Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.2.12

ACTA und die Enforcement-Richtlinie

Parallel zur Frage der Umsetzung des umstrittenen ACTA-Abkommens hat die EU-Kommission eine Roadmap für eine Änderung bzw. Ergänzung der sog. Enforcement-Richtline (Durchsetzungsrichtlinie) vorgelegt. Heise hatte über dieses Papier bereits berichtet.

Auch wenn ACTA in dem Papier der Kommission nicht erwähnt wird, ist die Stoßrichtung exakt dieselbe. In beiden Fällen geht es um die bessere und effektivere Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Es ist deshalb sogar naheliegend, dass die EU ACTA durch eine Ergänzung der Enforcement-Richtlinie umsetzen würde. ACTA-Kritiker sollten also diese Entwicklung parallel verfolgen.

Auch wenn das Papier der Kommission noch äußerst vage ist, lassen Formulierungen wie diese aufhorchen:

Other possible impacted parties may include various intermediaries such as Internet Platforms, Internet Service Providers or transport establishments who could play an important role in the fight against infringements of intellectual property rights.

Dass wieder einmal Provider oder gar Carrier eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Verletzung von Immaterialrechtsgütern spielen sollen, stimmt bedenklich. Denn die hierfür in Betracht kommenden Maßnahmen sind einmal mehr Netzsperren oder ein Two- bzw. Three-Strikes-Konzept. Man hält also mit Vehemenz an diesen Ideen fest.

Das Papier deutet aber auch an, dass man den Begriff „Commercial Scale“ genauer definieren möchte, um kommerzielle Urheberrechtsverletzer ins Visier zu nehmen und nicht Verbraucher. In Deutschland ist die Rechtsauslegung derzeit ja derart eng, dass man bereits das Filesharing eines Musikalbums bzw. eines aktuellen Films als Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß betrachtet.

 

posted by Stadler at 13:59  

2 Comments

  1. Ich kann da auch noch das Gutachten über eine Two-Strikes Regelung in Deutschland empfehlen, welche auch passenderweise vor zwei Tagen fertig war: http://www.telemedicus.info/article/2185-BMWi-praesentiert-Gutachten-zu-Two-Strikes-Modell.html

    Comment by Dexter — 8.02, 2012 @ 18:02

  2. Man sollte auch bedenken, dass es nicht die Frage ist, ob ACTA das aktuelle deutsche Recht verschärfen wird. Mit ACTA wird es aber doch wohl schwieriger das deutsche Recht wesentlich zu entschärfen. Nicht nur die Piratenpartei, die derzeit auf eine Parlamentsbeteiligung zusteuert, auch die Grünen wollen das. ACTA ist also wohl auch der Versuch, da einen Riegel vorzuschieben.

    Comment by Ein Mensch — 9.02, 2012 @ 23:59

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