Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.12.11

Freie Bahn für das Hamburger Landrecht

Das Landgericht Hamburg gilt als meinungsfeindlich. Diesen Ruf hat es primär seiner 24. Zivilkammer (Pressekammer) zu verdanken, die für die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen in Presse, Film, Rundfunk, Fernsehen oder anderen Massenmedien zuständig ist, wie es im Geschäftsverteilungsplan heißt. Für die Neigung der Hamburger Pressekammer den Persönlichkeitsschutz über die Meinungs- und Pressefreiheit zu stellen, hat der kritische Gerichtsreporter Rolf Schälike in Anlehnung an den Vorsitzenden Richter Buske den Begriff „Buskeismus“ geprägt.

Genau dieser Andreas Buske wird nun zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht befördert und wird dann genau den Senat leiten, der ihn in letzter Zeit des öfteren aufgehoben hat. Damit steht dann aber auch zu befürchten, dass sich das meinungsfeindliche Hamburger Landrecht ungebremst ausbreiten kann.

 

 

posted by Stadler at 21:22  

26 Comments

  1. Zumindest resultiert daraus ein wissenschaftlicher Gewinn:

    Das Peter-Prinzip ist nun falsifiziert.

    Buske hat nachweislich bereits die Stufe seiner Inkompetenz erreicht, dennoch steigt er nun weiter auf.

    Comment by Peter Viehrig — 5.12, 2011 @ 21:42

  2. Ich für meinen Teil werde ihn bei meinem monatlichen Hamburg-Besuch vermissen. Er war inzwischen beinahe so etwas wie eine Vater-Figur. Ich war dann wohl der missratene Sohn … ;-))

    Pressekammer ohne „König der Löwenmähne“ macht bestimmt keinen Spaß mehr …

    Comment by RA Kompa — 5.12, 2011 @ 21:49

  3. Hamburg hat immer was Besonderes vorzuzeigen, damals den Richter Schill, heute den Buske.
    Gute Nacht, Marie.

    Comment by Tom A. T. — 5.12, 2011 @ 22:05

  4. @ Tom A.T.: Barbara Salesch nicht vergessen, die kommt auch aus dem Stall … :P

    Comment by RA Kompa — 5.12, 2011 @ 22:07

  5. @Stadler: Hast Du das Interview mit Eisenberg gesehen heute in der TAZ?

    „In Hamburg sind die Pfeffersäcke in den Gerichten auch gerne bereit, hohe, völlig außerhalb der wirtschaftlichen Bedeutung solcher Artikel liegende Streitwerte festzulegen, insbesondere wenn irgendwelche Unternehmen klagen.“

    Und:

    „Die Hamburger Gerichte sind wirklich unerträglich in ihrer Rechtsprechung, die sind wirklich pressefeindlich.“

    Comment by RA Kompa — 5.12, 2011 @ 23:52

  6. Sogar Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der von der Zensur lebt und nicht schlecht, schreibt heute (05.12.2011) in TAZ-Online:

    „Die Hamburger Gerichte sind wirklich unerträglich in ihrer Rechtsprechung, die sind wirklich pressefeindlich.“

    https://www.taz.de/Recht-kriegen/!83154/

    Peinlich für die Stadt. Steckt die Hamburger SPD dahinter? Seit Scholz (SPD) wieder das Sagen in Hambrug hat, war Richter Buiske aufgetaut, wieder witztig und gut gelaunt.

    Comment by Rolf Schälike — 5.12, 2011 @ 23:54

  7. Deutschland sollte sich glücklich schätzen, Richter wie Buske zu haben, die auch dann ihre Überzeugung vom überragenden Wert der Persönlichkeitsrechte hochhalten, wenn es in Deutschland (auf europäischer Ebene sieht das schon anders aus) gerade dem Zeitgeist widerspricht und dem beruflichen Fortkommen eher nicht so dienlich ist.

    Und persönlich muss natürlich für Buske einnehmen, mit welcher Gelassenheit er seit Jahren diesen Querulanten und Justiz-Stalker Schälike erträgt.

    Comment by Burschi — 6.12, 2011 @ 00:46

  8. Das bedeutet im Ergebnis, dass Karlsruhe noch mehr Arbeit bekommt oder?

    Comment by eborn — 6.12, 2011 @ 06:58

  9. Burschi hat es erkannt. Buske ist ein Überzeugungstäter mit nicht wenigen Unterstützern.

    Vergessen tut Burschi allerdings, dass auch die Antragsgegner und Beklagten Pertsönhlichkeitsrechte haben, die Buske mit seinen ausgeklügelten rechtlichen Konstruktionen missachtet. Keine Spur einer rechtlichen Ausgewogenheit, wie das eben bei Überzeugungstätern immer Fall ist.

    Werden Überzeugungstäter Kanzler, Präsident, König etc., dann leiden und sterben Millionen. Die Geschichte pustet irgendwann diese Überzeugungstäter weg. Es bleiben alledings viele, die diese verschwundenen Überzeugungstäter verehren und neue Überzeugunstäter als Führer suchen.

    Was haben wir: Persönlichkeitsrechte werden verwertet und vermarktet, genau so wie Namen als Marke.

    Verboten ist das nicht. Argumentiert wird allerdings mit Art. 1 des GG, der Würde des Menschen.

    Vergessen wird dabei, dass die Würde des Menschen nicht nur einen Marktwert hat. Nicht jeder und nicht alles lässt sich kaufen und verkaufen.

    Es gibt einen Weg, um Überzeugungstäter bedingungslos schalten und walten zu lassen: Das Grundgesetzt abschaffen.

    Comment by Rolf Schälike — 6.12, 2011 @ 08:35

  10. Was zeigt uns das? Das System funktioniert – nicht. Findet in solchen Institutionen keine Qualitätskontrolle statt i.S.v. „wieviel % seiner Urteile wurden danach wieder kassiert“? Unfassbar.

    Comment by Hardy — 6.12, 2011 @ 09:12

  11. Die Beförderung Herrn Buskes zum hOLG kann wirtschaftliche Gründe für den Stadtstaat Hamburg haben. Die abnehmende Meinungs- und Pressefeindlichkeit des hOLG könnte die Anzahl der Verfahrenseröffnungen beim LG HH inzwischen bereits negativ beeinflusst haben – und damit den Wegfall erklecklicher Gebühren für die Justizkasse.

    Mit Herrn Buske beim hOLG fällt zumindest die Unsicherheit in der Berufung weg; Verfahren beim LG HH lohnen sich für Zensursuchende (wieder). Denn um zum BGH weiterzukommen, müssen die Beschwerten an der Revisionszulassung (und natürlich § 522 ZPO) vorbei.

    Comment by Weatherwax — 6.12, 2011 @ 09:13

  12. @Burschi: Selbst, wenn man dem Persönlichkeitsrecht – und damit leider automatisch auch dem Aberglauben an das Unternehmenspersönlichkeitsrecht – in großem Maße huldigt, so wird man als Prozesspartei Rechtssicherheit zu schätzen wissen. Eine solche war aber in der Ära Buske, deren Judikate sich vom Rechtsverständnis des BGH und des BVerfG nun einmal deutlich unterschieden, extrem reduziert. Was hat ein Kläger im Ergebnis davon, wenn er in Karlsruhe scheitert – außer Prozesskosten?

    Comment by RA Kompa — 6.12, 2011 @ 09:43

  13. @Kompa: Die (Grenz-)Fälle der letzten Jahre, in denen Karlsruhe die Hamburger Linie kassiert hat, kann man immer noch an den eigenen Fingern abzählen. Wird halt nur ein Riesenwind drum gemacht (u.a. von Ihnen).

    Abgesehen davon hindert ja niemand den Kläger daran, woanders zu klagen, wenn er das Risiko nicht eingehen möchte.

    Comment by Burschi — 6.12, 2011 @ 12:11

  14. @Burschi:
    Dass die meinungsfeindliche Linie des LG Hamburg dazu geführt, dass übermäßig viele Verfahren in Hamburg anhängig gemacht wurden, ist ein Tatsache, die sich schwerlich bestreiten lässt. In letzter Zeit hat ja bereits das OLG mehrfach aufgehoben. Den Fall von Regensburg-Digital finde ich insoweit sehr anschaulich. Das ist keineswegs ein Grenzfall. Es geht vielmehr um eine Berichterstattung die m.E. sehr eindeutig von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt ist. Nur das LG HH hat das anders beurteilt.

    Comment by Stadler — 6.12, 2011 @ 12:24

  15. @Peter Viehrig

    Das Peter-Prinzip gilt nur in der freien Wirtschaft. Geschützte Biotope wie zum Beispiel Behörden sind davon ausgenommen.

    Comment by Rangar — 6.12, 2011 @ 13:37

  16. @14Stadler:
    Das aufgehobene Regensburg-Digital-Urteil erließ nicht Buske (ZK24) sondern Ri. Schulz (ZK25).

    Das HansOLG hat allerdings am 29.11.11 zwei LG Urteile aufgehoben und die Verbote erlassen:
    http://www.buskeismus.de/termine_hansolg_11.html#2011_11_29

    Ein aufgehobenes Urteil stammte von Ri Dr. Maatsch, das andere von Buske.

    Als so gehüpft wie gesprungen – LG HH oder HansOLG, alles eine Souce.

    Es ist bei Buske und Raben ein Katze- und Mausspiel. Die Richter und die Anwälte (auf beiden Seiten) sind die Katzen, die Antragsgegner und Beklagten sind die Mäuse.

    Comment by Rolf Schälike — 6.12, 2011 @ 13:52

  17. @Burschi#13:

    Das geringste Risiko für einen Zensor (den Kläger) besteht in Hamburg, dann in Berlin.

    Das Ausweichen nach Köln hat nicht viel für die Zensoren gebracht. Die Zensoren haben sich wieder zurückgezogen. Die Erfolge in München, Frankfurt sind ebenfalls nicht nennenswert.

    Gegenwärtig, nachdem die SPD in Hamburg wieder an der Macht ist, hat die Zensurkammer in Hamburg Aufwind.

    Das Risiko der Antragsgegner und Beklagten bestimmen die Antragsteller und Kläger durch die Wahl des Gerichts.

    Als Äußernder lebt man in Deutschland sehr gefährlich, nicht als Kläger.

    Comment by Rolf Schälike — 6.12, 2011 @ 13:59

  18. @15Ranger:

    Wenn Du recht hast, dann stellt sich die Frage, weshalb dieses Buch mit dem Peter-Prinzip in der DDR zu den unerwünschten Büchern gehörte.

    Karriere wird überall gemacht.

    Das Peter-Prinzip ist systemübergreifend. Als Beispiel wird gerade das engliasche Militär gebracht, welches auf einmal mehr Erfolge vorzuweisewn hatte als deren Zentralen zerstört wurden. Das waren ja Behörden.

    Comment by Rolf Schälike — 6.12, 2011 @ 14:04

  19. ganz finster, stellt sich mit nur noch die frage: von wem befördert?

    Comment by Nerli22 — 6.12, 2011 @ 15:04

  20. @ 7 Burschi: Wenn also Richter den „fliegenden Gerichtsstand“ mißbrauchen, um Verfahren ohne jeden Ortsbezug an sich zu ziehen, und mittels Sachzuständigkeit insgesamt 6 Richter (3 beim LG, 3 beim OLG) sich anmaßen, für ganz Deutschland die Meinungs- und Pressefreiheit einzuschränken (und sich bis zu einem Streitwert von 20.000 Euro auch noch der Kontrolle durch den Bundesgerichtshof entziehen können), dann sollten wir uns solcher Richter glücklich schätzen ?

    Mein Gott Burschi, von Ihnen hatte ich auch schon mal eine höhere Meinung…

    Comment by kb — 6.12, 2011 @ 15:46

  21. Immerhin ist Buske Richter geworden. Alle, die sich beschweren, können ja auch Richter werden wollen und es dann besser machen. Es ist eben das Privileg und die Pflicht des Richters, Recht zu sprechen – wie er es im Rahmen der Gesetze für richtig hält.

    Comment by Thomas — 6.12, 2011 @ 19:01

  22. @21 Thomas:

    Richter Buske richtet und handelt nicht so, wie er es im Rahmen von Gesetzen für richtig hält. Er sagt selbst, es gibt keine Rechtssicherheit. D.h. er richtet willkürlich, nach seinem Gutdünken nicht nach Gesetzen und entgegen seinem Wissen, was die Gesetze und die Rechtsprechung betrifft. Richter Buske nutzt sein formalen Wissensvorsprung aus und legt mit diesem Wissensvorsprung die unbedarften Antragsgegner bzw. Beklagten herein. D.h. ihm fehlt das gesunde Verantwortungsgefühl für seine Taten.

    Richter Buske weiß wie jeder anderen Bürger, man darf gegen die Gesetze und die Rechtsprechung verstoßen. Erwischen lassen darf man sich allerdings nicht. Wird Richter Buske mal erwischt, dann hat er das Privileg eines Richters, der auch mal gegen die ZPO und andere Gesetze verstoßen darf. Außerdem verstößt er nicht so, dass strafrechtlich die Staatsanwaltschaft und die Politiker darauf erpicht sind, ihn ins Gefängnis zu bringen oder auch bloß als Richter auszuschalten.

    Dass er bei Rot über die Kreuzung läuft, in den Gerichtsakten Blätter austauscht bzw. austauschen lässt, Zeugenaussagen nicht hört, obwohl im Gerichtssaal es viele, auch ein Anwalt gehört haben, sei nur nebenbei bemerkt. Welcher Richter macht das nicht ebenfalls so.

    Darum geht es bei diesem Richter nicht. Er ist wie Burschi richtig festgestellt hat, ein Überzeugungstäter. Überzeugungstäter sind für eine Demokratie gefährlich, weil undemokratisch.

    Comment by Rolf Schälike — 6.12, 2011 @ 20:06

  23. Ein Richter mit Überzeugungen – insbesondere solchen, die sich auf den Wert grundgesetzlich geschützter Individualrechte beziehen – ist etwas anderes als ein (negativ konnotierter und in bewusst beleidigender Absicht so bezeichneter) „Überzeugungstäter“.
    Im Übrigen: Auch diejenigen Gerichte, die die Persönlichkeitsrechte zugunsten einer extrem weit verstandenen „Meinungsfreiheit“ zurücktreten lassen, können sich dafür ja nicht auf mehr berufen als auf ihre Überzeugungen – so ist das eben, wenn man in einem gesetzlich weder geregelten noch sinnvoll abstrakt gesetzlich regelbaren Bereich zwischen widerstreitenden, für sich jeweils grundrechtlich geschützten Rechtspositionen abwägen muss.

    Zum „fliegenden Gerichtsstand“ ist zum einen zu bemerken, dass das für die Instanzgerichte im Moment schlicht ein Datum ist, für das sie nichts können und das sie hinzunehmen haben, und zum anderen, dass das (wie überhaupt die ganze vielkritisierte Rechtsprechung der 24. ZK) in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht zulasten irgendwelcher armer Blogger geht, sondern zulasten großer Verlage und Content-Anbieter.

    Comment by Burschi — 7.12, 2011 @ 10:46

  24. @”23 Burschi

    Ihre Darstellung widerspricht den Tatsachen.

    Die Rechtsprechung von Ri Andreas Buske ist in sich widersprechend. Es gibt keine Rechtssicherheit. Das kann sehr gut belegt werden. Außerdem versucht Ri Buske zu verbieten, koste was es wolle. Er sucht Formulierungen, wandelt z.B. Verdacht in Eindruck, volle Namensnennung in Namensnennung um, um verbieten zu können. Auch die Verbotstexte werden umformuliert. Nur wenn dem Richter Buske das nicht gelingt, hebt er die einstweilige Verfügung auf, oder weist die Klage zurück. Das hat nichts mehr mit einer Abwägung zu tun. Es ist einseitig auf Zensur ausgerichtet. Die Persönlichkeitsrechte der Abgemahnten und Beklagten werden voll missachtet.

    Was ist mit den Persönlichkeitsrechten Beklagter, wenn diese wegen falschen eidesstattlichen Versicherungen verlieren?

    Es gibt unterschiedliche Menschen mit Überzeugungen. Welche, die wegen ihren Überzeugungen bereit sind, andere umzubringen, aber auch andere, die versuchen zu überzeugen und falls es denen nicht gelingt, dann entscheiden diese nach Gesetz.

    Dass Buske nicht gegen irgendwelche armen Blogger vorgeht, sondern zulasten großer Verlage und Content-Anbieter, ist schlich falsch.

    Ein bezeichnendes Beispiel ist die Klage von Ulrich Marseille gegen den Blogger Jochen Hoff http://duckhome.de/tb/ -, der verloren hat (324 O 166/11). In inhaltlich gleicher/ähnlicher Sache gegen die Süddeutsche Zeitung (324 O 167/11) hat Buske die Klage abgewiesen.

    Lieber Burschi; Ihre Aussagen sind zu pauschal und bestehen nicht den Praxistest.

    Comment by Rolf Schälike — 7.12, 2011 @ 11:13

  25. @23 Burschi: Der „fliegende Gerichtsstand“ ist so, wie er jetzt in Äußerungsstreitigkeiten angewandt wird, von der Rechtsprechung geschaffen worden und kann von ihr auch wieder auf ein sachgerechtes Maß zurückgeführt werden, solange der Gesetzgeber nicht eingreift.

    Bei internetbezogenen Urheberrechtsstreitigkeiten (Filesharing), bei dem ein ähnlicher Mißbrauch des fliegenden Gerichtsstands zu beobachten ist, haben einzelne (Instanz-)Gerichte Verfahren ohne jeden Ortsbezug mit beachtenswerten Argumenten von sich gewiesen und so gezeigt, daß sie diesen Mißstand eben nicht „hinzunehmen haben“.
    Sie als Richter sollten das wissen…

    Comment by kb — 9.12, 2011 @ 12:01

  26. @23 Burschi:

    Sie schreiben: Im Übrigen: Auch diejenigen Gerichte, die die Persönlichkeitsrechte zugunsten einer extrem weit verstandenen “Meinungsfreiheit” zurücktreten lassen, können sich dafür ja nicht auf mehr berufen als auf ihre Überzeugungen.

    Ihre Logik hat einige Haken.

    Erstens, wird unterstellt, dass es Richter gibt, die extrem weit die „Meinungsfreiheit“ interpretieren. Solche Richter sind mir unbekannt.

    Zweitens, postulieren Sie, dass Richter nur nach Überzeugungen entscheiden. Das mag bei manchen Richtern der Fall sein. Dann sind diese Richter jedoch fehl am Platze. Richter dürfen und sollen Überzeugungen besitzen, z.B. dass die Persönlichkeitsrechte weit gewichtiger sind als bestimmte Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Dann muss man aber auch die Persönlichkeitsrechte der Äußernden entsprechend hoch bewerten.

    Die Zensurrichter gehen davon aus, dass der Äußernde gegen das Gesetz verstoßen hat, deswegen ist dieser zu bestrafen. Seine Persönlichkeitsrechte spielen dabei keine Rolle. Das hat mir ein bekannter Zensurrichter so gesdagt.

    Vergessen wird dabei dass die Antragsteller bzw. Kläger sehr oft kleine oder große Betrüger sind, falls nicht Schwerstkriminelle. Vergessen wird ebenfalls, dass die Antragsteller bzw. Kläger aus reinen kommerziellen Interessen Ihre Persönlichkeitsrechte einklagen. Bei den Gegnern ist das oft nicht der Fall. Die Kommerzialisierung der Würde des Menschen widerspricht dem Grundgesetz. Richter, die überzeugt sind, dass das – konsequente Kommerzialisierungg der Würde des Menshcen – so sein muss, gehören abberufen zu werden.

    Comment by Rolf Schälike — 9.12, 2011 @ 14:56

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