Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.1.13

Der Weltuntergang und sein markenrechtliches Nachspiel

Am 21.12.2012 hätte nach dem Maya-Kalender eigentlich die Welt untergehen sollen. Und weil es bekanntlich nicht dazu kam, müssen wir uns jetzt auch noch mit den markenrechtlichen Nachwehen befassen.

Denn ein mehr oder weniger findiger Gastwirt ist auf die tolle Idee gekommen, den Begriff „Weltuntergang“ als Wortmarke für die Dienstleistungen der Verpflegung und Beherbergung von Gästen schützen zu lassen.

Und was macht man mit einer solchen Marke? Man mahnt – wie hier berichtet wird – andere Gastwirte ab, die am 21.12.2012 eine Weltuntergangsparty veranstaltet haben. Betroffen ist u.a. das Lokal Hempels in Augsburg, das mit dem Slogan „DAS ENDE IST DA! Die ultimative Weltuntergangsparty im Hempels“ warb.

Verstößt das Lokal damit gegen die Rechte des Markeninhabers? Nein, denn das Zeichen wird hier ausschließlich beschreibend innerhalb eines Textes verwendet und nicht zur Kennzeichnung einer Dienstleistung. Der Ausdruck Weltuntergangsparty bezieht sich auf die Berichterstattung über eine am 21.12.12 nach dem Maya-Kalender bevorstehenden Weltuntergang. Der EuGH stellt in solchen Fällen seit einiger Zeit auch darauf ab, ob durch die konkrete Art der Verwendung eine der Grundfunktionen der Marke, insbesondere die sog. Herkunftsfunktion, beeinträchtigt wird. Niemand wird hier jedoch annehmen, dass das Zeichen in seiner konkreten Verwendung vom Markeninhaber stammt.

posted by Stadler at 20:44  

7 Comments

  1. Dann sollte man mal schauen, ob sich jemand das Wort Bundestagswahl oder Wahlparty für gastronomische Dienstleistungen sichert. Da könnte dieses Jahr auch noch was gehen.

    Wozu gibt es eigentlich das Freihaltebedürfnis ?

    Comment by Oliver — 4.01, 2013 @ 10:23

  2. Nach dem Maya-Kalender stand kein „Weltuntergang“ bevor. Und überraschenderweise hatten die Maya damit recht.

    Comment by Avantgarde — 4.01, 2013 @ 12:41

  3. Am 21.12.2012 hätte nach dem Maya-Kalender eigentlich die Welt untergehen sollen.

    Da haben Sie etwas mißverstanden.

    Comment by krabbe — 5.01, 2013 @ 02:06

  4. @2 @3 Dem muss ich entschieden widersprechen. Der Kalender bedarf der Auslegung durch das Lehramt. Das ist für die Neuzeit in Hollywood zu verorten und die Stimme der höchsten Instanz ist insoweit eindeutig (und die Interpretation auch nicht weiter hergeholt als so manche Schlußfolgerung des BGH).

    Vorsichtig wäre ich aber hiermit

    „Und weil es bekanntlich nicht dazu kam, …“

    Vielleicht leben wir schon alle nur mehr in einer Simulation, damit uns eine letzte Frist zur Läuterung gegeben ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Adventisten

    Comment by ThorstenV — 5.01, 2013 @ 11:55

  5. Hätten die Mayas schon Wortmarken, Schutzrechte und Patente gekannt, wäre die Welt schon lange vor unserer Zeit untergegangen.

    Comment by NakNak — 5.01, 2013 @ 23:45

  6. Ausführliche Informationen zum Hintergrund des Weltuntergangs, inklusive wissenschaftlicher Einordnung gibt es hier: http://www.gwup.org/component/content/article/73-Prophezeiungen/1149-weltuntgergang-2012-infografik

    Comment by Ronald — 6.01, 2013 @ 10:06

  7. *muahahahaha*
    Impressum des Abmahner:
    „Aufforderung: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote.“

    tja…. self KO
    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=4%20U%20169/11
    http://www.dr-wachs.de/blog/2012/06/11/keine-abmahnung-ohne-vorherigen-kontakt-olg-hamm-i-4-u-16911/

    Comment by Kand.in.Sky — 6.01, 2013 @ 13:43

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