Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.10.12

Wen trifft die Impressumspflicht im Netz?

Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 02.08.2012 (Az.: 13 U 72/12) entschieden, dass Diensteanbieter und damit Adressat der Impressumspflicht nach § 5 TMG nur derjenige ist, der maßgeblich die Funktionsherrschaft über die Domain bzw. das Telemedium inne hat. Danach ist bei einer Unternehmenshomepage nur der Unternehmer/Arbeitgeber Diensteanbieter und nicht dessen Mitarbeiter.

Auch wenn ich die Gleichsetzung von Inhaltsangebot und Domain für höchst fragwürdig halte, weist die Entscheidung des OLG Celle auf einen interessanten Aspekt hin, nämlich die Frage der Funktionsherrschaft. Vor diesem Hintergrund habe ich bereits vor einiger Zeit die Ansicht vertreten, dass beispielsweise ein Twitter-Profil keinen eigenständigen Dienst im Sinne des TMG darstellt und damit keiner Impressumspflicht unterliegt. In der juristischen Literatur wird dies freilich mehrheitlich anders gesehen.

posted by Stadler at 17:03  

6 Comments

  1. Es ist zusätzlich eine erweiterte Debatte notwendig. Private Forenanbieter ohne Werbung (ohne Einnahmen), Blogger dito, weigern sich, ein Impressum zu veröffentlichen. Das ist in meinen Augen vollkommen in Ordnung. Dennoch fürchten diese Blogger juristische Verfolgung in Deutschland. Meine Meinung: Wenn sich in Blogs Menschen anonym äußern dürfen, warum sollte der Blogger, der die Seite ins Netz stellt, dann nicht auch anonym bleiben können? Wenn es keine Firma ist, keine juristische Person, keine Einnahmen erzielt werden, dann weigern sich Forenanbieter, ihre eigenen Daten öffentlich zu machen. Wie schaut da die Rechtslage aus? Ebenfalls verschwommen? Natürlich ist klar, daß man im Netz sowieso feststellen kann, wer welche Webseite inne hat, aber wie sieht es in Deutschland aus mit dem Impressum? Ich schreibe klar, daß ich ein Befürworter der Anonymität bin. Danke für Hinweise.

    Comment by Tim — 10.10, 2012 @ 19:16

  2. Ps. Natürlich ist ein Twitteraccount, ein Account auf Forenseiten, ein Account wo auch immer kein eigenständiger Dienst. Das liegt doch auf der Hand. Auch ich hier und jetzt in diesen Blogs nutze eine Fremddienst, diese Blogs.

    Comment by Tim — 10.10, 2012 @ 19:27

  3. Das mit dem Impressum ist wohl so eine Geschichte, bei der niemand wirklich durchblickt. Ein privates kleines Blog braucht wohl keines, so daß der Betreiber anonym bleiben kann.

    Anders jedoch sieht es z. B. auf meinem Castle aus. Da ich für einige meiner Artikel eine mehr oder weniger journalistisch-redaktionelle Recherche betreibe bin ich verpflichtet, daß ich ein vollständiges Impressum habe. Daß ich mit meinem Blog keinen Cent verdiene ist dabei völlig unerheblich. daß Impressum muß in meinem Fall vorhanden sein! Näheres dazu findet man u. A. hier:

    http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html

    Für mein Blog gilt die 4. Fallgruppe und natürlich muß ich den „Hinweis für Blog-Betreiber“ beachten. Irgendwie sehe ich da einen gewaltigen Verbesserungbedarf!

    Comment by TmoWizard — 11.10, 2012 @ 08:54

  4. Mangels irgendeiner Herrschaft über Facebook müsste dann dort die Impressumspflicht für Untnehmensseiten entfallen.

    Comment by Peter Hense — 11.10, 2012 @ 10:43

  5. @Peter Hensen
    Wenn bei FB die Impressumspflich wegfällt, müste das aber auch bei allen anderen Portalen wie Amazon, Ebay oder ähnliche Verkaufsplattformen wegfallen.
    Ich denke so leicht läst sich das nicht machen, inddem man sagt Dienst/oder nicht, bzw. einfluss auf die Hauptseite.
    Würde ein Gewerbetreibender in einem Forumsprofil oder in Kommentaren eine Ware bewerben, oder wenn er was zur Ware, Reklamation etc. sagt??

    Comment by Troll — 11.10, 2012 @ 14:13

  6. @TmoWizard

    Danke für Deine Mühe. Verbesserungsbedarf gibt es in diesem Land sowieso immer. ;)

    Comment by Tim — 12.10, 2012 @ 18:19

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