Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.11.12

Muss man die Internetnutzung seiner Kinder jetzt schon vertraglich regeln?

Die Entscheidung des BGH zur (Ent-)Haftung des Anschlussinhabers beim Filesharing durch seine Kinder zieht interessante juristische Vorschläge nach sich. Der Kollege Solmecke empfiehlt den Eltern mit ihren Kindern einen „Vertrag über die Internetnutzung“ zu schließen, für den er gleich mal ein Muster entwickelt hat. Hintergrund ist der, dass der BGH von Eltern verlangt, dass sie ihre Kinder über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren.

Eine Belehrung erfordert natürlich keinen Vertrag, aber dem Kollegen Solmecke geht wohl darum, die Belehrung zu dokumentieren. Absurde Züge trägt dieser Vorschlag natürlich dennoch. Darüber, was das über unsere Gesellschaft besagt, möchte ich erst gar nicht nachdenken.

posted by Stadler at 19:01  

21 Comments

  1. Das Ding ist weltfremd. Offenbar hat der Herr Solmecke noch nicht so viele Kinder. Zudem scheint sein Erwerbsstreben auf die Abmahner zu zielen. Mir ist auch nicht erinnerlich, das der BGH von Schriftformerfordernis für die Belehrung sprach. Ich werde mich hüten, ohne Staatsnot neue Schriftformerfordernisse einzuführen.

    Zudem haben Sie natürlich recht: wer solchen Umgangsformen mit den eigenen Kindern pflegt hat einen an der Waffel. Manchmal hilft auch für noch nicht ganz so im Leben stehende Anwälte ein Blick in das Grundgesetz. Dort stehen Ehe und Familie noch unter dem besonderen Schutz des Staates. Ausser natürlich bei Herrn Gauck. Als ehemaliger protestantischer Priester sind für in die Werte des Abendlandes nichtig. Ehe und Familie zählt ihm nichts. In Rostock führt eine eine Scheinehe, um öffentliche Mittel abzuziehen nach dem Stasiunterlagengesetz und in Berlin tritt er ständig mit Konkubine auf. Vor dem habe ich meine Kinder (mündlich) gewarnt. Der vertritt nicht die Werte meines Staates, meines Grundgesetzes und auch nicht die Werte der christlichen Kirchen.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 23.11, 2012 @ 19:20

  2. Sachen gibts…die Welt des Rechts ist immer wieder für einen Schmunzler gut.

    Comment by David — 23.11, 2012 @ 19:50

  3. Was besagt es denn über unsere Gesellschaft?

    Comment by Duke — 23.11, 2012 @ 19:59

  4. @3: Die ist am Ende! (Und sogar darüber hinaus)

    Comment by Anonymous — 23.11, 2012 @ 21:10

  5. Zu Absatz 1. des „Vertrages“: das kind darf ohne erlaubnis der Eltern also keine Bilder aus dem Internet herunterladen. Damit darf das Kind dann nur noch ca 0.001% der Website besuchen, ohne die Eltern zu fragen – ok!

    Außerdem es wird über all von ich tue … geredet, und unten sollen die Eltern und das Kind unterschreiben. Gehe ich recht in der Annahme das die Eltern des Kindes jetzt auch bei ihren Eltern nachfragen müssen ob sie etwas Hochladen dürfen oder nicht?

    Ich hoffe ja immer noch das der Vertrag ironisch gemeint ist – ich vermute aber nicht.

    Comment by truxtrux — 23.11, 2012 @ 22:21

  6. Über unsere Gesellschaft sagt dieser Vorschlag von Herrn Solmecke nur bedingt etwas aus. Allerdings lässt es Rückschlüsse auf Herrn Solmecke selbst zu.

    Comment by SC — 24.11, 2012 @ 01:56

  7. Aus Erziehungspädagogischer Sicht ist das keine schlechte Idee! Etwas zu sagen und etwas zu unterschreiben hat nämlich eine unterschiedliche Qualität. Damit wird die Bedeutsamkeit verdeutlicht. Auf technische ungenauigkeiten kommt es hierbei nicht an und jedem steht schließlich frei die Vereinbarung zu ändern. Ob man das nun Vertrag nennen muss ist natürlich eine andere Sacge und es mag merkwürdig anmuten mit seinen Kindern etwas schriftlich zu vereinbaren, aber es funktioniert. Außerdem kommt es im Einzelfall auf das Kind an. Ein zehnjähriges, vernünftiges Kind mag für mündliche Vereinbarungen zugänglicher sein als ein sechzehnjähriger abgedrehter Teenager.

    Comment by rr — 24.11, 2012 @ 08:48

  8. Kinder sind keine Erwachsenen. Das sagt das Urteil doch mit anderen Worten, oder nicht?

    Ansonsten ist mir da zuviel Verstand ohne Gefühl drin. Und zuviel Angst?, Bammel?, vorauseilender Gehorsam? oder was auch immer könnte da auch noch versteckt sein.

    Oder würde den Eltern vor/vom Gericht etwa nicht geglaubt, dass sie ihre Kinder belehrt haben? *kopfkratz*

    Comment by Sara — 24.11, 2012 @ 10:01

  9. Wie wär’s mit einem Vertrag, wo sich das Kind verpflichtet beim Nachbarn keine Kirschen aus dem Baum zu klauen. Weltfremd.

    Comment by Ein Mensch — 24.11, 2012 @ 11:38

  10. *LOL*
    Richtig geil wird’s natürlich wenn man bedenkt das Kinder ja keine Verträge schließen können da sie nicht geschäftsfähig sind.
    Vielleicht sollten wir lieber den Kindergarten in Berlin ausmisten und Gesetze machen die den Menschen im Zentrum haben …

    Comment by loller — 24.11, 2012 @ 13:40

  11. Ich habs mir überlegt… :-) Die Geschichte (Musterklageerwiderung 2009) wiederholt sich doch.

    Dr. Joachim Bornkamm diskutierte ausgiebig mit der Partei „Musikindustrie“ sie Frage, die sich aus § 828 BGB, Abs. 3 stellt.

    Man kann keinem Kind raten den Vertrag zu unterschreiben, da er dokumentiert, wie das Kind zu der „zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche(n) Einsicht“ gekommen ist. Der Vertrag beraubt das Kind seiner letzten Verteidigungslinie.

    Comment by Shual — 24.11, 2012 @ 15:16

  12. Jetzt mal ernsthaft:
    Herr Solmecke scheint da zwar eine gute Idee gehabt zu haben, aber er scheint die §§ 106 ff. BGB vergessen zu haben.

    Auf der einen Seite darf ein Mensch zwischen 7 und 18 sich nicht mal ohne Einwilligung des g. V. mehr kaufen als Dinge des „täglichen Bedarfs“, auf der anderen Seite soll er aber bereit sein den die volle Haftung für alles Mögliche am PC zu übernehmen.

    Nr. 2 des Vertrags dürfte schonmal flachfallen.
    Denn es gibt kaum „Kinder“, die anfangen bei Ebay „zu zocken“. Bei Jugendlichen stellt sich dann wieder die Sache mit § 110 BGB.
    Wobei Ebay würde ich einem Minderjährigen auch nicht erlauben

    Das erinnert ein bisschen an Jody Foster in „Carnage“

    Comment by Anonymous — 24.11, 2012 @ 17:14

  13. Ein Wort: Lächerlich

    Comment by Baxter — 24.11, 2012 @ 21:57

  14. Hier sollen offensichtlich zwei ahnungslose Partner einen Vertrag abschließen: Meiner Erfahrung nach haben weder Kinder noch Eltern auch nur eine grobe Ahnung von den Mechanismen des Internets.

    So ein Vertrag hat hohen Unterhaltungs-, dafür nur homöopathisch verdünnten Nutzwert. Evtl. genügt er zur Erwachsenenbildung, da der Anhang wenigstens rudimentär einige Erklärungen liefert.

    Taggen wir das mal als Marketing-Gag der Kanzlei Solmecke… ich schätze, der Versuch ist nicht strafbar. ;-)

    Comment by BNB — 24.11, 2012 @ 22:58

  15. Es gibt nur eine einzige saubere und juristisch einwandfreie Lösung:

    Jeder Anschlußinhaber haftet für alles, was durch seinen Anschluß geschieht.

    Anders geht es nicht, alles andere ist dummes Zeug, juristisches Wurstgeschraube, extrem teures Durcheinander, welches Dauerprozesse nach sich zieht. Es muß ein klarer Schnitt rein.

    Anschlußinhaber haftet für alles, dann passt auch jeder auf. Erzieherische Maßnahmen inbegriffen. Der Gesetzgeber sollte hier ganz klare, unmissverständliche Gesetze erlassen. Damit auch dem letzten Juristen klar ist, wie die Haftung aussieht. Aber dazu fehlt den Luschen der Mut.

    FG

    Comment by Ulf — 25.11, 2012 @ 13:02

  16. Ich möchte überhaupt alle Eltern fragen, warum sie im Netz ihre Kinder alleine lassen. Alleine mit Kinderfickern, Pornos, Gewalt, Datenabgreif und Co.?

    Warum stellen Eltern, die meinen, ihre Kinder dürfen alleine vorm PC sitzen, diese nicht gleich nachts auf den Straßenstrich? Am Bahnhof ist gut, da gibt es auch gleich was auf die Fresse.

    Man sollte endlich mal über die wahren Verantwortlichen reden. Über die Eltern. Und diese sollten haften. Nicht nur das. Nach einem Straftatbestand durch den Anschluß, wenn Eltern gerne auf die Kinder zeigen, sollte das Jugendamt vor Ort gehen. Denn dort fault der Apfel wohl im Kern.

    Kuscheln? Feige Justiz? Feige Gesetzgeber?

    So wird das nix. Ein Satz mit x.

    FG

    Comment by Ulf — 25.11, 2012 @ 14:48

  17. Hi Ulf, gut getrollt. So zeigst du es allen und gibst sogar noch Unkenntnis preis.

    Ansonsten halte ich es wie Baxter: Lächerlich, sowohl der Vertag, als auch der Trollversuch. Oder sind beides Trollversuche?

    Comment by Melebert — 25.11, 2012 @ 16:47

  18. @Melebert

    Wenn ich ein Troll wäre, dann sicher der Beste, den man jemals hier gesehen hat.

    FG

    Comment by Ulf — 25.11, 2012 @ 17:05

  19. Was bedeutet eigentlich Troll?

    Ich kläre Euch auf:

    Ein Troll ist ein Mensch, der Wahrheiten ausspricht, vorsätzlich Diskussionen aufmischen möchte, Kontra gibt, der Troll wird gehasst, weil er stört, auf Wahrheiten hinweist, den Finger in die Wunde legt.

    Mhh… doch, @Melebert, ich bin ein Troll.

    FG

    Comment by Ulf — 25.11, 2012 @ 17:23

  20. @19: „Der Begriff Troll bezeichnet im Netzjargon eine Person, die Kommunikation im Internet fortgesetzt und auf destruktive Weise dadurch behindert, dass sie Beiträge verfasst, die sich auf die Provokation anderer Gesprächsteilnehmer beschränken und keinen sachbezogenen und konstruktiven Beitrag zur Diskussion darstellen.“

    Comment by Ein Mensch — 25.11, 2012 @ 18:48

  21. @15: Dann haftet jeder für alles. Du musst bedenken das auch jeder (öffentlicher) Server irgendwo an’s netz angeschlossen werde muss. Dann wird niemand mehr freiwilig einen Proxy server öffentlich lassen.
    @20: Kann ich nur zustimmen.

    Comment by truxtrux — 3.12, 2012 @ 21:54

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