Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.8.12

Prüfbericht des Bayerischen Datenschutzbeauftragten zur Quellen-TKÜ

Der bayerische Datenschutzbeauftragte hat seinen Prüfbericht zur Quellen-TKÜ und damit auch zum Einsatz des sog. Bayerntrojaners vorgelegt.

In rechtlicher Hinsicht teilt der Datenschutzbeauftragte die Rechtsansicht der Konferenz der Datenschutzbeauftragten, wonach die Strafprozessordnung weder für die Quellen-TKÜ noch für die Onlinedurchsuchung eine ausreichende Rechtsgrundlage vorsieht.

Was den Bereich der Quellen-TKÜ angeht, bringt der Datenschutzbeauftragte allerdings zum Ausdruck, dass er die anderslautende Rechtsauffassung der bayerischen Strafgerichte zu respektieren hat. Im Hinblick auf darüberhinausgehende Maßnahmen, macht der Datenschützer allerdings deutlich, dass er diese für klar rechtswidrig hält. Soweit die Software über die Funktion verfügt, über eine Softwareliste alle Namen der auf dem überwachten Rechner installierten Programme auszulesen, ist das nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten ebenso unzulässig wie die Anfertigung und Übermittlung von Browserscreenshots.

Ob die Politik aus dieser rechtlichen Einschätzung des Bayerischen Datenschutzbeauftragten Konsequenzen ziehen wird, bleibt abzuwarten. Vermutlich wird man aber in altbekannter Manier darauf setzen, sämtliche rechtlichen Bedenken zu ignorieren.

Warum die heimliche Installation von Überwachungssoftware nach geltendem Recht nicht zulässig ist, habe ich in einem älteren Beitrag erläutert.

posted by Stadler at 14:40  

3 Comments

  1. So ist das eben in der Postdemokratie, das Recht spielt für die Exekutive keine grosse Rolle mehr.

    Comment by Volker Birk — 2.08, 2012 @ 17:05

  2. Zunächst einmal ist zu begrüßen, dass der bayerische Datenschutzbeauftragte seinem öffentlichen Amte auch öffentlich nachgeht. Sein demagogischer Kollege aus Kiel, der nur noch seinem Wirtschaftsfeldzug gegen Facebook nachgeht, um seinem fundamentalistischen Antiamerikanismus nachzugehen, schweigt nachhaltig zu den Bedrohungen der Bürger durch die Kriminalbehörden in Kiel. Er verhöhnt sogar die Bürger dadurch, dass er es für glaubhaft hält, dass die Firma Digitask für 20 T€ liefern könne: a) individuell für das Land Schleswig-Holstein entwickelte Software, die nicht mit dem Bundestrojaner zu tun habe, b) die Ablaufhardware und c) die Einrichtung der Hardware mit der „individuell“ entwickelten Software. Wer so naiv ist, sollte nicht in einem öffentlichen Amt mit Prüfaufgaben verbleiben. Offenbar haben es da die Bayern besser als die Kieler.

    Gut finde ich die Anregungen für den Gesetzgeber, was die Quellen-TKÜ von der TKÜ unterscheidet.

    Völlig irritierend finde ich, dass Mitarbeiter der Exekutive (wenn auch unabhängige) die deutschen Gesetzgeber und die deutsche Rechtssprechung nicht akzeptieren wollen, für die Exekutive eigenes Recht durchsetzen wollen. Das machen die Datenschutzbeauftragten ja auch bei dem Safe-Harbor-Abkommen, dass sie als geltendes Völkerrecht der EU mit den USA nicht anerkennen.

    Etwas irritierend finde ich die mangelhaften Prüfungen nach der Datenschutzgesetzgebung in dem Bericht. Es wird angeführt, dass die personenbezogenen Daten an die IP-Adresse 207.158.22.134 in die USA exportiert werden, wo diese sich immer noch befindet, wie sich jeder Bürger mit traceroute (tracert bei Windows) überzeugen kann. Bei diesem Export der personenbezogenen Daten (die Anlass für eine datenschutzrechtlich Prüfung waren) hätte man nun erwarten müssen, dass die korrekte Abwicklung einer Auftragsdatenverarbeitung ins Ausland vorlag nach §11 BDSG und/oder Art. 21 BayDSG. Für den Auftragnehmer wurden die AGBs geprüft, nicht aber, ob der Auftragnehmer als kommerzielles Unternehmen seinen Pflichten bei der FTC wegen des Safe Harbor Abkommen nachgekommen ist.

    Das allerdings mindert den Wert des Berichtes stark, dass einerseits Rechtssprechung deutscher Gerichte nicht akzeptiert wird, Völkerrecht nicht akzeptiert wird und wesentliche Prüfungen nach deutschem Datenschutzrecht unterbleiben. Das lässt den Verdacht aufkommen, dass die Datenschutzbehörden nicht besser als die Verfassungsschutzbehörden arbeiten und das hier eine effektivere Kontrolle der DSB eingeführt werden muss sowie eine Akzeptanz deutschen Rechtes erzwungen werden muss.

    Sonst wird das nichts mit dem Datenschutz. Sonst ist Facebook schneller harmlos als unsere Behörden wirkungsmächtig.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 2.08, 2012 @ 18:16

  3. Nachtrag noch zu Kiel und dem Trojaner der Firma Digitask. Seit Oktober 2011 untersucht das ULD in Kiel den dreifachen Trojanereinsatz im LKA Kiel. Anders als der bayerische Datenschutzbeauftragte schweigt das ULD aber brutalst möglich dazu und lässt die Kieler Bürger in Dunkeln darüber, ob ihre Strafverfolgungsgbehörden datenschutzrechtlich korrekt handeln.
    http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl17/aussch/iur/niederschrift/2011/17-074_10-11.pdf
    Man könnte, strafrechtlich gesprochen, Beihilfe und Mittäterschaft vermuten, wenn es denn illegal zuginge.

    Anders dagegen handelt Weichert auf seinen antiamerikanischen Wirtschaftsfeldzug gegen Facebook. Da steckt er seine volle KRaft udn die Presseabteilung rein. Von 10 Nachrichten behandeln 5 Facebook. So sind die Gewichte in Kiel. Rechtswidrige Trojaner 0, Facebook 5/10:
    https://www.datenschutzzentrum.de/

    Neuester Hit von Weichert: er geht in die Presser „Facebook ist illegal“
    http://futurezone.at/netzpolitik/10387-facebooks-geschaeftsmodell-ist-illegal.php

    Erstaunlicherweise stellt er fest:
    „Anlass für entsprechende Ermittlungsverfahren gäbe es genügend. Nach unserem Recht ist illegale personenbezogene Datenverarbeitung in Gewinnerzielungsabsicht strafbar. “
    Von einer Strafanzeige wegen dieser vermuteten strafbaren Handlungen ist aber nichts bekannt. Auch hier Beihilfe?

    Anderherum gibt es aber real drei Klagen gegen das ULD: „Die drei Klagen gegen das ULD mussten alle noch im Dezember 2011 beim Verwaltungsgericht in Schleswig eingelegt werden, damit unsere Untersagungsverfügungen nicht rechtswirksam werden. “

    Mir sieht es danach aus, als wenn im Urspungsgebiet des Datenschutzes, dem Schutz des Bürgers vor dem enthemmten Staate es in Kiel stark im Argen leiegt. In Bayern wird wenigstens öffentlich darüber geredet, während in Kiel brutalst möglich geschwiegen wird udn sich mit Facebook im Übermaß beschäftigt wird mit Rechtsauffassungen, die weder vom Parlament noch der Regierung noch der Justiz noch Bürgern geteilt werden.

    Mir sieht es danach aus, dass das die Durchsetzung des Datenschutzrechtes im Föderalismus zerfällt und sich Willkür wie im Verfassungsschutz breit macht. Um endlich zu einem effektiven udn effizienten Datenschutz zu kommen, werden wir wohl nicht umhinkommen wie die Verfassungsschutzbehörden auch die Datenschutzbehörden mit neuen, kompetenten Leuten und neuem Recht neu aufzusetzen. Sonst könne die Strafverfolgungsbehörden weiter ineffektiv machen was sie wollen, ohne an Law and Order gebunden zu sein.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 3.08, 2012 @ 11:36

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