Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.11.12

Fall Mollath: Gibt es Anzeichen für einen Bayernsumpf?

Die Kollegin Jakobs erkennt im Fall Mollath bereits jetzt einen der größten Justizskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte, was man nach bisheriger Faktenlage allerdings für übertrieben halten kann. Andererseits kann man als vernunftbegabter Mensch kaum mehr in Abrede stellen, dass die bayerische Justiz im Fall Mollath erhebliche Fehler gemacht hat und das damalige Urteil gegen Gustl Mollath auf Grundlage der mittlerweile öffentlich bekannten Fakten nicht hätte ergehen dürfen.

Gustl Mollath ist aufgrund eines Strafurteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahre 2006 in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden. Eine solche Unterbringung setzt nach § 63 StGB voraus, dass die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Diese Prognose wurde aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens erstellt, dem  weder eine Untersuchung von Herrn Mollath zugrunde lag noch ein ausführliches Explorationsgespräch. Der Sachverständige attestierte Mollath – nach Aktenlage – ein paranoides Gedankensystem. Als ein wesentliches Indiz hierfür wertete der Sachverständige den Umstand, dass Mollath wie es im Urteil wörtlich heißt „unkorrigierbar der Überzeugung sei, dass eine ganze Reihe von Personen aus dem Geschäftsfeld seiner früheren Frau, diese selbst und nunmehr auch beliebige weitere Personen die sich gegen ihn stellten (…) in dieses komplexe System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt wären.

Zwischenzeitlich hat sich allerdings herausgestellt, dass dieses komplexe System der Schwarzgeldverschiebung bei der HVB tatsächlich existierte, die Exfrau Mollaths darin verwickelt war und sich die tatsächlichen Angaben Mollaths hierzu auch als zutreffend erwiesen hatten. Das wird u.a. in einem internen Revisionsbericht der HVB bestätigt. Dies hätte die Staatsanwaltschaft bereits vor der Verurteilung Mollaths ermitteln können und müssen, zumal Mollath ganz konkrete Hinweise gegeben hatte.

Und genau diese Umstände werfen auch ein neues Licht auf die Tatsachenfeststellungen des Gerichts bzgl. der Taten die Mollath vorgeworfen wurden. Denn diese Taten beruhen wesentlich auf den Zeugenaussagen der früheren Ehefrau Mollaths, an deren Glaubwürdigkeit das Gericht keine Zweifel hatte und die nach Ansicht des Gerichts auch keinerlei Belastungseifer zeigte. Da die Ehefrau aufgrund der Aussagen und Angaben ihres Ehemanns über die Schwarzgeldgeschäfte mit einer eigenen Strafverfolgung rechnen musste, hatte sie natürlich ausreichend Grund ihren Exmann zu belasten. Diese Annahme wird durch eine eidesstattliche Versicherung eines Bekannten des Ehepaars Mollath aus dem Jahr 2011 bestärkt. Dieser Bekannte, der erst 2010 von der Unterbringung Mollaths erfahren hat, schildert mehrere Telefongespräche mit Herrn und Frau Mollath, in denen Frau Mollath u.a. ankündigt haben soll, ihren Mann fertig machen zu wollen und auf seinen Geisteszustand prüfen zu lassen, wenn er ihre Schwarzgeldgeschäfte anzeigt.

Was die Bejahung der Unterbringungsvoraussetzungen angeht, kann es durchaus sein, dass der Sachverständige seine Schlussfolgerungen nicht allein und noch nicht einmal überwiegend auf die Aussagen Mollaths zu den Schwargeldgeschäften gestützt hat. Andererseits muss die Frage erlaubt sein, was ein Gutachten noch Wert ist, wenn sich herausstellt, dass es zumindest in einem nicht unwesentlichen Punkt von einer vollständig falschen Grundannahme ausgeht.

Die misstrauische Grundhaltung Mollaths, die der Sachverständige zudem betont, erscheint mir, angesichts der Vorgeschichte, mehr als verständlich zu sein und spricht daher wohl eher gegen als für eine Störung.

Obwohl das Urteil also aufgrund der mittlerweile bekannten Fakten zweifelsfrei von falschen Annahmen getragen ist, beharren sowohl die bayerische Justizministerin als auch z.B. der Bayerische Richterverein auf der Richtigkeit des Urteils. Der Bayerische Richterverein greift Kritiker wie den Strafrechtsprofessor Henning-Ernst Müller in einer von Korpsgeist getragenen Heftigkeit an, die nur als befremdlich bezeichnet werden kann. Müller hatte, in durchaus überzeugenden Art und Weise, die bayerische Justiz kritisiert. Die eher formale Entgegnung des Richtervereins, auch der BGH habe die Entscheidung in der Revision bestätigt, ist fadenscheinig. Der BGH ist keine Tatsacheninstanz, weshalb er die tatsächlichen Feststellungen und Annahmen des Landgerichts zu keiner Zeit überprüft hat. Die Prüfung des BGH beschränkte sich vielmehr auf Rechtsfehler.

Bei der Annahme, der Fall Mollath sei ein politisch gesteuerter Justizskandal, mag es sich um eine Verschwörungstheorie handeln. Ob die Strafanzeige Mollaths gegen die Schwarzgeldgeschäfte bei der HVB tatsächlich auf Intervention eines Spitzenpolitikers von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt worden ist, wie die Verfassungsbeschwerde Mollaths nahelegt, wird vermutlich auch nicht mehr aufgeklärt werden. Aber auch der Umstand, dass die Konzernspitze der HVB zumnindest von dem fraglichen Revisionsbericht wusste, bietet Anlass für Spekulationen.

Bemerkenswert und bedenklich ist zudem, dass die Fortdauer der Unterbringung u.a. mit der mangelnden Kranheits- und Behandlungseinsicht Mollaths begründet wird. Denn diese Begründung fußt letztlich auf einem Zirkelschluss. Angesichts der Fehlerhaftigkeit der ursprünglichen gutachterlichen Feststellungen muss zumindest in Erwägung gezogen werden, dass die Störung des Geisteszustandes, die Mollath unterstellt wird, überhaupt nicht vorliegt. Wäre es dann nicht nachvollziehbar, wenn sich jemand, der gar keine psychische Erkrankung hat, auch nicht untersuchen und behandeln lassen will? Zumal durch Ärzte, die ihm nicht wirklich unvoreingenommen gegenübertreten.

Der Fall Mollath könnte  in der Tat ein großer Justizskandal sein. Aber auch wenn man die Spekulationen beiseite lässt, legt er den Blick auf eine Justiz frei, die stur und starrsinnig an einer einmal getroffenen Entscheidungen festhält, obwohl offenkundig ist, dass ein Teil der Tatsachengrundlagen, auf die man sich anfangs gestützt hat, weggebrochen ist.

Wir müssen in diesem Fall von der durchaus naheliegenden Möglichkeit ausgehen, dass sich ein Mensch rechtstreu verhalten wollte, mit seinem Gewissen rang und genau deshalb, mit tatkräftiger Unterstützung der Justiz, seit Jahren in der Psychiatrie sitzt.

 

posted by Stadler at 21:57  

75 Comments

  1. Korpsgeist wurde in Deutschland leider schon immer hochgehalten, im Zweifel steht er auch über allem anderen.

    Comment by Trollfresser — 25.11, 2012 @ 22:41

  2. Leider springen Sie auf den Zug auf, den der SZ – Reporter aufs Gleis geschickt hat. Angeblich stünde in dem HVB-Revisionsbericht (der der „SZ vorliegt“: daher auch die Interpretationshoheit; man kann ihn sich aber gerne auf der webseite bei report Mainz ansehen) irgendetwas von Schwarzgeldgeschäften, deshalb seien Mollaths damalige Angaben realitätsbasiert. Leider steht in diesem Bericht nichts, aber auch gar nichts, davon, dass irgendein Cent der dort genannten Gelder Schwarzgeld war. Geschweige denn irgendein Beleg dafür.
    Im Gegenteil: u.a. geht es um 18,5 Mio €, die von einem deutschen Wertpapierdepot in die Schweiz übertragen worden sein sollen. Wie man bei einem offiziell in Deutschland bei einer Bank geführten Depotbestand auf Schwarzgeld kommen kann, ist mir schleierhaft
    So wie ich das Urteil verstanden habe, wäre es mit Ausnahme der Frage, ob die ANgaben der Ex-Frau zu der Körperverletzung glaubhaft waren,auch völlig egal, ob es einen kleinen realen Kern gab. Nämlich den, dass Frau Mollath und ein paar andere Leute von der HVB sich auf Kosten der HVB ein Zusatzeinkommen verschafften, indem sie gegen Provsion Kunden abwarben, genau das steht im Wesentlichen im HVB-Bericht und führte auch zur Kündigung der Frau Mollaths.
    Maßgeblich war u.a. wie man auch an dem Personenkreis sehen kann, der laut Urteil von den Sachbeschädigungen betroffen war, dass Mollath jeden (Anwälte seiner Ex, den Gerichtsvollzieher, den neuen Lebensgefährten seiner Frau einschließlich dessen Bekanntenkreises) als Teil der „Verschwörung“ ansah und Reifen zerstach.
    Ob das Gutachten des damaligen Sachverständigen etwas taugte oder nicht und ob die Diagnose der Ärzte und Gutachter zutrifft oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

    Erstaunlich ist jedenfalls, dass die Behauptungen der jetzt aufgetauchten Zeugen für die absolute Wahrheit gehalten oder jedenfalls als voll bewiesen dargestellt werden, nur weil ein paar SZ-Journalisten einen auf investigativ machen und einen Revisionsbericht der HVB phantasievoll interpretieren. „Verstöße gegen die Abgabenordnung“ (laut HVB-Bericht) hört sich schlimm und nach Steuerhinterzieherkartell an, wenn man es unbedingt so verstehen will. Sie betrafen aber Dokumentationspflichten bei einem Goldkauf. Und jeder,der seine Steuererklärung verspätet abgibt, verstößt gegen die AO. Von Straftat und Skandal keine Spur.

    Comment by klabauter — 25.11, 2012 @ 22:56

  3. @Klabauter: „Leider steht in diesem Bericht nichts, aber auch gar nichts, davon, dass irgendein Cent der dort genannten Gelder Schwarzgeld war.“

    Aha. Vielleicht möchten Sie noch einmal Seite 7 aufschlagen? Den Abschnitt betreffend die „allgemein bekannte Persönlichkeit“.

    Comment by chi — 26.11, 2012 @ 00:00

  4. Komplizierte Sache. Herr Mollath hätte seine Situation erheblich verbessern können, in dem er mit den Gutachtern zusammenarbeitet. Jegliche Ablehnung für ein Gutachten würde mich allerdings auch Misstrauisch werden lassen. Bei der Angabe er höre Stimmen würden bei mir alle Alarmglocken anschlagen die es gibt. Nun Borderliner mit MPS (Multipler Persönlichkeitsstörung) hören diese auch teilweise, aber von innen. Manche haben auch Schizophrene Anteile, sind im allgemeinen aber ungefährlich und schädigen sich eher selber als andere. Wenn jemand von Außen Stimmen hört die ihm zuflüstern, dann sollte es sich um eine ausgeprägte Schizophrenie handeln, die Paranoiden Anteile, Verfolgungswahn, sind auch nicht zu übersehen. Auch eine Organische Schädigung kann zu solchen Symthomen führen, leider verweigert Herr Mollath die zusammenarbeit, ein MRT könnte da leicht klärung bringen ob vielleicht ein Tumor der Auslöser ist. Ich habe mir das Urteil durchgelesen und komme auch zu dem Ergebnis, das es kein Skandal ist. Angesichts der Gewaltätigen Sadistischen Neigung der Herrn M. und der Sachbeschädigungen, ist er in einer geschlossenen Klinik erst einmal besser aufgehoben. Ich glaube auch das hier nicht nur eine Psychische Störung vorliegt, da sind eine ganze Menge Probleme nicht verarbeitet worden. Stress kann zu vielen Psychischen Problemen führen, Burn-Out das vielleicht nicht Behandelt wurde, die Scheidung, Verlassensängste, Depressionen (die Suizidalversuche laut Urteil). Die Summe der Störungen kann einen Menschen schon einmal aus der Spur bringen. Leider sind Psychische Störungen in der Gesellschaft ein Tabu-Thema, würden sich mehr Menschen auch mit dieser Krankheitssymthomatik beschäftigen, würden auch leichte Depressionen und Burn-out viel früher erkannt und behandelt werden können.

    Was ihre Begründung betrifft, ein Gesunder verweigert das Gutachten und ist somit Gesund, ist sehr Gefährlich. Gerade die Verweigerung des Gutachtens ist Teil der Erkrankung. Ein gesunder Mensch würde alleine aufgrund der Argumentation einem Guachten Zustimmen, weil er seinen Gesunden Verstand beweisen würde. Dem ersten Gutachter zerstach er die Reifen, dem zweiten unterstellte er Befangenheit, der sich auch sofort aus der Verantwortung entbinden ließ und der dritte ist auch Teil der Verschwörung? Sollte doch zu denken geben.

    Comment by Werwolf — 26.11, 2012 @ 05:12

  5. Aus der Forensik kann man wohl nur als Lügner entlassen werden http://www.amazon.de/Kriminelle-ihre-Therapeuten-austricksen-ebook/dp/B0065IRP90/ref=tmm_kin_title_0

    Comment by stimmviech — 26.11, 2012 @ 05:56

  6. Jemand der die ganze Zeit Stimmen hört wäre verdächtig. Laut diversen wissenschaftlichen Untersuchungen, geben bis zu 15% der Leute an, im lauten Wind- oder Meeresrauschen schon einmal Stimmen gehört zu haben. Drogen, Angst- oder starke Stresszustände, Nebenwirkungen von Psychopharmaka aber auch gewisse andere Krankheiten, wie eine Herpesenzefalitis, ermöglichen derartige Wahrnehmungsstörungen in dieser Art. Daraus ohne nähere Betrachtung Rückschlüsse zu ziehen entspricht einem sehr antiquiertem Rechtsbild.

    Comment by Heinrich Elsigan — 26.11, 2012 @ 06:21

  7. Wo ist denn dieser Bericht zu finden?
    Auf Report Mainz ist nur der Beitrag.

    Comment by Anonymous — 26.11, 2012 @ 07:03

  8. Noch etwas Herr Werwolf, der Sie im Gegensatz zur mir anonym posten. Ich schliesse nicht aus, dass Herr M. auch Teile von paranoiden schizoiden Symptomen gezeigt hat. Jemand der in eine Situation kommt, wo sich sein privatestes Umfeld (und das ist die Ehefrau), von dem man sich Vertrautheit, Initimität und Sicherheit erwartet, plötzlich teilweise kriminell verhält und einem Schaden versucht zuzufügen, erzeugt wahrscheinlich Stress. Ich weiß nicht, ob Sie mit einer Werwölfin verheiratet sind, aber versetzen sie sich in die Lage: Wenn die initimsten Familienmitglieder und Freunde plötzlich kriminell würden und Sie bewusst schädigen wollten und sie wären etwas labiler, wie würde das sich auf Sie auswirken?

    Comment by Heinrich Elsigan — 26.11, 2012 @ 07:41

  9. @werwolf: Sie kennen den Spruch mit der mit dem Wort Hinterher beginnt? Vorher kann man aber nicht hellsehen unabhängig von der eigenen jeweiligen Verfassung.

    Comment by Sara — 26.11, 2012 @ 08:47

  10. @Werwolf: Sie sprechen von gewalttätigen sadistischen Neigungen des Herrn Mollath und von Sachbeschädigungen. Angesichts des jetzt bekannt gewordenen Sachverhalts muss man aber bereits erhebliche Zweifel daran haben, dass er diese Straftaten überhaupt begangen hat. Das erscheint mir das Grundproblem zu sein. Sowohl das Gericht als auch der (gerichtliche) Sachverständige sind von falschen Annahmen ausgegangen.

    Comment by Stadler — 26.11, 2012 @ 09:04

  11. @Nr. 7:
    Auf Report Mainz nach unten scrollen, unter dem Bild Reporterin/Ministerin der 3. Link.

    @chi: Danke für den Hinweis. Ein Mitarbeiter behauptet, bei einer (einzigen) Kundin seien 2001/2002 70.000 CHF Schwarzgeld im Spiel gewesen. Als Ergebnis der Prüfung heißt es dann aber auf S. 17: Bethmann verzichtet auf GWG-Anzeige, da es sich nach Auffassung des dortigen Geldwäschebeauftragten nicht um deliktische Gelder handelte.
    Der Mitarbeiter hat alles quasi privat über sein Konto abgewickelt. Systematische Schwarzgeldverschiebungen in großem Stil durch die HVB sind das nicht.

    Comment by klabauter — 26.11, 2012 @ 09:14

  12. @klabauter

    Soweit mir bekannt ist (was ich im Studium gelernt habe), bedarf es für das Urteil „unzurechnungsfähig“ 2 Schwellen: 1. Ob der Tatverdächtige überhaupt eine Störung hat. und 2. ob die Störung maßgeblich zur Tat beigetragen hat. Diese zweite Schwelle wird gerne (vor allem von der Presse) vergessen. Sie ist aber noch wichtiger als die 1., da sonst jeder mit einer psychischen Störung auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren könnte. So einfach ist es dann doch nicht. Entweder Herr Mollath hat also die Tat begangen und ist voll schuldfähig oder aber er war zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig. So wie es sich aber momentan darstellt, wurde er von der Tat freigesprochen, nur weil er ein paranoides Gedankensystem haben soll. Außerdem ist fraglich, ob ihm nachgewiesen werden kann, dass er zu den Tatzeitpunkten unzurechnungsfähig war. Wenn nicht, dann hat die Verteidigung schlechte Karten und er hätte ins Gefängnis gemusst, aber nicht in eine Psychiatrie. Alleine dies reicht meiner Meinung nach für eine Untersuchungskommission.

    Es ist außerdem unerheblich, ob es sich tatsächlich um Schwarzgeld handelt. Man versetze sich mal in die Lage des Herrn Mollath: Er merkt, dass seine Frau (eine Bankerin) offenbar mit Kunden Geschäfte tätigt, die nicht zu ihren offiziellen Aufgaben gehören. Er ist selber kein Banker. Der Schluss, dass es sich um Schwarzgeld handeln könnte ist da sehr naheliegend. Dieser Fehlschluss ist aber keinem paranoiden Wahn zuzurechnen, sondern schlicht Unwissenheit. Selbst wenn die internen Ermittlungen der HVB nicht auf den Nenner „Schwarzgeld“ kommen, sondern auf „private Bereicherung“ und seine Ex-Frau dennoch entlassen, ist Herrn Mollaths Wahrnehmung realitätsbezogen. Schließlich war das „etwas“ und nicht „paranoider Wahn“.

    Bei einem Prozess wie dem vorliegenden, bei dem Aussage gegen Aussage steht, muss jeder Hinweis geprüft werden. Auch wenn es sich nicht um Schwarzgeld handelte: Frau Mollath hätte dennoch ein Motiv, ihren Mann falsch zu belasten, weil er ihr Schwierigkeiten bereitete. Das Motiv muss noch nicht einmal so konkret sein. Es könnte sich auch einfach nur um einen Rosenkrieg zwischen den beiden handeln. Das hat alles nichts mit Verschwörungstheorie zu tun, sondern sind Fragen, die sich ein Ermittler stellen muss: Wer sagt hier die Wahrheit? Wer hat ein Motiv für eine Falschaussage? Ganz normale Hypothesen, für die sich entweder Hinweise (oder sogar Beweise) finden lassen, oder eben nicht.

    Nebenbei finde ich es bedenklich, wenn Kritiker an der SZ-Berichterstattung zum Fall jeden noch so kleinen Hinweis auf Unschuld drei mal umdrehen. Auf der anderen Seite reicht offenbar ein Gutachten basierend auf Aktenlage (ohne den Tatverdächtigen gesehen zu haben) für eine Unterbringung in einer Psychiatrie.

    Ich denke es gibt genug Punkte für eine unabhängige Untersuchungskommission.

    Comment by Daniel Steinmann — 26.11, 2012 @ 10:25

  13. @Klabauter

    Ihr Einwand, der Revisionsbericht belege doch gar keine Schwarzgeldgeschäfte, geht an der Sache vorbei. Niemand kann von einem Laien wie Mollath erwarten, daß er die Machenschaften, die er glaubt beobachtet haben, juristisch korrekt einordnet.

    Das entscheidende ist vielmehr, daß es die Vorgänge, die sein Gewissen belasteten und die er meldete, tatsächlich gab und daß sie nicht, wie die Gutachter zugrundelegten, in seinem Wahnsystem existierten. Man beachte hierzu auch die am Ende des Prüfberichts ausgesprochene Sorge der HypoVereinsbank, daß Mollath mit seinem „Insiderwissen“ (so wörtlich) an die Öffentlichkeit geht.

    Comment by OG — 26.11, 2012 @ 12:08

  14. Ich habe mir den Bericht durchgelesen.
    Also darauf, dass sich ein „Grüppchen“ in einer Bank-Filiale abspricht, dass man irgendwie auf „eigene Rechnung“ arbeiten wolle und das dies der Filial-Leitung nicht auffällt, darauf kann niemand kommen.

    Eigentlich müßte die HVB M. dankbar sein, dass er mal „auf den Busch geklopft“ hat.
    Denn was da ablief, ich will es mal „daneben“ nennen, daas die Sache schon sehr gefährlich für die HBV hätte werden können.
    Gerade was Insiderhandel und Sachen nach dem GWG angeht.

    Comment by Anonymous — 26.11, 2012 @ 12:26

  15. Wenn das alles nun so stimmt, dann wäre das nichts Neues. Das wird doch in den USA genauso gehandhabt.

    Wenn dort jemand zu Tode verurteilt wird und nun in der Todeszelle sitzt, dann kann es passieren, dass neue Erkenntnisse in Form von Beweisen, welche seine Unschuld bestätigen, oder dass sich der wahre Täter stellt, nicht ausreichen, um den Verurteilten aus der Todeszelle zu entlassen.
    Da wird dann bewusst ein Unschuldiger hingerichtet.

    Comment by J. S. — 26.11, 2012 @ 13:02

  16. @Daniel Steinmann:
    Das Problem ist doch nicht, dass M. vielleicht etwas „Insiderwissen“ hatte (wobei man sich fragt, warum die Ex so dämlich war, das zum Teil über seinen Firmenfaxanschluss zu machen, ihn im Detail zu informieren und die Unterlagen zuhause offenbar auch noch nach der Trennung herumliegen zu lassen…).

    Sondern dass er irgendwann anfing, jeden, den er „im Lager“ seiner Frau stehend sah, verdächtigte, in irgendeiner Weise an diesen Machenschaften beteiligt zu sein, seien es nun die Anwälte, der Gerichtsvollzieher oder Handballvereinskumpel des neuen Lebensgefährten, und ihnen die Reifen zu zerstechen.

    Vielleicht ist richtig, dass M. nicht beurteilen kann, ob es Schwarzgeld ist oder nicht.
    Dann ist aber seine Reaktion hierauf und die Vehemenz seines Vorgehens (Sachbeschädigungen bei den angeblichen Beweismitteldieben) etwas, vorsichtig formuliert, außer der Norm. Ob sie Krankheitswert hat, kann ich nicht beurteilen.

    Übrigens ist auf seinem Anzeigenverteiler auf S. 5 auch die Steuerfahndung Frankfurt,das Finanzamt Berlin und die OFD Düsseldorf genannt. Dort scheint sich aber auch niemand so recht für die angeblichen Schwarzgelder interessiert zu haben.

    Die jetzt von einem RA lancierte Strafanzeige und das heute von der SZ zitierte (aber natürlich nicht veröffentlichte) Gutachten des RA Strate stützen sich explizit darauf, dass Mollath in seiner Strafanzeige vom 9.12.2003 Vorgänge schildert, bei denen die Staatsanwältin Ermittlungen hätte einleiten müssen, also ein Anfangsverdacht für (Steuer)Straftaten bestanden haben soll.

    Comment by klabauter — 26.11, 2012 @ 13:46

  17. Wer einmal auf dem Radarschirm der Politiker aufgetaucht ist muss in D mit solchen Konsequenzen rechnen. Was in D zählt ist die Partei, Politiker in Aufsichtsräten und Lobbyisten. Allen weiteren drum herum werden „platt“ gemacht.

    Comment by Karl — 26.11, 2012 @ 13:53

  18. http://www.fw-landtag.de/pm-landtagsfraktion/2012/pressekonferenz-gustl-mollaths-anzeige-wegen-steuerhinterziehung-sammelsurium-ohne-beweiswert-oder-anzeige-mit-klaren-fakten/

    Comment by Ca. — 26.11, 2012 @ 14:24

  19. http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=31KJ3QzWKeg

    Komplettes Interview mit Frau Beate Merk, Bayerische Justizministerin – macht euch doch mal selbst ein Bild

    Comment by Gerechtigkeit — 26.11, 2012 @ 14:32

  20. @klabautermann: Was die Reifenstecherei angeht, bleibt das Urteil des Landgerichts sehr vage. Konkret wurde nach den dort genannten Fakten Herr Mollath dieser Tat jedenfalls nicht überführt (kein Videobeweis mit eindeutiger Identifizierung, keine Festnahmen vor Ort, keine DNA-Analysen).
    Entscheidend waren vielmehr Vermutungen des Gerichts bzw. eine vage Aussage der Ex-Frau, es können sich bei dem passenderweise per (unklarem) Video aufgenommenen Reifenstecher um Herrn Mollath gehandelt haben, dies aufgrund des Bewegungsmusters und der getragenen Kleidung.

    Anders herum betrachtet: Wäre also jemand mit ähnlicher Größe losgeschickt worden – und dazu noch in Kleidungsstücken, die man aufgrund der Kenntnisse der Frau später ähnlich bei Herrn Mollath finden konnte – dann wäre es einfach möglich gewesen, diese für die Einweisung notwendige Tat zu konstruieren. (Was die Sachbeschädigung aus Sicht des Herrn Mollath hätte bringen sollen, nachdem er doch eindeutige Belege für Steuerhinterziehungssystem hatte, ist nicht nachzuvollziehen, zumal dieser in seinen Schreiben offenbar keine Drohungen gegenüber den beteiligten Personen aussprach.)

    Wenn ich das Urteil so lese, wirkt mir diese Reifenstecherei jedenfalls sehr konstruiert. Ausgehend von einem Schreiben, mit dem Herr Mollath einige Monate zuvor die aus seiner Sicht in die kriminellen Geldschiebereien maßgeblich verstrickten Personen benannt und deren Verbindungen aufgezeigt hatte.

    Comment by Michael — 26.11, 2012 @ 14:38

  21. @Daniel Steinmann: Vielen Dank für einige wichtige Punkte, die in der Diskussion gern vergessen werden.

    Die Ermittlungsbehörden wie die Gerichte haben im Fall Mollath eklatantes Fehlverständnis des Rechtsstaates gezeigt. Sowohl die Unschuldsvermutung, als auch saubere und nicht zweifelsfreie Beweisführung wurden m.E. durch die zuständigen StA und Gericht mit den Füßen getreten. Auch die Würdigung der Gesamtumstände des Falls ist anscheinend ein Fehlbegriff für die Herren.

    Comment by Anonymous — 26.11, 2012 @ 15:00

  22. Strate-Gutachten

    http://www.fw-landtag.de/aktuelles/2012/pk-freie-waehler-stellen-gutachten-ueber-strafanzeige-mollath-vor/

    Comment by Anonymous — 26.11, 2012 @ 17:31

  23. Sehen Sie auf doe Parallelen unter http://www.facebook.com/MehrEthikinderWirtschaf!

    Comment by Neumann Erich — 26.11, 2012 @ 18:44

  24. @J.S.
    Der Vergleich zieht nicht. Mollath ist nicht nur unschuldig, er wurde auch freigesprochen. Sein aktuelles Problem sind die aktuellen Gutachten, die für seine Gefährlichkeit sprechen.

    Comment by Mirco — 27.11, 2012 @ 09:19

  25. Psychiatrie halte ich genauso wenig für eine Wissenschaft wie Astrologie. Da könnte man jemanden auch wegen eines ungünstigen Horoskops einsperren.

    Comment by Rangar — 27.11, 2012 @ 10:50

  26. http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-die-psychiatrie-der-dunkle-ort-des-rechts-1.1533816

    Comment by Ca. — 27.11, 2012 @ 10:57

  27. @klabauter Ihr Hinweis, daß im Revisionsbericht der HVB nicht von Schwarzgeld die Rede ist, greift nicht. Die Bank hätte sich doch strafbar gemacht, wenn sie solche kriminelle Handlungen festgestellt und zu Papier gebracht, aber nicht gemeldet hätte! Da man aber eben gerade die Öffentlichkeit meiden wollte (wie der Bericht ziemlich klar herausstellt) ist es völlig nachvollziehbar, daß man über die Herkunft der Mittel absichtlich keine Nachforschungen angestellt bzw. Erklärungen angegeben hat. Als Vertreter der Staatsanwaltschaft zu fungieren war schließlich nicht das Interesse der Bank, dieser ging es nur darum, eventuelle Verstöße gegen die eignenen Regeln und geschäftsschädigendes Verhalten der Angestellten zu untersuchen.

    Was der Bericht zeigt, ist daß wesentliche Aussagen des Gustl Mollath korrekt waren. Weitere Details aufzuklären wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft gewesen, die auch die dazu nötigen Mittel zur Verfügung hat. Die vom „whistleblower“ aufgezeigte konspirative Art des Geldtransfers, die durch weitere Nachfragen (Termine, Reisedetails, Zusammenhänge, beteiligte Personen) hätte konkretisiert werden können, stellt einen handfesten Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung dar. Es ist schließlich nicht üblich, daß man versteuertes Einkommen regelmäßig durch eine dritte Person im Gepäck in die Schweiz transportieren läßt. Daß die zuständige Behörde trotzdem nicht ermittelt hat, vielleicht aufgrund der etwas wirren Formulierungen der Anzeige, vielleicht aus anderen Gründen, ist sehr beunruhigend. Wie stellt man sich bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige vor, die konkret genug ist, um Ermittlungen auszulösen? Sind Namen, Daten, Summen, und die Nennung von Details (wie Kontonamen) die direkt von einer an den Taten beteiligten Person stammen, nicht mehr als ausreichend? Es scheint beinahe, als ob man eine komplette Akte erwartet, die weitere Ermittlungen überflüssig macht, und direkt zur Anklageerhebung benutzt werden kann.

    Doch ich schweife ab. Tatsache ist, daß bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder zumindest der Zulassung als Beweismaterial durch den Richter ein wesentlicher Punkt der psychiatrischen Gutachtens (die angeblliche „Wahnvorstellung“ hinfällig gewesen, die Aussage der Hauptbelastungszeugin relativiert und ein klares Motiv für eine gänzlich anderen Hintergrund der Sachbeschädigungen prääsentiert worden wäre. Damit wäre Gustl Mollath wohl nicht für lange Jahre in der Psychiatrie verschwunden, trotz seines sicherlich etwas unonventionellen Benehmens (das womöglich auf nervliche Zerrütung durch das Mitwissertum an kriminellen Machenschaften seiner Frau begründet sein kann). Ich finde, aufgrund dieser jetzt klar erkennbaren Sachverhalte, ist es schon sehr weit hergeholt, zu behaupten, von „Straftat und Skandal keine Spur“ zu erkennen. Deutliche Spuren sind vorhanden, wenn man sie denn wahrnehmen will.

    Comment by Das Grauen — 27.11, 2012 @ 11:14

  28. @klabauter Meinen Sie bei Ihrer Kritik an der SZ diesen Satz: „Die Revisoren fanden Anhaltspunkte und Belege für Geldwäsche, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, fragwürdige Wertpapiergeschäfte und Verstöße gegen eine Vielzahl von Richtlinien“?

    Ich sehe nicht, was an dieser Formulierung aussusetzen wäre. Ja, allerdings, die Revisoren fanden „Anhaltspunkte und Belege für … Beihilfe Zur Steuerhinterziehung“! Denn, wie schon gesagt, wenn große Geldbeträge durch einen Dritten als Kurier in die Schweiz gebracht werden, ist die Erklärung, daß es sich um sogenanntes „Schwarzgeld“ handelt, wesentlich wahrscheinlicher als daß es sich etwa um einen Exzentriker handelt, der Vorbehalte gegen bargeldlose Überweisungen hat. Wie sicher bekannt, ist die wahrscheinliche, weniger komplizierte Erkärung vorzuziehen („Occam’s Razor“). Sie sind doch offensichtlicher ein intelligenter Mensch – wem wollen Sie etwas vormachen, wenn sie behaupten, da keine Spur einer Straftat zu sehen? Den anderen Lesern hier oder etwa sich selbst?

    Comment by Das Grauen — 27.11, 2012 @ 11:39

  29. Nach meinem Verständnis wurde im Gutachten der
    HVB vom 17. 03. 2003 von Seite 2 – 15 nur die
    Plausibilität der Mollathschen Vorwürfen durch die HVB-Mitarbeiter-Befragung, also beispielhaft bzw.
    an Beispielen, geprüft und festgestellt, aber nicht in der Gesamtdimension.

    D.h., die Übertragung in der gesamten Dimension
    des „Betruges“ bzw. HVB-Betrug-System steht in
    der Zusammenfassung auf Seite 15, unten, Pkt 2.1
    Mitte, wörtlich:

    „Es ist nicht auszuschließen, dass Herr Mollath
    die Vorwürfe bezüglich des Transfers von Geldern
    von Deutschland in die Schweiz in die Öffent-
    lichkeit bringt. Er spricht selbst in diesem
    Zusammenhang auch vom größten und wahnsinningsten Steuerhinterziehungs-Skandal in
    dem auch die HypoVereinsbank verstrickt sei.“

    Also, warum hatte die HVB Sorge (nicht ausschließen kann), dass Mollath die „Sache“
    in die Öffentlichkeit bringt, wenn es sich um
    normale Transfergeschäfte handeln würde ?

    Die Antwort gibt die HVB im nächsten zitierten
    Satz selbst, indem sie dafür Gustl Mollath zitiert: „Steuerhinterziehungs-Skandal in die
    HVB verstrickt sei“.

    Damit gibt die HVB indirekt zu, was hinter den
    Vorwürfen von Mollath tatsächlich steckt: „Nämlich ein HVB-System“

    Klaus G. Stölzel

    Comment by Klaus Georg Stölzel — 27.11, 2012 @ 11:59

  30. Angesichts der gesamten Faktenlage finde ich es schon ziemlich blauäugig, daß es noch immer Menschen gibt, die an einem politisch gesteuerten Justizskandal zweifeln.
    siehe auch „Sachsensumpf“, gefälschte psychiatrische Gutachten gegen hessische Steuerfahnder, „unerklärliche Ermittlungspannen“ und „versehentlich geschredderte Akten“ im NSU-Skandal, etc. etc.
    Ein Saustall, der mal richtig ausgemistet gehört!

    Comment by Klaus — 27.11, 2012 @ 15:31

  31. Mollath hat Schwein.
    Die Sache ist richtig hochgekocht.
    Man will nun doch noch einmal prüfen.

    Äh, hüstel…

    Nächstes Jahr ist Wahlkampf.

    Comment by ??? — 27.11, 2012 @ 15:58

  32. Mollath hat Schwein.

    Tatsächlich? Sein Leben wurde von einer korrupten Justiz und wissenschaftlichen Scharlatanen vollständig zerstört! Wo hat er da Schwein gehabt? Dass sie ihn nicht zusätzlich auch noch in der Gummizelle ermordet haben?

    Comment by Rangar — 27.11, 2012 @ 19:50

  33. Das mit Mollath ist kein Einzelfall. im Internet las ich von einem französischem sehr bekannten Menschenrechtsanwalt, dass ca. 3000 Menschen in Deustchland psychatrisch ermordet worden sind. An die 100.000 Menschen wurden unrechtsmäßig zwangsbehadelt, und ca. 20.000 davon mit schwerer Körperverletzung im Einklang mit psychotropen Substanzen misshadelt. Ich denke man weis doch, wo man in Deuscthland ist. Nach dem Krieg wurden sämtliche alten Psychatrie Verbrecher wieder in ihre alten T4 Ämter eingesetzt. Und es sit als Holocaust Leugner und Massenmörder doch super, wenn man sich als Kindervergaser und Auschwitz KZ Massenmörder ein gesundes Gutachten ausstellen kann ? Deuschlands Charakter ist ein ganz „spezieller“ und die Praktik der Zwangspsychatrie, Folter und Menschenexperimente sind in ganz Europa gefürchtet. Ich glaube Deustche sind in der allgemeinheit immer noch die selben, die sie auch im zweiten Weltkrieg waren, so haben meine Kinder sie kennengelernt. Ein Gutachten eines deustchen Psychaters kann man im Regelfall wegwerfen, es ist fast ausschliesslich ein Gefälligkeitsgutachten. Die Methode der „Fremdanamese ist in Europa einzigartig und auf das deutsche Volk zugeschnitten. Menschenrechte existieren nicht in Deustchland. Die alte nationalsozialistische Macht und Industrie Elite ist doch dieselbe. Hierzu sehe man „das Schweigen der Quandts“. Es stinkt hier so zu Himmel, das man nur noch rest Europa warnen muss vor diesen, krankhafte Menschenquälern, die sich solche Dinge anmaßen. Und die Warnung vor dem deutschen Volke wird erfolgen und die Menschen in Europa haben jetzt schon eine panische Angst vor dem deutschen paraphilen Volk.

    Comment by Justice — 27.11, 2012 @ 22:31

  34. Lustiger (freudscher?) versprecher der bayrischen Justizministerin eben im ZDF Morgenmagazin zum Fall Mollath: „…weil Justiz in Deutschland keinen Einfluss auf die Rechtsprechung nehmen darf.“

    Comment by Moki — 28.11, 2012 @ 07:22

  35. Der Besuch bei Gustl Mollath

    http://pinny84.wordpress.com/2012/11/28/der-besuch-bei-gustl-mollath/

    Comment by Ca. — 28.11, 2012 @ 08:48

  36. @das Grauen #27: „Die Bank“ macht sich überhaupt nicht strafbar, weil in Deutschland grundsätzlich niemand verpflichtet ist, einen anderen oder seine Arbeitnehmer wegen Steuerdelikten anzuzeigen. Der einzige relevante Verstoß gegen das Geldwäschegesetz ist nicht strafbar.

    Machen Sie doch mal den umgekehrten Occam und fragen Sie sich: Ein Herr, der eine etwas wirre Strafanzeige verfasst, in der er u.a.von „gealterten Blondinen“ schreibt, die ihn zum Kotzen bringen und ohne jeden Beleg, ohne Beträge und ohne auch nur irgendwie eingegrenzte Tatzeiten Namen angeblicher Geldverschieber nennt, nennt dabei auch Ihren Namen. Die Steuerfahndung ist nicht zimperlich, besorgt sich einen Durchsuchungsbeschluss und stellt Ihre Wohnung auf den Kopf. Auf der Grundlage einer solchen Anzeige? Sie würden sich herzlich bedanken.

    Das Gutachten des Herrn Strate halte ich für : vernachlässigenswert.
    Zur Hälfte füllt Strate die Seiten mit Ausführungen dazu, was denn eine Strafanzeige sei. Sein Ergebnis begründet er vage mit der unbelegten Behauptung der Genauigkeit der Angaben Mollaths.
    Welche genauen Angaben zu konkreten zeitlich einordenbaren Straftaten das sein sollen: Fehlanzeige.
    Welcher der Kunden nun gemäß den diversen angeblichen Tatmodalitäten
    – offiziell Kunde der HVB
    – ein „Nebenkunde“ der Ehefrau bei ihren außerhalb der HVB abgewickelten Geschäften
    – ein Kunde von Franklin Templeton
    gewesen sein soll mit welchem Schwarzgeld:
    Fehlanzeige.

    Auf die etwas eigentümlichen Begleitumstände der Anzeige und ihre Vorgeschichte ( Anzeige, nachdem er von seiner Frau wegen der Körperverletzung angezeigt und anschließend angeklagt wurde; die diversen Anlagen: Schreiben an den Papst,zur Uranverstrahlung etc.; eine kleine Liste ist im pdf der Rede von Merk vom 8.3.12 genannt) geht Strate nicht ein.

    Auf die diversen anderen Delikte außer Steuerhinterziehung, die Mollath auflistet, geht Strate in vornehmer Zurückhaltung gar nicht erst ein.

    Darauf, dass Mollath selbst schon nach seinem umfangreichen Anzeigenverteiler die Steuerfahndung und Finanzämter informiert hat, geht Strate auch nicht ein.

    Das alles als „Gutachten“ zu verkaufen, nur weil ein paar Fußnoten enthalten sind, sollte eigentlich unter Strates Niveau sein.

    Comment by klabauter — 28.11, 2012 @ 14:36

  37. @klabauter

    haben Sie denn die Anzeige des Herrn Mollath gesehen und das 106-seitige Konvulut?

    Nach dem Revisionsbericht haben sich Frau M. und andere in der Filiale ein „kleines Zubrot“ aufgebaut.
    Was allerdings nicht klar aus dem VBericht hervorgeht ist ob jeder der Beteiligten es ganz alleine getan hat oder ob es „Absprachen“ gab zwischen den im Bericht genannten Mitarbeitern gab.

    Zu Herrn Mollath selbst:
    1. Herr Mollath war für seine Frau die
    „pertfekte Tarnung“, da er als Ferrari-
    Restaurateur eben oft nach Italien
    musste,/konnte, ob man jetzt durch die
    Schweiz oder Östtereich fährt, fällt da
    weniger auf.

    2. Isdt es für einen Laien im Bankwesen und
    auch einem „unbedarften Kunde“, wohl kaum
    vorstellbar, dass sich innerhalb einer
    Filiale, ein „Zirkel“ bildet oder das sich
    Mitarbeiter alleine „auf eigene Rechnung“
    berechern, ohne das die Filialletung davon
    was mitkriegt und es im Zweifelsfall duldet.

    Wenn Sie da weitergehen Informationen haben, dann sollten Sie die vielleicht mal verlinken.

    Comment by Anonymous — 28.11, 2012 @ 20:00

  38. @Anonymous:
    1.Die Anzeige (ohne Anlagen, warum wohl?) ist auf der vielzitierten Seite der Mollath-Unterstützer als pdf eingestellt. Was so alles dabei gewesen sein soll: siehe die Rede von Merk, einfach googeln.
    zu 2. Für Mollath war das sehr wohl vorstellbar, weil er in seiner Anzeige ja gerade behauptet hat, dass seine Frau Geschäfte an der HVB vorbei gemacht habe und laut HVB-Revision das sowie die Nebentätigkeiten anderer Vermögensberater auch schon vor seiner Anzeige in 2002 und 2003 der HVB mitgeteilt hat.

    p.s.: Herr Stadler hat eingangs auf den blog von Frau Jakobs verwiesen. Spätestens seit sie sich beim Kopp-Verlag, dem Sammelbecken von Islamgegnern, Überfremdungsparanoikern, Ufogläubigen und sonstigen Randgruppen für das Verlinken ihres blogs bedankt, dürfte sie, eine Freundin des Wortes Skandal und des Ausrufezeichens, sich als ernst zu nehmende Referenz (Herr Stadler hat sich ja auch deutlich distanziert geäußert)verabschiedet haben.

    Comment by klabauter — 28.11, 2012 @ 20:36

  39. Da mir das 106-seitige Konvolut nicht vorliegt, kann ich mich dazu nicht äußern.

    Interessant ist allerdings schon, dass es in einer Bankfiliale einer Großstadt möglich ist, dass sich Angestellte diese zu einer Art Selbsbedienungsladen um fuinktionieren, ohne das die Leitung der Filiale sowas merkt.

    Außerdem ist es ja nicht nur Strate, der Anhaltspunkte für weitere Ermitllungen sieht, sondern,u. a. auch R. Schmenger, der auch ähnliches erlebt hat in Hessen.

    Man kann unterstellen, dass eine Steuerfahndung dieses „Konvolut“ nie gesehen hat oder wenn sie es gesehen hat sie nicht ermitteln sollte.

    Interessant ist auch, dass die Verfassungsbeschwerde nicht oder (noch nicht) zurückgewiesen wurde.

    Zu Frau Jakobs:
    Es gibt eine „alte Regel“, nur weil man mit jemandes Meinung nicht übereinstimmt muss man die Sachen dennoch prüfen.

    Denn sonst kann man aus eigener PC pder vermeintlicher „Überlegenheit“ ganz schnell auf die Nase fallen.

    Z. B. teile ich die Rechtsauffassung einiger Politiker nicht, trotzdem setze ich mich mit deren Argumenten auseinder und stelle sie nicht,. a priori, als falsch hin.

    Nuir weil jemand auch in einem etwas „seltsamen Forum“ publiziert bzw. sich verlinmken läßt, muss die Person nicht per se unrecht haben.

    Comment by Anonymous — 28.11, 2012 @ 22:00

  40. Nachtrag zu 39:
    Ich argumentiere nicht iSv. Schuld oder Unschuld von jemandem, dass muss ein Gericht entscheiden.

    Sondern hier geht es um die Frage: Hat man sich korrekt mit der Anzeige Mollaths auseinandergesetzt von Seiten der StA.

    Wenn ja, warum und wenn nein warum nicht?

    Ob es zu Straftaten im Bereich der HVB Nürnberg kam, das soll ein Ermittlungsverfahren und ein gerichtliches Verfahren klären.

    Comment by Anonymous — 28.11, 2012 @ 22:53

  41. @klabauter: Sie scheinen die 6-Seite Anzeige wg. Steuerhinterziehung, Geldwäsche etc. mit dem 106-seitigen Konvolut zu verwechseln, bzw beide Werke unabsixchtlich (?) in einen Topf zu werfen. Tstsache ist aber, daß Mollath sein 106 seitiges, reichlich wirres Dossier nur vor Gericht vorgelegt hat, am 25.9. 2003. Die Vielzahl der darin angesprochenen Themen basiert wohl auf Mollath’s fehlgeleiteter Annahme, der Richter wäre interessiert daran, mehr über die beteiligten Parteien zu erfahren. Das war natürlich weltfremd, erklärt aber, warum in dieser Akte neben der HBV Angelegenheit auch viele andere Bereiche auftauchen, die zwar etwas über Mollath’s Welsticht aussagen, aber nichts mit der Geldwäsche zu tun haben.

    Der Staatsanwaltschaft ging aber NUR das wesentlich besser fokussierte 6-Seitige Schreiben zu! Hier war zwar das Layout ungewöhnlich und auch einige Abscheifungen enthalten, der Gedankengang und die aufgezählten Namen, Daten und Fakten zeugen aber deutlich von Insiderwissen eines Mannes, der einer der Beteiligten sehr nahe steht. Dies hat ja auch die HBV Revision so gesehen, der das gleiche Schreiben zuging! DA liegt doch der Hase im Pfeffer: Während die HBV Mollath’s Ausführungen sehr ernst nahm und interne Untersuchungen anstellte, hat die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal eine Nachfrage beim Anzeigensteller vorgenommen. Eine derartig unterschiedliche Bewertung des gleichen Schreibens muß Gründe haben, die aufgeklärt werden sollten. Sicher ist Mollath ein Wirrkopf, aber es ist auch ein Fakt, daß er mit einer HBV Bänkerin verheiratet war und daher mit hoher Wahrscheinliichkeit Einblicke in deren Tätigkeiten hatte. Trotz seiner unkonventionelllen Art hätte man angesichts der Vielzahl von Fakten die er vorbrachte, klären müssen, ob an seinen Behauptungen etwas dran wäre. Die Staatsanwaltschaft darf sich nicht den Luxus leisten, begründete Anzeigen nur deshalb nicht weiter zu bearbeiten, weil man ein ungünstiges Bild vom Anzeigensteller hat. Es ist nicht einzusehen, daß man noch nicht einmal enfachste Nachfragen vorgenommen hat, um die Stichhaltigkeit der Anschuldigungen zu verifizieren. Wie gesagt, der Unterschied im Verhalten von HBV und Staatsanwaltschaft ist höchst beunruhigend und nicht leicht zu erklären.

    Übrigens ist das gleiche 6-seitige Schreiben auch der Steuerfahndunng zugegangen. Laut einigen Presseberichten wurden von dieser Seite auch Ermittlungen angestellt, weitere Details wissen wir leider nicht. Daß Mollath’s Behauptungen von anderen Stellen (HBV, Steuerfahndung) untersucht wurden wirft ein ungünstiges Licht auf die Behauptung der Staatsanwaltschaft, die Angaben wären nicht präzise genug um zumindest einen Anfangsverdacht zu begründen.

    Was nun das Gutachten von Strate angeht, die Genauigkeit der Behauptungen Mollath’s wurde ja durch den inzwischen vorliegenden Revisionsbericht der HBV bewiesen! Alle Angaben, „soweit nachprüfbar“ durch die HBV, wurden bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hätte die Mittel gehabt, noch wesentlich tiefer zu graben. Strate braucht hier nicht umfangreich zu argumentieren, gerade der frapiererende Unterschied in der Vorgehensweise von HBV und Staatsanwaltschaft zeigt doch jedem halbwegs vernünftigen Menschen, daß die Behauptung der Strafverfolgung, die Anzeige wäre nicht substantiert genug gewesen, so nicht stimmen kann. Es ist mir schleierhaft, warum Sie dies einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Alleine schon die konspirative Art des Geldtransfers in die Schweiz durch die Ehefrau deutete wesentlich stärker auf Steurhinterziehung und Geldwäsche als auf normale Finanztransaktionen hin. Der Anzeigensteller war als Mann der Beschuldigten ganz offensichtlich in der Position, über solche Vorgänge informiert zu sein, und seine präzisen Angeben über die Beteiligten untermauerte dies (wie ja auch die HBV erkannt hat).

    Strate hat völlig recht, daß dies zumindest zu einer Nachfrage bei Mollath hätte führen müssen. Daß stattdessen gar nichts unternommen wurde deutet tatsächlich auf ein erhebliches Pflichtversäumniß der Staatsanwaltschaft, wenn nicht gar schlimmeres, hin. Der Gutachter stellt diesen klar umrissenen Sachverhalt deutlich und klar nachvollziehbar heraus. Die weiteren Begleitummstände zu betrachten, z.B. die REaktion der Steuerfahndung auf das gleiche Schreiben zu bewerten, war nicht seine Aufgabe und wäre ihm aufgrund des Fehlen von Informationen über die Bearbeitunf durch diese Behörde auch gar nicht möglich gewesen. Ich finde daher, Ihre Kritik an Strate ist haltlos, soweit sie die allgemein bekannte Tatsache des verdächtig unterschiedlichen Vorgehensweise von HBV und Staatsanwaltschaft betrifft, und irrelevant, was die weiteren Umstände angeht, die mit der Aufgabenstellung seines Gutachtens nichts zu tun haben. Daß Sie sich mit Ihrer Bewertung ziemlich alleine auf weiter Flur befinden, sollte Ihnen zu denken geben, finde ich. Welche Gründe hat es, daß Sie die deutlichen Anzeichen für ein Fehlverhalten der Staatsawaltschaft einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen?

    Comment by Das Grauen — 29.11, 2012 @ 08:38

  42. @39
    „Es gibt eine “alte Regel”, nur weil man mit jemandes Meinung nicht übereinstimmt muss man die Sachen dennoch prüfen.“

    Vor allen ist es das Mindeste, dass man von der Justiz erwarten kann, dass sie versteht das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen. Nur wer will das? Sich durch hunderte Seiten Blabla zu quälen um herauszufinden, an welchen Teilen tatsächlich etwas dran sein könnte. Niemand insbesondere kein StA macht das wirklich, dass er das überhaupt gründlich liest, geschweige denn dem nachgeht, wenn er hofft auch ohne diese Mühe davon zu kommen. Das führt dann eben dazu, dass in Fällen, in denen der Angeklagte etwas verschroben ist und daher seine wichtigen Hinweise in einem Berg von Geschwurbel versteckt sind, der Rechtsstaat nicht greift. Die übliche Schlamperei, die es überall gibt, nur eben in der Justiz nicht geben dürfte.

    @2 klabauter
    „Erstaunlich ist jedenfalls, dass die Behauptungen der jetzt aufgetauchten Zeugen für die absolute Wahrheit gehalten oder jedenfalls als voll bewiesen dargestellt werden, nur weil ein paar SZ-Journalisten einen auf investigativ machen und einen Revisionsbericht der HVB phantasievoll interpretieren.“

    Nun, wer verlangt, dass der Fall nochmals aufgerollt wird, verlangt ja gerade nicht, dass irgendeine Position als gegeben hingenomen wird, sondern im Gegenteil, dass alles nochmals in Frage gestellt und neu bewertet wird.

    @25 Rangar
    „Psychiatrie halte ich genauso wenig für eine Wissenschaft wie Astrologie.“

    Das halte ich für 1) falsch, den die Psychiatrie ist nicht ohne Tatsachenkern und daher 2) für verharmlosend, denn sie ist gefährlich. Sie übernimmt sich ständig, hat im Vergleich zu dem, was sie wirklich kann zuviel Macht und verkauft sich an die Mächtigen. Für diese ist sie nützlich um solche unangenehmen Fälle, wie den Mollaths zu „lösen“. Es handelt sich um eine Marginalwissenschadt, die sich dadurch aufwertet, dass sie sich prostituiert.

    http://books.google.de/books/about/House_of_Cards.html?id=J6iq_khf5HkC&redir_esc=y

    Comment by ThorstenV — 29.11, 2012 @ 09:10

  43. @das Grauen:
    Mit den 106 Seiten haben Sie Recht. Mollath hat lediglich in der Strafanzeige (S.6)Bezug genommen auf auf diese Unterlagen, sie aber nicht nochmals mit der Anzeige vorgelegt. An verschiedenen Stellen stand, dass er seine Vorwürfe durch Überweisungsbelege u.a. untermauert hat, ich hatte das auf die Anzeige bezogen.

    ME ist aber falsch, wenn Sie das Gutachten Strate – das sich ausschließlich auf die Frage der Genauigkeit der Angaben in der Strafanzeige bezieht – mit dem Verweis auf die Genauigkeit der Angaben gegenüber der HVB untermauern wollen. Strate geht mit keinem Wort darauf ein, und was in den Eingaben Mollaths an die HVB stand, geht nur mittelbar aus dem HVB-Bericht hervor.
    Dass die Angaben Mollaths gegenüber der HVB – teilweise- nachprüfbar waren und die Nachprüfung arbeitsrechtliche Verstöße u.a. ergaben, heißt aber noch nicht, dass seine Angaben auch Steuerstraftaten nahelegen oder gar belegen.

    Was hätte denn eine Nachfrage bei Mollath ergeben sollen? Sein Geheimwissen dazu, welcher Kunde aus seiner Kundenliste tatsächlich Schwarzgeld ins Ausland verbracht und auch die dortigen Einkünfte nicht versteuert hat,ist bis heute nicht offengelegt.
    „Präzise Angaben über die Beteiligten“?. Dass er die Kollegen seiner Frau kannte und ein paar vermögendere Kunden: geschenkt.
    Die sonstigen Leute aus Führungsebenen bei Franklin Templeton, den schweizerischen Banken und der HVB kann Hinz und Kunz in Zeitung oder Internet finden. Nur weil konkrete Namen genannt werden, die jedermann problemlos findet, der den Gesamtvorstand der HVB anzeigen will, heißt das nicht, dass auch die Tatvorwürfe gegen diese Personen genau genug beschrieben worden sind.

    Was meinen Sie, was etwa beim Zoll an Anzeigen eingeht: bei XY arbeiten seit 3 Wochen von Montag bis Freitag illegale Rumänen.
    Na schön. Sehr genau, was Täter, Tatzeit und Ort angeht. Aber ein Anfangsverdacht? Woraus soll sich ergeben, dass die Rumänen illegal arbeiten? Dienstleistungsfreiheit in der EU bzw. seit neuestem Arbeitserlaubnis EU für Rumänen ermöglichen legales Arbeiten.
    Nicht anders ist es bei der Behauptung „Schwarzgeld“. Geld zu haben, ist nicht strafbar und begründet keinen Anfangsverdacht. Es per Kurier in die Schweiz zu bringen: kann man drüber streiten. Vielleicht jemand, der nicht an den Siegeszug des EURO glaubt. Vielleicht sollen nur die Frau/der Mann/die Möchtegern-Erben nichts davon erfahren.

    Nach dem Bundesverfassungsgericht reicht es wohl noch nicht für einen Anfangsverdacht und erst recht nicht für eine Durchsuchung, wenn die Herkunft von (erheblichen)Geldzuflüssen ungeklärt ist. (2 BvR 2030/04).
    Es mag sein, dass man gut darüber streiten kann, ob es für einen Anfangsverdacht ausreicht. Aber das Amen in der Kirche,auf das man jetzt den Verdacht der Strafvereitelung im Amt stützen könnte, ist das mE dünne Gutachten Strates nicht.

    Comment by klabauter — 29.11, 2012 @ 10:32

  44. @ klabauter:
    Strate hat nirgens von Strafvereitelung im Amt gesprochen in dem Gutachten, nur davon, dass die Anzeige ausreichen würde sich „mal näher“ mit dem Vorwürfen zu beschäftigen.

    Es geht bei Strate nur darum, ob die Anzeige so konkret war, dass die zuständigen Stellen sich die Sachen mal genauer hätten ansehen müssen und sie nicht durch ein „Standardschreiben“ abbügeln können.

    Denn, mal als juristischer Laie gesprochen, die Frage warum eine „etwas bessere“ Kundenberaterin mit fünfstelligen Summen in die Schweiz fährt und das wohl „nach Fahrplan“.

    Dürfte für eine Steuerfahndung nicht so ganz uninteressant sein.

    Denn hier geht es ja nicht nur um Kapitalertragssteuern, sondern auch um „Generirungsdelikte“, denn irgendwie muss das Geld ja „gemaqcht“ worden sein.

    Es wird dann das Arguemtn gebracht BY hätte ja nichts von dem zusätzlichen Geld, da Geberland, allerdings hängen an Steuerdelikten, eigentlich fast immer auch andere Delikte dsran.

    Zur Entscheiden des BVerfG:
    Das BVerfG spricht dort erst mal nur von der Verhältnismäßigkeit einer Hausdurchsuchung, die Steuerbehörden haben genug andere Mittel um Sachverhalte zu klären, bevor sie morgens bei jemandem klingeln.

    Comment by Anonymous — 29.11, 2012 @ 15:39

  45. http://www.heidrun-jakobs-blog.de/2012/11/fall-mollath-justizministerin-merk-nicht-mehr-zu-halten/#more-941

    Comment by Ca. — 30.11, 2012 @ 10:06

  46. Lt. Zeit Online rief der Richter des Strafprozesses gegen Mollath bei der Steuerfahndung an um mögliche Verfahren zu stoppen, mit dem Verweis auf Ms. Geiteszustand, bevor das Gutachten da war.

    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-11/mollath-verfahren-neu

    Comment by Anonymous — 30.11, 2012 @ 15:08

  47. @ klabauter
    „Geld zu haben, ist nicht strafbar und begründet keinen Anfangsverdacht. Es per Kurier in die Schweiz zu bringen: kann man drüber streiten. Vielleicht jemand, der nicht an den Siegeszug des EURO glaubt. Vielleicht sollen nur die Frau/der Mann/die Möchtegern-Erben nichts davon erfahren.“
    Jetzt werden sie aber wirklich albern. Erstens, Ihre „Euro“ Erklärung ist doch völlig haltlos, man kann doch auch in Deutschland Geld in Franken tauschen und dies dann in ein Schließfach legen oder in der Schweiz anlegen. Dafür braucht man doch keinen geheimen Kurier!

    Und dann, wir reden hier doch nicht von einem Einzelfall, wo eventuell ein Erbe etwas vor der Verwandschaft verbergen will (ob DAS legal ist, sei dahingestellt), so wenig wahrscheinlich das auch sein mag. Frau Mollath hat regelmäßig, immer wieder Freitags, im Rahmen ihrer „Kundenbetreuung“, Gelder in die Schweiz verbracht. So viele Erben die was zu verbergen haben kann sie doch nie und nimmer unter ihren Kunden haben! Also, wirklich, mit ihren fantastischen Erklärungen würden Sie bei der Steuerfahndung sicher einen großen Lacherfolg erzielen. Aber wohl kaum die Profis davon überzeugen, daß Frau Mollath nur einen kleinen Nebenjob als Transporteur versteuerter Einkommen oder legaler Vermögen hatte. Da müßte schon ein anderer kommen, z.B. ein Richter, um Ermittlungen zu stoppen:
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-mollath-gefangen-in-weiss-blauem-filz-a-870264.html

    Also, tut mir leid, aber mit zunehmenden Detailinformationen über den Fall wird Ihre Meinung, daß dort alles mit rechten Dingen zugegangen ist, immer weniger überzeugend. Ganz im Gegenteil zeichnet sich doch immer mehr ab, daß einige involvierte Personen erheblich darauf hingewirkt haben, daß der von Mollath erhobene Vorwurf der organisierten Steuerhinterziehung nicht weiter untersucht wurde. Aus welchen Gründen auch immer. Ich hoffe doch sehr, daß Sie angesichts der neuesten Nachrichten, eine rückhaltlose Aufklärung der Angegelegenheit befürworten. Sollten sich die beteiligten Akteure wirklich nichts vorzuwerfen haben, kann es doch nur in ihrem Interesse sein, dies von einer unabhängigen Untersuchung bestätigt zu sehen!

    Comment by Das Grauen — 30.11, 2012 @ 19:37

  48. Die Causa Mollath zeigt erneut, daß eine wirksame Kontrolle der Justiz nicht existiert, und daß eine solche Kontrolle durch eine von der Justiz unabhängige Instanz, die natürlich auch von Legislative und exekutive unabhängig zu sein hat, erfolgen muss.
    Juristen sind meistens nicht in der Lage, sich selbst und Kollegen zu kontrollieren.

    Comment by fepma — 1.12, 2012 @ 04:47

  49. @48 http://en.wikipedia.org/wiki/Quis_custodiet_ipsos_custodes%3F

    Eigentlich ist letztlich der Souverän für die Kontrolle zuständig, dazu müsste aber zuerst die systematische Behinderung der Transparenz aufgegeben werden http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/01/09/keine-gratisurteile-fr-freie-datenbanken/ Stattdessen wäre eine von Amts wegen zu erfüllende Publikationspflicht einzuführen.

    Stattdessen kommt der Deal. Als wäre es nicht jedem Kind klar, zu was der führen muss. http://www.gocomics.com/tomthedancingbug/2000/06/17/

    Comment by ThorstenV — 1.12, 2012 @ 10:36

  50. Wenn sich die Justizministerin jetzt hinstellt und für Überschriften sorgt wie „Justizministerin will Fall Mollath wieder aufrollen“ oder „Justizministerin sorgt für Auflärung“, dann ist das an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten, hat doch gerade sie dafür gesorgt, daß der Mensch seit Jahren dort bleibt, wo er sich befindet.

    Der Richter war befangen, die Justiz hat mal wieder versagt.

    Wenn man an Bayern denkt, dann kommen einem nur Justizskandale und Polizeiskandale in den Sinn. Was ist los in Bayern? Die Politik und Justiz ist ein Schandfleck für Deutschland. Dieses Bundesland ist faul im braunen Kern. Da sollte mal ausgemistet werden.

    Nur der von mir über alles geschätzten sueddeutschen.de ist es zu verdanken, daß die Öffentlichkeit hergestellt wurde, der Fall neu aufgerollt wird. Sicher nicht dieser unfähigen Ministerin, die zurücktreten sollte und, da uneinsichtig, in Kürze auch zurückgetreten wird.

    Comment by Kerstin — 1.12, 2012 @ 11:33

  51. Ps. Innerhalb der nächsten zwei Wochen tritt das Subjekt zurück. Dafür wurde in den letzten Tagen gesorgt. Die schützende Hand ist weg. Gut so!

    Comment by Kerstin — 1.12, 2012 @ 13:35

  52. Herr RA Stadler, nur zwei ergänzende Hinweise:

    1). Kritiken an forensischer und Gerichtspsychologie/psychiatrie und ihren wissenschaftsfernen Grundlagen gibt’s auch nicht erst seit gestern Mittag: z.B. aus den letzten zehn Jahren von W. Rasch („Gefährliche Psychiatrie“ 2002), S. Rückert („Unecht im Namen des Volkes“ 2006), W. R. Albrecht („Psychologie ohne Logos“ 2009).

    2) ein rechtswissenschaftlicher Hinweis im Anschluß an Egon Schneider[1]: wenn ein Gerichtsgutachten wie im hier diskutierten politischen Justizfall als Grundlage für´s Wegsperren falsifiziert wurde, ist kein weiteres nötig, vielmehr sind in diesem Fall Weggesperrte freizulassen. Alles Andere, angeblich nötige Zweit- und sonstige Gutachten eingeschlossen, ist rational nicht vertretbar und geht wieder in die (wie ich das auch nicht erst seit vorgestern Morgen nenne) Justizfalle.
    [1] http://duckhome.de/tb/archives/9816-LOGIK-FUER-JURISTEN.html

    Mit freundlichem Gruß
    Richard Albrecht

    Comment by richard albrecht — 1.12, 2012 @ 20:01

  53. Habe den Vorgang jetzt selbst ausgiebig bebloggt unter
    „Irre(n) sind(ist) menschlich. Aber warum kommt Gustl Mollath für einmalige Gewaltätigkeit und bloßes Reifenstechen (beides vor langer Zeit) dauerhaft in die Klapse, während weltweit weitaus gefährlichere Irre (und Verbrecher) frei herumlaufen?“
    http://beltwild.blogspot.de/2012/12/irren-sindist-menschlich-aber-warum.html

    Comment by CANABBAIA — 1.12, 2012 @ 23:10

  54. Kann mir jetzt nicht die ganzen Kommentare durchschauen und weiß deshalb nicht, ob schon jemand zur Mollath-Webseite verlinkt hat: http://www.gustl-for-help.de/index.html

    Interessant besonders auch die Chronologie http://www.gustl-for-help.de/chronos.html

    und die Dokumente http://www.gustl-for-help.de/download/

    Comment by CANABBAIA — 1.12, 2012 @ 23:14

  55. Die angeblichen Schläge Gustl Mollath bei seiner Frau wurden zehn Moante danach von einer Ärztin diagnostiziert, die jetzt davon nicht wusste und auch nicht vom Gericht geladen wurde. Die Sprechstundenhilfe ist eine Bekannte des Bruders von Frau Petra Maske (Mollath).
    Gustl Mollath wurde nicht identifiziert beim Reifen stechen.
    Petra Mollath beginnt, eine psychiatrische Einweisung von Gustl Mollath zu betreiben. Sie läßt über ihre Anwälte dem Gericht eine ärztliche Stellungnahme von Dr. med. Gabriele Krach, einer Ärztin des Bezirksklinikums am Europakanal (Psychiatrieklinik), vorlegen. Dr. Krach hat Gustl Mollath nie gesehen, diagnostiziert bei ihm jedoch aufgrund der Angaben von Petra Mollath eine “ernstzunehmende psychiatrische Erkrankung” und empfiehlt, eine “zusätzliche psychiatrische nervenärztliche Abklärung” vorzunehmen.
    „Richter“ Herr Otto Brixner ruft 2004 bei der Steuerbehörde an und teilte der Steuerbehörde mit, der Mollath hat nicht alle Tassen im Schrank. Nach diesem Anruf legt die Steuerbehörde die Schwarzgeldanzeige nieder.
    Genau der „Richter“ wird der Vorsitzende in dem Fall Mollath, der dann ihn weg sperrte. Sogar ein Schöffe kann sich an den „Richter“ Brixner errinnern, der oft laut wurde.
    Frau Merk teilte uns mit, die Justiz soll unabhängig sein, aber tritt wie eine Zeugin der Staatsanwalt auf, die bei allen Tatwürfen anscheinend dabei war.

    Politkritiker & Bankaufklärer = Bank, Justiz, Politik = Gulag Psychiatrie.

    Mollat ist kein Einzelfall.

    Comment by uwe — 2.12, 2012 @ 17:50

  56. Anhand des Falles Mollath und deren Gutachter, kommt man zu einem zwingenden Schluss. Bei Gutachteranalysen (Bsp. Fall Mollath) kommt es nicht auf die Psyche des Patienten an, sondern es kommt auf die Psyche der Gutachter an, egal ob sie renommiert sind oder nicht. Herr Mollath ist ein und die selbe Person, aber die Gutachteranalysen haben eine Streuung, die nicht zu übersehen ist. Das Wissen um das Erlernte bei den Gutachter darf nicht so extrem abweichen.

    Frau Merk hat das Wort „renommiert“ mit ihrer Wortklauberei in ihren Interviews völlig ruiniert.

    Comment by uwe — 2.12, 2012 @ 21:11

  57. @ 54 CANABBAIA
    „Kann mir jetzt nicht die ganzen Kommentare durchschauen und weiß deshalb nicht, ob schon jemand zur Mollath-Webseite verlinkt hat:“

    Das wäre nicht nötig gewesen, denn die meisten Browser unterstützen eine Suchfunktion innerhalb der geöffneten Seite, z.B. mit Strg+F aufrufbar.

    Comment by ThorstenV — 3.12, 2012 @ 11:44

  58. Die Rolle des Richters Brixner ist schon sehr ungewöhnlich. Legt die Steuerfahndung eine solche Anzeige aufgrund der tel. Meinung eines Richters zu den Akten? Wäre die Steuerfahndung nicht verpflichtet gewesen, z.B. durch Befragen des Anzeigenschreibers, sich selbst über den steuerlich bedeutsamen Gehalt der Vorwürfe durch M. ein Bild zu verschaffen?
    Häufig sind scheinbare Nebensächlichkeiten der Anlaß für Ermittlungen der Steuerfahndung.

    Comment by justus — 3.12, 2012 @ 19:00

  59. Ps. Wenn die blondgefärbte braune Merk nicht abdankt, das Opfer nach sieben Jahren Klapse nicht unverzüglich entlassen wird, darf auch Seehofer seinen Hut nehmen. Er weiß das.

    Deutschland hat die Schnauze voll von Bayern, von deren braunen Schweinen in Polizei, Justiz und Politik.

    Wenn man im Ausland an Bayern denkt, dann nur an dumme, besoffene Männer in stinkenden Lederhosen, blöde Weiber, denen die Titten raushängen und beschissene Bullen.

    Danke, Bayern.

    Comment by Google-Hasser — 3.12, 2012 @ 19:47

  60. @ 59 -61: Was sind das für Prollereien? Mir brennt ja auch der Hut, wenn ich sowas höre – aber dann kann man doch einfach schreiben „da brennt mir der Hut“, ohne
    Schaum auf der Tastatur…

    Comment by *** — 6.12, 2012 @ 02:34

  61. Schade, dass die „Blut muß fließen – Selbstjustizler“ der untersten Kategorie hier pöbeln, vorher fand ich viele Beiträge interessant, informativ. Gibt es keinen Moderator?

    Comment by monochrom — 7.12, 2012 @ 18:27

  62. „Der BGH ist keine Tatsacheninstanz, weshalb er die tatsächlichen Feststellungen und Annahmen des Landgerichts zu keiner Zeit überprüft hat.“ Der Bundesgerichtshof hat in seiner Revisionsentscheidung 1 StR 6/07 vom 13.02.2007 nur Rechtsfehler nicht jedoch Verfahrensfehler auch nicht in der Beweiswürdigung geprüft. Die Entscheidung erging nach § 349 Abs.2 StPO, also ohne schriftliche Begründung.

    Liegt ein Verstoß gegen Artikel 2 Protokoll Nummer 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor, die einen Anspruch auf eine zweite Instanz gewährt?

    Comment by Walter Keim — 8.12, 2012 @ 08:17

  63. Kreisch. „Gibt es keinen Moderator?“

    Was DU meinst ist „Gibt es hier keinen Zensor?“.

    Der Blogger Herr Stadler hat diesen nicht in petto. Alleine dafür hat er sieben Kilo Orden verdient. Weil genau das drinsteht und drinbleibt, was gesendet wurde.

    Mutig, sehr gut, Ausnahme und gerade deshalb wertvoll. Wer Moderatoren, Löschung, Zensur haben möchte, ist hier falsch, hat aber überall genug Angebot von diesen Boards. Die findet man an jeder Ecke.

    Hier nicht. Und das ist auch gut so, meine Damen und Herren!

    Comment by Flavius — 8.12, 2012 @ 12:41

  64. „Gerade ein Polizei-Chef verurteilt, einem Schläger, der gefesselte Kinder mittels Mauer die Fresse einschlägt (wie immer zu nichts verurteilt),…)“

    @Google-Hasser

    Der Typ, der das mildeste Urteil erhalten hat, das es geben konnte, hat Einspruch eingelegt.

    Uneinsichtig, kriminell. Den hätte man sofort in den Knast schicken sollen. Jetzt aber darf man sich weiterhin damit befassen. Für das Opfer ein Albtraum.

    Polizei, Dein Feind und Schläger.

    Comment by Flavius — 8.12, 2012 @ 14:46

  65. Danke für diesen ausführlichen gut belegten Bericht. Müsste nicht eine notwendige Konsequenz die Forderung nach einer zweiten Tatsacheninstanz sein um Fehler ausbügeln zu können?
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Revisionsentscheidung 1 StR 6/07 vom 13.02.2007 nur Rechtsfehler nicht jedoch Verfahrensfehler auch nicht in der Beweiswürdigung geprüft. Die Entscheidung erging nach § 349 Abs.2 StPO, also ohne schriftliche Begründung.

    Liegt ein Verstoß gegen Artikel 2 Protokoll Nummer 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor, die einen Anspruch auf eine zweite Instanz gewährt?

    Comment by Walter Keim — 8.12, 2012 @ 19:23

  66. Gibt es einen Bayernsumpf ? GIBT es einen BAYERNSUMPF ?? Es gibt eine bayerisch-staatliche ‚Frankenzelle‘ !!
    http://www.helmutkarsten.homepagestart.de/link32078233.html und http://www.helmutkarsten.homepagestart.de/galerie3304.html
    Darueber, ob ich mich beim 4. Angriff eines xx-fach vorbestraften Frust-Frauen-und Barschlaegers wehren darf, sollen sich die faschistoiden Bayern ruhig streiten, aber dass ich die bayreuther und die Nuremberg/Erlanger Gutachter VOLL erwischt habe, das ist als GEGEBEN zu betrachten.

    Comment by Helmut Karsten — 12.12, 2012 @ 23:10

  67. Meiner Ansicht nach ist die deutsche Allgemeinheit sowieso ein „notorischer Lügner“ schon psychophatisch. Nicht umsonst wurde der Holocaust einfach weggeleugnet. Man muss immer für jede Lüge die sofort passende Strategie und Antwort haben. Diese setzt man dann „dynamisch“ ein. Ein sehr gutes Beispiel, wie man eine breite Öffentlichkeit mit Lügen füttert, ist meiner Meinung nach die Bild Zeitung, analysiert wird das z.B. im bildblog.de. Hier hat man es mit einer kompletten Lügenpresse zu tun. Es kann nach „Chomsky“ nicht ein einziges Wort geglaubt werden, das in irgendeinem Medium steht, international, weil Medien zur Propaganda und zur Manipulation eingesetzt werden, wobei der Deutsche da ja das abartigste war,was man an psychophatischen Lügnern nur finden kann. So muss auch die Justiz ein psychophatischer Lügner sein, sonst könnte man ja die komplette Menschheit nicht so derart anlügen, und den Leuten würde aufallen, was für primitive Lügen angewendet werden. Da macht man einen „Dresden“ Film, um den Erfinder des Feuersturms, probiert in London, den Mörder von Millionen Zivilisten als „Opfer“ darzustellen, da realtiviert man den Holocaust und den zweiten und ersten Weltkrieg. Da lügt man, jede Sekunde, vom Fortschritt und vom Wachstum, dabei ist bewiesen, was das für abnormale nototrische Lügengebilde sind. Da jagt man einen Dieter Hildebrandt sein ganzes leben lang durch die Gegend, möchte ihn verhaften wegen Nestbeschmutzerei, da können Nationalsozialisten als Marine Richter Ehrenbegräbnisse in Münstern erhalten, während der ermordetet Walter Gröger seinen Nachfahren nicht mehr zuwinken kann, das Denkmal wurde ihm verwehrt. Also da sind so viele viel Millionen von Lügen, die da offen auf der Strasse liegen. Da ist es doch Glasklar, dass die deutsche Justiz absolut sicher nicht ein einziges Fünkchen an Warheit hat, das ist eine den Billionären verpflichtete Security Truppe, in Diensten von Quandts, Schäffers, Krupps und so weiter. Bewiesen ist das alles schon, also warum lügen die immer weiter, ohne psychophatische Lüge kein Erfolg oder was ? Mollath ist absolut unschuldig und wird ohne Grund weggeschlossen, er ist nicht der Einzige hier, im Ausland sollte man sich den ganzen Apparat mal genauer ansehen, wo Holocaust Leugner nun im weissen Kittel daherkommen und weiter ihre notorsichen Lügen verbreiten.

    Comment by Justice — 13.12, 2012 @ 18:26

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    Comment by serwis komputerowy — 17.12, 2012 @ 00:31

  69. Diese ganze Räuberpistole hat schon so ein Gerüchle.
    Aber zur Sache:
    Man stelle sich vor, Personen mit Rang und Namen in Finanzwelt, Politik und Wirtschaft werden beschuldigt
    (Leider habe ich noch nicht einen Namen eines Beschuldigten im Internet entdecken können, dass deutet darauf hin, das die Beschuldigten über extremen Einfluß verfügen, man erinnere sich an den damaligen Postmanager Zumwinkel, der nun auch keine kleine Nummer war, trotzdem kamen Verdächtigungen schnell wie der Blitz in die Öffentlichkeit),
    dann beschließt man folgendes:
    Die Abteilung fürs Grobe ( Dort stellen sich gerne ehemalige Mitarbeiter von Militär, Geheimdienst oder Polizei zur Verfügung) zersticht jede Menge Reifen um M zu diskreditieren. Schon erstaunlich, dass es eine Privatpersohn schafft, soviel Gummi zu schlitze, ohne gesehenzuwerden. Ahhhhh, da gibt’s ja ein Video der Polizei, man sieht allerdings nur den Rücken und in diesem Fall nimmt man seine Ex als Zeuge, die dann geschickt aussagt, er könnte es sein. Wirkt doch gleich viel glaubhafter, als würde sie tönen, das war er.
    Und schließlich ist man ja erst bei den Vorbereitungen, nämlich sein Ansehen und die Glaubwürdigkeit zu schlitzen.
    Jetzt schaut man sich die Beschuldigten an, vielleicht findet sich dort ein Betroffener der gleichzeitig Psychater ist, oder ein solcher hat anderen Dreck am Stecken und man setzt ihn damit unter Druck.
    Und dieser Psychater behauptet dann auch noch Dinge, die sich im Nachhinein als gelogen herausstellt. Dennoch beauftragt man dann einen anderen Psychy damit, ein Gutachten zu erstellen und nimmt nun gerade denjenige Kollegen, der von dem schon zweifelhaften Gutachter W vorgeschlagen wird.

    Auf entsprechend hoher Ebene der Beschuldigten, wird soetwas schließlich so gründlich vorbereitet, wie ein Militärschlag, es geht schließlich um die eigene Haut und um viele Millionen, was eigentlich dasselbe ist.

    Natürlich wird er auch dann in eine geeignete, also willige Anstalt gesteckt.
    Juristen dagegen sind nicht so unabhängig, wie man denkt, Politiker sind es die sie für ein Amt nominieren, oder versetzen können.
    Zweitens schließt eine juristische Karriere nicht aus, das man auch mal silberne Löffel klaut,, also Dinge macht,rmit denen man ein Richterlein mächtig unter Druck setzen kann. Da gibt’s wahrscheinlich nicht so viele, doch wenn es um soviel geht, dann findet sich sicherlich der Eine oder Andere. Vielleicht auch eine kleine Steuerschieberei, eine oder mehrere Affären in einer streng religiösen Familie vielleicht und wenn man da auf die schnelle was organisiert, soetwas ist machbar, in jedem Staat der Welt. Menschen sind halt fehlbar.
    Na ja und da Bayern immer noch unter zerstraußten Strukturen leidet, geht’s da, ähnlich wie im benachbartem Hessen (noch ein bissel einfacher.
    An dem Schwergewicht CSU kommt da keiner vorbei.
    Und vielleicht hängt das Ganze auch noch weitergehend mit Hessen zusammen, denn da hat man doch glatt vier Steuerfander, die in mehr als tausend Fällen kurz vor der Verjährung Anklage gegen Schwarzgeldsünder erheben wollten, glatt enthauptet, sprich, sie ebnfalls als psychisch labil erkärt, was erstmal dasselbe ist.
    Das Ganze ist zwar mittlerweile gerichtlich revidiert, doch erstmal war man diese lästigen Burschen, weil Kämpfer für das Recht los und konnte die Angelegenheit bis nach der Verjährung hinbiegen.
    Kommt uns das nicht bekannt vor, wie im Fall M?
    Alles nach dem Motto, mer sind Nachbarn, mer kenne uns und mer helfe uns, or was?
    Aber ging doch alles gut so, bisher, jetzt fürchtet man zwar dass bei der kommenden Wahl der böse Wähler straft. Aber egal, diese Angelegemheit mußte halt geregelt werden.
    Und das M dabei ein wenig durchdreht, bei dem, was da abliefund dann allem und jedem misstraut und er dann ein bischen zuviel erzählt, kann ich dann eigentlich schon verstehen.

    Seine Ex wußte schon, was sie dem befreundetem Zahnarztehepaar gesagt hat (das komischerweise erst 2010 befragt wurde) „ich mach den fertig, wenn der nicht aufhört, ich weiß auch schon wie? Na anscheinend hat diese liebenwerte Dame recht behalten, oder?

    Comment by Snowhorse — 17.12, 2012 @ 17:55

  70. Awesome post.

    Comment by piłkarzyki — 17.12, 2012 @ 21:47

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