Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.1.13

Unternehmen klagen gegen neuen Rundfunkbeitrag

Mehrere Medien berichten heute darüber, dass Unternehmen und Unternehmensverbände bereits Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag erhoben haben oder solche Klagen vorbereiten.

Weshalb speziell die Chancen von Unternehmen, sich gegen das neue Beitragsmodell zu wehren, höher sein dürften als die von Privatleuten, habe ich in einem älteren Beitrag bereits erläutert.

Der neue Rundfunkbeitrag könnte ganz allgemein gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstoßen, weil auch diejenigen, die keine Rundfunkgeräte besitzen, gleichermaßen zu der Beitragspflicht herangezogen werden. Diese Ungleichbehandlung verstärkt sich gegenüber Unternehmern allerdings noch, weil für Inhaber von Betriebsstätten zusätzlich auf das sachfremde Kriterium der Anzahl der Beschäftigten abgestellt wird. Es ist also unerheblich ob und in welchem Umfang in einem Unternehmen Rundfunk empfangen wird, es kommt allein auf die Anzahl der Mitarbeiter an.

Während man in einem Privathaushalt nach wie vor zumindest von einer hohen Wahrscheinlichkeit eines Rundfunkempfangs ausgehen kann, dürfte eine solche Annahme bei Unternehmen kaum gerechtfertigt sein. Es gibt eine Menge Betriebe in denen gar keine Rundfunknutzung stattfindet. Ein Unternehmen muss aber selbst in diesem Fall bezahlen.

Der neue Rundfunkbeitrag ist – worauf der Passauer Jurist Ermano Geuer zu Recht hinweist – deshalb in Wirklichkeit eine Steuer, für die die Bundesländer allerdings keine Gesetzgebungskompetenz haben. Ob die äußerst rundfunkfreundliche Rechtsprechung des BVerfG einen Grundrechtsverstoß annehmen wird, dürfte dennoch zweifelhaft sein.

posted by Stadler at 14:55  

14 Comments

  1. Ich finde das neue Beitragsmodell gerechter als das bisherige Gebührenmodell, das zur Schnüffelpraxis der GEZ geführt hatte. Aber wie immer im Abgabenrecht wird der Volkszorn (der gerne von „Zangsabgaben“ spricht, als könne es im öffentlichen Recht auch freiwillige Abgaben geben) nicht zu besänftigen sein. Bei Geld hört der Spaß auf.

    Der öffentlich-rechtlich Rundfunk ist eine wichtige Ergänzung zu den privatrechtlichen Medien. Mit SPIEGEL und ZEIT sollte die Öffentlichkeit nicht allein gelassen werden (wenn einem da das Wort Mollath einfällt, ist das reiner Zufall).

    Comment by OG — 11.01, 2013 @ 15:33

  2. Ich bin mir nicht sicher, wie das BVerfG argumentieren würde. Dass Fernseher in Betrieben eher selten sind, ist offenkundig. Schließlich sollen die Leute arbeiten.

    Freilich kenne ich keinen Betrieb, welcher nicht irgendwo einen PC (Verwaltung und Steuererklärung), ein Autoradio im betrieblich genutzten KFZ, ein Smartphone mit Radioempfang und/oder Internetnutzung etc. hat. Das sind alles geeignete Empfangsgeräte.

    Die Frage, ob die Anzahl der Mitarbeiter sachfremd ist, ist schwierig zu beantworten. In produzierenden Betrieben läuft oft das Radio im Pausenraum oder anderswo in der Werkstatt oder im Logistikbereich, in der Verwaltung wird in der Mittagspause „das Internet angeworfen“ oder ein Radio dudelt irgendwo usw. usw.

    Das mag in Anwaltskanzleien anders aussehen, aber auch da nimmt niemand mehr Kohlepapier für Durchschläge oder elektrische Schreibmaschinen mit Textspeicher. Nun, ein Faxgerät ist kein Radio, aber es reicht ein PC von, sagen wir, zehn, der die Mails abruft oder Updates und schon haben wir ein geeignetes Empfangsgerät über welches man problemlos ein Radio streamen könnte.

    Tatsächlich müsste man eine entsprechende Struktur schon konstruieren, wobei es mir hierbei etwas an Fantasie fehlt – vielleicht der alte Handwerksmeister, der an seinem Heimarbeitsplatz noch ein paar Reparaturen erledigt. Aber selbst der müßte nur einmal zahlen.

    Ich gebe zu, dass der RuFu-Beitrag juristisch wohl keine perfekte Lösung darstellt, aber der Föderalismus bedingt diese Struktur. Vielleicht ein Geburtsfehler bes Beitrags, aber wünscht sich wirklich jemand die GEZ zurück? Gibt es Alternativen?

    Comment by ar — 11.01, 2013 @ 16:14

  3. Man sollte die Rechtsmittel auch darauf stützen, dass der Finanzbedarf nicht in der im RFStV festgelegten Höhe besteht und damit die Beitragserhebung gegen das Übermaßverbot verstößt.

    Comment by Jens — 11.01, 2013 @ 17:29

  4. Apropos „Volkszorn“ – gerade reingekommene Wut: http://www.bildblog.de/45134/die-angezettelte-wut/

    Comment by OG — 11.01, 2013 @ 18:45

  5. Es handelt sich ganz eindeutig um eine Steuer und imho wäre die einzige faire und erst noch einfache Lösung, wenn der öffentlich rechtliche Rundfunk aus den allgemeinen Staatsmitteln bezahlt würde.

    Sollten die Politiker dann befinden, dass dies für den Staat zu teuer sei wäre bewiesen, dass man das öffentlich rechtliche System Rundfunksystem verkleinern muss!

    Comment by H. Trickler — 11.01, 2013 @ 22:09

  6. Ist ja auch ein Irrsinn das ein PC ein Empfangsgerät seien soll, genauso wie ein Smartphone.
    Richtig ist das jedes Auto ein Radio hat und das auch sicher am öftesten im Auto benutzt wird.
    Also dann eine Abgabe auf Autos?

    Letzt endlich ist es immer eine Steuer und sollte ohne Mehrpersonal über die Finanzämter abgerechnet werden.
    Alles was GEZ ist entlassen und schwupps benötigt man 40% weniger Gelder.

    Comment by Troll — 12.01, 2013 @ 10:34

  7. Ich verstehe den Unmut der Großunternehmen durchaus.
    Extrem ansteigende Gebühren lassen sich nicht alleine dadurch rechtfertigen oder schönreden, dass große Unternehmen diese besser verkraften können.

    Die Hoehe einer Gebühr sollte in meinen Augen von der Nutzung, oder in diesem Fall von der Möglichkeit der Nutzung abhängig sein.

    Ich finde jedoch einen anderen Betrachtungswinkel noch viel interessanter:
    Durch die neue Haushaltsabgabe bezahlt Grundsätzlich jeder der in Deutschland lebt die fuer ihn anfallenden Gebühren.

    Weshalb die Arbeitgeber für die selben Personen noch einmal bezahlen sollten, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.

    Fakt ist: die GEZ ist dazu verdammt, mindestens genauso viel oder noch mehr Gebühren einzunehmen als bisher. Das wird sie auch erreichen, egal wie man es dreht und wendet.

    Comment by Oliver — 12.01, 2013 @ 17:15

  8. Zitat: „Während man in einem Privathaushalt nach wie vor zumindest von einer hohen Wahrscheinlichkeit eines Rundfunkempfangs ausgehen kann, dürfte eine solche Annahme bei Unternehmen kaum gerechtfertigt sein.“ Zitat Ende

    Die „hohe Wahrscheinlichkeit“ begründet aber keinerlei Beitragsforderung! Auf eine Wahrscheinlichkeit der Nutzung sollten sich mal andere Behörden, Firmen oder Privatleute berufen. Das würde lustig! Das ist doch ein Treppenwitz!!!!

    Es ist eine Steuer, aber die Sendeanstalten möchte das Wort nicht in den Mund nehmen, sie leugnen es.

    Entblödet sich auf WDR5 im Radio der oberste Macher vorgestern wie folgt: „Nein, es ist keine Steuer, denn Steuern sind ja zweckgebunden.“

    Muß man dazu noch etwas schreiben?? Nein, die Blödheit spricht für sich.

    Comment by Corinna — 19.01, 2013 @ 15:57

  9. seltsamer weise scheinen noch nicht viele bemerkt zu haben, dass die übergabe – aller in der brd erhobenen – meldedaten an öffentlich rechtliche rundfunkanstalten – somit der aufbau diverser, nicht staatlich kontollierter meldestellen, nicht unbedingt im einklang einer rechtsstaatlich demokratischen gemeinschaft sind. 8 positionen wurden übermittelt. nachzulesen im rundfunkbeitragsstaatsvertrag rbstv §14 9 (seite 20). möchte jetzt noch jemand behaupten, die rechtliche situation für die gesamtschuldnerisch haftenden gesellschafter der brd hätte sich gegenüber der stellung zur gez verbessert? wir könnten wieder ein ermächtigungsgesetz unterschreiben:text: die führung der brd darf machen was sie will, sie muss nur glauben, es wäre zum wohle ihrer gesellschafter. gehen sie mal richtig in sich und denken sie nach. unter dem motto „every law can house the good and evil“. guantanamo ist auch ein schönes rechtsthema welches jeder mensch einmal in seinem leben für sich überdenken sollte.

    http://www.youtube.com/watch?v=SJiXlfM56TQ&list=UUxR6k8_8ZdJ0zvgDh5-Lxyg&index=3

    jürgen keim

    Comment by juergen keim — 27.01, 2013 @ 12:01

  10. Ich habe vor 2 Jahren meine TV wegen dem schlechtem Programm abgeschafft. Mein Internetzugang läuft mit einer Geschwindigkeit von 64k, das reicht noch nicht mal zum Web-Radio hören und für Filme und TV schon gar nicht.

    Mein Handy ein Siemens BenQ kann kein Radio spielen.

    Jetzt zahle ich weil ich TV sehen könnte. In meiner Küchenschublade liegen auch einige Messer, deshalb bin ich auch kein Serienkiller, aber ich könnte …

    Ich würde jetzt sogar auch aufs Radio verzichten, aber man kommt ja aus dieser Falle nicht mehr raus.

    Alles Lug und Betrug hier in diesem Staat!

    Bomben auf den voll besetzten Sitzungssaal in Berlin !!!

    Wo sind die Salafisten, macht mal etwas sinnvolles … hihi

    Comment by Patrick Völlmeke — 17.03, 2013 @ 19:00

  11. Es gibt faktisch keine Möglichkeit, sich zivilisiert gegen den Rundfunkbeitrag zu wehren:

    Man kann seine Teilnahme nicht kündigen, Widerspruch gegen Bescheide hat keine Aufschiebende Wirkung, eine Klage hat politisch bedingt kaum Aussicht auf Erfolg.

    Schliesslich setzen die Rundfunkanstalten ihre Bescheide auch noch selbst fest und können diese selbst vollstrecken.

    (Wenn man z.B. wegen der Kontopfändung einer Rundfunkanstalt dann ins soziale Aus geschlittert ist, kann man sich natürlich als Sozialfall befreien lassen…)

    Comment by JM — 10.09, 2013 @ 17:32

  12. @Jens

    Man sollte sich darauf stützen, dass niemand etwas einfordern kann, das ihm nicht gehört, d.h. woran er kein Eigentum besitzt.

    Vollstrecken die Rundfunkanstalten, verwirklichen sie den Tatbestand des Raubes. Das ist sachlich und juristisch zweifelsfrei bewiesen. Das gegenwärtige System basiert auf Betrug und Raub, so dass auch die Rechtsprechung darauf basiert und darauf abstellt. Diese Einlassung praktiziert das OLG/LG Karlsruhe selbst: http://geldhahn-zu.de

    Dazu muss das System der Geldschöpfung (fiat money, thin air, Geld-aus-dem-Nichts) grundlegend verstanden sein.

    Überwiegend existiert der Glaube, eine Zahlungsverpflichtung zu haben, die durch allerlei juristischen Sprachgebrauch glaubhaft gemacht werden soll – in Wirklichkeit existiert sie so nicht.

    Beweis: http://i-uv.com/wp-content/uploads/2013/12/PT1776_UCC.zip

    Andere Argumente führen ins Nirwana.

    Comment by Anynoymous — 24.09, 2014 @ 19:57

  13. @Corinna:

    Es wird auf die Unwissenheit der Menschen gesetzt. Die meisten stehen einem System gegenüber, das sie nicht verstehen. Das ist normal, weil sich dieses System durch Verschleierung und (Miss-)Bildung selbst davor schützt, dechiffriert zu werden. Dennoch ist das seit 2012 international juristische Realität.

    Nun kommt es darauf, dass die Menschen ihr Recht kennen und wahrnehmen. Natürlich wird sich das System wehren, das Wissen um die Funktionsweise des globalen Finanzsystems ist seine Achillessehne.

    Stürzt das Betrugssystem fiat money, stürzen global Machtstrukturen. Wir sehen das derzeit am Dollar und vielzähligen anderen Indikatoren.

    Lassen wir uns also von der Helfer-Justiz des betrügerischen fiat money system weder einschüchtern noch kaputtmachen. Nur wer ein Sklave sein will, ignoriert, verlacht oder leugnet die Tatsachen und Möglichkeiten. Dazu gehören auch viele Juristen, entweder aus Überzeugung oder aus Unwissenheit.

    Comment by Anynoymous — 24.09, 2014 @ 20:07

  14. Ich befasse mich gerade intensiv mit dem Tatbestand RUNDFUNKSTAATSVEETRAG, RUNDFUNKFINANZIERUNGSSTAATSVERTRAG UND GEEICHTSBARKEIT und habe festgestellt, daß der STAATSVERTRAG eine ILLEGALE FARCE ZUM SCHADEN DES GESAMTEN VOLKES DER BRD/DEM VEREINTEN DEUTSCHLAND IST.

    Die RINDFUNKBEITRÄGE bezeichnend als BEZEICHNUNG DES STEUERKONTENRAHMENS und der GEHALTSSTELLE. Denn wie im RFiStV festgelegt, SIND DIE RUNDFUNKBEITRÄGE NUR VON DEN MITGLIEDERN DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN – WIE SENDERANSTALTEN UND PRIVATBÜRGERN UND UNTERNEHMEN ALS KUNDEN – FÄLLIG, SOFERN DIE KUNDEN DEN SENDEANSTALTEN ALS CLUB-MITGLIED BEIGETRETEN SIND UND PRODUKTIONEN UND PRODUKTE BEI DEN RUNDFUNKANSTALTEN BESTELLEN UND BEZAHLEN MÜSSEN.

    Die BÜRGER, DIE KEINEN MITGLIEDSBEITRITT SCHRIFTLICH MIT DEN ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN VEREINBARTEN, VEREINBART HABEN, KÖNNEN NICHT ZUR ZAHLUNG DIESER „UMSCHRIEBENEN“ RUNDFUNKGEBÜHR HERANGEZOGEN WERDEN.

    Im weiteren befaßt sich der RUNDFUNKSTAATSVERTRAG DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN DER BRD (ARD) AUCH MIT DEN PRIVATEN SENDERN.

    Es ist eindeutig, daß dieser RStV der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten EINE EIGENKREATION, EIGENE ERSTELLUNG DER BEDINGUNGEN, DIE DIE (ARD) VERLANGT VON ALLEN ANDEREN ÖRR WIE AUCH VON DEN PRIVATSENDERN.

    Dieser RStV ist meines Erlesenen heraus UNGEPRÜFT VOM FINANZMINISTERIUM UND DEM JUSTIZMINISTERIUM UNTERSCHRIEBEN UND ABGESEGNET WORDEN.

    Weder im Rundfunkstaatsvertrag noch im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag steht vereinbart, daß DAS VOLK DER BRD/DES VEREINTEN DEUTSCHLAND ZUR ZAHLUNG HERANGEZOGEN WIRD/WERDEN DARF.

    Die Körperschaft KEF fungiert in den Staatsverträgen ALS MITTLER UND STEUERBERATER UND FINANZAMT IN EINEM.
    Und auch die KEF benennt NUR DIE MITGLIEDER, DIE DIE SENDEANSTALTEN WIE FREIWILLIGE MITGLIEDSBEITRITTE VEREINZELTER BÜRGER, DIE ZUR BEZAHLUNG DES RUNDFUNKBEITRAGES VERPFLICHTET SIND.

    In dem SONDER-STEUER-KONTENRAHMEN FÜR DIESEN RUNDFUNKSTAATSVERTRAG/RUNDFUNKFINANZIERUNGSSTAATSVERTRAG WERDEN DIE MITGLIEDSZAHLUNGEN IN DER STEUERNUMMER DER ÖRR (ARD) AUFGEFÜHRT UND VERBUCHT GEFORDERT.

    (Im GASTSTÄTTEN-SONDER-KONTENRAHMEN steht auch nicht jede Getränkesorte einzeln aufgeführt, sondern unter ‰ und nicht alkoholische Getränke.)

    Ich habe öffentlich geteilte Beiträge dieses Themas in meinen ACCOUNTS GOOGLE+APP, FACEBOOK, TWITTER unter meinem Profil-Name ELONA ETOT GESCHRIEBEN.
    ELONA ETOT

    Comment by ELONA ETOT — 14.08, 2015 @ 12:58

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