Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.5.12

Wir sind die Bürger

Die ZEIT veröffentlicht in ihrer heutigen Printausgabe den Aufruf „Wir sind die Urheber“ und merkt in ihrem redaktionellen Begleittext ergänzend an, dass man damit die bislang größte Aktion von Schriftstellern und Künstlern dokumentieren würde, die sich gegen den Diebstahl des geistigen Eigentums zur Wehr setzen. Der Appell selbst ist im Netz bereits seit einigen Tagen abrufbar.

Erschreckend ist für mich zunächst, dass sich intelligente Menschen wie Elke Heidenreich, Roger Willemsen, Martin Walser oder Charlotte Roche – um nur einige der Erstunterzeichner zu nennen – in einer derart plumpen und ideologisierten Art und Weise in die Urheberrechtsdebatte einmischen. Erstaunlich ist ferner, dass der Aufruf vorwiegend von Schriftstellern und Autoren unterzeichnet worden ist und damit von einer Gruppe, die von Urheberrechtsverletzungen im Internet im Vergleich zu Musikern eher wenig betroffen ist.

Wer vom Diebstahl geistigen Eigentums spricht, macht damit deutlich, dass er nicht ansatzweise gewillt ist, eine Sachdebatte differenziert zu führen. Während man  über die juristische Fiktion vom geistigen Eigentum durchaus noch kontrovers diskutieren kann, ist die mantraartig bemühte Analogie zum Diebstahl und zum Raub schon auf den ersten Blick verfehlt. Denn das zentrale Tatbestandsmerkmal von Diebstahl und Raub ist die Wegnahme (einer Sache). Bei einer Urheberrechtsverletzung wird aber nichts weggenommen, sondern es wird ganz im Gegenteil etwas kopiert und dadurch vermehrt. Die Urheberrechtsverletzung im Internet, deren „Tathandlung“ in einer Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung eines Geisteswerks besteht, ist das exakte Gegenteil einer Wegnahme.

Der erste Schritt hin zu einer Entideologisierung der Debatte muss in einer sprachlichen Abrüstung bestehen. Neutrale Begriffe wie Immaterialgüterrecht und Rechtsverletzung sind ausreichend, um den Standpunkt der Urheber deutlich zu machen.

Aber selbst dann, wenn man für sich ein Eigentum an Geisteswerken reklamiert, ist damit noch nichts über die Grenzen und Einschränkungen denen dieses Recht unterliegt, ausgesagt. Und darin scheint mir eines der wesentlichen Missverständnisse der Debatte zu bestehen. Denn wer sich auf Eigentumsrechte beruft, muss auch anerkennen, dass das Eigentum der Sozialbindung unterliegt (Art. 14 Abs. 2 GG). Weil die Schaffung eines Geisteswerkes auch einen sozialen Prozess darstellt – und hier unterscheidet sie sich nochmals grundlegend vom Sacheigentum – ist die Sozialpflichtigkeit des „geistigen Eigentums“ sogar besonders stark ausgeprägt, nicht zuletzt auch wegen ihrer enormen Bedeutung für den Bereich der Bildung und der Kultur.

Der Gesetzgeber verfügt deshalb bei der Ausgestaltung der Grenzen und Schranken des Urheberrechts über einen erheblichen Bewertungsspielraum – worauf auch in der Rechtsprechung des BVerfG mehrfach hingewiesen wurde – den er bislang nicht annähernd ausgeschöpft hat. Es ist also verfassungsrechtlich keineswegs geboten, dass das Urheberrecht so rechteinhaberfreundlich bleibt wie bisher, sondern es erscheint durchaus denkbar, dass man künftig die Interessen der Allgemeinheit, gerade auch zu Lasten der Urheber, stärker gewichten wird. Das ist vor allen Dingen in Bereichen wie Unterricht und Bildung geboten, in denen das geltende Urheberrecht sich derzeit hemmend auswirkt.

Die Frage, wie das Urheberrecht modernisiert und künftig ausgestaltet werden soll, erfordert eine breite gesellschaftliche Diskussion, denn anders als noch in den 80’er Jahren ist das Urheberrecht heute keine Spezialmaterie mehr, die nur wenige betrifft.  In dieser Diskussion ist die Position von Urhebern, wie sie in dem Appell zum Ausdruck gebracht wird, nur ein Aspekt unter vielen.

Vielleicht sollte man aber einfach ebenso plakativ antworten: Wir sind die Bürger und wir teilen Eure Einschätzung nicht (uneingeschränkt). Möglicherweise können wir aber auch irgendwann damit beginnen, eine sachliche Debatte zu führen.

 

posted by Stadler at 14:30  

286 Comments

  1. Vielen Dank für diesen Artikel. Man kann nur zustimmen und wünschen, ein solcher Artikel und eine wirklicher Fachdiskurs würden es einmal in unsere Printmedienhäuser schaffen.

    Aber das Interesse der Mehrheit der Bevölkerung scheint gering, und das Interesse der Verwerter scheint übermächtig.

    Danke!

    Comment by J. Schneider — 11.05, 2012 @ 10:36

  2. Zu einer sachlichen Diskussion würde auch gehören, dass die Verwerter und Urheber (zu denen ich mich auch noch selbst zähle), aufhören mich als Verbrecher und Dieb zu beschimpfen. Ich verweigere seit mehr als einem Jahrzehnt konsequent den Kauf von Musik, egal ob als CD, DVD oder Download. Ich übe also genau die Zurückhaltung aus, die von mir gefordert wird, wenn mir das Produkt nicht gefällt. Ich habe mir diese Produkt auch nicht anderweitig illegal besorgt. Trotzdem habe ich in der Zeit einen mehr als dreistelligen Betrag an Verwerter und Urheber im Audio-Bereich zahlen dürfen (über Leerkopieabgaben, Abgaben auf Kopiergeräte usw.).

    Wenn wir also die Diskussion auf diesem Niveau führen wollten, lautete die Frage also vielmehr: Wer bestiehlt hier wen? Spätestens als man sich das Recht auf Kriminalisierung der Umgehung eines Kopierschutzes beim Gesetzgeber erschlichen hatte, hätte man konsequenterweise auch auf die Leerkopieabgabe verzichten müssen. Zumindest aber müsste bei der Aufteilung dieser Abgabe jeder Verwerter der einen Kopierschutz angebracht hat mit der Summe 0 bedacht werden.

    Hier wird mit einer Doppelmoral an das Thema herangegangen, die nicht mehr feierlich ist.

    Die eigentlichen Betrüger (anders kann man das Verlangen von Geld für das Nichterbringen einer Leistung nicht nennen) stellen sich als die Opfer hin und zeihen jeden einen Dieb, der es wagt ihre Produkte nicht zu kaufen. Mein Recht auf Nichtkonsum wurde schon vor einer halben Ewigkeit beschnitten. Im Gegenteil darf ich noch nicht mal bestimmen, wer meine Zwangsabgabe erhält, sondern diese wird nach Popularitätsschlüssel verteilt, womit ich ironischerweise ausgerechnet die Leute am Meisten sponsere, die ich bewusst nicht finanzieren wollte.

    An Dämlichkeit nicht zu überbieten ist btw. das weiter oben gebrachte Argument: ohne Urheber gäbe es nichts zu kopieren, also ist deren Sichtweise die einzig relevante. Umgekehrt gäbe es ohne Publikum nichts zu verteilen, also ist die Sicht des potentiellen Publikums die relevante? Hier hat jemand nicht verstanden, was Interessenausgleich eigentlich bedeutet. Der Künstler hat so lange jedes Recht an seinem Werk, wie er dieses für sich behält. Sobald er es veröffentlicht, muss er mit Einschränkungen seiner Rechte leben, so wie jeder andere Mensch in jedem anderen Feld des Rechts auch.

    Kommen wir noch mal auf den Boden der Realität zurück. Ein modernes Urheberrecht sollte ein Interessenausgleich sein.
    1) Interessenausgleich heißt, dass die Kultur zuvorderst der Gesellschaft dienen soll und nicht dem Portemonnaie einzelner. Schutzfristen von 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers vertragen sich damit ebensowenig, wie die Einschränkung der Nutzung durch Lehre und Forschung.
    2) Interessenausgleich heißt weiterhin, dass ein Geschäftsmodell welches die Totalüberwachung aller Bürger erfordert einfach kein tragfähiges Geschäftsmodell sein kann. Hier haben einzig und allein die Verwerter versagt mit der Zeit zu gehen, da können weder Gesellschaft noch Konsumenten helfen.
    3) Interessenausgleich heißt schließlich, dass ein Künstler das Recht haben muss eine gewissen Zeit sein Werk zu monetarisieren und zu lizenzieren wie er möchte. In dieser Zeit muss es selbstverständlich illegal sein, gegen diese Lizenzen zu verstoßen, und seien die Forderungen noch so unangenehm.

    Das aktuelle Urheberrecht geht gemessen an dieser meiner Ansicht eines Interessenausgleichs bereits viel zu weit. Man muss also nicht gleich jede MP3 gratis haben können wollen, um sich am Status Quo zu stoßen.

    Statt sich also auf irrealistische Forderungen zu versteifen, die irgendwann nur dazu führen, dass das Pendel zurückschwingt und dabei alle die erschlägt, die es heute kräftig in die falsche Richtung drücken, sollten wir also anfangen uns darüber Gedanken zu machen, welche Rechte und Nutzungsformen gesamtgesellschaftlich fair wären.

    Ich persönlich halte 3-10 Jahre Nutzungsmonopol ab Veröffentlichung für den Urheber gefolgt von weiteren 1-3 Jahrzehnten eingeschränktem Monopol während denen nur die kommerzielle Nutzung durch den Urheber gesteuert werden kann für eine durchaus realistische Größe, die man als Diskussionsstart nehmen könnte.

    Die Leerkopienabgabe gehört ersatzlos gestrichen, sollten die Urheber und Verwerter weiter auf das Recht bestehen, das Brechen von Kopierschützen zu kriminalisieren. Die Alternative dazu ist das Recht auf Privatkopie als solches zu stärken, indem DRM schlicht verboten wird. Das Problem an der zweiten Lösung ist, dass man sich hier schlicht Geschäftsmodelle verbaut.

    Für den Software- und den Patentbereich sind weitere Änderungen notwendig. MMn gehören Patente ersatzlos gestrichen, Software sollte normal dem Urheberrecht unterstellt bleiben, allerdings müssten die Schutzfristen deutlich verkürzt werden (und das schreibe ich als Software-Entwickler). Alternativ müsste das Recht auf Interoperabilitätsherstellung, Reverseengineering und verwandtem massiv gestärkt werden.

    Comment by Kommentator — 11.05, 2012 @ 10:56

  3. Eine Frage drängt sich mir bei den ganzen Urheberrechtsdebatten ständig auf. Liegt evtl daran dass ich zu unwissend bin, oder mir die Gängelung dadurch immer mehr auf den Nerv geht:

    Auf alle möglichen Dinge, die zum Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken genutzt werden können (Fax, Drucker, Speichermedien) muss ich Abgaben zahlen, auch wenn ich noch kein Werk Vervielfältigt habe und das evtl nicht vorhabe.

    Da ich nun aber bereits eine solche Abgabe getätigt habe, warum sollte ich dann nicht urheberrechtlich geschützte Werke kopieren dürfen? Diese Bigotterie hab ich nie verstanden. Auf der einen Seite eine Pauschalabgabe fordern weil es sein könnte, dass ich etwas kopiere, auf der anderen Seite diese Kopie aber für illegal halten… ALso, entweder keine Abgabe weil’s an und für sich illegal ist, oder aber Abgabe und einfach mal gepflegt die Fresse halten wenn jemand was kopiert.

    Comment by unwissender — 11.05, 2012 @ 11:13

  4. @Böser Kritiker:
    Vielleicht befassen sie sich einfach mal mit der Rechtsprechung des BVerfG. Danach gibt es keinen vorgegebenen und absoluten Begriff des geistigen/urheberrechtlichen Eigentums. Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG Inhalt und Schranken der vermögensrechtlichen Befugnisse des Urhebers zu definieren.

    Was die Sozialpflichtigkeit angeht, so umfasst diese das Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange der Allgemeinheit und anderer Grundrechtsträger. Das Maß und der Umfang der verfassungsrechtlich zulässigen Sozialbindung wird vom Gesetzgeber gem. Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG bestimmt. Siehe: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv056249.html

    Das ist exakt der verfassungsrechtliche Zusammenhang, den ich hier dargestellt habe.

    Mit Verlaub: Ihre Ausführungen sind auch in rechtsphilosophischer Hinsicht falsch. Hier hilft bereits die Lektüre von Wikipedia weiter.

    Comment by Stadler — 11.05, 2012 @ 11:20

  5. Auf der einen Seite eine Pauschalabgabe fordern weil es sein könnte, dass ich etwas kopiere, auf der anderen Seite diese Kopie aber für illegal halten…

    Nein, so ist es nicht, das Recht zur Privatkopie steht dir zu. Die Kopie ist dann nicht illegal. Du kannst es allerdings nur ausüben, wenn du Kopierschutzmaßnahmen nicht umgehen musst. Also nie.

    Leider wollen das einige hier so gar nicht verstehen. #30 „Und wenn Sie auf einen Kopierschutz stoßen (wo eigentlich?)“

    Also zahle ich für ein Recht Abgane auf alles mögliche, kann es nie ausüben.

    Comment by Christian — 11.05, 2012 @ 11:26

  6. @Christian

    „Also zahle ich für ein Recht Abgane auf alles mögliche, kann es nie ausüben.“

    Das ist ja genau mein Problem, hatte nur leider den Kopierschutz vergessen zu erwähnen.

    Comment by unwissender — 11.05, 2012 @ 11:29

  7. Ich bin 735, heute abend sind wir weit über 2.000
    http://wir-sind-die-buerger.de/

    @Stadler: Die Ausführungen von @BöserKritiker sind nicht nur rechtsphilosophisch sondern auch politisch falsch.

    Die Enteignung ist normaler Bestandteil unserer Gesellschaftsordnung. Die CDU hatte sie 1947 explizit in Ahlener Programm gehoben.
    http://www.kas.de/upload/themen/programmatik_der_cdu/programme/1947_Ahlener-Programm.pdf
    „Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden. “

    „Bleibende wirtschafts- und rechtshistorische Wirkung hat das Ahlener Programm auf die später im Grundgesetz aufgenommene Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Grundgesetz) “
    http://de.wikipedia.org/wiki/Ahlener_Programm

    (Wir sehen, wie schön es ist, wenn Parteien umfassende Programme haben, die sie kostenlos veröffentlichen. Da weiß man dann, wo es lang geht.)
    Bei der Rettung der entarteten Finanzmärkte haben wir sie bei der HRE auch diskutiert:
    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/verstaatlichung-wann-der-staat-enteignen-darf-1774945.html
    Beim Squeeze Out haben wir die Enteignung auch im Aktienrecht verinnerlicht.

    Der Artikel 14 GG ist also bei Säulen der Gesellschaft Alltagsgeschäft, nur unsere Autoren und Verwerter hadern noch mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

    Es wäre also gut, damit diese Menschen auch näher an unser Gemeinwesen herangeführt werden könnten, dass von ihnen selbst ein Vorschlag kommt, wie sie der Sozialbindung gerecht werden wollen. Auch wenn die CDU es immer wieder ins Gespräch bringt, ist auch für Autoren und Verleger das Internet kein rechtsfreier Raum.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 11.05, 2012 @ 11:41

  8. Gerade entdeckt und gelesen:
    http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/aus-dem-maschinenraum/aus-dem-maschinenraum-die-neuen-hilfssheriffs-des-internets-11746770.html

    Comment by Gordon — 11.05, 2012 @ 11:41

  9. Kann mich nur wiederholen: eine Gesellschaft wo Kindergärten GRMA zahlen müssen, Lehrer nicht kopieren können hat es weit gebracht.

    Und sich hier hinzustellen, dass das alles RECHT ist, ist wohl nachdem die Lobbisten das erst zu RECHT gemacht haben, ziemlich unverfroren.

    Was, wenn das tragen von blauen Shirts verboten wird und es RECHT ist, das Träger mit Geldbuße belegt werden?

    Comment by Christian — 11.05, 2012 @ 11:43

  10. @ 75, 76:

    Wenn Ihr aufgrund des Kopierschutzes nie Privatkopien anfertigen könnt, dann braucht Ihr auch keine Leermedien, ergo zahlt Ihr auch keine Leermedienabgabe, ergo verdienen auch die Urheber nichts an der Leermedienabgabe. Ganz einfach, oder?

    Umgekehrt: wenn kein Kopierschutz-Privatkopie möglich-dann Leermedium kaufen-dann Leermedienabgabe zahlen.

    Niemand zahlt also für etwas, was er nicht „ausüben“ kann.

    Comment by String — 11.05, 2012 @ 11:47

  11. LEISTUNG-GEGENLEISTUNG. Das ist das relevante Prinzip, dass seit JEHER funktioniert und immer detaillierter ausgearbeitet zumindest als sehr wichtige Säule einer zivilisatorischen Evolution anzusehen ist.
    Die Argumentation:“ Kopie ist kein Raub“ ist kindisch und zeigt, dass Zusammenhaenge nicht begriffen werden. Solange Urheber Geld für Miete,Nahrung,Kleidung usw ausgeben müssen, sind sie auf den Verkauf ihrer Leistungen angewiesen. In diesem Sektor ein einseitig funktionierendes Paradies (alles für lau bzw. 4,36 Euro Kulturflatrate) schaffen zu wollen ist Spinnerei. Das kann niemals ein gerechtes,kostendeckendes Modell ergeben. Scheinbar verwechseln Befürworter dieser aktuellen Missstände die Werke von Urhebern mit Werbeprospekten in Gratiszeitungen. Wertschätzung äussert sich jedenfalls anders……

    Comment by Anonymous — 11.05, 2012 @ 11:50

  12. dann braucht Ihr auch keine Leermedien, ergo zahlt Ihr auch keine Leermedienabgabe

    Was für eine völlig absurde Argumanetation

    Vielleicht braucht man Leermedien für eigene Datensicherungen (bsp. Urlaubsfotos usw.)
    Abgaben werden auch auf Drucker, Scanner, CD/DVD-Drives, Festplatten u.v.m. erhoben. Diese Geräte dienen ebe nicht primär der KOPIE.

    Vielleicht vor dem posten mal informieren

    Comment by Christian — 11.05, 2012 @ 11:54

  13. Muss mich korrigieren:
    http://wir-sind-die-buerger.de/

    Es sind jetzt gerade 1.112 Unterzeichner. Das heisst, dass es bis heute abend wesentlich mehr als 2.000 sein werden. Ich glaube die hochbezahlten Autoren, die sich vor den Karren der Verwerter haben spannen lassen, ahnen nicht was in der Büchse der Pandorra drin ist und welchen Schaden sie für die Autoren anrichten. Mich erinnert das hysterische Gegackere der von den Verwertern bezahlten immer mehr an Honecker und seine Bande. Zum Schluss wollten sie den versagenden Sozialismus mit dem Gewehr an der Grenze durchsetzen. #fail

    Comment by Wolfgang Ksoll — 11.05, 2012 @ 11:57

  14. @string: Was ist mit den Leerabgaben auf CD´s und DVD´s auf die ich meine eigenen Bilder brenne??
    Was ist mit den selbstgeschriebenen Dokumenten, die ich auf meinem Kopierer kopieren möchte??
    Nicht auf alles was man kopiert ist auch ein Urheberrecht drauf.

    Also in Deinem Falle: ERST überlegen und DANN schreiben.

    Comment by Michael — 11.05, 2012 @ 11:57

  15. Volker Kauder verrät im Spiegel Helmut Kohl und Franz-Josef Strauss:
    Kostenloses Fernsehen bei RTL und SAT1 soll es wegen des Urheberrechtsschutzes für Künstler nach Kauders Meinung nicht mehr geben:
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/volker-kauder-verteidigt-das-urheberrecht-a-832262.html

    „Kultur gratis kann es auch im Internet nicht geben.“

    Der Tod von RTL und SAT1, wenn sich Kauder und seine Wirtschaftsfeinde durchsetzen. Widerlich.

    Antiamerikanisch, wirtschaftsfeindlich, tödliche Bedrohung für RTL und SAT1: CDU heute.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 11.05, 2012 @ 12:06

  16. Die Gegenaktion von uns den Bürgern:

    http://wir-sind-die-buerger.de/

    Gleich unterzeichnen.

    Grüße

    Comment by Martin — 11.05, 2012 @ 12:06

  17. @80 Keiner von den hier diskutierenden will eine Flatrate für 4,86 Eur.
    Noch einmal die Mehrheit der Gesellschaft ist bereit Geld zu zahlen für Eure Werke. Wir wollen auch nicht weniger zahlen, wir haben nur die Gängeleien der Verwerter mehr als satt. Und die Voratsdatenspeicherung bringt das Fass nun endgültig zum Überlaufen…

    Comment by Michael — 11.05, 2012 @ 12:08

  18. „Die Politik muss die Grundlagen erhalten, dass Künstler von ihrer Arbeit leben können “

    Warum?

    Warum schafft die Politik dieses Recht nicht für alle? -> Geringverdiener

    Warum kann es keine Musik, Bücher u.a. von Freewareautoren geben?

    Comment by Jochen — 11.05, 2012 @ 12:10

  19. @ 81,82:

    Leute, das sind Pauschalabgaben. Da ist bereits mit einkalkuliert, dass nicht jedes Leermedium zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke dient.

    Aber für mich ist das nicht das Kernproblem: wenn Ihr Euch dafür einsetzen wollt, dass die Anfertigung einer Privatkopie von rechtmäßig erlangten Produkten (also Euren gekauften DVDs, CDs etc) unbegrenzt technisch möglich sein soll, alles klar.

    Leider geht es den meisten hier aber doch um etwas ganz anderes, nämlich darum

    – sich schon die Vorlage umsonst und illegal besorgen zu können

    – und das betreffende Werk dann auch noch frei weiter verteilen zu dürfen bzw. es öffentlich zugänglich zu machen.

    Comment by String — 11.05, 2012 @ 12:12

  20. @string
    genau das ist der Irrglaube, den Euch (Urhebern) die Verwerter versuchen zu verkaufen. Den meisten hier geht es um die Kontrolle und die Gängelung der ehrlichen Kunden. Es gibt vermutlich nicht wirklich viele (Raub)Kopierer, die sich an so einer Diskussion beteiligen.

    Comment by Michael — 11.05, 2012 @ 12:21

  21. Leute, das sind Pauschalabgaben. Da ist bereits mit einkalkuliert, dass nicht jedes Leermedium zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke dient.

    Die Argumentation wird immer krauser. Sicherlich sind das Pauschabgaben. Was hat das damit zu tun,
    – dass diese erhoben werden, auch wenn keine Kopie gefertigt wird

    – dass ich eben mit das dafür eingeräumte Recht nicht ausüben kann

    Leider geht es den meisten hier aber doch um etwas ganz anderes, nämlich darum

    – sich schon die Vorlage umsonst und illegal besorgen zu können

    – und das betreffende Werk dann auch noch frei weiter verteilen zu dürfen bzw. es öffentlich zugänglich zu machen.

    Nein, das ist deine merkwürdige Sicht auf die Dinge

    Es geht dem meisten darum, dass

    – ihre Kinder nicht kriminalisert werden
    – sie selbst nicht kriminalisert werden, weil sie ein Frühstückstellerbild kopiert haben
    – sie schnell und unkomliziert an Inhalte kommen
    – sie an diesem Eigentum erwerben, dass sie verschenken, verleihen, überall nutzen usw. können
    – und das ohne, das man komplett überwacht wird

    und staun, man wäre ja auch bereit zu bezahlen -> siehe iTunes

    Comment by Christian — 11.05, 2012 @ 12:21

  22. ZITAT__@80 Keiner von den hier diskutierenden will eine Flatrate für 4,86 Eur.
    Noch einmal die Mehrheit der Gesellschaft ist bereit Geld zu zahlen für Eure Werke. Wir wollen auch nicht weniger zahlen, wir haben nur die Gängeleien der Verwerter mehr als satt. Und die Voratsdatenspeicherung bringt das Fass nun endgültig zum Überlaufen…___ZITATENDE

    Was die hier teilnehmenden Saugerei-Befürworter im Detail so machen, bleibt nicht unbegründetet Spekulation. Fakt ist, es wird zig-millionenfach gesaugt. Fakt ist, diese Situation setzt geltendes Urheberrecht außer Kraft. Fakt ist, keinen der Sauger kümmert es, dass aktuell NULL Ausgleich für diese Handlungen besteht.
    Worüber reden wir hier also? Zahlt gefälligst, solange bis das biherige Modell durch ein neues, für alle Seiten akzeptiertes Modell ersetzt wird. Alles andere ist ungerecht und ganz schlicht asozialer Egoismus.

    es geht den Konsumenten im Übrigen auch nicht an, ob und wie der Künstler Vermarktungs- und Verwertungsrechte in Anspruch nimmt. Deine Reaktion hierauf kann lediglich sein “ Kauf ich oder kauf ich nicht (was natürlich nicht bedeutet …… aber saugen tu ich es).
    Du kannst auch nicht an der Tankstelle den Sprit für lau mitnehmen, weil Du viele „Unbeteiligte“ mitverdienen. Auch dem Handwerker kann man nicht prellen, weil sein Chef ihm zu wenig bezahlt oder er „nur“ Leiharbeiter ist. Hier wird lediglich versucht, einen zufällig entstandenen Mißstand zu legitimieren. KEIN Argument hat wirklich Hand und Fuß!

    Comment by Anonymous — 11.05, 2012 @ 12:24

  23. @ 89: Es geht hier also allen nur um die Rechte der ehrlichen Kunden? Das unberechtigte Herunterladen und Verteilen urheberrechtlich geschützter Werke im Internet (Filesharing) soll also z.B. gesetzlich verboten bleiben? DEAL!

    Und das ist die allgemeine Meinung hier, ja? Hätte ich nicht gedacht.

    Comment by String — 11.05, 2012 @ 12:39

  24. @91
    aber es ist in Deinen Augen legal, alle erstmal unter Generalverdacht zu stellen und auszuhorchen? Nee is klar.

    Und vollkommen richtig es interressiert mich nicht im geringsten, welche Verträge zwischen Verwerter und Urheber ausgehandelt werden.

    Und natürlich hat ein Argument Hand und Fuss: Was gibt den Verwertern das Recht die Grundgesetzte so stark zu beschneiden, das alle (mit einem Internetanschluss) ausgehorcht werden?
    Da kommt dann wieder die Verhältnissmässigkeit an den Tag. Das allerdings kümmert die Verwerter einen Sch…

    Comment by Michael — 11.05, 2012 @ 12:43

  25. „Du kannst auch nicht an der Tankstelle den Sprit für lau mitnehmen, weil Du viele “Unbeteiligte” mitverdienen. “

    Ich würde gerne die zweite Staffel von „Sherlock“ sehen, die die BBC von Steuern produziert hat (in UK sind die Licence fees eine Steuer und das Nichtbezahlen eine Straftat), kaufen, so wie ich die erste Staffel auf DVD gekauft habe. Die letztes Jahr in UK ausgestrahlte Staffel gibt es aber gar nicht zu kaufen. Weder in Englisch, noch die Deutsch.
    Die ARD, die sich die Rechte für die Ausstrahlung in Deutsch gekauft hat, will ab 17.5. Sherlock Staffel 2 senden. Episode 2 und 3 zu absurden Sendezeiten um 21:45 Uhr, wo rechtschaffene Bürger ins Bett gehen oder sich voon ihren Steuern belanglose Diskussionen zum Einschlafen ansehen (Stadler berichtet regelmäßig auf twitter davon).

    Hier findet ein eklatantes Marktversagen statt: Das Geschwafel von der Tankstelle ist Unsinn. Das Enteignungs-Geschwafel ist Unsinn. Der Markt versagt, die Verwerter weigern sich zu liefern für brillante Kunst. Wir werden darüber reden müssen, ob wir solches vorsätzliches Marktversagen der Verwerter weiter dulden müssen. Wir werden darüber reden müssen, warum die Verwerter aktiv die Verbreitung von Kunst straflos verhindern. Es ist nicht im Interesse der Künstler, dass der Sherlock von unfähigen Dilettanten vom deutschen Markt ferngehalten wird zum Schaden der Künstler.

    Ich habe die Mitschnitte der BBC in Englisch dann irgendwo bei kinox.to oder Kinokiste oder movie2k.to gefunden. Wir werden darüber reden müssen, wie wir die Marktzersetzer und Schädlinge des kulturindustriellen Komplexes in der Verwerterindustrie unschädlich machen können, damit die Künstler zu ihrem Geld kommen. Derzeit bricht die Marktversorgung zusammen und die Verwerter hetzen die Urheber zu blödem Gelaber auf, statt die Märkte zu versorgen und die Künstler reich zu machen.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 11.05, 2012 @ 12:43

  26. Stadler: Ein Beitrag für kleine Scholasten!
    Der Anwalt Stadler tritt hier als Parteivertreter der Piraten auf.
    Piraten? Martialisch!!! Das waren doch die, die das Diebesgut, ihre Konterbande, (gestohlene Sachen) verprasst, versoffen und im Freudenhaus gelassen haben…und der Herr Piratenanwalt spricht in diesem kleinen Text von „verbaler Abrüstung“?
    Das Urheberrecht muss nicht verwässert werden, wie es Herr Stadler ganz schön ideologisch letzten Endes durchpressen will.
    Das Urheberrecht muss auf eine moderne Art gestärkt werden!
    Dafür habe ich schon vorgeschlagen eine neue Partei namens „Piraten“ zu gründen, eine Partei, die für die Stärkung des Urheberrechts und gegen die Selbstbedienungsmentalität mancher Internetnutzer eintritt.
    Namensrechte werden mindestens die alten Piraten ihrem allgemeinen Ethos entsprechend nicht reklamieren. Sie wollen sich ja nicht unglaubwürdig machen.

    http://www.facebook.com/?ref=tn_tnmn#!/notes/bettina-r%C3%B6hl/aufruf-zum-mitmachen-bei-der-gr%C3%BCndung-einer-neuen-partei/2118161331444

    Comment by Bettina Röhl — 11.05, 2012 @ 12:47

  27. @string

    ja genau, das ist es. Natürlich muss es verboten sein und auch bleiben, Urheberrechtlich geschütztes Material zu saugen oder sich sonstwie zu beschaffen.

    Was meiner Meinung weiterhin erlaubt sein sollte, ist die Privatkopie meinetwegen nur auf meine Familie beschränkt und nicht auf Freunde oder Bekannte. Würde mir persönlich vollkommen ausreichen. Im Gegenzug möchte ich aber auch nicht bei einer gekauften DVD den ganzen Copyrightsch… über mich ergehen lassen müssen. Oder ein Computerspiel einfach nur durch einen Key aktivieren (Ein Key gilt auch schon als Kopierschutzmechanismus und wäre somit auch eine Strafe diesen Schlüssel ins Internet zu stellen)

    Comment by Michael — 11.05, 2012 @ 12:49

  28. @79: Du erklärst mir sicher noch schlüssig, warum Dieter Bohlen x€ Anteil daran zusteht, dass ich ein Leermedium benötige, um Backups meiner selbstgeschaffenen Werke anzufertigen, um meine selbstgeschaffenen Werke überhaupt erst mal zu speichern oder um meine selbstgeschaffenen Werke an Kunden, Freunde, Bekannte und Verwandte weiterzugeben.

    Comment by Kommentator — 11.05, 2012 @ 12:50

  29. . Natürlich muss es verboten sein und auch bleiben, Urheberrechtlich geschütztes Material zu saugen oder sich sonstwie zu beschaffen.

    Wer hat da was im Grunde genommen dagegen?

    Ich habe allerdings die Anmerkung, dass dieses eben nicht aufgrund von Einschränkungen des Grundrechtes, Bürgerrechte usw. geschehen kann. Es kann doch kein Ziel der Gesellschaft sein um ein paar Urheber zu befriedigen ganze Generationen zu kriminalisieren, Datenverkehr zu prüfen.

    Es ist ebenso nur erlaubt innerorst 50 kmh zu fahren. Das wird ständig verletzt, dieses RECHT. Dafür finden Stichprobenkontrollen statt. Wenn man damit im privaten Bereich ordentlich Kohle machen könnte, würde jeder Autofahrer wahrschienlich mittels GPS ständig überwacht werden und Strafen würden abgebucht werden.

    Comment by Christian — 11.05, 2012 @ 12:55

  30. @96 Bettina Röhl
    Piratenbashing ist unhistorisch. Sir Francis Drake, Pirat im Auftrag der englischen Königin Elisabeth I. wurde von dieser geadelt und in den Staatsdients berufen. Heldenhaft hat er England gegen den Angriff der katholischen Fundamentalisten aus Spanien mit gekämpft, die England unter das Joch der Inquisition und religiösen Übereifers der Erzkatholiken bringen wollten, als sie mit ihrer Armada England überfallen und plündern wollten.

    Der Piratensender Veronica war der erste, der im Rundfunk die Gesänge der Beatles und der Rollings Stones ausstrahlte und as Festland mit moderner Kultur versorgte.

    Das eindimensionale romantische Bild, wie man es Kindern von Piraten aus der Karibik erzählt, ist nicht immer zielführend. Wie schön auch immer der Fluch der Karibik sein mag. Andererseits kann ich aus Entertainmentgründen den Besuch der Piraten-Inszenierung bei Disney in Florida nur empfehlen. Mein damals dreijähriger Sohn war hellauf und nachhaltig begeistert.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 11.05, 2012 @ 13:04

  31. „Liebe Piraten:
    Ich will keine Allmosen AKA Grundeinkommen oder Kunstflatrate-Ausschüttung, ich will als Urheber ein mindestmaß an Respekt vor meinen Arbeiten und selber bestimmen, wer meine Werke veröffentlicht/verbreitet und wo. Egal ob kommerziell oder nicht. Es geht dabei nicht um das Geld (ich erlaube so schon meistens die Nutzung), sondern um mein Menschenrecht Nummer 27, insbesondere Absatz 2, gegen das die Piraten mit ihrer Forderung nach pauschaler Freigabe (ob gegen Entschädigung oder nicht ist unerheblich) verstossen. Lustigerweise nehmt Ihr Euch selber das Recht für Euer Logo, indem Ihr es habt schützen lassen und die Nutzung nur „im Sinne/Interesse der Piraten“ freigebt.
    Ich mag nicht meinen Werken hinterher rennen und mich dann mit „nichtkommerziellen“ Webseitenbetreibern streiten, warum ich meine Aktfotos nicht auf „nackteschlampen.de“ haben will, meine Afrikaurlaubsbilder nicht bei einer „Abhandlung über die Überlegenheit der arischen Rasse“ oder meine Gemälde auf einer Webseite neben „my little Pony und Spongebob Serviettenechnik und Glücksbärchios Fensterbildern“ finden mag.
    Bringt den Leuten Respekt bei vor fremder Leute Arbeit, bringt ihnen Anstand bei, Anstand zu fragen und ggfls ein „NEIN“ zu akzeptieren, anstatt sie auch noch zu bestärken, daß sie ein Anrecht darauf haben, anderer Leute Besitz ohne nachzufragen zu nutzen.
    Mit Euren angeblich gegen die Verwerter gerichteten Forderungen schadet ihr ausserdem auch finanziell in erster Linie den Urhebern selber, denn diese sind diejenigen, die ihre Werke zuerst verwerten und (wenn sie Glück haben) dann die Nutzungsrechte verkaufen. Ein schwächeres Urheberrecht stärkt diejenigen, die die Infrastruktur haben, auf breiter Basis Produkte zu verramschen. Der einzelne Urheber hat kaum eine Chance sein Werk im Supermarkt zu veräussern. Das Urheberrecht verhindert zumindest, daß seine Motive einfach von den Designern der grossen Ketten genommen werden und ohne seine Beteiligung auf der neuen Sommerkollektion der T-Shirts zu finden sind.
    Denkt mal drüber nach. Auch wenn ich inzwischen nicht mehr viel Hoffnung habe, daß sich Eure Forderungen wirklich zu Gunsten der Urheber ändern und nicht zu Gunsten derjenigen, die einfach nur kostenlos/billig fremde Arbeit nutzen wollen, ausgerichtet werden…
    “.

    Comment by Gerrit — 11.05, 2012 @ 13:09

  32. @94 vor allem Dein Gelaber ist Unsinn…

    ZITAT__Derzeit bricht die Marktversorgung zusammen und die Verwerter hetzen die Urheber zu blödem Gelaber auf, statt die Märkte zu versorgen und die Künstler reich zu machen_ZITATENDE

    Wenn der Künstler bemerkt, das die regulären Absätze seiner Werke wegbrechen, während seine Kunst weiter konsumiert wird, hat das nichts mit Marktversagen zu tun. Hier etablieeren sich einfach nur neue, sehr ungute Konsumverhaltensweisen. „Mal eben schnell runterladen ( ich bezahle ja auch einen Cent pro Rohling an die GEMA und am DVD-Brenner verdienen die sich mit den paarundfuffzich Cent Abgabe ja auch dumm und dümmer). 1-2 Minuten nachdenken sollte doch nornmalerweise reichen, um hier mal Klarheit zu erlangen.

    So, DU willst also deine Sendung um eine bestimmte Uhrzeit sehen. Ich will dann aber was andres gucken. Un nu? Legitmiert das jetzt das Saugen? Kann ja wohl nicht der Ernst sein..

    Es geht hier aber auch nicht um spoezielle Einzelfälle, sondern um den Mißbrauch auf der breiten Ebene. Wiviel % der Downloads wären wohl in gleicher Qualität und Geschwindigkeit auch käuflich zu erwerben? Dürfte wohl ohne Zweifel der ganz große Anteil sein.
    Und letztlich hat der Konsument wohl kaum ein Anrecht darauf, jeden Urheber und dessen Beauftragten zu irgendwelchen , individuell maßgeschneiderten Verhaltensweisen zu zwingen (indem er ihn ansonsten einfach um die verdiente Gegenleistung prellt) Das Recht des Konsumenten ist _: kaufen oder nicht kaufen. Thats it.

    Comment by Anonymous — 11.05, 2012 @ 13:12

  33. hier steht es laut, deutlich, tacheles: http://cronenburg.blogspot.fr/2012/05/wir-sind-ohne-mich.html
    eine urheberin meldet sich.
    und btw, die „wir sind urheber“ können ihr zeug gerne behalten. ich bin bürger und kunde und so will ich behandelt werden, alternativlos ;-)

    @57: nein, ich entscheide was ich KAUFE. und ja, dafür BEZAHLE ich auch. hinter mir steht eine mehrere meter lange bücherwand, neben mir ein cd-regal. alles gekauft und bezahlt.

    Comment by lotta_kaa — 11.05, 2012 @ 13:23

  34. @102: „Es geht hier aber auch nicht um spoezielle Einzelfälle, sondern um den Mißbrauch auf der breiten Ebene. Wiviel % der Downloads wären wohl in gleicher Qualität und Geschwindigkeit auch käuflich zu erwerben? Dürfte wohl ohne Zweifel der ganz große Anteil sein.“

    das ist eine unbewiesene behauptung. einfach nur käse. studien sagen genau das gegenteil. kopien und downloads ersetzen kaum käufe. die annahme, dass alles gekauft werden würde, könnte/würde man es nicht kopieren ist schlicht naiv und realitätsfern.

    Comment by lotta_kaa — 11.05, 2012 @ 13:28

  35. @91 Anonymous, ich krieg die Krise…
    „KEIN Argument hat wirklich Hand und Fuß!“

    Nun, Deines aber sicher auch nicht. Es gibt keinen Beleg, dass „Saugerei“ schadet. Es gibt Studien, die das Gegenteil behaupten. Fakt ist, dass „Sauger“ die besten Kunden sind.

    Fakt ist auch, dass Behauptungen wie Du sie anführst, einen Fortschritt der Diskussion verhindern. Wir beschäftigen uns mit Kriminalisierung statt Lösungen zu entwickeln. Leider nutzt es keinem Künstler, wenn Jugendlichen Sozialstunden aufgebrummt werden. Es schadet nur massiv, sich Fans zu Feinden zu machen.

    Leittragende sind Künstler und Kreative genau so wie Du und ich.

    So schadet Urheberrechtsfanatismus Künstlern und der Gesellschaft! Der Brief, um den es hier geht, der ist kurzsichtig, falsch und damit kontraproduktiv. Kreativ ist der schon mal gar nicht.

    Ich sagte schon, ich bin ganz klar für mehr Rechte für Urheber – es existiert logisch kein Widerspruch zum Netz und zur Technik! Die Probleme sind hausgemacht und vorgeschoben.

    Real ist, dass sich Urheber in der absoluten Mehrheit ohne „Seilschaften“ nicht die Butter auf dem Brot mit Kunst verdienen können. Das hat mit Raubkopien in der Regel gar nichts zu tun. Für die arme Mehrheit der Urheber sprechen die Unterzeichner gar nicht – das genaue Gegenteil ist der Fall.

    Belege nur bei Nachfrage und vernünftiger Diskussion. Vielleicht reicht, dass mein letzter Song „sharing“…

    Nebenbei: Stadlers Gedanken über das GG hier halte ich für korrekt (bedankt)

    Comment by Joachim — 11.05, 2012 @ 13:33

  36. Ich verstehe einfach nicht,wie hier einige darauf kommen, dass Herr Stadler gefordert hat, dass es ein Recht auf Kostenlos Kultur geben soll. Es ist ein klares Votum für eine gerechten Ausgleich auf beiden Seiten und für eine entemotionalisierte und fachbezogene Diskussion darüber, wie man einen gerechten Ausgleich schaffen kann, der einfach auch neue Medien und Techniken der Verbreitung berücksichtigt.

    Herr Stadler fordert einfach nur eine fachbezogene Diskussion ohne Verteufelung, Verunglimpfung und ohne unnütze Polemisieren. Wenn man sich hier einige Kommentare ansieht, dann haben viele Kommentatoren genau das nicht verstanden, müssen aber unbedingt ihren Senf bzw. ihre Polemik und Rabulistik los werden.

    Comment by Melebert — 11.05, 2012 @ 13:45

  37. @91: „Was die hier teilnehmenden Saugerei-Befürworter im Detail so machen, bleibt nicht unbegründetet Spekulation. Fakt ist, es wird zig-millionenfach gesaugt. Fakt ist, diese Situation setzt geltendes Urheberrecht außer Kraft. Fakt ist, keinen der Sauger kümmert es, dass aktuell NULL Ausgleich für diese Handlungen besteht.
    Worüber reden wir hier also? Zahlt gefälligst, solange bis das biherige Modell durch ein neues, für alle Seiten akzeptiertes Modell ersetzt wird. Alles andere ist ungerecht und ganz schlicht asozialer Egoismus.“ (…) „Hier wird lediglich versucht, einen zufällig entstandenen Mißstand zu legitimieren. KEIN Argument hat wirklich Hand und Fuß!“

    DANKE! damit ist auch alles gesagt.

    und was hilft es, immer nach mehr sachlichkeit in der urheberrechtsdiskussion zu schreien, wenn dem großteil der filesharer der ganze lax sowieso völlig latte ist, solange rapidshare, youtube, die tauschbörsen etc noch die zum „content“ degradierten kunstwerke abrufbereit online haben.

    kaum ein künstler wird ein problem haben, wenn das urheberrecht reformiert bzw. den neuen, technischen möglichkeiten angepasst werden würde, SOFERN er dennoch die chance (und damit meine ich NICHT das recht!) hat, mit seiner kunst geld zu verdienen.

    aber letzten endes verhält es sich mit dem filesharing wie mit den ressourcen dieses planeten. solange es noch was gibt, wird gerohdet, abgebaut, genutzt und nicht an morgen gedacht. wenn irgendwann auch der letzte schriftsteller, regisseur, musiker, schauspieler whatever keinen bock mehr hat, für lau den hampelmann für ein undankbares publikum zu machen wird das geschrei wieder groß sein.
    ja, ich weiß, jetzt kommt wieder: WIE KANN MAN NUR KUNST UM DES GELDES WILLEN MACHEN? … immer der gleiche reigen.

    Comment by SCHWARTZ — 11.05, 2012 @ 13:50

  38. @104 und 105

    Genau diese Argumente sind für mich der Grund, nicht mehr wirklich mit Euch zu diskutieren.

    Teuilweise muss man einfach nur die Statistiken auch wirklich verstehen, teilweise auch einfach mal schauen, in wessen Aufrag sie erstellt werden, bzw. wer als Spender auf den Listen dieser Institutionen steht.

    Ich kenne persönlich so manche Sauger und weiß definitiv, das der Geldwert des gesaugten Materials nicht mal in 10 % dann in gekaufte Produkte investiert wird ( wobei überhaupt dieser Gedankenansatz natürlich schon vollkommen „daneben“ ist…)

    Wer glaubt, ein legalisieren des Saugermarkts würde dauerhaft auch den käuflichen Erwerb erhalten, hat für mein Dafürhalten einfach zu wenig Lebenserfahrung. Die Konsequenz aus dieser Entwicklung ist schlicht, dass für nachkommende Generationen einfach immer weniger der Wert von Kunst nachvollziehbar wird.

    Ich schreibe hier lediglich Kommentare, um dieser Saugermentalität entgegenzuwirken. Das Argumentieren habe ich mittlerweile aufgegeben.

    Comment by Anonymous — 11.05, 2012 @ 13:53

  39. Anwaltsleistungen for free
    Die Statements von Stadler zum geistigen Eigentum und zu dessen Klaubarkeit haben keinen Anfang und kein Ende. Es ist ein Behauptungskarussel und, intellektuell gesprochen, kein sehr werthaltiges. Ob man nun von geistigem Eigentum oder immateriellen Rechtsgütern spricht, ist politisch und wäre auch gesetzgeberisch ziemlich irrelevant.
    Dass das Klauen die Wegnahme einer Sache sei und sonst nichts (und dass deswegen immaterielle Güter wie geistiges Eigentum nicht klaufähig seien), kann nur behaupten, wer den Diebstahl auf den Wortlaut des § 242 StGB höchst artifiziell beschränkt.
    Auch das Strafgesetzbuch enthält, wenn es denn auf die Semantik ankäme, Hinweise, dass eine solche Beschränkung Unsinn ist. Und umgangssprachlich gibt es ohnehin eine Fixierung des Diebstahls auf eine „fremde bewegliche Sache“ nicht.
    Auch bei dem Begriff Raub, den der „Piratenanwalt“ hier in seine etwas pennälerhaft wirkenden semantischen Exkurse einbezieht, verhält es sich so, dass, wie schon zum Diebstahl ausgeführt, der Raub nicht einmal im Strafgesetzbuch auf die gewaltsame Änderung der Besitzverhältnisse an fremden, beweglichen Sachen beschränkt ist. Noch viel weniger gibt es eine solche Beschränkung umgangsprachlich.
    Und was reden wir nun? Juristendeutsch? oder deutsch? Natürlich gibt es Raubkopien, Datenraub, mit Gewalt, mit List (Betrug) oder auch einfach nur den Datenklau.
    Interessant: wenn ein Seeräuber, sprich ein Pirat, sich mit Gesetzesklempnerei hervortut und den Eindruck erweckt, als stünde das Recht auf Seiten der Piraten geltendes Urheberrecht für Unrecht zu erklären. Mit Logik hat das nichts zu tun, aber mit Ideologie, die der Seeräuberanwalt denjenigen zu schieben möchte, die das Urheberrecht nicht nur bestehen lassen, sondern stärken wollen.
    Die Piraten, die sich gelegentlich auch schon als Bashing-Opfer sind leider bisher eine humorlose, bierernste Veranstaltung, aber sie reklamieren wohl für sich, dass der Name Pirat irgendwie auch ironisch gemeint sei. Oder dass der Name Pirat ganz ernst dann doch an die guten Piraten erinnere, an die Karl Mohrs und Robin Hoods, die ja altruistisch gehandelt hätten.
    Wenn die Piraten so scharf auf die geistigen Werke sind und diese Werke sogar für gesellschaftsnützlich erklären, dann müssen sie ja mit allen Klammerbeuteln gepudert sein, wenn sie diesen Werken gleichzeitig keinen Vermögenswert beimessen und die Kreativen dem Hunger anheim stellen wollen, um die Produktion neuer Kreativität auf Null herab zu schrauben?
    Herr Anwalt! Lebt der Berufsstand der Advokaten davon, dass er ein geistiges Werk, nämlich seine Schriftsätze, seine Verteidigungsstrategie, seine Gedanken, seine Energie erbringt, aber nur gegen teures Geld? Müsste die Rechtsanwaltsgebührenordnung nicht abgeschafft werden und müssten nicht alle Anwälte in Zukunft kostenlos arbeiten? Tagsüber auf der Tankstelle und Nachts im Büro?
    Was soll so ein Unsinn?
    Und warum wird in solchen Beiträgen versprochen, sogar unter Einsatz des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Urheberrecht in einem deutschen Sonderweg gegen den Rest der Welt änderbar wäre?

    Comment by Bettina Röhl — 11.05, 2012 @ 13:55

  40. Nun, dann werden wir wohl in einer Orwell-, Equilibriumgesellschaft landen, weil ein paar Urheber an einer Reform nicht mitarbeiten und den StatusQuo behalten wollen. Die Lobbyisten das RECHT übernehmen und nach Gutdünken handeln

    Oder die Bürger lehnen diese Gesellschaftsform ab, können sich durchsetzen und der Urheber in seiner jetzigen Form wird dann zwangsweise untergehen; mit der Möglichkeit, dass etwas passendes neu entsteht

    Comment by Christian — 11.05, 2012 @ 14:01

  41. @102
    „Das Recht des Konsumenten ist _: kaufen oder nicht kaufen. Thats it.“

    Und mein Recht als Nicht-Konsument besteht dann also darin, unter Generalverdacht gestellt zu werden per VDS und auf meine Grundrechte zu verzichten, damit die Realität sich an Deine/Eure Vorstellungen anpasst?!

    btw – mein Nachbar verteilt kontinuierlich und kostenlos per Lautstärekregeler Musik in unserem Haus – muss ich den jeztzt anzeigen, damit kein Künstler verhungert oder der GEMA Bescheid geben?

    Comment by Gunnar — 11.05, 2012 @ 14:02

  42. Liebe Bettina, lieber Anonymous,

    ich bin gerne bereit über Raub zu diskutieren. Dann, wenn ihr mir sagt, welche Konsequenzen das hat. Wie stellt ihr Euch vor, ist mit den Räubern umzugehen? Wie bewirkt dieser Umgang einen Vorteil oder eine wirksame Entschädigung für den Beraubten? Wie wirkt sich der Umgang auf das Netz und damit auf die Gesellschaft und Kultur selbst aus?

    Bitte bitte, bringt einmal ein Argument und nicht ein gefühltes Recht. Studien ohne Begründung einfach abzutun, das kann es jedenfalls nicht sein.

    Comment by Joachim — 11.05, 2012 @ 14:10

  43. @111: überflüssige polemik, auf dem selben niveau wie das „raubkopierer sind immerhin keine kinderschänder“-„argument“.

    warum kommen eigentlich die filesharing-befürworter immer mit irgendwelchen absurdestmöglichen einzelfall-sprüchen an, wenn es um ein nutzungs-phänomen geht, das mit „millionenfach“ noch milde beziffert ist?!

    Comment by SCHWARTZ — 11.05, 2012 @ 14:11

  44. @109

    Frau Röhl,

    lesen sie doch mal wieder ein paar Texte ihrer Mutter, die sie schrieb, bevor sie aus dem Fenster sprang (gibt es teilweise „kostenlos“ in diesem Internetz).

    Und sagen sie uns dann, was daran falsch sein soll, wenn man für seine Überzeugungen kämpft? Z.B. für einen weiteren „deutschen Sonderweg“ – wie z.B. beim Atomausstieg?

    Comment by Gast — 11.05, 2012 @ 14:27

  45. „Wenn der Künstler bemerkt, das die regulären Absätze seiner Werke wegbrechen, während seine Kunst weiter konsumiert wird, hat das nichts mit Marktversagen zu tun. “

    Danke, dass Du zeigst, dass Du nicht weisst, was ein Markt ist. Nun ich will es dir sagen: ein Markt ist da, wo Käufer was von Verkäufern kaufen. Gegen Geld. Wenn der Künstler kein Geld bekommt, aber jemand sich ohen Geld eine Kopie zeiht, dann ist da kein Markt. Der markt hat versagt. Wie ich beschrieben habe, gibt es riesige Bereiche, in denen es auf Märkten kein Angebot giebt.

    Das ist nicht nur bei Sherlock Holmes Filmen so, das gilt auch für seine Bücher. Auch in England. Oder für „Das Wirtshaus im Dartmoor“. Das gibt es nicht auf DVD. Nur auf VHS, wie man mir bei Dussmann sagte. Der Kulturmarkt verrottet durch unfähige Anbieter.

    Wir reden seit 20 Jahren über Video on Demand. Heute geht es endlich technisch, was damals noch bezweifelt wurde. Und die Penner von Verwertern haben es versäumt, attraktive Angebote zu entwickeln, die der Marktelastizität entsprechen. Ausser Apple.

    Dass die Nachfrage da ist, zeigen die Millionen Saugereien. Da kriegt man auch „Das Wirtshaus im Dartmoor“ online in einem 36 GB Edgar Wallace Paket (wo es nicht hingehört:-)

    Die Verwerter haben die Künstler beschissen: Sie haben ihnen glauben gemacht, man könnte auf Marktwirtschaft verzichten und auf ein attraktives Angebot und könnte statt dessen die Umsatzerzielung aus den Staat abwälzen mit Abmahnungen statt attraktiven Angeboten. Nun sitzen die Urheber in der Scheisse, weil de Absatzkanal verstopft ist. Wurde vor Jahren schon im Harvard Business Manager beschrieben für die Pornoindustrie, die mit zuviel Kostenlosangeboten den Absatzkanal über Internet unbrauchbar gemacht haben.

    Die Autoren sind auf die Irrlehre der Verwerter reingefallen, dass es eine Macht des Wortes in der Massengesellschaft gäbe statt der Macht des Marktes. Wer auf die Marktwirtschaft aber verzichtet, versinkt. Wie die DDR.

    Und so haben sich die hochbezahlten Künstler durch ihre Verwerter den Markt kaputt gemacht und die prekären Künstler müssen nun unter dem Mist der Maulhuren leiden. Sie hätten sich mit Betriebswirtschaft statt mit Verlegerideologie der ewiggestrigen beschäftigen sollen. Oder mit Geschichte, dass das mit dem Hugenberg in einer demokratischen Gesellschaft nicht funktioniert.

    Wer kein attraktives Angebot schafft, ist auch keine großen Erlöse wert. So einfach ist das. Es gibt auch keine Dampflokomotiven mehr, kaum noch Kohlebergbau und bald keine Atomkraftwerke. Da helfen keine dumpfbackigen Medienkampagnen.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 11.05, 2012 @ 14:30

  46. Brauch Info HILFE z.u *diesem*Thema. Genauer:was kann man gegen Sachwalterschaft tun(sich schützen) B
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    Comment by Koch Robert — 11.05, 2012 @ 14:39

  47. @68 Michi: „Ich lese immer nur, dass die Piraten sich gegen den Vorwurf wehren, das Urheberrecht abzuschaffen. Was ich nie lese, ist ein Vorschlag der Piraten, wie es den so reformiert werden kann, dass die Interessen der Urheber gewahrt bleiben. Da heißt es dann immer, es sei Sache der Urheber selbst, sich taugliche Geschäftsmodelle zu überlegen.
    Das ist zu wenig.“

    Auch ohne Pirat zu sein: Aber selbstverstaendlich ist es Sache der Urheber bzw. Verwerter sich taugliche Geschaeftsmodelle zu suchen. Es kann doch nicht Aufgabe einer Partei sein, denen zu erklaeren wie sie ihren verdammten Job zu machen haben! Wenn die Verwerter zu daemlich sind sich ein Tragfaehiges Konzept zu ueberlegen das die Wuensche der Kunden befriedigt dann machen sie ihren Job einfach schlecht und haben keinerlei Mitleid verdient. Es gibt mehr als genug Moeglichkeiten auch gratis Angebote zu monetarisieren. Und: selbst wenn es etwas Gratis im Netz gibt heisst das noch lange nicht, das Kunden nicht bereit waeren trotzdem Geld dafuer auszugeben. Achso, ein letztes noch: die Kuenstler die hier jetzt laut aufschreien und auf die Downloader einpruegeln sollten sich eventuell mal ueberlegen ob sie ihr Ziel richtig gewaehlt haben. Nochmal: es ist Sache der VERWERTER sich geschaeftsmodelle zu ueberlegen die funktionieren. Dafuer werden sie bezahlt, punkt!

    Comment by Alex — 11.05, 2012 @ 14:47

  48. @93
    Hätte ich nicht gedacht.
    Dass Denken bei dem Schwachsinnskommentar von wegen man bräuchte keine Leermedien nicht im Spiel war, ist uns auch so aufgefallen.

    @113
    warum kommen eigentlich die filesharing-befürworter immer mit irgendwelchen absurdestmöglichen einzelfall-sprüchen an, wenn es um ein nutzungs-phänomen geht, das mit “millionenfach” noch milde beziffert ist?!

    Weil die großmäuligen Rechteinhaber/Verwerter nach all den Jahren immer noch unfähg sind, ihren ach so großen Schaden durch belastbare Zahlen zu belegen? Und nein, ich muss kein Filesharing-Befürworter sein, nur weil ich mich gegen Leermedien-Abzocke, DRM und Überwachung wehre.

    Comment by Moon — 11.05, 2012 @ 15:19

  49. Zu Speichermedien- und Geräte-Abgaben:
    auf leistungsfähige Geräte, die vor allem in Betrieben verwendet werden sind die Abgaben besonders hoch. Die Wahscheinlichkeit, dass im betrieblichen Umfeld urheberrechtlich geschütztes Material damit vervielfältigt wird ist besonders niedrig.
    Urheber und Verwerter verhalten sich parasitär gegen alle anderen Branchen, wenn sie diesen Umstand verleugnen, unterschlagen oder nicht aktiv verbessern wollen.

    Zur Kriminalisierung von Saugern:
    wenn alle vor die Alternative gestellt werden, in einem durch und durch übwerwachten Internet zu arbeiten und zu leben, um dem Honoraranspruch einer Minderheit durchzusetzen oder andererseits den Honoraranspruch hintenanstellen können und dadurch einer Menschenrechts-verletzenden Überwachung entgehen.
    Wofür wird man sich mehrheitlich und völlig zu Recht entscheiden?

    Der technische Fortschritt hat bereits vor dem Internet ganze Berufsgruppen und Branchen weggefegt. Es sind die vom Fortschritt Bedrohten, die sich dem anpassen müssen und nicht ihre Kunden oder die Technik.

    Wenn Content in Zukunft anders,schlechter oder garnicht bezahlt wird, ist das ebenso.
    Es steht jedem Urheber frei, sich die Arbeit zu sparen, seinen Content zu behalten und sich dem Markt zu verweigern.

    Ich mache mir auch nicht die Mühe einen Dienst zu leisten oder ein Produkt herzustellen, für das ich meine Preisvorstellung nicht realisieren kann. Aber wenn ich damit auf den Markt gehe, muss ich dessen Bedingungen und Preise akzeptieren. Ein Hersteller oder Dienstleister käme nie auf die Idee, das er ein Recht hätte, Marktbedingungen oder Preise bis in die nächsten drei Generationen zu seinen Gunsten zu konservieren.

    Warum sollten Urheber dann ein Recht darauf haben?

    Ich glaube nicht, dass unsere Kultur deshalb verarmen wird. Ein wirksamer Boykott seitens der Urheber oder Konsumenten könnte sehr hilfreich sein, sich über diese Dinge einmal klar zu werden und würde uns sehr viel Zeit und Mühe sparen, die wir jetzt ertragen müssen, z.B. weil Urheber und Verwerter jede Talkshow zur Buchpromotion missbrauchen oder Medien weit über die Kotzgrenze mit irrelevantem Promidreck zugemüllt sind.

    Nur Mut liebe Urheber: Ihr legt den Preis fest – wir entscheiden.
    Was unterscheidet Euch eigentlich von Gemüsehändlern und Baumarktketten, das eine Sonderbehandlung rechtfertigen könnte. Gerade die kommerziell erfolgreichen Megaseller in Musik und Literatur bewegen sich doch auf ähnlichem Niveau und sind im Gegensatz zur Avantgarde die einzigen Profiteure von Buchpreisbindung, Schutzfristen und anderen nicht-marktkonformen Sonderregeln.

    Selbst wenn Ihr Talent, Bildung, Krativität und Brillanz im Überfluss habt – das begründet doch auch auf anderen Arbeits- und Gütermärkten keine Garantie für kommerziellen Erfolg bis in die über-über-übernächste Generation Eurer Nachfahren.

    Comment by Fritz B. — 11.05, 2012 @ 15:25

  50. Eigentlich muss man doch um die Rechte der Urheber zu sichern am Urheberrecht nichts ändern. Die unerlaubte Verbreitung ist schon lange verboten, für die einzige Ausnahme Privatkopie gibt’s die mannigfaltigen Pauschalabgaben.

    Dass die Branche es nicht schafft die Kunden davon zu überzeugen ihre Produkte zu kaufen ist nicht das Problem der Allgemeinheit.
    Der Grund dafür, dass die illegale Verbreitung solch ein Massenphänomen geworden ist ist meiner Meinung nach dass es eben nicht nur ein paar Verbrecher sind und einige skrupellose Konsumenten, sondern dass auch eigentlich zahlungswillige Kunden sich genötigt fühlen die illegalen Angebote in Anspruch zu nehmen. Das folgt meiner Meinung nach wiederrum daraus, dass es für die Kunden zu wenig Möglichkeiten gibt die Werke im Rahmen der heutigen technischen Möglichkeiten komfortabel und legal zu nutzen. Wie sonst kann iTunes sonst so erfolgreich funktionieren?

    Comment by David — 11.05, 2012 @ 15:42

  51. Lieber Gerrit,

    du sollst gerne über die Verwendung deiner Ideen bestimmen dürfen und sollst auch angemessen (was das ist, darüber müssten wir uns noch einigen) bezahlt werden. Was ich dir allerdings nicht zugestehe: Dass du mit unlauteren Methoden verhinderst, dass ich und andere ihre Rechte wahrnehmen. Wenn deine Rechte verletzt werden, sollst du sie durchsetzen können, aber in einem Rahmen, der die Verhältnismäßigkeit mit anderen (Grund-)Rechten wahrt.

    Habe ich mir früher eine Langspielplatte gekauft, so durfte ich sie mit Recht und ohne finanziellen Verlust für den Urheber auf eine Compact Cassette für den Gebrauch im Auto überspielen, schließlich war mit dem Kauf jeder Leerkassette eine Gebührenabgabe an die GEMA eingeschlossen. Dann kam die CD und später die CD-R, die mir ermöglichte, im Auto meine Lieblingsmusik in besserer Qualität zu hören, ohne die Original-CD dem Risiko der Beschädigung (Slot-In-Abspielgeräte zerkratzen CDs auf Dauer sehr zuverlässig) auszusetzen. Auch hier musste ich mit dem Kauf jedes CD-Rohlings GEMA-Abgaben entrichten, ob ich eine CD-R für Musik oder aber für meine Datensicherung einsetzte, war dafür unerheblich. Dann kam dein Verwerter auf die Idee, dass er mich zwingen könnte, die CD zweimal zu kaufen, indem er sie mit einem Kopierschutz versah, der zudem noch ein Rootkit auf meinem PC installierte. Da merkte ich, dass dies kein ausgewogenes Geschäft mehr war, sondern dass ich einfach nur noch abgezockt werden sollte. Also kaufte ich mir die Musik per Download, versprach mir diese neue Technik doch das ganze System zu vereinfachen. Und weil ich gerne mit dem MP3-Player jogge, Musik im Auto höre, zu Hause nebenbei am Rechner laufen lasse, vom Laptop auch mal gerne was abspiele und auch mal im Wohnzimmer Musik genieße, waren schwuppdiwupp die fünf möglichen Digitalkopien verbraucht. Bei der Anschaffung eines neuen Rechners nach HD-Crash sollte ich mir dafür dann die ganze Musik neu kaufen.

    Mal unter Freunden: Sieht so ein reelles Geschäft aus?

    Was habe ich also gemacht? Ich habe mir fortan gar keine Musik mehr gekauft, weder als Download noch als CD. Zu Hause stehen ja mehr als tausend CDs, das wechselt genug ab. Ich nehme zwar an, dass dir das auch nicht recht ist, aber ich lasse mich nicht ans Gängelband nehmen. Entweder du bietest mir wieder faire Gegenleistung für mein Geld oder du kannst deine ganze Musik für sonst wen die produzieren.

    Dass du aber von der Politik einforderst, dein Einkommensmodell durch Überwachung oder Einschränkung des Internetverkehrs zu schützen, nur damit du dieses Geschäftsmodell auch dort umsetzen kannst, das geht zu weit. Und noch eines: Nur weil dein Verwerter meint, dass ein paar Gigabyte an Einheitsmusikbrei sammelnde Kiddies sein Geschäft ruinieren, lasse ich mich nicht unter Generalverdacht stellen und schon gar nicht als potentieller Krimineller abstempeln, Filme gucke ich mir noch an, wenn ich mir sicher sein kann, im Vorspann keine haltlosen Unterstellungen zu finden, ich sei ein Abfilmer und Illegalkopierer.

    Mit freundlichen Grüßen
    deine ehemalige Kundin
    Nicole Hornung

    PS:
    Ich gehe heute wieder ins Konzert, da muss ich mir nicht wie ein Verbrecher vorkommen. Und morgen ist Theater bei uns am Ort, die freuen sich echt über klatschendes und zahlendes Publikum. Und letzte Woche war ich beim freien Konzert der Alvi’s Dixie Stompers und habe mir deren neueste CD gekauft, ganz ohne Kopierschutz. Und die haben ein Bombengeschäft gemacht mit ihren CDs, genau wie C-Jam, zu denen bin ich extra dreihundert Kilometer nach Iisaku in die dortige Rahvamaja (http://www.iisakuvv.ee/rahvamaja/) gefahren, nachdem ich ein Video von ihnen auf YouTube gesehen hatte. Die haben sich so gefreut, dass sie meinetwegen noch drei Stücke extra gespielt haben, das nenn‘ ich mal Kultur.

    Comment by Nicole Hornung — 11.05, 2012 @ 15:52

  52. Die Diskussion ist ja schon recht weit fortgeschritten, will aber meinen Senf dennoch noch mal dazu geben.

    Folgendes: Ich bin jemand, der früher gern DVDs gekauft hat. Mit meinen Freunden haben wir oft nächtelang die neuesten DVDs angeschaut. Was uns immer genervt hat: der Copyright-Bullshit und „Du bist Verbrecher“ Kram am Anfang. Ich hab die DVD gekauft, warum muss ich mir das also gefallen lassen? Die DVDs im Regal stehen zu haben fand ich damals toll, vorallem weil ich mir dachte, ich könne evtl durch meinen Kauf (Abstimmung durch Kaufzahlen) auch doch irgendwie Einfluss darauf nehmen, wer in den Statistiken mit vielen Verkaufserlösen auftaucht und dementsprechend mehr produzieren darf. Gefällt mir eine Sache, möchte ich diese unterstützen. z.B. indem ich was dafür zahle. Eigentlich wäre mir ein inverses Bezahlmodell am liebsten: Ich geh ins Kino/schaue eine DVD und mache eine Anzahlung. Gefällt mir der Film, ist alles ok. Gefällt er mir nicht, nehm ich 75% des gezahlten Geldes wieder mit nach Hause und lass die Produzenten spüren dass sie Käse produziert haben. Dass sowas utopisch ist, ist mir durchaus bewusst, würde aber allen anderen Waren in der Realität näher kommen.

    Zurück zu den DVDs. Da ich keinen Fernseher habe, sondern nur einen PC, schaue ich über einen PC die DVDs. Irgendwann fingen dann diese ganzen Kopierschutzmechanismen an, nervig zu werden. Ich freu mich auf die DVD, stelle fest, dass der Kopierschutz es nicht zulässt diese auf dem PC abzuspielen und ärgere mich. Warum? Weil die Verpackung geöffnet ist, krieg ich kein Geld zurück. Den Film gesehen hab ich noch nicht. Was bleibt mir also übrig? Eigentlich nichts legales, aber dann lade ich mir den Film eben runter.

    Als nächstes wäre mal eine Überlegung, aufzusummieren wieviel EUR ich an Pauschabgaben ich bereits entrichtet habe, und von wievielen Kinogängen oder Buchkäufen mich das bereits abgehalten hat. Als Informatiker hab ich einen großen PC-, Hardwarde- und Speichermedienverschleiß, die Aussage ist also nicht ganz unbegründet. Da summiert sich einiges, zumal meine Rechner nicht zum kopieren von fremdem Material genutzt wird sondern zum erzeugen von eigenem, urheberrechtlich geschütztem Material. Ich hab allerdings verstanden, der Gesellschaft wieder was zurück zu geben und veröffentliche meine Software als Open Source. Bekomme ich dafür Geld? Nein. Wäre auch noch eine tolle Ecke einer Diskussion. ALs Open Source Softwareentwickler möchte ich mich am liebsten auf die ganzen Urheberrechts-Verwertungsgesellschafts-Fanboys erbrechen. Das bringt mich schließlich zu meinem letzten Punkt:

    Warum zum Geier soll die Gesellschaft dafür geradestehen, wenn ihr zu dumm, träge und faul seid, eure Geschäftsmodelle an neue Gegebenheiten anzupassen?
    Die Gängelung mit der Pauschalabgabe nervt mich schon. Warum krieg ich als Informatiker nichts? Ihr nutzt schließlich Software, die ihr sehr häufig nicht bezahlt habt (ganz im Sinne von: „Hey, du hast doch diese tolle Software, kann ich die von dir haben?“). Ich sehe keinen Cent dafür!!11elf

    Dann auch noch auf Druck der Verwertungsgesellschaften und unter dem Vorwand von Terror für eine verschwinden Geringen Teil der Gesellschaft unter Generalverdacht gestellt zu werden (VDS) geht viel zu weit.

    Ich könnte mich lange über diese Thema auslassen… Ich werd nun aber wohl doch lieber der Gesellschaft was gutes tun und an meiner Software Fehler ausmerzen.

    Comment by unwissender — 11.05, 2012 @ 15:58

  53. Ach noch ein Nachtrag, über das Habenwollens des REchts auf die Entscheidung, wie ein Kunde mit etwas umgeht. z.B. mit Ideen, etc.

    Ich glaube ihr habt sie wohl nicht mehr alle, oder? Wenn ich ein Produkt erwerbe, und sei es etwas das durch geistiges Eigentum entstanden ist, soll mir niemand reinreden können was ich damit anstelle.

    Es gibt übrigens eine sehr interessante Ausarbeitung warum Intellectual Property bzw. das Patentsystem, das darauf aufbaut, die Entwicklung von Technologien und Wissen behindert. Leider finde ich die Website der zwei renomierten Professoren gerade auf anhieb nicht .

    Comment by unwissender — 11.05, 2012 @ 16:02

  54. add. #121
    Ach so, noch was:

    Ich gehöre durchaus zu denen, die jedem Urheber sowohl immateriellen als auch materiellen Erfolg gönnen. Ich bin als Mitglied der Piratenpartei gerne bereit,mich zur Lösungsfindung mit Kulturschaffenden an einen Tisch zu setzen, siehe meinen Kommentar unter #20. Dazu ist aber eine Diskussion erforderlich, die frei von irgendwelchen vorgefertigten Urteilen und Meinungen Reformen erarbeitet und auch die Erörterung zunächst abwegig scheinender Ideen zulässt.

    Comment by Nicole Hornung — 11.05, 2012 @ 16:04

  55. @74. RA Stadler
    „Vielleicht befassen sie sich einfach mal mit der Rechtsprechung des BVerfG. Danach gibt es keinen vorgegebenen und absoluten Begriff des geistigen/urheberrechtlichen Eigentums. Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG Inhalt und Schranken der vermögensrechtlichen Befugnisse des Urhebers zu definieren.“

    Unstrittig, was sich z.B. leicht an den unterschiedlichen Schutzfristen für Patente und Urheberrechte ersehen lässt.

    „Was die Sozialpflichtigkeit angeht, so umfasst diese das Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange der Allgemeinheit und anderer Grundrechtsträger. Das Maß und der Umfang der verfassungsrechtlich zulässigen Sozialbindung wird vom Gesetzgeber gem. Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG bestimmt. Siehe: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv056249.html

    Das ist exakt der verfassungsrechtliche Zusammenhang, den ich hier dargestellt habe.“

    Falsch. Sie definieren sich „Allgemeinheit“ einfach passend; dabei macht Ihr o.a. Link doch deutlich, was gemeint ist: bei dem Bsp. interessiert nicht das Interesse der Allgemeinheit der Bad Dürkheimer Bürger. Das GG meint mit Allgemeiheit die die freiheitlich-demokratische Grundordnung konstituierenden Elemente.
    Vulgo: was sich „die Netzgemeinde“ oder die Filesharer wünschen, ist völlig wurscht.
    Ihr Verweis „Weil die Schaffung eines Geisteswerkes auch einen sozialen Prozess darstellt – und hier unterscheidet sie sich nochmals grundlegend vom Sacheigentum – ist die Sozialpflichtigkeit des “geistigen Eigentums” sogar besonders stark ausgeprägt,..“ ist gegenstandslos.

    Auch was Ihre anderen „Grundrechtsträger“ anbelangt, scheint mir Ihre Begrifflichkeit nicht klar genug abgegrenzt: es geht nicht um Grundrechtsträger per se, sondern um Grundrechtsträger als Grundrechtsträger. Beispiel: wenn ich sie als Mensch (Grundrechtsträger) schwerverletzt im Straßengraben liegend finde, muss ich Ihnen bei der Wahrung Ihrer Grundrechte (Recht auf Leben etc.)unentgeldlich helfen. Wenn Sie als Mensch (Grundrechtsträger) mit meiner unentgeldlichen Hilfe einen schicken neuen Zaun errichten wollen, kann ich Sie getrost im Regen stehen lassen, da schicke, neue Zäune kein Grundrecht sind. Gleiches gilt für den kostennlosen, bequemen Bezug von Musikstücken, Videos etc.

    Ihr schönes Konstrukt greift hier „leider“ nicht.

    „Mit Verlaub: Ihre Ausführungen sind auch in rechtsphilosophischer Hinsicht falsch. Hier hilft bereits die Lektüre von Wikipedia weiter.“

    Gut, dann machen wir das mal:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpflichtigkeit_des_Eigentums

    Dort steht: „Einen aktuellen Bezug hat der Verfassungsgrundsatz der Sozialpflichtigkeit etwa in der Frage der Vermögensteuer bzw. Maximalbesteuerung entfaltet. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts „ist der Vermögensertrag einerseits für die steuerliche Gemeinlast zugänglich, andererseits muss dem Berechtigten ein privater Ertragsnutzen verbleiben. Die Vermögensteuer darf deshalb zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung … in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt …“
    BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 1995 – 2 BvL 37/ 91

    Vulgo: das Überschreiten eines bestimmten Ausmasses von Eingriffen in die Eigentumsrechte ist nicht einmal mit parlamentarischer Mehrheit möglich.

    Um wieviel weniger zählen da die Ansprüche/Wünsche des kriminellen Filesharer-Gesindels.

    Comment by BöserKritiker — 11.05, 2012 @ 16:05

  56. Noch ein Punkt zur Diskussion:
    Ein Urheberrechtsinhaber hat momentan ein Monopol auf die Verbreitung des Werks. Zwar kann man unter Umständen ähnliche Werke von anderen Anbietern bekommen aber es gibt immer einen gewissen Unterschied (zwei Science-Fiction-Serien mögen zwar Ähnlichkeiten haben, aber sind doch bei weitem nicht äquivalent).

    Welche Einschränkungen darf er dem Konsumenten auferlegen?
    Momentane Beispiele sind Offline-Spiele, die man nur spielen kann, wenn man Online mit einem Server verbunden ist, DRM, die sich tief im System des Benutzers einnistet oder DVD-Vorspänne, die nicht übersprungen werden können.
    Gibt es dafür Grenzen oder könnte der Urheber fordern, dass man einen Film nur um Mitternacht bei Vollmond, während man auf einem Bein hüpft, anschauen darf?
    Sind sachfremde Einschränkungen zulässig?

    Comment by AndreasM — 11.05, 2012 @ 16:25

  57. Gibt es dafür Grenzen oder könnte der Urheber fordern, dass man einen Film nur um Mitternacht bei Vollmond, während man auf einem Bein hüpft, anschauen darf?

    Sicherlich, wenn es genug Leute gibt, die das dann kaufen mit diesen Einschränkungen, dann wird sich das allg. durchsetzen -> Steam u.a

    Hallo, hier ihr nutzerfreundliche Herd. Leider benutzen Sie nicht das von uns vorgesehene Kochset. Die von Ihnen geplant Zubereitung von „Kartoffeln“ ist dmit dann leider nicht freigeschaltet. Für die Zubreitung von „Spiegelei“ haben Sie leider nur die Lizenz „halbdurch“. Gehen Sie im Internet auf Ihre Herdseite und lassen Sie gegen eine Gebühr weitere Garstufen freischalten. Bitte beachten Sie, dass diese jeweils nur für eine Zubereitung gelten.

    Comment by Christian — 11.05, 2012 @ 16:31

  58. @125 AndreasM

    https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Schranken_des_Urheberrechts#Einzelne_Schrankenbestimmungen

    Freilich versuchen Hersteller und Rechteinhaber die Schranken Schranken mit AGBs, DRM, Registrierungs- bzw. Anmeldepflicht usw. auszuhebeln.

    Ein Urheber hat kein uneingeschränktes Monopol nach der Verbreitung seines Werks. Was der nach dem Verkauf tun kann, dass war bisher klar definiert. Das war sogar wenigstens zum Teil sinnvoll.

    Comment by Joachim — 11.05, 2012 @ 16:34

  59. Sehr geehrter Herr Stadler, Sie sind doch Rechtsanwalt und als solcher ein Organ der Rechtspflege. Sie sind in besonderem Maße gehalten, das Recht der Bundesrepublik Deutschland zu achten, und es jedenfalls nicht öffentlich in Abrede zu stellen. Man kann ja zweierlei Meinung darüber sein, ob die derzeitigen Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums sinnvoll sind oder nicht. Ein Anwalt sollte aber nicht einfach bestreiten, dass geltendes Recht geltendes Recht ist. Es geht da doch nicht um die sprachliche Nuance, ob wir nun von Immaterialgüterrecht oder geistigem Eigentum sprechen. Es geht auch nicht um die sophistische Unterscheidung zwischen Wegnahme einer Sache und Nichtbezahlung einer angemessenen Gebühr für erbrachte Leistungen Dritter. Es geht, und das wissen Sie als Jurist ganz genau, um das geschützte und schützenswerte Rechtsgut: Der Urheber eines Werkes hat ein Recht auf angemessene Vergütung der Nutzung dieses Werkes durch Dritte. Genau dieses Recht wird durch die Praxis im Internet ständig verletzt, und zwar teils mit erheblicher krimineller Energie. Kino-to und vergleichbare Angebote weisen alle Merkmale organisierter Kriminalität auf. Wenn Sie sich als Jurist damit gemein machen, stellen Sie sich auf die Seite von Kriminellen und außerhalb geltenden Rechts. Sind Sie sicher, dass sie das wollen?

    Comment by Joachim Helfer — 11.05, 2012 @ 16:51

  60. Letztendlich sind wir durch das Internet in einer Art postkapitalistischer Realität angekommen: Musik/Filme/Bücher sind für alle Menschen kostenlos und frei verfügbar. Wenn auch (noch) illegal. Das ändert aber nichts an der Tatsache, das zB Musiker durch die Verbreitung ihrer Songs ohne Teilhabe Geld verloren geht, und das ist nun mal nicht mehr zu verhindern. Die mM einzig logische Folgerung wäre: Ich als Musiker (und ich bin tatsächlich Musiker, bzw. Songwriter, wenn ich auch mit ca. 4000 Euro Einnahmen pro Jahr durch die GEMA-Ausschüttung beiweiten nicht davon leben kann) stelle meine Werke allen kostenlos zur Verfügung. Dafür stellt mir aber auch der Bäcker, der meine Songs kostenlos runterläd, seine Brötchen kostenlos zur Verfügung usw.
    Na, wie wäre das??? ;-)

    Comment by Robert — 11.05, 2012 @ 16:55

  61. Letztendlich sind wir durch das Internet in einer Art postkapitalistischer Realität angekommen: Musik/Filme/geistiges Eigentum sind frei und kostenlos verfügbar, für ALLE.
    Zwar ist das (noch) illegal. Aber trotzdem werden Songs runtergeladen. Und wenn dies im kostenfreien Raum geschieht, entgeht dem Musiker/Songwriter/… Geld, das er vielleicht zum Leben bräuchte.
    (Ich bin selbst Songwriter, verdiene durch die GEMA-Ausschüttung circa 400 Euro im Jahr- das reicht natürlich nicht zum Leben)
    Letztendlich würde die Umsetzung der postkapitalistischen Realität des Internets bedeuten: Der Bäcker von nebenan darf sich meine Songs runterladen, dafür darf ich meine Brötchen bei ihm holen. Keiner zahlt mehr für etwas, alle profitieren. Na, wie wäre das??? ;-)

    Comment by Robert — 11.05, 2012 @ 17:01

  62. @Joachim Helfer #128

    Wieso verstehen das denn so viele falsch?
    Ich habe extra nochmal nachgeschaut und folgendes Zitat herausgesucht:
    „Der erste Schritt hin zu einer Entideologisierung der Debatte muss in einer sprachlichen Abrüstung bestehen. Neutrale Begriffe wie Immaterialgüterrecht und Rechtsverletzung sind ausreichend, um den Standpunkt der Urheber deutlich zu machen.“

    Oder habe ich die Stelle übersehen wo er dafür plädiert das Urheberrecht abzuschaffen?

    Comment by David — 11.05, 2012 @ 17:02

  63. @128, Namensvetter
    Wieso darf sich denn ein kompetenter Rechtsanwalt nicht über Sinn oder gar Weiterentwicklung bestehenden Rechts Gedanken machen und dies öffentlich mitteilen?

    Selbst wenn der Unrecht hätte, diese Diskussion zeigt, wie notwendig eine fachlich kompetente Auseinandersetzung ist (oder soll ich sagen wäre?).

    Kopfschüttel.

    Comment by Joachim — 11.05, 2012 @ 17:14

  64. Sprachliche Abrüstung ist immer gut. Am Ende geht es aber nicht um die Wortwahl, sondern um den Inhalt. RA Stadler kritisiert einen offenen Brief, den auch ich unterzeichnet habe, als unsachlich, und als „Einmischung“ in die Debatte. Debattiert wird aber, aufgrund ganz eindeutiger Positionen der Piraten, wie sie sich ja auch in vielen Beiträgen dieses Blogs finden, nicht weniger, als die Frage, ob ich zukünftig Erträge aus meinen Werken erzielen kann, ob ich also für meine Arbeit bezahlt werde oder nicht. In diese Debatte werde ich mich schon nich einbringen dürfen, nicht? Wer eine Versachlichung der Debatte will, muss zunächst einmal ohne wenn und aber eingestehen, dass Urheber Rechte haben. Dass diese Rechte zurzeit massiv verletzt werden: zum Schaden nicht nur der Rechteinhaber, sondern in letzter Konsequenz Aller, die unter Kunst etwas mehr, als den selbstgemachten Youtube-Film, unter Journalismus etwas Klügeres und besser Recherchiertes, als durchschnittliche Blogeinträge verstehen. Stattdessen macht sich RA Stadler die Piratenhaltung zu eigen, die das Problem bei den bösen Rechteinhabern, statt bei den blöden Raubkopierern sieht. Das ist weder sachlich, noch ist es in letzter Konsequenz mit der Rechtsordnung der Bundesrepublik vereinbar. Die Sozialbindung des Eigentums legitimiert die derzeitige Netzpraxis auch nicht annähernd. Mit der besonderen Bedeutung der Kunst zu argumentieren, ist vielmehr rechtsphilosophisch wie ökonomisch der nackte Mumpitz: So gern ich als Schriftsteller lese, dass meine Arbeit von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft sei, stehe ich doch nicht an zuzugeben, dass die Arb eit eines Bäckers oder einer Krankenschwester mindestens so nützlich ist. Warum sollen denn dann Brötchen Geld kosten? Der unterscheid zwischen materiell und immateriell ist dabei wurscht: Am Ende hat Einer gearbeitet und bekommt kein Geld dafür. Warum soll er denn dann arbeiten?

    Comment by Joachim Helfer — 11.05, 2012 @ 17:41

  65. @128, Joachim Helfer,
    zweitens zur „kriminellen Energie“

    Das ist sicher auch korrekt. Doch zwei Anmerkungen:

    1) kino.to hat angeblich bedeutenden Gewinn gemacht. Kein Wunder, sie haben „nicht bezahlt“, Geld den Verwertern vorenthalten. Für Urheber wäre es sicher gut gewesen, wenn die Verwerter genau dieses Geld eingenommen hätten – jedenfalls wenn online-Einnahmen fair ausgezahlt und nicht erst vor Gericht erstritten werden müßten.

    Warum können die das nicht? Warum lassen sie sich dieses Geld über viele Jahre entgehen? Geht man nach der Verpflichtung der GEMA, jedem (der angemessen bezahlt) Nutzung eines Werks zu ermöglichen, dann könnte man daraus eine Pflicht für Rechteinhaber ableiten. Eine Pflicht, der sie nachweislich nicht nachgekommen sind.

    2) Es ist nicht fair, kommerzielle (illegale) Handlungen mit privaten – nicht nachgewiesen illegalen – Handlungen in einen Topf zu werfen. Das Gesetz sagt nur, Download aus offensichtlich illegalen Quellen ist nicht erlaubt.

    Comment by Joachim — 11.05, 2012 @ 17:42

  66. Wie soll das – in den letzten Jahren durch massive Lobbyarbeit zugunsten der Rechteverwerter und Urheber geändert – OHNE Einschränkung der Grund-, Bürgerrechte durchgesetzt werden?

    Was hat Vorrang Grund-, Bürgerrechte oder die Durchsetzung des Urheberrechts zugunsten einiger weniger?

    Das Urheberrecht ist kein „Gott“ gegebenes Recht; vielmehr hat dieses die Gesellschaft eingeräumt.

    Wenn es eben der freie Datenverkehr vorrang hat, muss wohl an einer Änderung gearbeitet werden. Da hilft es nichts, immer den StatusQuo zu beschwören.

    Comment by Christian — 11.05, 2012 @ 17:53

  67. „Erleichtert das Downloaden!
    Von Thomas Bohn

    Der Drehbuchautor und Regisseur Thomas Bohn fordert: Erleichtert das Downloaden! Was man liebt, dafür bezahlt man gern, sogar im Netz.

    Wer es gewohnt ist, im Internet jederzeit auf alle Informationen und Produkte zurückgreifen zu können, die er sich wünscht und/oder bestellen möchte, kann nur schlecht nachvollziehen, warum er ein halbes Jahr warten muss, bis er einen gerade gestarteten Kinofilm legal im Internet oder auf DVD anschauen kann.

    Stattdessen animieren sie uns Kreative, öffentlich über unser Schicksal zu jammern. Wir sollten dem widerstehen.
    …“
    Der Mann ist Drehbuchautor und Regisseur. Auch für den Tatort, aber nicht unter den 51.
    http://www.tagesspiegel.de/meinung/andere-meinung/urheberrecht-und-kino-erleichtert-das-downloaden/6616796.html

    Comment by Wolfgang Ksoll — 11.05, 2012 @ 17:54

  68. „Warum soll er denn dann arbeiten?“

    Richtig, wenn sich die Schriftstellerei nicht mehr lohnt, dann kann man damit keine Brötchen mehr verdienen. Warum soll dafür eine andere Regelung gelten, als „wenn sich die Tätigkeit bei Schlecker“ nicht mehr möglich ist? Warum soll man damit sein Leben lang Geld verdienen können? Warum sollen damit noch die Enkel versorgt werden?

    Warum besondere Marktbedingungen?

    Comment by Christian — 11.05, 2012 @ 18:06

  69. Das Urheberrecht gegen Grund- und Bürgerrechte auszuspielen bringt nichts, weil es, als Ausgestaltung des Rechts auf Eigentum, seinerseits den Schutz der Verfassung genießt. Wo genau die Kompromisslinie zwischen den einschlägigen Rechtsgütern verläuft wird uns früher oder später das Verfassungsgericht sagen. Aber selbstverständlich sind Einschränkungen von und Eingriffe in Grundrechte zum Zweck der Strafverfolgung angezeigt und in anderen Bereichen als dem Netz ja auch gang und gäbe, solange sie rechtsstaatlich erfolgen, angemessen sind etc. Eine stichprobenartige Überwachung des Datenverkehrs unterscheidet sich grundsätzlich in Nichts von einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Eine Offenlegung von Verbindungsdateien aufgrund des Anfangsverdachts strafbarer Handlungen unterscheidet sich nicht von der Einsicht in Kontendaten aufgrund eines solchen Verdachts. Etc. Der große Irrglaube der sogenannten Nezgemeinde ist, dass das Netz ein rechtsfreier Raum sei. Das Netz ist aber einfach nur ein Stück Wirklichkeit, dass der Überwachung und Kontrolle des Rechtsstaats unterliegt. Über die Grenzen kann man streiten, und letztlich wird das in Karlsruhe entschieden. Das Prinzip muss aber begriffen werden: Eine Straftat ist auch im Netz eine Straftat. Bürger haben ein Recht auf Schutz vor Straftaten.

    Comment by Joachim Helfer — 11.05, 2012 @ 18:07

  70. Oh ja, Herr Stadler. Es ist tatsächlich mehr als unverschämt, dass Urheber sich in die Urheberrechtsdebatte einmischen. Und auch noch dermaßen ideologisch und plump …

    Und Kopieren ist das Gegenteil einer Wegnahme. Aha. Für wen? Für Leute wie Sie, die nicht die Urheber sind, sicherlich. Denn die ziehen sich Werke gratis. Anders sieht es für die Kreativen aus: Denn für die bedeutet Kopieren eine extreme Honorareinbuße. Aber ich sag’s mal mit der Süddeutschen von heute: Sie wollen doch nur downloaden. Nicht wahr?

    Schon erstaunlich, welche arroganten und sarkastischen Töne aus dem Mund eines Rechtsanwaltes kommen, der sich selbst eine differenzierte Betrachtungsweise des Themas fordert.

    Comment by Dagmar Mendel-Bock — 11.05, 2012 @ 18:07

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