Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.1.13

Generalbundesanwaltschaft hält Quellen-TKÜ für unzulässig

Über die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der sog. Quellen-TKÜ – die auf die Überwachung der Internettelefonie abzielt – wird seit Jahren gestritten. Teile der Rechtsprechung halten sie für zulässig, weshalb sie auch immer wieder richterlich angeordnet wird. Nach der überwiegenden Ansicht der Rechtswissenschaft enthält die Strafprozessordnung aber derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Quellen-TKÜ. Vor einem Jahr habe ich diese Frage in einem Aufsatz für die Zeitschrift MMR untersucht.

Der Generalbundesanwalt hat bereits 2010 in einem Papier, das allerdings mit dem Vermerk „Nur für die Handakten“ versehen war und jetzt veröffentlicht wurde, vermerkt, dass eine Anordnung einer Quellen-TKÜ aus Rechtsgründen nicht in Betracht kommt und man deshalb eine solche – entgegen der Anregung des BKA – seitens der Bundesanwaltschaft auch nicht beantragt.

posted by Stadler at 16:57  

2 Comments

  1. Bezeichnet das BKA TOR im Ernst als Verschlüsselungsnetzwerk? (Laut Gutachten des Generalbundesanwalts.)

    Comment by Robert aus Wien — 23.01, 2013 @ 17:17

  2. 1. Warum wird der Name des „Generalbundesanwaltes“ nicht genannt? Angst vor Suchmaschinen?

    2. Warum und durch wen wurde der mit der Info versehende „nur für die Handakten“-Schrott jetzt veröffentlicht?

    Diese beiden Punkte fehlen im Start-Beitrag.

    Warum fehlen sie?

    Comment by Corinna — 25.01, 2013 @ 14:35

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