Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.11.12

Neue Abmahngefahr für Onlinehändler

Das OLG Bremen hat mit Urteil vom 05.10.2012 (Az. 2 U 49/12) entschieden, dass die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage“ wegen Verstoß gegen § 308 Nr. 1 BGB AGB-rechtlich unzulässig und damit auch wettbewerbswidrig ist. Demgegenüber soll eine Circa-Angabe allerdings zulässig sein.

Das Argument des Gerichts lautet, dass sich die Beklagte mit der Angabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage“ eine nicht hinreichend bestimmte Frist für die Erbringung der Leistung vorbehält, wodurch die dem Kunden im Falle einer Fristüberschreitung zustehenden Rechte, vor allem die aus §§ 281, 323 und 280 Abs. 2 iVm. § 286 BGB ausgehöhlt würden. Demgegenüber hält das Gericht die Angabe „Lieferfrist ca. 3 Tage“ für zulässig.

Nun besteht das Problem des Versandhändlers natürlich darin, dass er ein exaktes Lieferdatum schon deshalb nicht angeben kann, weil er auf die Postlaufzeiten keinen Einfluss nehmen kann, jedenfalls in Fällen des Standardversands. Dies hat der beklagte Händler versucht durch den Begriff „voraussichtlich“ zum Ausdruck zu bringen.

Das Urteil des OLG Bremen stellt m.E. semantische Haarspalterei dar. Denn circa deutet ebenso wie voraussichtlich die Möglichkeit einer Abweichung an. Wenn man als Synonym von voraussichtlich beispielsweise vermutlich oder wahrscheinlich ansieht, dann wird man der Circa-Angabe auch keinen entscheidend anderen Wortsinn beimessen können.

Die eBay- und Onlinehändler sollten ihre Angaben jedenfalls entsprechend anpassen, denn es werden sich bestimmt Abmahner finden, die sich auf die Entscheidung des OLG Bremen stürzen.

posted by Stadler at 18:29  

14 Comments

  1. Ein Problem was hier noch mit reinspielt ist, dass es immer wieder Händler gibt, die neu erschienene Produkte bereits als lieferbar oder voraussichtlich lieferbar in <7 Tagen markieren, obwohl sie das Produkt noch garnicht vorrätig haben. Das führt dann zu einem größeren Bestellvolumen, da die Kunden ja davon ausgehen, das Produkt auch zeitnah zu erhalten. Wahrscheinlich wird am Ende nur ein Teil der Kunden vom Kauf dann auch tatsächlich zurücktreten und es wo anders bestellen, wenn ihnen der Schwindel auffällt. Dem Wettbewerb hilft das dann nur bedingt.

    Comment by Martin — 7.11, 2012 @ 19:52

  2. Jetzt habe ich doch glatt das Thema verfehlt… Ich kann nur zustimmen, die Entscheidung ist tatsächlich merkwürdig. Als Kunde habe ich mich inzwischen daran gewöhnt, dass man bei so einer Angabe teilweise nur erwarten kann, dass die Ware innerhalb der Frist überhaupt erst los geschickt wird.

    Comment by Martin — 7.11, 2012 @ 19:57

  3. „Voraussichtlich“, „vermutlich“ und „wahrscheinlich“ würde ich synonym interpretieren. Genaus „circa“ und „etwa“, wobei „etwa“ die meines Erachtens elegantere Variante ist, was aber hier keine Rolle spielt :). Im Folgenden verwende ich jedenfalls stellvertretend eins der Wörter.

    Für mich gibt es einen handfesten Unterschied zwischen
    1) „1-3 Tage“
    2) „voraussichtlich 3 Tage“,
    3) „etwa 3 Tage“.
    4) „voraussichtlich 1-3 Tage“,

    Aussage 1) schränkt die Lieferzeit auf einen Zeitraum zwischen einem und drei Tagen ein.
    Aussagen 2) und 3) besagen mE, dass eine Lieferzeit von drei Tagen realistisch ist, aber nicht garantiert werden kann.
    Alle drei ersten Aussagen haben jeweils einen relativierenden Teil (Zeitspannenangabe bzw relativierendes Wort)
    Aussage 4) hingegen enthält _zwei_ relativierende Aussagen, nämlich eine relativierendes Wort und zusätzlich eine Zeitspanne.

    Soweit zum inhaltlichen Gehalt. Ob sinnvoll ist, hier juristisch zu unterscheiden, ist eine andere Frage :)

    Grüße
    Peter

    Comment by Peter — 7.11, 2012 @ 20:49

  4. Lächerlicher geht es nicht mehr. Ich würde in Deutschland jedenfalls keinen Shop betreiben, das Risiko ist deutlich zu groß, gegenüber sehr schmalen Margen.
    Wie schon häufiger zu lesen war: Facebook und Google hätte man in Deutschland niemals gründen können.

    Das ist absolut wahr und ein Armutszeugnis für ein Möchtegern-Hightechland wie Deutschland. Wir sind bestenfalls IT-Provinz.

    Comment by Trollfresser — 7.11, 2012 @ 21:06

  5. Die EU mitsamt ihrer Rechtssprechung, den Gesetzen und Verordnungen wird immer mehr ein antiliberales unsolidarisches krankhaftes Gebilde.
    Die Rechtssprechung und die Verordnungen werden immer mehr zum Selbstzweck für Juristen und Einkommenssicherung dieses Standes. Seit dem Ende von Bretton Woods wird der Wechselkurswert einer Währung oder einer Staatenunion durch die realwirtschaftliche Produktion-, Rohstoff und Handels-Kraft bestimmt und nicht durch die Anzahl der Beamten, Finanztricks der Banken, Arbeitsbeschäftigungstherapie der Juristen und rein zum Wohnen vermieteter Grund und Boden.
    Denn weder juristische Dienstleistungen, noch beamtete Verwaltungsleistungen, noch Vermietungsleistungen an Wohnungsbedürftige, noch Hedgefondstricks zur €uro oder Bankenrettung lassen sich gut gegen T-Shirts, IPhones, Computer, Weizen, Fisch, Möbel, Elektronik, Energietechnik, Innovationen, … eintauschen.
    Warum wohl?
    Wie weit werden Juristen noch mehr zu religiösen Dogmatikern. Einmal trifft es wirklich zu, dass der freie Markt am Besten reguliert. Wenn eine Firma nur Pfusch Produkte und Dienstleistungen in schlechter Qualität mit Lügen im Marketing feilbietet, dann hat sie in der heutigen Informations- und Kommunikationsgesellschaft bald sehr sehr wenig Kunden und zwar auch ohne minutiöse pittoreske Verordnungen des Gesetzgebers.

    Comment by Heinrich Elsigan — 7.11, 2012 @ 22:24

  6. Unter Onlinehändlern ist bereits bekannt das man nicht ca. schreiben darf, weder bei der Lieferzeit, noch bei größen angaben.
    Wieso muß man denn ca. schreiben? Warum trauen sich manche Händler nicht das weg zu lassen?
    Was wäre die folge wenn kein ca. dran steht und die ware erst in 4 Tagen da ist?
    Nichts
    So WTF

    Übrigens ab wann startet denn die Lieferzeit?
    Versandzeit, Lieferzeit, versandfertig in 1-3 Tagen
    Alles Haarspalterei.

    Comment by Troll — 7.11, 2012 @ 22:29

  7. Aussage eines genialen Juristen, den ich in der Wirtschaftskammer traf und der von der Erscheinung ungewöhnlich derb und brutal sich kleidete und vom Verhalten sehr solidarisch mit den niederen Schichten war:
    „Der Otto-Normalbürger wird eher wenig mit dem Gericht zu tun haben, außer im Strafrecht oder ab- und zu, wenn ein seltener nicht klar zu regelndes und zu erkennender Sachverhalt in seinem Leben eintritt. Dann gibt es Leute, deren Einnahmequelle oder Leidenschaft aus gerichtlichen Klagen besteht. Und auch der gefinkelte Bürger kann sich durch unsere Gerichtsbarkeit ohne Jus studiert zu haben, ein Lebenseinkommen sichern, dass das Gehalt eines durchschnittlichen Angestellten sicher übertrifft!“

    Comment by Heinrich Elsigan — 7.11, 2012 @ 22:34

  8. Man möchte heulen bei solchen Richtern. Trauen die sich gar nichts mehr? Müssen die sich um jeden Scheiß kümmern, anstatt zu sagen, daß wegen dieses kleinen Bedeutungsunterschieds keine Gerichte bemüht werden müssen? In fünf Jahren werden Richter für eine ähnliche Entscheidung wahrscheinlich noch einen Gutachter hinzuziehen, um ganz sicherh zu gehen.

    Comment by Dieter — 7.11, 2012 @ 22:40

  9. Und wieder ein Urteil, das dem kleinen Händler irrwitzige Steine in den Weg wirft und die Abmahnlobby hofiert. Es bestätigt unsere Entscheidung, unseren Onlineshop aufzugeben und lieber mit echten Menschen an der Ladentheke zu arbeiten. Bei solchen Urteilen (und ähnlichen aus der Vergangenheit) vergeht einem echt der Spaß am Geschäft.

    Comment by HarryF — 8.11, 2012 @ 08:39

  10. Die Entscheidung des OLG Bremen entspricht der ganz überwiegenden Rechtsprechung. Das Thema der nicht hinreichend bestimmten Lieferzeit ist ein alter Hut und wird bereits seit Jahren regelmäßig abgemahnt. Bei einer Recherche werden Sie eine Vielzahl von ähnlichen Entscheidungen finden. Andere Gerichte sehen auch die „ca.-Angabe“ als wettbewerbswidrig an.

    Comment by Kikerikii — 8.11, 2012 @ 12:33

  11. Also wird es so kommen, wie in den USA, wo die unglaublichsten Hinweise z.B. in Bedienungsanleitungen gegeben werden, um sich rechtlich abzusichern.

    Hier wäre ein Vorschlag: Über die Lieferzeit Ihrer Bestellung kann keine zuverlässige Aussage gemacht werden.

    Und wer mutig ist fügt hinzu: in der Vergangenheit waren Lieferungen dieses Produkts in der Regel nach 1-3 Tagen beim Kunden.
    (aber auch nur wenn man das nachweisen kann)

    Comment by Oliver — 8.11, 2012 @ 13:22

  12. Irgendwie muss man doch dem Internethandel noch weitere Steine in den Weg legen können. Deutschland macht sich nur noch lächerlich.

    Comment by Native — 8.11, 2012 @ 16:10

  13. @Oliver
    Nein, das geht nicht. So weit ich weis ist eine fehlende Lieferzeitangabe auch Abmahnfähig.
    Der Händler muß also was angeben, zu dem er eigentlich keine genaue Angabe machen kann.

    Comment by Troll — 9.11, 2012 @ 10:09

  14. Ich habe einige Monate mit dem Gedanken gespielt, in Deutschland einen Onlineshop zu eröffnen, aber mit den überall drohenden Abmahnungen macht das keinen Spaß.

    Schade -aber im Ausland gibt es auch teilweise bessere Möglichkeiten. In diesem Sinne: Goodbye Deutschland

    Comment by Lil Wayne — 9.11, 2012 @ 16:26

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.