Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.10.11

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zu Facebook-Like-Button

Der wisenschaftliche Dienst des Bundestages hat ein Rechtsgutachten zur Frage der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Facebook Fanpages und Social-Plugins verfasst und sich hierbei insbesondere mit dem Vorgehen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein gegen Webseitenbetreiber und Betreiber von Facebook-Like-Seiten befasst.

Das Gutachten ist interessanter Weise ebenfalls der Meinung, dass das ULD für die Verhängung von Bußgeldern überhaupt nicht zuständig ist. Im übrigen ist der wissenschaftliche Dienst der Ansicht, dass das ULD zwar weitgehend vertretbare Rechtsansichten geäußert hat, die allerdings äußerst umstritten und gerichtlich ungeklärt sind. Von einem eindeutigen Verstoß kann nach Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes deshalb derzeit nicht ausgegangen werden.

Das ist im Ergebnis keine wirkliche Überraschung, wenngleich das Gutachten im Vergleich zu anderen juristischen Stellungnahmen ohnehin noch eher ULD-freundlich ausfällt.

Zu knapp ist m.E. allerdings die Erörterung der zentralen Frage ausgefallen, ob der Webseitenbetreiber, der den Like-Button bei sich einbindet, tatsächlich als verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts zu betrachten ist. Das ist nämlich äußerst zweifelhaft, wie ein Gastbeitrag von Stephan Schmidt in meinem Blog darstellt.

In der Rechtswissenschaft beginnt außerdem gerade die Diskussion über die grundlegende Reformbedürftigkeit des deutschen Datenschutzrechts, dessen Schieflage ich vor einiger Zeit schon einmal dargestellt hatte.

posted by Stadler at 17:30  

4 Comments

  1. Danke für das Update. Gut finde ich bei dem Gutachten, dass hier offenbar keine Auftragsdatenverabeitung nach §11 BDSG vorliegen soll bei der Verwendung des Likeit-Buttons. Folgte man dem, müsste jeder Button-Einbinder schriftlich einen Vertrag mit Facebook schließen, der in der elektronisichn Form der nicht vorhandenen Qual-Signatur bedürfte.

    Comment by Jan Dark — 21.10, 2011 @ 17:47

  2. herr stadler!

    ihre blog-beiträge zum thema „reform des datenschutzrechts“ sind mir ja schon länger nicht ganz koscher.

    wollen sie also die durch das internet verursachten eklatanten datenschutzprobleme lösen, indem das datenschutzniveau abgesenkt wird?

    freie fahrt für freie daten?
    kapitulieren vor der technik?
    post-privacy by default for anyone?

    wenn ich ihre tendenzen richtig interpretiere, müssen wir den datenschutz der technik unterordnen.

    fragt sich bloß, wer ist dann noch herr im haus? der mensch oder das netz?

    Comment by Datenreisende — 21.10, 2011 @ 21:57

  3. Das Datenschutzniveau ist bereits abgesenkt worden, denn das bestehende Recht funktioniert im Netz nicht wirklich. Wir können uns da jetzt weiter was vormachen oder irgendwann den Reality-Check durchführen.

    Das Internet hat keine Datenschutzprobleme verursacht, sondern unser Kommunikationsverhalten verändert. Und deshalb müssen wir darüber diskutieren, welche Mechanismen wir brauchen, um informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten, weil die alten Mechanismen längst nicht mehr funktionieren.

    Comment by Stadler — 21.10, 2011 @ 22:12

  4. Nein, das Internet hat tatsächlich keine Datenschutzprobleme verursacht, genauso wie es kein Kommunikationsverhalten geändert hat. Es sind immer die Menschen, die das Internet für ihre Zwecke benutzen. Und Menschen haben den Facebook-Like-Button entwickelt und andere ihn eingesetzt.

    Es ist also eine Entscheidung von Menschen, ob die alten Datenschutzregeln auch im Internet zutreffen und angewendet werden sollen oder nicht.

    Es gibt diesen eingebildeten Automatismus nicht, in dem das moderne, körperlose Internet das altbackene, analoge Datenschutzrecht aushebelt.
    Das sind wir alles selbst und es ist unsere Entscheidung, ob das Datenschutzrecht im Internet umsetzbar ist oder nicht. Weil wir es wollen – oder nicht.

    Comment by VonFernSeher — 30.10, 2011 @ 14:35

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