Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.5.12

Gesetzesentwurf der LINKEN zum Urhebervertragsrecht

Neben der SPD und den Piraten hat auch die LINKE ein Thesenpapier zum Urheberrecht vorgelegt, das von netzpolitik.org gar als der aussagekräftigste und zugleich progressivste der drei Vorschläge bewertet wird. Diese Bewertung möchte ich hier nicht weiter kommentieren, zumal Thesenpapiere immer eher vage formuliert sind und nur eine grobe Marschrichtung andeuten.

Konkreter wird es bei der Linkspartei allerdings mit einem neuen Gesetzesentwurf zum Urhebervertragsrecht, der vor einigen Tagen vorgestellt wurde.

Eines der erklärten Ziele – sowohl im Thesenpapier als auch im Gesetzesentwurf – ist es, sog. Total-Buy-Out-Verträge künftig zu verhindern. Nun ist es allerdings so, dass solche Total-Buy-Out-Verträge, durch die Urheber/Autoren sämtliche Nutzungsrechte an ihrem Werk auf einen Verlag gegen eine Einmalzahlung übertragen, regelmäßig bereits nach geltendem Recht unwirksam sind. Zumindest ist das die eindeutige Tendenz in der jüngeren Rechtsprechung.

Nach dem Entwurf der Linkspartei soll nun geregelt werden, dass eine Einräumung von Rechten für alle Nutzungsarten künftig nicht mehr wirksam möglich sein soll und, dass im Falle der Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren eine Kündigungsmöglichkeit des Urhebers bestehen soll.

Ob dieses Konzept tatsächlich den Anforderungen der Praxis entspricht und den Bedürfnissen der Urheber gerecht wird, darf man bezweifeln. Denn der Urheber hat nicht unbedingt ein Interesse daran, dass der Gesetzgeber seine Gestaltungsmöglichkeiten beschränkt. Es kann durchaus auch aus Sicht des Urhebers den Wunsch geben, sein Werk praktisch vollständig zu veräußern, solange er dafür nur angemessen bezahlt wird. Vorrangig muss es also darum gehen, den Urhebern für eine Rechtseinräumung tatsächlich ein in jedem Fall angemessenes Entgelt zu sichern, weshalb man auch unmittelbar an diesem Punkt ansetzen sollte.

Insoweit bleibt der Gesetzesentwurf der Linken allerdings deutlich hinter dem zurück, was der über 10 Jahre alte Referentenentwurf des BMJ schon einmal vorgeschlagen hatte. Dieser alte Entwurf, dessen Inkrafttreten die Verlagslobby verhindert hat, sah einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung vor, was mir konzeptionell auch heute noch zukunftsweisender erscheint als der aktuelle Vorschlag der Linkspartei.

Dennoch muss man den grundsätzlichen Vorstoß der Linken begrüßen, denn das Urhebervertragsrecht gehört zu den reformbedürftigen Brennpunkten des Urheberrechts. Gleichzeitig handelt es sich aber auch um den Bereich, in dem die größten lobbyistischen Hürden zu überwinden sind. Denn es sind schließlich die Verlage, die ihre Autoren dann angemessen bezahlen müssten.

 

posted by Stadler at 10:39  

4 Comments

  1. Bei der Linken gehört es ja praktisch zum Konzept, die Menschen für unmündig zu halten. Natürlich müssen Urheber geschützt werden, vor einer all zu starken Verlags- oder Verwerter-Lobby, aber eben auch vor staatlicher Überregulierung. Wenn sich ein Urheber bewusst dafür entscheiden möchte seine Rechte komplett zu veräußern, dann sollte er das auch können.

    Comment by Blackhalflife — 30.05, 2012 @ 10:50

  2. Ich weiß nicht ob das Ziel klar geworden ist, aber es gibt dem Urheber mehr Möglichkeiten sich neuen gegebenheiten anzupassen. Eine staatliche Regelung ist ja nicht nur gängelung, sondern kann auch verhindern das man nur „übliche“ Verträge bekommt.

    Das es für einen Urheber Sinn machen kann, alle Rechte auf unbestimmte Zeit zu veräußern wage ich mal stark anzuzweifeln, einfach aus dem Grund, dass sich der aktuell geschlossene Vertrag ja an der Einschätzung des Verlages und des Urhebers anlehnt. Diese kann aber unter Umständen vollständig daneben liegen und eine Neuverhandlung wäre sinnvoll, wird aber durch den Vertrag unterbunden, bzw. ist nur mit rechtlich evntl. hohem Aufwand möglich. Das kann sowohl bei Überraschungserfolgen als auch Ladenhütern zum Problem werden.

    Das Problem ist, dass eine Neuregelung sich an die Urheber richten muss, die am wenigsten Einfluss nehmen können auf ihre Verträge. Damit beschert man natürlich denen die es können mehr Arbeit. Die Frage ist, was wollen wir haben, man kann auch nicht jede Fristsetzung als Regelungswut nieder machen, wenn man gleichzeitig eine Stärkung der position der Urheber fordert.

    Comment by lasse — 30.05, 2012 @ 11:14

  3. @Blackhalflife: Deine LINKEN-Vorurteile in Ehren, aber: Während Herr Stadler, das Buy-Out-Verbot als zu viel erachtet, ist ihm bei der angemessenen vergütung der stattliche Einfluss nicht stark genug. Da setzt die LINKE auf eine Verhandlungslösung mit gestärkten Urhebern, Stadler favorisiert den gesetzlichen Anspruch. Unabhängig, wessen Position Dir nun inhaltich gefallen mag:
    Der Gesetzentwurf der LINKEN ist bei weitem nicht so bevormundend, wie Du es gerne hättest.

    Comment by Jörg Braun — 30.05, 2012 @ 13:18

  4. P.S.: Im vorangegangenen Kommentar muss es natürlich „staatlich“ statt „stattlich heißen.

    UND: Die LINKE hat den Gesetzentwurf ausdrücklich zur Diksussion gestellt. Konkrete Änderungsvorschläge sind willkommen. Näheres findet sich auf der im obigen Post verlinkten Seite.

    Comment by Jörg Braun — 30.05, 2012 @ 13:52

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