Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.1.12

Weiterverkauf gebrauchter MP3-Dateien?

In Deutschland und Europa tobt bereits seit Jahren ein Streit darüber, ob und inwieweit die Weiterveräußerung „gebrauchter“ Software urheberrechtlich zulässig ist oder nicht. Der BGH hat die Streitfrage unlängst in dem vieldiskutierten UsedSoft-Verfahren an den EuGH vorgelegt.

In den USA bahnt sich ein rechtlich ähnlich gelagerter Streit an. Seit Oktober 2011 ist die Online-Plattform ReDigi am Start, die den Weiterverkauf gebrauchter digitaler Musikdateien ermöglichen soll („The world’s first online marketplace for used digital music“). Als Verkäufer muss man sich den Music Organizer von ReDigi herunterladen, mit dessen Hilfe nicht mehr gewünschte Musikdateien, die sich in der ITunes-Bibliothek befinden, in die Cloud des Portals hochgeladen werden können, während sie gleichzeitig dann nach Angaben des Betreibers von der lokalen Festplatte gelöscht werden.

Die Musikindustrie ist erwartungsgemäß nicht begeistert. Als erstes großes Label geht EMI nun in den USA gerichtlich gegen den Betreiber von ReDigi vor.

In Europa dreht sich die streitige Rechtsfrage primär um den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz der besagt, dass ein Werk, das einmal bestimmungsgemäß in den europäischen Binnenmarkt gelangt ist, beliebig weiterveräußert werden kann, ohne, dass der Urheber/Rechteinhaber dies unterbinden kann. Streitig ist nunmehr u.a., ob das auch für digitale Inhalte gilt, die nicht mehr auf einem Datenträger verbreitet werden. Die urheberrechtliche Diskussion in den USA dürfte sich demgegenüber wohl stärker auf die Frage des sog. Fair Use konzentrieren. ReDigi beruft sich offenbar auch darauf, dass gar keine Vervielfältigung stattfindet, weil die Datei nur von einer Person auf die andere übertragen wird. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob man den Vorgang eher technisch oder eher phänomenologisch betrachtet. In technischer Hinsicht wird die Datei natürlich zunächst auf den Server von ReDigi kopiert. Andererseits kann man schon die Frage stellen, ob nicht auch digitale Inhalte, die man per Download erworben hat, weiterverkauft werden dürfen, so wie dies bei Schallplatten oder CD’s der Fall ist.

posted by Stadler at 10:57  

24 Comments

  1. sehr interessante Fragestellung, danke fuer den Artikel

    Comment by Oliver — 10.01, 2012 @ 11:06

  2. Danke für diese interessante Meldung!

    Kleiner, nicht bös gemeinter Hinweise: Den Plural von CD – so man ihn denn mit einem „s“ versehen will, was bei Abkürzungen nicht unbedingt notwendig wäre – formt man ohne den Apostrophen.

    Kurz gesagt: CDs, nicht CD’s.

    Comment by Xiemeon — 10.01, 2012 @ 11:23

  3. hi hi :-)

    Comment by Frank — 10.01, 2012 @ 11:35

  4. Ich hab auch was zum Klugscheissen: Das Apostroph ist groß im Kommen, also allgemeiner Sprachgebrauch. Der Duden ist nur noch nicht so weit. Zahlreiche Beispiele des Plural-S findet man hier abgelichtet:
    http://www.apostrophitis.de/

    Deutsch wird von den Deutschen gemacht nicht vom Duden. Vor über 20 Jahren stritt ich mich mit meinem Prof. über drei Alternativen, was dem Altlateiner aufstösst, da alter, das Andere, nur zwei Alternativen kennt: das eine und das Andere. Der Duden hatte damals aber schon die deutsche Anwendung für mehr als zwei Alternativen übernommen.

    Zudem wird im Internet rechtlich die Rechtschriebung von der Netiquette übersteuert:
    In RFC 1855 heisst es dazu:
    „Don’t wander off-topic, don’t ramble and don’t send mail or post messages solely to point out other people’s errors in typing or spelling. These, more than any other behavior, mark you as an immature beginner.“
    http://tools.ietf.org/html/rfc1855

    Womit ich dann auch gleich meine Selbstanzeige zur Strafmilderung zum Ausdruck bringen wegen Off-Topics Entgleitens :-)

    Ansonsten bin ich immer wieder fassungslos, welche rechtlichen Entartungen die Alttradionalisten dem Urheberrecht zumuten wollen. Ich komme immer mehr zu der Überzeugung, dass es volkswirtschaftlich sinnvoller wäre, das Urheberrecht ersatzlos zu streichen. Um es mit Rösler zu sagen: Wachstum, Wachstum, Wachstum. Wie Merkel es gestern bei den Beamten auch bestätigte.

    Comment by Jan Dark — 10.01, 2012 @ 12:00

  5. Na, das ist ja einfach, damit Geld zu verdienen.
    Die zu verkaufende Titel kopieren vom externen Medium auf die HD, auf der die Titel gelöscht werden, nachdem Verkauf.
    Geld verdienen und wieder kopieren und verkaufen.
    Nice :)

    Comment by MissGeschick — 10.01, 2012 @ 12:05

  6. Nebensachen koennen doch nicht die Hauptsache sein. Man kauft ein Werk, in welcher Form auch immer, und wenn man die Datei beim Verkauf nicht geloescht hat, dann begeht man eben ein Delikt.

    Comment by Heikor — 10.01, 2012 @ 12:20

  7. Die Frage ist, lohnen sich für einen Käufer dann überhaupt noch digitale Inhalte.
    z.B. Ebooks, nehmen wir den Bestseller „In Zeiten abnehmenden Lichts“ Kostet bei Amazon 19,95 – gebraucht ab 14,45, als Ebook 16,99.
    Habe ich als Kunde das Buch neu gekauft und kann es dann gebraucht für 14,45 wieder verkaufen, hat mich der Spass 5,50€ gekostet die unverkäufliche Ebookversion wäre auch Käufersicht also mehr als dreimal so teuer und entspräche bei der Rechtslage eigendlich eher einer einmaligen Lizenz als dem Erwerb eines Produkts.
    Für den Kunden ein schlechtes Geschäft.

    Comment by Klaus — 10.01, 2012 @ 12:34

  8. In dem Zusammenhang mal eine ganz andere Frage: Ich habe einige Audio-CDs digitalisiert – ganz legal ohne Umgehung eines Kopierschutzes – um sie auf dem PC, im Auto bzw. auf dem MP3-Player abzuspielen.

    Jetzt nerven mich ehrlich gesagt die CDs, die sich sinnlos im Keller stapeln und Platz weg nehmen. Darf ich diese verkaufen bzw. muss ich wenn ich sie verkaufe meine digitale Kopie löschen?

    Comment by Obelix — 10.01, 2012 @ 12:42

  9. Was ReDigi hier rechtlich ausführt ist fernab jeder Realität. Selbst wenn die Datei bei der Übertragung in die Cloud auf dem eigenen Rechner gelöscht würde, so hätte der Überträger immer noch sein Recht die Datei zu downloaden, wo auch immer er sie ursprünglich her hat (Amazon, iTunes etc.). Heißt: Er könnte die Datei übertragen und neu downloaden (ein Limit eine Datei nur einmal zu downloaden dürfte es nicht geben), keiner würde es merken, keiner könnte es überprüfen.

    Bitte keine Kommentare á la „Dann begeht man eben ein Delikt“, denn diese Annahme ist schlichtweg sinnfrei, wenn das Delikt letztendlich nunmal nicht verfolgt werden kann.

    Comment by Peter Nastke — 10.01, 2012 @ 13:17

  10. Das Problem was Rechteinhaber natürlich sehen ist, dass der erste die Musik legal erwirbt (nehmen wir mal an), kopiert, dann das „Original“ weiterverkauft und die Kopie weiterhin hört. Der nächste ist eventuell genauso schlau. Am Ende wird wild kopiert, aber ohne dass man im Vorgang jemanden erwischen könnte. Die illegale Kopie passiert nämlich wenn so ein Portal legal ist immer nur noch auf der eigenen Festplatte, da die Übertragung immer die legale Kopie ist. Aber den Vorgang auf der Festplatte des Kunden kann man nicht überwachen und daher auch nicht verhindern oder verfolgen.

    Das ist ein interessanter Interessenkonflikt, weil es natürlich sein kann, dass jemand seine digitalen Musikstücke WIRKLICH nicht mehr hören möchte und gerne weiterverkaufen würde um das Geld zum Teil zurück zu bekommen.

    Eine Lösung ist nicht in Sicht, aber das Problem existiert ja auch mit CDs. CD kaufen, rippen, weiterverkaufen. Gleiches Problem, der illegale Vorgang ist in einem Bereich der nicht beobachtet werden kann.

    Dabei ist natürlich noch interessant, dass man eigentlich in beiden Fällen solange man das Original besitzt die Kopie legal anfertigt. Illegal ist es also in dem Moment, wo man die Kopie nicht löscht, wenn man das Original verkauft. Dabei gilt die Kopie, gerade wenn ich sie ja nur für mich selber mache, ja als Privatkopie, die ich nach deutschem Recht machen darf. Damit ist am Ende eventuell weder Kopie, noch das nicht löschen der Kopie wirklich illegal. Könnte sein, dass hier wirklich für die Urheber eine Lücke klafft.

    Comment by allo — 10.01, 2012 @ 13:37

  11. Solange Besitz und Zugang mit vergleichbaren Preisen behandelt wird, werden solche Diskussionen immer wieder bis auf höchste Gerichtsebene hochpoppen.

    Zugang zu Musik, Filmen, Büchern ist wesentlich günstiger anzubieten, im Cent-Bereich. Zugang sollte nicht verkäuflich sein.

    Wenn einige Industrien sich vom Paradigma des Besitzes verabschieden würden, könnten wir uns diese ganzen Kindergarten-Diskussionen sparen und endlich mit einem sinnvollen Wirtschaftsverständnis anfangen.

    Comment by Jens Best — 10.01, 2012 @ 13:43

  12. Gebrauchte Dateien? Kommt das euch genauso abstruß vor, wie mir? oO

    Comment by Obi — 10.01, 2012 @ 14:13

  13. @Jens Best: Das, was bei einem Buch am meisten kostet ist nicht so sehr der eigentliche Kopiervorgang sondern das ganze Verlagswesen – mal als Beispiel: einem Verlag werden pro Jahr mehrere Zehntausend Manuskripte zugesandt, die alle gelesen werden mssen, um dann die 100 Besten oder so davon zu veröffentlichen. Dann noch Lektorat, Gestaltung, evtl. Werbung – und der Zwischenhandel will auch was verdienen. ja, es gibt eBooks für wenige Euro im Sebstverlag — aber da darfst dich dann seber durch die Zehntausend wühlen, um die Perlen zu finden….
    Und unterschätze die Distributionskosten nicht! Es hat seinen Grund, warum die wenigsten Musikstücke z.B. bei Amazon (einzeln) unter 79 cent, meist 99 cent liegen – der Großteil geht für Speicher, Datenbank, Vertrieb (Geld einsammeln, kontrollieren…) drauf.
    Charlie Stross (Autor) hat dieses Thema selbst vertieft: http://www.antipope.org/charlie/blog-static/2010/05/cmap-9-ebooks.html
    „Paper and ink are dirt cheap; proofreaders and marketing teams aren’t.“

    @Obelix: nein, darfst Du nicht. Evtl. könnte man streiten, wenn Du die CDs *nachweislich* besessen hast und *nachweislich* vernichtest, aber darauf würde ich mich nicht einlassen.

    @Peter Nastke: Zumindest Amazon erlaubt nur den einmaligen Download der Datei (ok, man kann solange man die .amz-Metadatei noch hat am selben Tag mehrfach herunterladen, aber soweit ich mich erinnere geht dies nach einigen Tagen nicht mehr). Das ist im Übrigen auch nicht groß anders als bei einer physikalischen CD: Du bekommst ja auch keinen (vergünstigten) Ersatz, wenn Du angibst, das Original sei Dir leider abhanden gekommen/im Wohnungsbrand vernichtet worden.

    Comment by Engywuck — 10.01, 2012 @ 17:25

  14. So interessant finde ich die Fragestellung gar nicht. Rechtliches Neuland wird jedenfalls nicht betreten. Schon durch die Übertragung an ein „Gebrauchtdatenportal“ dürfte die unerlaubte Verfielfältigung verwirklicht sein. Ob eine nachträgliche oder begleitende Löschung stattfindet, kann dahingestellt bleiben. Der Medienbesitzer hat gar nicht das Recht, diesen Kopiervorgang vorzunehmen oder zu gestatten.

    Comment by ENRON — 11.01, 2012 @ 01:47

  15. Apropos Privatkopie: Kann ich die eigentlich bei Verkauf der CD oder der Schallplatte mitverkaufen, oder muss der Käufer diese neu anfertigen? Würde mich mal interessieren.

    zu Kommentar#8 by Obelix — 10.01, 2012 @ 12:42:
    Das ist natürlich nicht erlaubt. Ist doch klar.

    Comment by Jörn Althaus — 11.01, 2012 @ 08:23

  16. zu Kommentar#14 by ENRON — 11.01, 2012 @ 01:47:

    Was ist, wenn er nicht kopiert sondern verschiebt?

    Comment by Jörn Althaus — 11.01, 2012 @ 08:25

  17. Für mich ist jegliches Copyright falsch. Wenn die Menschheit das Rad oder das Buch Copyright geschützt hätte, wo wären wir dann heute?

    Comment by EuroTanic — 11.01, 2012 @ 09:30

  18. Es steht eine grundsätzliche Frage hinter dieser Diskussion: Wollen wir Urhebern oder deren Vertretern weiter erlauben, anderen Nutzungsrechte vor zu enthalten, nur weil diese dafür nicht bezahlen können oder wollen? Gesamtwirtschaftlich entstünde dadurch das Problem, auf das Kommentar 17 hinweist: Nur wer selbst sich Vorteile verschafft hat, hat die Mittel, sich mit Wissen und Kultur zu bereichern. Für mich sieht es so aus, als sei die heutige Öffentlichkeit genau auf dieser Schiene. Auf juristische Probleme damit wurde hier mehrfach verwiesen und ich schildere Euch hier kurz und platt den Ausweg: Es geht nur durch erwachsen werden und Freiwilligkeit. Jeder muß verstehen lernen, daß die Mitmenschen leben müssen, auch die „Künstler“. Und jeder Künstler muß verstehen, daß die juristische Schiene zur Durchsetzung von Forderungen nur allgemeinen Schaden verursacht und niemandem hilft. Konkret auf den geschilderten Fall bezogen bedeutet das: Kein Verkauf notwendig, weil jeder digitale Produkte frei laden kann. Mit dabei ist eine Beschreibung, eine Kontoverbindung und ein Anhaltspunkt, welche Kosten beglichen werden müssen. So wird das Wohl aller Menschen gefördert.

    Comment by Infoliner — 11.01, 2012 @ 10:01

  19. @Infoliner: Hach, ja, wär das nicht schön! Ich frage mich dann aber doch, warum man diese Freiwilligkeit vor allem bei kulturell-wissenschaftlichen Produkten fordert. Vielleicht, weil in anderen Fällen sofort klar wird, dass so ein Modell – zumindst in unserem derzeitigen Wirtschaftssystem – nicht mal annähernd funktionieren kann?

    Denn konsequenterweise müsste man sich natürlich auch bei Supermärkten und Klamottenläden nach eigenem Ermessen bedienen dürfen. Nahrungsmittel und Kleidung braucht man schliesslich mindestens genauso dringend wie Musik oder Literatur…

    Also, um deine Frage entsprechend umzuformulieren: Wollen wir Erzeugern von Nahrungsmitteln und Kleidung (und Medizin, Kommunikationsmitteln, Transportmitteln usw. usf.) weiter erlauben, anderen ihre Erzeugnisse vorzuenthalten, nur weil diese dafür nicht bezahlen können?

    Um nicht falsch verstanden zu werden: Man kann diese Frage natürlich ernsthaft stellen – und diskutiert dann alternative Wirtschaftssysteme. Man kann aber nicht das derzeitige System als Ganzes beibehalten und nur die bösen, bösen Urheber an den Pranger stellen bzw. zu einem anderen Geschäftsmodelle verpflichten wollen. Wo ist da die Logik?

    Comment by SaBo — 11.01, 2012 @ 11:39

  20. @obelix (#8)
    @allo (#10)
    @Engywuck (#13)
    @Jörn Althaus (#15)

    Natürlich darf man seine CDs weiter verkaufen ohne die Privatkopien zu löschen. Du darfst ja auch unter bestimmten Vorraussetzungen und im begrentem Rahmen die Privatkopien verschenken.
    Siehe auch hier: https://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html

    Comment by Silbär — 11.01, 2012 @ 13:02

  21. @Engywuck Die CDs darf ich verkaufen. Das steht außer Frage. Offen ist für mich allerdings was mit den Privatkopien passiert. Die Anfertigung dieser ist legal, aber gibt es auch eine Regelung wonach sich dieser Status ändert?

    Natürlich wird es beim Weiterverkauf schwieriger die Rechtmäßigkeit der Kopien zu beweisen, aber das Problem hätte ich ja grundsätzlich auch, wenn ich die CD verliere oder sie wegschmeiße, z.B. weil sie verkratzt ist.

    @Silbär Danke für den Link.

    Comment by Obelix — 11.01, 2012 @ 13:18

  22. @Peter Nastke:
    Ich kenne mich nicht mit iTunes aus, lade aber oft und viel Musik von Amazon runter. Und da ist es definitiv so, dass die Datei NICHT erneut heruntergeladen werden kann. Was sich dort durch das Cloud-Angebot ändern wird/geändert hat, kann ich nicht beurteilen. Aber der normale Vorgang ist der, dass man die mp3 kauft, herunterlädt, und danach keinen Zugang mehr zum „Original“ auf ihrem Server hat…

    Comment by Tank-Like — 11.01, 2012 @ 13:50

  23. @Silbär: So „natürlich“ ist das nicht, zumal das „Recht“, Kopien weiterzugeben vom entsprechenden Gericht nur für Analogkopien (die von mal zu mal schlechter werden) begründet wurde. Jedenfalls wäre dies kaufen, rippen, weiterverscherbeln-Modell für mich *moralisch* fragwürdig, weshalb ich es nicht durchführe. Wie das bei Dateien aussähe, bei denen das Original bei einem Wohnungsbrand/Diebstahl/… verlorengegangen wäre bin ich mir aber noch nicht ganz klar, hätte vermutlich aber weniger Probleme damit.

    @Infoliner: klar, und du klaust dein Betriebssystem „jede Kopie kostet Microsoft ja nichts“, deine Kleidung „was die für nen Hunni verkaufen hat die im Einkauf grad mal 20 gekostet, das ist Wucher“ etc?
    Worüber man aber durchaus streiten kann ist die Dauer des Urheberrechts. Ich hätte nichts dagegen gehabt, wenn die Beatles demnächst gemeinfrei geworden wären :D

    Comment by Engywuck — 11.01, 2012 @ 23:15

  24. @Engywuck – ich denke, den Zeitpunkt, an dem bspw. die Beatles gemeinfrei werden, wird keiner von uns mehr grossartig erleben können.

    DENN : Der Urheber eines Werkes muss mind. 70 Jahre tot sein.

    Fraglich ist jetzt, ob die Urheber die Bandvereinigung „The Beatles“ sind, oder ob es sich hier bereits um die Plattenfirmen handelt.

    Gehe ich mal von Ersterem aus ( ich denke bei Letzterem würde es komplizierter ).

    Die Urheber der meisten Beatles-Stücke sind Paul McCartney und John Lennon. John Lennon ist seit 1980 tot … ginge es nur nach ihm, wären die Beatles-Werke frühestens 2050 gemeinfrei. Das sind noch 38 Jahre – vielleicht für viele von uns noch realistisch, diesen Zeitpunkt mitzuerleben.

    Nun jedoch haben wir ein „Hindernis“ – und dieses heisst Paul McCartney. Paul lebt noch. Makaberes Szenario: 2013 würde es in den Radios heissen, Paul McCartney sei tot. 2013 + 70 = 2083 … im Jahre 2083 würde ich 104 werden. Schon wird es zumindest bei mir für das Erleben dieses Zeitpunktes unrealistischer.

    Comment by Herr Von Und Zu — 8.06, 2012 @ 18:02

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