Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.7.12

Brauchen wir ein Telemediengeheimnis?

Sascha Lobo schreibt in seiner Kolumne bei SPON, dass man ein Telemediengeheimnis bräuchte, quasi als Ergänzung zum Brief- und Fernmeldegeheimnis. Der Grund für Sascha Lobos Erregung ist der Umstand, dass Facebook nach Ansicht Lobos die Chatkommunikation seiner Nutzer flächendeckend aufzeichnet und analysiert. Hierzu verweist Lobo u.a. auf einen Artikel in der SZ und beendet seinen Kommentar mit den Worten:

„Wir brauchen ein Telemediengeheimnis. Die Eltern des Grundgesetzes hätten es so gewollt“

Jetzt besteht das verfassungsrechtliche Problem zunächst darin, dass Grundrechte nur im Verhältnis zwischen Staat und Bürger gelten. Nachdem Facebook aber keine Behörde oder staatliche Stelle ist, kann es auch nicht (unmittelbar) an Grundrechte gebunden sein. Selbst ein neues Grundrecht würde also nicht unmittelbar gegenüber Facebook helfen.

Deshalb gibt es in § 88 TKG ergänzend das einfachgesetzliche Fernmeldegeheimnis – das manche etwas moderner auch Telekommunikationsgeheimnis nennen – durch das sog. Diensteanbieter verpflichtet werden. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegt sowohl der Inhalt der Kommunikation als auch der Umstand, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war.

Facebook ist – soweit es Kommunikation ermöglicht – auch Diensteanbieter im Sinne des TKG, denn Telekommunikation ist der technische Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangs von Nachrichten. Und diese technische Dienstleistung erbringt Facebook für seine Nutzer. Das Chat-System und das Direktnachrichtensystem von sozialen Medien unterliegt daher dem Fernmeldegeheimnis des TKG. Wir brauchen also keineswegs ein Telemediengeheimnis. Es besteht insoweit keine Gesetzeslücke.

Was wir hier vielmehr beobachten können, ist ein altbekanntes Problem speziell im Umgang mit US-Anbietern, das ich als Vollzugsdefizit bezeichnen würde. Anbieter wie Facebook oder Gooogle verstoßen häufiger gegen deutsches und europäisches Recht, u.a. auch beim Datenschutz. Der deutsche Staat, wie auch die EU, sind in vielen Fällen nur nicht mehr dazu in der Lage, ihr Recht gegenüber diesen Anbietern durchzusetzen.

posted by Stadler at 15:21  

15 Comments

  1. Würde es zumindest helfen, Strafanzeige gegen Marc Zuckerberg zu stellen und einen europäischen Haftbefehl gegen ihn zu erwirken?

    mfg.de

    Comment by DerExperte — 17.07, 2012 @ 15:47

  2. Sascha Lobo ist zwar in letzter Zeit recht langweilig geworden mit seinen angelesenen Kulturergüssen, aber in der Frage des Telemediengeheimnisses muss ich ihm Recht geben.

    Es ist ja nicht nur so, dass das Fernmeldegeheimnis nach GG Art. 10 nur zwischen Staat und Bürger gölte, sondern auch so, dass der §206 StGB eine Verletzung durch Dritte ebenso mit Gefängnis ahndet insbesondere bei Beschäftigten von Unternehmen, die die Fernmeldeleistung erbringen.

    Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter als Sascha Lobo: mit müssen neben Presse udn Rundfunk, neben Brief und Telefon das Internet mit gleichem, Rechtsschutz ins Grundgesetz bringen.

    Wir haben beim Briefgeheimnis gesehen, dass manche sich anmaßen Briefe zu lesen, die sie elektronisch erschnüffeln und die Mails nicht mehr auf dem Transportwegen sind.

    Wir haben beim Bundestrojaner gesehen, dass die Sprachkommunikation (VoIP) nachreguliert werden muss (Screenshots vs. Apllicationsshots, Nachladen von beliebiger Software).

    Wir haben beim Entwurf des Leistungsschutzrechtes gesehen, dass vollkommen anachronistische Regelungen getroffen werden sollen: wer früher auf Papier gedruckt hat, soll ein Leistungsschutzrecht bekommen, der Blogger aber, der im Selbstverlag nicht nur Urheber sondern auch Verleger ist, soll es nicht bekommen.

    Wir haben beim Rundfunkrecht gesehen, dass eine hirnlose Übertragung a la Beck Unsinn stiftet: Jugendschutz nach Urzeit, FSK, die schon ausserhalb des Internets nicht funktioniert.

    Wir sehen gerade, dass „Warnhinweise“ schon wieder diskutiert werden, was eine vollständige Contentüberwachung wie in China oder Iran voraussetzt.

    Wir sehen nun, dass Facebook sich erdreistet, die gesamte Kommunikation seiner Nutzer zu überwachen und auszuwerten. Zynisch wie man ist, macht man es zur „Strafverfolgung“ und um Straftaten zu vermeiden. Das ist ein unerhörter Skandal, der nicht durch ein Vollzugsdefizit sondern durch mangelnde Diskussion erst noch noch wachsen wird.

    Beim Zugangswerschwerungsgesetz fing es auch damit an, das Ursula von der Leyen die Strafverfolgung nach §184 StGB in private Hände der Telekommunikationsprovider als Hilfsorgane der Staatsanwaltschaften geben wollte. Das auch noch ohne Gesetz sondern durch einen privatrechtlichen Vertrag, bis man von der Leyen unsere Rechtsordnung um die Ohren haute, die die Gewaltenteilung zertrümmern wollte mit ihrem kurzen Prozess bei der Polizei und der Abschaffung rechtlichen Gehörs beim §184a StGB. (Gott sei Danke verschwindet endlich auch ihr Mittäter Ziercke aus dem Amt, der zu viel Zeit mit Kinderpornovorführungen für Journalisten verschwendete und von Milliardenumsätzen im Internet halluzinierte wie UvdL von fehlender Strafbarkeit in Indien halluzinierte, statt sich a auf die Bekämpfung von Mörderbanden der NSU zu konzentrieren.

    Wenn wir das Problem mit dem Lauschangriff von Facebook wieder amtlich klein reden, werden wir sehen, dass wieder Ausländer die notwendigen Strafanzeigen stellen, wie wir den österreichischen Studenten in Irland tätig werden sahen, wo der Vielredner aus Kiel nur tatenlos in der Ecke saß oder im Fernsehen Facebook als US-amerikanische Verschwörung beweinte.

    Diesen massiven Lauschangriff eines Privaten gegen die Bürger werden sich die Bürger nicht gefallen lassen. Das wird schwerste Konsequenzen haben, dass Facebook sämtliche Nutzerkommunikation belauscht.

    Dass Sascha Lobo die zwei Tage alte Nachricht noch zu höherer Aufmerksamtkeit gebracht hat, ist ihm zu danken:
    http://www.abendblatt.de/ratgeber/multimedia/article2339020/Facebook-ueberwacht-User-und-durchsucht-Chat-Protokolle.html

    Comment by Wolfgang Ksoll — 17.07, 2012 @ 15:50

  3. Ein paar kleine Anmerkungen muss ich doch machen. Die Überschrift ist nicht von mir, die wird von SPON gemacht und dabei zugespitzt (was in den meisten Fällen gut und okay ist). Hier allerdings lenkt sie den Text in die Richtung, der Du so begegnest: „Selbst ein neues Grundrecht würde also nicht unmittelbar gegenüber Facebook helfen.“

    Das aber ist mir völlig klar und steht nicht in der Kolumne. Im Gegenteil spreche ich ja von einer Grauzone. Die besteht aus mehreren grauen Bereichen, die nicht alle im Artikel erwähnt sind (komplexitätshalber). Zum einen besteht ja doch schon ein Unterschied zwischen einem Grundrechtsschutz und einem „normalen“ strafrechtlichen Schutz. Zum zweiten ist ja sogar bei Voice over IP nicht völlig klar, ob und wie und wann da das Fernmeldegeheimnis greift oder nicht. Und zum dritten ist gerade diese seltsame Wechselwirkung zwischen Behörden und Facebook als eine Art Social-Media-Standard problematisch. Das steht nicht im Fokus des Artikels, klar, aber nur deshalb, weil der einzige bekannte Fall eben in Florida stattfand. Bin gespannt, wie das genau aussieht, auch in Deutschland, denn dahinter könnte es ruckzuck um eine Behörden-API für Facebook gehen, und die wäre recht eindeutig ein Fall für meinen Vorschlag.

    Will sagen: zu Deinem Satz „Es besteht keine Gesetzeslücke“, da finden sich sicher zwei oder drei Juristen, die das anders sehen. Denen habe ich mich angeschlossen, vorauseilend ;)

    Comment by Sascha Lobo — 17.07, 2012 @ 16:09

  4. Gibt es denn eine Möglichkeit – außer über internationale Abkommen – dieses Vollzugsdefiztit zu beheben? Oder ist es nicht letzlich effektiver, den Verbraucher aufzuklären und dahingehend zu ermächtigen, Anbieter zu meiden, die seine Rechte ständig verletzen?

    Comment by Johannes Fischer — 17.07, 2012 @ 16:09

  5. Kurzer Nachtrag zu meinem Kommentar, die Passage über das Beispiel VoiP da oben ist ungeschickt formuliert: http://ijure.org/wp/archives/808 (es geht darin eben um die Schnittstellen von VoiP, die Skype offenbar grundsätzlich für den Behördeneingriff bereitstellt).

    Comment by Sascha Lobo — 17.07, 2012 @ 16:28

  6. @4.
    Wer benützt denn noch Skype, seit es von MS übernommen wurde?
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Skype-versendet-Nachrichten-an-falsche-Empfaenger-1643557.html

    Amerikanische Dienste sollte man sowieso nicht für private Kommunikation und wichtige Daten nehmen.
    Was früher mal gut war, ist es heute nicht mehr.

    Comment by Frank — 17.07, 2012 @ 16:41

  7. Ggf. bräuchte es hierfür eher ein Unternehmensstrafrecht, so dass Strafen auch gegen Organisationen, die als solche ein Verschulden an einer Straftat trifft, verhängt werden können, auch wenn keine genau bestimmte einzelne Personen „dingfest“ gemacht werden können. IIRC gibt es westliche Rechtsstaaten, die hierfür gangbare Lösungen haben (z.B. mit in der Höhe an die Verhältnisse von Kapitalgesellschaften angepassten Geldbußen, die an die Stelle der Geldbußen und Haftstrafen bei individuellen Verurteilten treten).

    Comment by Hannah — 17.07, 2012 @ 16:45

  8. Eine Frage hätte ich Sie schreiben

    „Und diese technische Dienstleistung erbringt Facebook für seine Nutzer.“

    Nach meinem Verständniss sind die Personen die Nachrichten übermitteln nicht die „Benutzer“ sondern „Daten“ von Facebook. Benutzer sind die Organisationen die diese Daten nutzen und für Werbung bezahlen.

    Wie sehen Sie das?

    Gruss

    Hagen Bauer

    Comment by Hagen Bauer — 17.07, 2012 @ 16:50

  9. Selbst die datenschutzkritische Spackaria ist fassungslos :-)
    http://blog.spackeria.org/2012/07/17/es-geht-um-vertrauen/

    Und anderswo brodelt es auch:
    http://ichsagmal.com/2012/07/17/facebook-und-die-willkurliche-selbstjustiz/

    Comment by Wolfgang Ksoll — 17.07, 2012 @ 17:21

  10. Und nun auch nun die GPS-Schnüffelei bei Europcar. Da wird es eng für die Straftatsüberwachung des Sheriffs Facebook. Vielleicht fliegen die dann soagr aus Deutschland raus, wo doch der große Lauschangriff auf das ehelich Schlafzimmer bisher Monopol von SPD (Schily) und CDU war.

    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/europcar-muss-bussgeld-wegen-kundenueberwachung-zahlen-a-844938.html

    Comment by Wolfgang Ksoll — 17.07, 2012 @ 17:34

  11. Ich wäre für so ein Grundrecht, weil es ggf. helfen würde die Schnüffelfreunde aus den Behörden zumindest etwas kürzer zu halten und evtl. auch gleich das ein oder andere Gesetz von Karlsruhe aus der Welt schaffen zu lassen.

    Zu Facebook: da fällt mir wirklich nur „selbst Schuld“ ein. Bei Facebook ist man niemals Kunde sondern immer Ware. Das war von Anfang an klar, wer das nicht sehen mag sollte entweder aufgeklärt werden oder ihr/ihm ist nicht zu helfen.

    Comment by Drizzt — 17.07, 2012 @ 19:13

  12. Grundrechte gelten nur im Verhältnis von Staat und Bürger? Das lese ich zwar von Juristen seit 25 Jahren (vorher hat‘ mich zum Glück nicht tangiert), aber glauben kann ich es bis heute nicht. Die ganzen Zivilklagen, die wir in Sachen „Allgemeines Persönlichkeitsrecht“ erleben? Die körperliche Unversehrtheit, die auch Sie gerade bei der Beschneidung diskutiert haben? Das spezielle Diskriminierungsverbot aus Art 3? Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gelten nicht mehr, wenn andere die Aktienmehrheit der Unternehmen halten? Eigentumsrecht und -pflicht gelten nur gegenüber dem Staat? Und man soll in eine Verfassung überhaupt nichts schreiben können, was nicht an den Verfassungsgeber selbst adressiert ist?

    Comment by Tg — 17.07, 2012 @ 23:42

  13. Probieren wir es doch mal anhand des Grundrechts auf Eigentum.
    Sie haben gegenüber dem Staat ein Recht auf Eigentum.
    Der Staat ist also verpflichtet ihnen Eigentum zu ermöglichen (ich bin das nicht, mir ist das vollkommen egal).
    Und wenn sie dann mal Eigentum haben schützt der Staat dieses indem er ein Gesetz erlässt in dem steht, wenn dir einer was wegnimmt was dir gehört bekommt er auf die Finger geklopft und muß das was er weggenommen hat wieder raus rücken.

    Comment by name — 18.07, 2012 @ 19:14

  14. Die Verletzung von § 88 TKG ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit, oder?

    Comment by chi — 19.07, 2012 @ 11:34

  15. Vielleicht sollte man auch noch einmal kurz darauf hinweisen, dass Art. 10 GG, also das Grundrecht auf Fernmeldegeheimnis, nach der Rspr. des BVerfG auch auf E-Mails anwendbar ist und damit konsequenterweise – natürlich – auch auf Facebook-Individualkommunikation. Und dann sollte man evtl. auch noch darauf hinweisen, dass Grundrechte auch mittelbare Drittwirkung entfalten können. Interessieren tuts natürlich mal wieder niemanden.

    Comment by ElGraf — 25.07, 2012 @ 18:22

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