Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.12.11

Justizirrsinn zum Jahresende

Es gibt richterliche Verfügungen, bei denen man als Anwalt zwischen Wut und Kopfschütteln schwankt und eine solche Verfügung habe ich gestern erhalten.

Zur Vorgeschichte: Mein Mandant wird im Jahre 2007 auf Schadensersatz im sechsstelligen Bereich verklagt. Bereits in der Klageerwiderung rüge ich die Unschlüssigkeit der Klage, weil keines der notwendigen Bestandteile eines Schadensersatzanspruchs (Pflichtverletzung, Kausalität, Schaden) substantiiert dargelegt ist. Daran stört sich das Gericht allerdings nicht und flüchtet sich in die Beweisaufnahme. Ein umfangreiches und kostspieliges Sachverständigengutachten wird eingeholt, mehrere Zeugen werden vernommen. Für den jetzt anberaumten Verkündungstermin hatte ich fest mit einem Urteil gerechnet, denn nach mehr als vierjähriger Prozessdauer ist die Sache im wahrsten Sinne des Wortes erschöpfend behandelt worden. Und was passiert? Das Gericht erlässt stattdessen einen Hinweisbeschluss in dem es dem Kläger wortreich erklärt, dass der Klagevortrag zur Kausalität und zum Schaden nicht ausreichend substantiiert ist und gewährt hierzu nochmals Schriftsatzfrist.

Es ist wirklich erstaunlich, dass das Gericht die Unschlüssigkeit der Klage nach nur vier Jahren und nach Durchführung einer vor diesem Hintergrund nicht nur überflüssigen, sondern auch unzulässigen Beweisaufnahme nunmehr ebenfalls erkannt hat.

Dazu fällt mir irgendwie nichts mehr ein, außer vielleicht dieses Zitat von Dieter Hildebrandt:

Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muß auch mit der Justiz rechnen.

 

posted by Stadler at 11:45  

18 Comments

  1. Da hilft am Ende, sofern der Mandant überhaupt Kosten des Sachverständigen tragen muss, die Erinnerung gegn den Kostenansatz gemäß § 66 GKG. Zu überflüssigen Beweisaufnahmen gibt es einige obergerichtliche Entscheidungen.

    Comment by Rinderwahn — 28.12, 2011 @ 12:02

  2. Und da hilft wohl auch die unverzüglich nach dem 03.12.2011 zu erhebende Verzögerungsrüge, die dem Mandanten ein paar Euronen bringt.

    Comment by rajede — 28.12, 2011 @ 13:36

  3. Naja, kann man es wirklich als Irrsinn bezeichnen oder ist es schlicht Einkehr von Vernunft?

    Schließlich verbietet § 139 Abs. 2 ZPO sinngemäß Überraschungsentscheidungen und eine solche wäre es ja wohl, wenn das Gericht die Klage ohne entsprechenden vorherigen Hinweis plötzlich bereits als unschlüssig ansieht.

    Lassen Sie mich raten:

    Kurz vor dem letzten Termin zur mündlichen Verhandlung hat ein Richterwechsel statt gefunden, oder? Ging mir auch schon so. Wenn man dann nicht die Zeit findet, die rechtliche Prüfung des Derzernatsvorgängers einer kritischen Würdigung zu unterziehen vor dem Termin, bleibt einem meist nichts übrig als im VT auf die übersehenen Probleme hinzuweisen.

    Comment by Dante — 28.12, 2011 @ 14:57

  4. Zu den Kosten: § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG hilft auch weiter.

    Comment by Dante — 28.12, 2011 @ 14:58

  5. Es hat in der Tat ein Richterwechsel stattgefunden, allerdings zeitlich deutlich vor der letzten mündlichen Verhandlung, in der die Beweisaufnahme fortgesetzt worden ist.

    Dass der richterliche Hinweis erteilt werden muss, weil mit einer Klageabweisung wegen Unschlüssigkeit angesichts der umfangreichen Beweisaufnahme aus Sicht des Klägers nicht zu rechnen war, ist klar. Andererseits hätte der Hinweis deutlich früher erteilt werden müssen, auch von der Richterin, die das Verfahren dann übernommen hat.

    Comment by Stadler — 28.12, 2011 @ 15:26

  6. Ich gebe zu Bedenken, dass Wut und Kopfschütteln „auf der anderen Seite“ aber in weitaus erhöhtem Maße auch Schriftsätze von Anwälten auslösen können ;)

    Comment by Gast — 28.12, 2011 @ 16:26

  7. Dann hätte die Kollegin sicherlich schon im Termin die Hinweise erteilen können und müssen.

    Leider zögern gerade jüngere Kollegen häufig, von dem vom Dezernatsvorgänger vorgezeichneten Weg abzuweichen. Da muss man erst das entsprechende Vertrauen in die eigene Rechtsprechung entwickeln, bevor man in die Akte schreibt, dass das was der erfahrene Kollege vorher gemacht hat, Unsinn war.

    Immerhin hat sie die Kurve noch gekriegt.

    Dass sie das Gesamtverfahren als irrsinnig betrachten, kann ich allerdings auch nachvollziehen.

    Comment by Dante — 28.12, 2011 @ 17:01

  8. @Gast: Der Unterschied ist: Rechtsanwälte werden manchmal auch für’s Unsinnschreiben bezahlt.

    Richter eigentlich nicht :-)

    Comment by Dante — 28.12, 2011 @ 17:04

  9. @Gast

    Weshalb werden Richter dafür nicht bezahlt? Ist am Monatsende weniger in der Lohntüte?

    Vielmehr müssen Richter doch umso weniger die Konsequenzen fürchten.

    Viele Grüße

    Andreas

    Comment by Andreas — 28.12, 2011 @ 17:31

  10. Oh, der Beitrag war natürlich an Dante gerichtet.

    Comment by Andreas — 28.12, 2011 @ 17:32

  11. Darum das „eigentlich“. Weniger in der virtuellen Lohntüte ist zwar nicht, wenn der Richter Unsinn schreibt. Es ist aber immer ein Fehler, wenn er Unsinn schreibt. Er wird also allenfalls bezahlt, obwohl er Unsinn schreibt, nicht für’s Unsinnschreiben.

    Der Anwalt wird hingegen manchmal – insbesondere wenn die Sache der Mandantschaft aussichtslos erscheint – auch für’s Nebelkerzenwerfen und Gerichtverunsichern bezahlt. Er macht dann keinen Fehler, wenn er Unsinn schreibt. Er wird vielmehr gerade dafür bezahlt.

    Der Anwalt muss dann für’s Unsinnschreiben auch keine Konsequenzen fürchten, zumindest solange er gegenüber seiner Mandantschaft mit offenen Karten spielt.

    Das manche Rechtsanwälte auch Unsinn schreiben, wenn sie meinen sie hätten Recht, steht auf einem anderen Blatt …

    Comment by Dante — 28.12, 2011 @ 18:10

  12. @Dante:

    Der letzte Absatz gilt so allerdings für Juristen im Allgemeinen, egal ob jemand Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder in der Verwaltung tätig ist.

    Comment by r.nuwieder — 28.12, 2011 @ 19:05

  13. @Dante,

    als außenstehender (da fachfremd) steuerzahlender (!) Bürger dieses Landes sehe ich persönlich schon einen Unterschied darin was ich indirekt mitfinanziere und was irgendein (privater) Mandant finanziert.

    Von daher gebe ich im Rahmen einer persönlichen Meinungsäußerung dem Thomas Stadler absolut Recht und gehe sogar noch etwas weiter:
    So etwas, wie von Thomas Stadler geschildert, ist nicht nur absoluter (Justiz-)Irrsinn (soweit ich das als Laie überhaupt vermag zu beurteilen), sondern auch unnötige Geldverschwendung sprich Verprassen von Steuergeldern, oder von welchem Geld werden Richter entlohnt?
    Demnach ist das in meinen Augen respektlos dem steuerzahlendem Bürger gegenüber!
    Nur leider scheint sich diese Mentalität bei Richtern irgendwie sogar noch auszubreiten (persönliches Bauchgefühl). Es wäre m.E. begrüßenswert, wenn einzelne Richter zwischendurch auch mal von ihrem hohen Roß runtersteigen würden, um sich hin- und wieder der Realität zu stellen, anstatt gänzlich in der Theorie des Paragraphen-Dschungels zu versinken.

    Naja, wie dem auch sei… Art. 5, GG! ;-)

    Gruß aus Kölle, Baxter

    Comment by Baxter — 28.12, 2011 @ 22:11

  14. @Baxer

    Richter werden in den Zivilverfahren über die Gerichtskosten, die die Parteien tragen müssen, bezahlt. Hier ging es um einen hohen sechsstelligen Bereich. Bei 2 Mio sind das über 22.000 €.

    Außerdem gibt es ab Landgericht Anwaltszwang. Damit wird man gezwungen, Anwälte zu bezahlen. Das ist eine indirekte Steuer zur Finanzierung der Anwälte, die gegenüber Einzelnen erhoben wird. Betrifft auch die Gerichtskosten. Auch diese sind eine indirekte Steuer. Beides dient der Umverteilung geschaffener Werte.

    Es gibt allerdings einen wesentlichen Unterschied zwischen Anwälten und Richtern.

    Beide dienen der Herrschaftssicherung. In den Gerichtsverhandlungen verhandeln Richter und Anwälte beider Seiten darüber, wie die Herrschaftssicherung am besten zu bewerkstelligen ist

    Den Anwälten fällt dabei die Funktion der Ruhigstellung ihrer Mandanten zu. Dazu gehört auch das ständige Beschimpfen der Richter.

    Comment by Rolf Schälike — 29.12, 2011 @ 09:27

  15. Selten so einen Blödsinn hier gelesen.

    Comment by Gast — 29.12, 2011 @ 10:29

  16. ? Manche Fälle werden aus der Sicht des Gerichts erst mit Hilfe eines Sachverständigen verständlich. Dies gilt auch für Ausgamgstatsachen ?
    Es geht nicht darum einer Partei, mag sie auch sachkundig sein, einfach zu glauben. Das würde gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.
    Es ist sinnlos in dieser Weise über Sachen zu dikutieren, die nicht im Detail offengelegt (werden können)

    Comment by anonym — 29.12, 2011 @ 12:21

  17. Eine ärgerliche Geschichte, in der Tat. Nichts aber, weshalb man sich hier großartig echauffieren müsste und schon gar nichts, wo Steuergelder „verprasst“ würden. Der ursprüngliche Richter hat die Klage offenbar für schlüssig gehalten, die das Dezernat übernehmende Richterin (die Information, dass eine Übernahme stattgefunden hat, verschweigt man in der Darstellung natürlich geflissentlich) nunmehr nicht mehr und sie hat das zu spät gesehen/war nicht souverän genug/zu faul, sich selbst reinzudenken. Wie gesagt: Ärgerlich, aber Fehler macht nunmal jeder früher oder später, auch der allerbeste Anwalt.

    Comment by ElGraf — 29.12, 2011 @ 21:45

  18. Im Übrigen stimme ich anonym#15 zu.

    Comment by ElGraf — 29.12, 2011 @ 21:46

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.