschuldigt, den Unfall verursacht zuhaben. Da kam mein Kollege natürlich ungelegen, als er sagte, die Polizisten wären bei Rot über die Ampel. Die Beschuldigten standen dem hilflos gegenüber. Nunmehr kam ich ebenfalls an den Unfallort. Zwischenzeitlich waren bereits das Unfallkommando und zwei Streifen vor Ort. Erster Satz bei Ankunft zu meinem Kollegen bei Ankunft: „Was machen Sie denn schon wieder hier? Sie haben doch einen Platzverweis!“ Nun erlaubte ich mir, das Wort zu ergreifen und erwähnte, ebenfalls Zeuge zu sein. Ich wäre nicht dran, war die Antwort. Ich versuchte dann, die Leute vom Unfallkommando auf meine Seite zu ziehen. Ich klärte sie dabei auch über die falsche Anschuldigung auf. „Wir sind nur zur Unfallaufnahme hier. Die Aufnahme der Zeugenaussagen gehen uns nichts an.“ war die Antwort.

    Wir wurden bis zuletzt nicht gehört. Den Beschuldigten hinterließen wir Kontaktdaten. Sollte irgendetwas in die falsche Richtung laufen, würden wir eingreifen und als Zeugen zur Verfügung stehen.

    Fazit: Hier war kein einziger lauterer Polizist vor Ort. Auch das Unfallkommando wäre zum Eingreifen verpflichtet gewesen -> Ermittlungspflicht bei Verdacht einer Straftat. Wir haben im Übrigen von der Sache nichts mehr gehört, aber bis zuletzt gingen die Ermittlungen ausschließlich gegen die Unschuldigen.

    Bei Interesse gerne mehr über E-Mail.

    Comment by Andreas — 14.02, 2013 @ 17:29

  16. Ich sehe das sehr einfach: Würden alle Poliszisten, welchen gegen Gesetze verstoßen, bestraft werden, gebe es bald keine Polizisten mehr.

    Der Staat, möchte dieser oder benötigt dieser die Polizei, muss dann auch in der Lage sein, seine Augen des öfteren zuzudrücken. Da gehört zum Selbsterhaltungstrieb.

    Comment by Rolf Schälike — 14.02, 2013 @ 17:38

  17. @16 dito. würden alle Politiger die lügen und betrügen bestraft werden, würde es bald keine Politiker mehr geben.

    So schlecht finde ich den Gedanken ohne Polizei und Politiker nicht

    Comment by Troll — 14.02, 2013 @ 17:54

  18. @ Schälike (16)

    Sehen Sie das in Bezug auf die Justiz ebenso? Wenn ja, frage ich Sie: Weshalb kritisieren Sie selbige Zustände dort? Wenn nein, frage ich Sie: Wo ist der Unterschied?

    Oder handelt es sich um nicht gekennzeichnete Satire?

    Comment by I. Wengel — 14.02, 2013 @ 18:55

  19. @I. Wengel: Sehen Sie das in Bezug auf die Justiz ebenso? Wenn ja, frage ich Sie: Weshalb kritisieren Sie selbige Zustände dort? Wenn nein, frage ich Sie: Wo ist der Unterschied?

    Ich sehe das in Bezug auf dei Justiz ebenso. Und nicht nur in Bezug auf die Justiz. Auch in Bezúg auf Korruption, Betrug, Prostitution und vieles mehr.

    Das bedeutet aber nicht, dass ich darauf verzichte, mich meiner Haut zu wehren, aufzuklären, andere zu unterstützen, Verständnisn zu suchen, Netzwerke aufzubauen etc.

    Was die Polizei betrifft, so kann ich mir schon eine Gesellschaft ohne Polizei vorstellen, aber nicht von heut auf morgen.

    Comment by Rolf Schälike — 14.02, 2013 @ 19:20

  20. Was mir in Sachen Gewalt durch Polizisten auch immer wieder auffällt: Keine der Polizeigewerkschaften (GdP, DPolG oder BDK) meldet sich zu den Vorwürfen und lässt ausrichten, dass das schlimm wäre. Und sei es nur unter dem Vorbehalt, dass die Vorwürfe zutreffen. Da kann sich dann der Eindruck entwickeln, es wäre in Ordnung, wenn Polizisten Menschen (teilweise schwer) verletzen. Als kürzlich der Strafrahmen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erhöht werden sollte, kam aber Zustimmung aus den Gewerkschaften in der Öffentlichkeit an.

    Comment by Andre Heinrichs — 14.02, 2013 @ 20:29

  21. @#comment-19610 by Rainer — 14.02, 2013 16:39
    Respekt erhält man wenn man ihn seinem Gegenüber ebenfalls zukommen lässt.
    Aus persönlicher Erfahrung ist bei aus Respekt, den ich in der Kindheit noch hatte durch viele kleine Vorfälle vollkommene Verachtung geworden.

    Comment by Anonymous — 14.02, 2013 @ 21:17

  22. @ Stadler: Ich wäre gespannt auf Ihre „Fehlerkultur“, wenn Sie über Tatsachen stolpern würden, die gegen einen Ihrer Sozien den Verdacht einer Straftat zum Nachteil eines Mandanten nahelegen würden. Wollen Sie uns im Ernst weismachen, dass Sie den Verdacht nebst allen Ihnen hierzu bekannten Tasachen und Begleitumständen ungesäumt der Justiz zur Anzeige bringen würden??

    Sie würden das nicht tun, und keiner der hier Kommentierenden würde das tun, wenn es um das Verhältnis zu den eigenen Kollegen geht.

    „Fehlerkultur“ ist eine tolle Sache, solange man das von anderen verlangen kann.

    Comment by Jens — 14.02, 2013 @ 21:24

  23. @O.Garcia Nr. 3:
    Was sowohl Sie als auch die SZ zu erwähnen vergessen: Der Schrotthändler wurde vor dem AG Landshut nur wegen der falschen Verdächtigung wegen der Pistole-an-den-Kopf-halten-Story freigesprochen, ansonsten aber wegen einer weiteren angeklagten Tat (falsche uneidliche Aussage) von demselben Richter in demselben Verfahren verurteilt (Quelle: donaukurier.de). Der Amtsrichter hat in einem Punkt den Angeklagten für einen Lügner gehalten. In dem Punkt falsche Verdächtigung war er nicht von der Unwahrheit seiner Angaben überzeugt. Laut Augsburger Allgemeiner hatte der Herr 17 Vorstrafen und gehörte in den 1960ern einer Bande an, die u.a. Überfälle auf Polizisten beging. Aber sicher hat er bei der Geschichte mit der Pistole die Wahrheit gesagt…Interessant ist auch, dass ein „Kumpan“ (Wortwahl siehe Quelle)des Schrotthändlers 2005 (Quelle: telepolis, wege der Geständnisfindung) mehrfach angerufen und sich als auf Malle weilender Rudolf Rupp ausgegeben haben soll.

    Comment by klabauter — 14.02, 2013 @ 22:37

  24. Wer sich über Gewalt bei Polizisten wundert oder bei Soldaten, dem ist nicht mehr zu helfen. Es war schon immer so, dass Macht da missbraucht wird, wo sie halbwegs zeitstabil institutionalisiert wird und damit „sicher“ ist. Das betrifft sowohl Politiker aller Coleur als eben auch Polizisten und Soldaten.

    Die Einen tricksen und täuschen berufsmäßig, die anderen pinkeln auf die Gebeine erlegter Feinde oder polieren „in Gewahrsam genommenen“ die Fresse.

    Man fragt sich mittlerweile eigentlich nur noch, was der Normalfall und was die Ausnahme ist. Ich weiß es nicht.

    Comment by have_fun_with_vpn — 14.02, 2013 @ 23:51

  25. @22 Fehlerkultur ist doch was völlig anderes als „ungesäumt zur Anzeige bringen“. Fehlerkultur bedeutet zu analysieren, was falsch gelaufen ist, und nach Alternativen zu suchen. Dazu kann das Aufstellen von Regeln gehören, wann was zur Anzeige gebracht werden soll. Dazu sollte aber auch gehören, sich solche Fehler zu betrachten, die juristisch nicht relevant sind, weil es gerade nochmal gut gegangen ist. Aus Fehlern zu lernen, das ist das Ziel einer Fehlerkultur. Nicht mit Fingern zu zeigen.

    Es reicht eben nicht aus, den schlagenden Polizisten anzuzeigen oder auch zu verurteilen. Um zu verhindern, dass solche Dinge wieder passieren, muss man fragen, wie es dazu kommen konnte.

    Comment by Astrid — 15.02, 2013 @ 08:24

  26. @ Jens (22): Sie wissen also jetzt schon unumstößlich, was ich tun würde, würde ich strafrechtliches Fehlverhalten eines Sozius zu Lasten eines Mandanten entdecken? Selten eine so substanzlose und platte Argumentation erlebt!

    Wie sich ein Sozius in so einer Situation verhalten würde, ist nämlich gar nicht so einfach zu sagen. Erstens sind sich viele Sozien gar nicht so grün, wie Sie behaupten. Schon mal eine Auseinandersetzung einer Sozietät erlebt? Das kann zickiger sein, als ein Rosenkrieg unter Scheidungswilligen…

    Zweitens – und schon das steht dem Corpsgeist bei der Polizei diametral gegenüber – haftet i.d.R. ein Sozius für die Fehler seines Kollegen. Es ist daher schon im Interesse eines Sozius, dass die Straftat des anderen festgestellt wird – und wenn es im worst case nur darum geht, dessen Möglichkeit zur Restschuldbefreiung zu verhindern.

    Drittens ist es brandgefährlich mit einem Kollegen zusammen zu arbeiten, der Straftaten begeht. Da gibt´s nur eins: so schnell wie möglich raus aus der Sozietät! Und das bedarf i.d.R. einer außerordentlichen Kündigung, für die ein wichtiger Grund vorliegen muss. Und wie weisen Sie das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach? Richtig, am besten mit einer strafrechtlichen Verurteilung!

    Zu behaupten, jeder der hier Kommentierenden würde seinen Kollegen auch bei der Begehung von Straftaten decken, ist daher eine Frechheit.

    In einem Punkt haben Sie allerdings Recht: eine Fehlerkultur – so wünschenswert, wie sie ist – ist eher utopisch. Überall dort, wo eine Fehlerkultur herrscht, gibt es auch den Rahmen einer Fehlerkontrolle von außen. So gibt es bei Gerichten den Instanzenzug, bei Anwälten den Gegenanwalt und das überwachende Gericht, und bei allen Bürgern natürlich das Strafrecht. Es gibt immer wenigstens eine kontrollierende Instanz von außen.

    Nur bei der Polizei hat man den Eindruck, dass dort die Regeln des Strafrechts defacto nicht so recht greifen können. So hat man den Eindruck, dass Polizeibeamten vor Gericht nahezu immer geglaubt wird, dass Rechtsverletzungen durch einen Polizeibeamten nicht geahndet werden können, da sich die Kollegen – wie Sie ja selbst es für alle Kommentierenden hier unterstellen – ständig gegenseitig decken.

    Und gerade dieser Eindruck – vollkommen unabhängig, ob er tatsächlich zutreffend ist! – ist fatal: Wenn die Bevölkerung der Ansicht ist, die Polizei dürfe ungestraft alles, dann führt dies zur Frustration gegenüber dem Rechtsstaats und zu dessen Infragestellen. Das ist das letzte, was ein Rechtsstaat gebrauchen kann.

    Es wäre daher schon viel geholfen, wenn Strafgerichte und Staatsanwaltschaften den Polizeibeamten etwas kritischer gegenüberstünden. Desweiteren müßte man eine externe Kontrollstelle einrichten, die nicht nur mit Leuten aus dem gleichen Lager besetzt sein dürfte. Drittens müßte sich die Polizei (unter dem Druck der externen Kontrolle) ihrer Vorbildfunktion bewußt werden. Das bedeutet, dass die Polizei die Prinzipien des Rechtsstaats (Vorschriftenkonformität und Gewaltlosigkeit) noch sklavischer vorlebt, als man es vom Bürger verlangen würde. (Das ist sicherlich nicht einfach. Vorbildfunktion ist aber nie einfach).

    Ich denke auch, dass ein derartiger umfassender Strukturwandel – der nach meinem Wissen natürlich auch mit einer besseren Ausstattung der Polizei einhergehen müßte – bei vielen Polizeibeamten auf fruchtbaren Boden fallen würde. Von strafverteidigenden Kollegen, die regelmäßig auch Polizeibeamten verteidigen, erhält man den Eindruck, dass es grob gesagt wie überall „solchene und solchene“ gibt. Also Polizeibeamten, die siegesgewiss darauf verweisen, dass alle Kollegen unisono als Zeugen bestätigen werden, dass der Anzeigeerstatter zuerst geschlagen/getreten/gespuckt habe. Ebenso wie Polizeibeamten, die sehr frustriert darüber sind, dass der Corpsgeist eine Aufarbeitung von Fehlverhalten verhindert und dass – umso schlimmer – Polizeibeamten, die auf Einhaltung von Vorschriften bestehen oder dies glauben, sich massiven Mobbing durch die Gruppe ausgesetzt sehen. Der fruchtbare Boden für eine „sympathischere“ Polizei ist daher vorhanden. Es fehlen allein die Anreize von außen.

    Comment by BrainBug2 — 15.02, 2013 @ 09:42

  27. @klabauter:

    Es hat im Grunde keinen Zweck, auf Ihre Kommentare zu antworten, weil Sie sich in Ihren Äußerungen fast immer nur darin gefallen, in Nebenpunkten einen vermeintlichen Argumentationsfehler aufzudecken. In der Hauptsache hört man nie einen bestimmten Standpunkt von Ihnen, so daß der Eindruck entsteht, daß Sie gar keinen haben und es Ihnen eher um die Zurschaustellung Ihrer entwickelten Kombinationsgabe geht.

    Hier aber doch einmal eine Antwort: Es war mir durchaus bewußt, daß der Schrotthändler in einem Anklagepunkt schuldig gesprochen wurde. Ich habe deshalb in meinem Beitrag http://blog.delegibus.com/2826 eine Formulierung gewählt, mit der ich den Freispruch allein auf den Sachverhalt mit den Polizisten bezog (ich habe die Stelle auch mit dem Donaukurier verlinkt, wo – wie Sie richtig sagen – die Verurteilung im „Randaspekt“ angesprochen wird). Dies war umso mehr berechtigt, als es in dem gesamten Beitrag nur um diese Aussage-gegen-Aussage-Situation ging. Ebenso wie hier ging es darum, ob es von Rechts wegen in Ordnung ist, Polizisten unbesehen immer zu glauben, weil sie Polizisten sind. Daß der Schrotthändler in anderer Hinsicht Straftaten begangen hat, trägt zu dieser Frage nichts bei.

    Ihre Äußerung klingt fast so, daß ein Schrotthändler, der 17 Vorstrafen hat und in einem Punkt über das Inventar seines Betriebs falsch ausgesagt hat, dadurch schon überführt ist, Unschuldigen eine Straftat angelastet haben. Wenn das Ihr Begriff von Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit ist, dann gute Nacht. Richtig ist, daß der Richter, wenn er den Schrotthändler im Nebenanklagepunkt für einen Lügner hält, dies auch bei der Beweiswürdigung im Hauptanklagepunkt einfließen lassen kann oder sogar muß. Allerdings hatte auch die Gegenseite massiven „Dreck am Stecken“. Die Vernehmungsmethoden waren nach Überzeugung des Richters desolat und auch Oberstaatsanwalt Veh war für ihn ein Lügner (Herstellung eines falschen Vernehmungsprotokolls). So hob sich alles zu einem non liquet auf.

    Comment by O. García — 16.02, 2013 @ 00:32

  28. Bullen prügeln, weil sie davon kommen. Sie wissen, die Staatsanwaltschaften haben kein Interesse, diese Taten zu verfolgen. Sie wissen aus Erfahrung, daß sie nichts zu fürchten haben. Bei 96% der Einstellung von Strafanzeigen/Ermittlungsverfahren und 0,3% der „Verurteilungen“ zu Geldstrafe, fühlen sich die Bullen sicher. Prügelbullen in diesem Rechtsstaat sind ein zunehmendes Problem.

    Und wir bleiben dran an dem Thema. Es wird kein Hinnehmen geben nach dem Motto „wo gehobelt wird…“

    Das kann und sollte sich Deutschland nicht leisten. Wir brauchen keine Schläger und Nazis bei der Polizei.

    Mittlerweile ist den Bullen die interne Pseudo-Ermittlungsabeit vor Ort abgenommen worden. Es kümmern sich jetzt andere Beamte um den Sachverhalt. Keine Kollegen, die mit den Straftäten in Uniform morgens einen Kaffee trinken, aber dann neutral sein sollen.

    Die Scheißläden werden jetzt aufgeräumt.

    Gruß

    Comment by CCC — 22.02, 2013 @ 11:14

  29. Nachsatz:

    Wenn sich sieben Bullen in einer Zelle mit einer gefesselten Frau beschäftigen, die 160 cm klein ist, ihr daher das Gesicht zu Brei schlagen, um sich zu „verteidigen“, dann reicht es selbst Profis und Kennern der Bullenbranche.

    Es gibt keine Entschuldigung dafür.

    Der Drecksschläger ist aus dem Polizeidienst zu entfernen.

    Geschieht das nicht, werden sich andere Leute um das Subjekt kümmern.

    Comment by CCC — 22.02, 2013 @ 11:38

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