Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

27.12.11

Streaming von urheberrechtswidrigem Content strafbar?

Kurz vor Weihnachten wurde ein Mitbetreiber der Streaming-Plattform kino.to vom Amtsgericht Leipzig zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat die Gelegenheit genutzt, um im Rahmen einer Pressemitteilung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Richter ebenfalls ausgeführt habe, dass sich bereits die Nutzer einer Plattform wie kino.to strafbar machen würden.

Dass diese Rechtsansicht eher fragwürdig ist, gleichwohl aber in der juristischen Literatur vertreten wird, habe ich vor einigen Monaten bereits erläutert. Der Amtsrichter hatte über diese Frage freilich gar nicht zu entscheiden, sondern hat dies offenbar lediglich in seiner mündlichen Urteilsbegründung erwähnt. Ob sich derartige Ausführungen auch im schriftlichen Urteil wiederfinden, bleibt abzuwarten. Das „obiter dictum“ eines Amtsgerichts ist aber sicherlich nicht wegweisend, sondern für die weitere juristische Diskussion eher unbedeutend.

posted by Stadler at 17:12  

4 Comments

  1. Der Nutzer einer solchen Platform wird jedenfalls argumentieren können, dass er bezahlen musste und dadurch annehmen konnte, dass es sich um ein legales Angebot handelte.

    Comment by irgendeiner — 27.12, 2011 @ 18:34

  2. Ginge die Bezahlung als entlastendes Argument durch, würde wohl niemand je wegen Hehlerei verurteilt. Auch Aufträge an Auftragskiller wären womöglich für den Auftraggeber straffrei, könnte man doch anführen, dass man von einem legalen Geschäft ausging, da es doch bezahlt wurde. Soll heissen: mit einem solchen Argument würde sich ein Gericht wohl nicht lange aufhalten.

    Comment by M. Boettcher — 27.12, 2011 @ 23:21

  3. Wieso redet niemand über die Geräteabgabe, die doch genau dafür, dass urheberrechtlich relevanter Content kopiert werden *könnte*, bereits beim Kauf des „neuen Mediums“ erhoben wurde?

    Comment by Bernd Fachinger — 28.12, 2011 @ 09:11

  4. Ja, genau!?

    Comment by ullrich — 28.12, 2011 @ 12:40

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