Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.8.12

Twitter-Verbot beim Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht stört sich an jeder Form der Direktberichterstattung aus seinen mündlichen Verhandlungen. Das lässt sich bereits seit einiger Zeit den Terminsankündigungen des Gerichts entnehmen. In der Ankündigung des Verhandlungstermins zum Bundestagswahlrecht vom 07.05.2012 hieß es beispielsweise:

Das Telefonieren im Sitzungssaal ist nicht gestattet. Mobiltelefone sind auszuschalten. Laptops dürfen im Sitzungssaal ebenfalls nicht benutzt werden. Medienvertretern kann die Nutzung von Laptops im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.

Diesen Text hat das Gericht in seinen neuesten Terminsankündigungen nochmals verschärft und verbietet gerade auch das Twittern und Versenden von Kurznachrichten sowie jegliche Nutzung des Internets nunmehr ausdrücklich:

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Kurznachrichten, das digitale Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptops und iPads, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden. Medienvertretern kann die Nutzung von Laptops im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.

Ich halte diese Einschränkung für kritisch, auch wenn sie vom höchsten deutschen Gericht kommt. Ähnlich hat das auch der Kollege Henning Krieg beurteilt.

posted by Stadler at 10:52  

11 Comments

  1. Hoffentlich erhebt ein Presseorgan gegen diese Anordnung (wenn es denn schon eine ist) der hier für das BVerfG handelnden Person (wer immer es ist) Verfassungsbeschwerde. Dann kann das BVerfG in korrekter richterlicher Besetzung über diese Rechtsfrage entscheiden.

    Es ist bereits fraglich, welche Rechtsgrundlage für die Einschränkung der Pressefreiheit gegeben ist. Und wenn man tatsächlich eine auffinden sollte, dann stellt sich immer noch die Frage der Verhältnismäßigkeit. Warum sollte es vorteilhafter für den Verlauf der Sitzung sein, wenn Prozeßbeobachter dauernd hinaus- und hineinlaufen?

    Übrigens ist nicht einmal § 169 S. 2 GVG (der seiner Ratio nach hier nicht erweiternd ausgelegt werden kann, um das Twittern zu erfassen) eine Norm mit dem Gütesiegel der Geltung seit Menschengedenken. Sie wurde erst in den 1960er Jahren eingeführt, als Reaktion auf die Praxis v.a. des Bonner Landrichters Quirini, der oft und gerne filmen ließ (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42622463.html), und der Bedarf wurde besondes groß, als bei Quirini Strafprozesse gegen Bonner Spitzenpolitiker geführt wurden (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42623373.html).

    Comment by O. García — 3.08, 2012 @ 11:47

  2. Mal davon abgesehen dass ich auch dagegen bin eine Livebereichterstattung zu untersagen:

    Alleine schon der Umstand dass selbst der Offline-Betrieb der Geräte, für nicht Medienvertreter, verboten wird ist mMn ein starkes Stück.

    Wer schreibt denn heutzutage noch mit der Hand?

    Die Justiz könnte auch mal in der modernen Welt ankommen. Schreiben auf toten Bäumen ist nicht jedermanns Sache.

    Zur Ausnahme für die Medienvertreter:

    ————————————–
    Medienvertretern kann die Nutzung von Laptops im Offline-Betrieb gestattet werden, soweit sichergestellt ist, dass mit den Geräten weder Ton- und Bildaufnahmen sowie Datenübermittlungen durchgeführt werden.
    ————————————–

    Wie soll so etwas sichergestellt werden? Soll ein Justizbediensteter hinter jedem Notebooknutzer stehen und ihm über die Schulter sehen?

    Welches Notebook oder welcher Tablet-PC hat keine Kamera oder zumindest ein Mikrofon?

    Wie sollen Justizangehörige überprüfen ob ein Gerät onlinefähig ist?

    Es gibt schließlich hunderte verschiedener Geräte. Niemand kann alle Geräde kennen. Soll dann ein Justizangestellter erst einmal nach der Modellnummer des Gerätes googlen um die Features zu prüfen?

    Das ist alles keine Lösung und alleine schon desshalb ist diese Anordnung großer Mist.

    Comment by Anonym — 3.08, 2012 @ 12:29

  3. @anonym Ist doch ganz einfach, es werden einfach alle WLAN-Kabel eingesammelt…
    (Oder halt entsprechende Störgeräte aufgestellt.)

    Comment by Martin — 3.08, 2012 @ 12:49

  4. Man sollte mal gerichtlich prüfen lassen ob sowas zulässig ist. Vielleicht landet das dann ja auch vor dem BVerfG.

    SCNR!

    Comment by Silbär — 3.08, 2012 @ 12:50

  5. Angeben : zu meiner Person

    Norbert Huth

    66663 Merzig – Saarland

    Alter 61
    Beruf Metallbaumeister
    Erwerbstätig
    Kontakte
    huthnorbert@jahoo
    Telfon 06861/9083096
    Fax 06861/9083183
    03.08.2012

    Eilt sehr – Eilt sehr -Eilt sehr – Eilt sehr -Eilt sehr

    Sehr geehrte Damen und Herren

    ich suche Dringen eine Rechtsanwalt für den Erlass eines Eilverfahren bzw. . Unterlassungsverfügung .

    Hintergründig meiner aktiven sozialen Tätigkeiten , für soziale Gerechtigkeiten in unserem Rechtsstaat und oftmals vielleicht zu offene Worte , verwehrt hier im Saarland jeder Anwalt
    eine Mandat annahme- .
    Dies erfahre ich schon über Jahre mit den saarl. Gerichten , einige frühere Anwälte die in meinen Angelegenheiten tätig waren gibt es nicht mehr .

    Eine heutige Kontaktaufnahme mit RA . Hans  Lafontaine in meinem angedachten Vertrauen erfolgte jedoch ablehnend , da er als Anwalt kaum noch tätig ist ..

    Grund der allgemein bekannt schlechten Anwaltlichen Vertretung habe ich mir selbst nicht unerhebliche Rechts Kenntnis erworben .

    Es wäre demgemäß kein Problem für mich bei Gericht selbst dieses Verfahren zu beantragen ..

    Jedoch habe ich über Jahre die positive Schlechterfüllung in Rechtsbeugung , Ablehnungen und Rechtsverweigerung hin reichlich erfahren .

    Seit nunmehr einem Jahr werde ich fortlaufen Genötigt und Bedroht , eine durch mich eingereicht Privatklagee wurde von derStaatsanwaltschaftft des LG Sbr abgewiesen..

    Mein Vertrauen in die Saarl. Justiz ist über Jahre hinreichlich und offenkundig erhelblich erschüttert .

    Ein heutiger Konntakt mit Dr. Schwickert im Ausschuss für Eingeben beim Landtag ,in akutt anstehender bedrohlicher Lebensexistenzgrundlage erfolgte ebenfalls .

    Sollten Sie in möglicher Kenntnis in meinem Begehren einen vertrauensvollen Anwalt kennen , wurde ich Sie Bitten mir diesen umgehend zu benennen

    Mit freundlichen und erwartungsvollen Grüßen
    Norbert Huth

    Comment by norbert huth — 3.08, 2012 @ 13:46

  6. Gelassenheit, liebe Kollegen, Gelassenheit…Sprudelflaschen, Kappen und Kaugummi sind auch so eine Sache. Mehr aber nicht.

    Hier geht es aber um einen Prozessgrundsatz, um mehr, um das Selbstverständnis? Oder.

    http://www.swp.de/reutlingen/lokales/reutlingen/DIES-DAS-Live-ins-Netz;art5674,632460

    Ich gehe davon aus, in Karlsruhe hat ein HiWi einen Textbaustein kopiert mehr nicht. Alles andere wäre im Licht der Verfassung kleinkariert ;-)

    Comment by Bedarfsträger — 3.08, 2012 @ 18:41

  7. Tscha, so ist das in einem Land, wo wie zum Tuckenball verkleidete Kasper in Hinterzimmern von korrupten, kriminellen Widerholungstätern aka „Vertretern“ ausgeknobelt werden, von einem Gutteil dieser „Vertreter“ nach Genuss geistiger Getränke.

    Man google einfach mal bei ausreichend Freizeit nach den Namen der Karlsruher Schranzen, deren bisheriger Arbeits“leistung“, Vorgeschichte, Ausbildung und Ausbilder.

    Doch Obacht, es sollte vorher nicht zuuu fett gegessen worden sein, zumindest nicht ohne Eimer in der näheren Umgebung.

    [Spoiler-Alarm]: Die „parlamentarische Demokratur“ hier in BananenRD ist bis ins Mark korrupt, intrigant, vorsätzlich demokratiefeindlich, auf die Buchstaben unserer Verfassung fortlaufend schei..end, intransparent und komplett reformunfähig. Da machen die paar rot(!) gekleideten Witzfiguren genau 0,0% Unterschied (mehr).

    Comment by Josh@_[°|°]_ — 3.08, 2012 @ 21:56

  8. Ich finde das ganze nicht schlimm. Eine Berichterstattung die einzelne Aussagen aus dem Zusammenhang reißt und dann in 140 Zeichen wiedergegeben wird, kann auch ganz schöne Probleme verursachen wenn über die Verfassung geurteilt wird.

    Comment by Mojo — 4.08, 2012 @ 12:07

  9. Ich finde die Einschränkung der Öffentlichkeit auch nicht gut. Gerade bei der Wahlrechtsverhandlung war das Sitzplatzkontingent für Zuschauer nach wenigen Minuten (!) nach Terminbekanntgabe erschöpft, denn das Gros der Sitzplätze war durch Beteiligte belegt und der derzeitige Ausweichverhandlungssaal ist räumlich auch etwas beengt. Ich kenne eine Reihe von Leuten, die gerne in der Verhandlung gewesen wären und diese nur über ein paar Tweets daraus verfolgen konnten. Eine echte Diskussion über die Verhandlung war danach mit Nichtbeteiligten kaum möglich, ich konnte nur im Nachhinein aus dem subjektiven Blickwinkel eines Beteiligten berichten.

    Störend empfand ich die Twitterer nicht, soweit ich es überhaupt bemerkt hatte.

    Eher lustig angesichts der Urteils-Live-Übertragung: Direkt vor der Urteilsverkündung am 25.7 erklärte der Direktor des Bundesverfassungsgericht den Anwesenden nochmal die Regeln, und endete mit den Worten: „Nach der zweiten Ermahnung gehen wir dann nach draußen und dann erklär ich Ihnen das nochmal“.

    Comment by Martin Fehndrich — 4.08, 2012 @ 17:59

  10. @3

    „WLAN-Kabel“

    …großartig!
    :D

    Comment by trolli — 5.08, 2012 @ 14:26

  11. @O. García: Warum sollten Sie denn automatisch hinaus- und hineinlaufen müssen? Du unterstellst, dass man nicht während der Verhandlungen notiert und erst danach darüber berichtet. Niemand zwingt die Skandal-Aholics dazu, ständig der erste mit irgendeiner Schlagzeile sein zu wollen. Wenn niemand zwischendrin berichten kann, und alle aber nachträglich, dann hat aber ja auch niemand einen Vorteil dadurch ggü. einem anderen Journalisten.

    Comment by Alexander Trust — 6.08, 2012 @ 05:26

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