Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.8.11

Kritik und Zustimmung für das ULD in der Causa Facebook

Das Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) veranstaltet gerade seine Sommerakademie unter dem zweifellos nicht selbstkritisch gemeinten Titel „Optimierte Verantwortung/slosigkeit Wer verantwortet eigentlich was in unserer smarten“ Welt?“.

Das passt thematisch jedenfalls ganz gut zu der immer noch tobenden Diskussion um das Vorgehen des ULD gegen Webseitenbetreiber und Unternehmer die den Facebook Like-Button verwenden bzw. auf Facebook eine sog. Fanseite betreiben.

Auch wenn sich weitere Datenschutzbehörden hinter das ULD gestellt haben, überwiegt in juristischer Hinsicht bislang eher die Kritik. Eine (unvollständige) Übersicht der juristischen Stellungnahmen:


    posted by Stadler at 11:57  

    11 Comments

    1. Nicht uninteressant zu dem Thema ist auch eine Politische Deutung des Themas durch die „Spackeria“:
      http://blog.spackeria.org/2011/08/28/datenschutz-als-falle/?utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter

      Und mutig die Ansage der Stiftung Warentest, dass sie Ihr Facebookangebot aufrecht erhalten will:
      „Trotz aller Kritik an Facebook und dem Risiko von Verstößen gegen den Datenschutz: Stiftung Warentest betreibt selbst eine Fanpage und wird diese auch trotz der Bedenken der schleswig-holsteinischen Datenschützer behalten. Zahlreiche Menschen nutzen Facebook. Sie wollen und sollen dort auch Informationen von und über test.de, Finanztest und test finden. Selbstverständlich wird die Stiftung Warentest die personenbezogenen Daten von Facebook-Fans niemals jenseits der Facebook-Funktionen nutzen.“
      https://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/Soziale-Netzwerke-und-Datenschutz-Was-Facebook-alles-erfaehrt-4271957-4271979/#comments

      Comment by Jan Dark — 29.08, 2011 @ 12:08

    2. Es geht halt immer um eine Chancen/Risiko-Abwägung, die in Deutschland leider zu sehr in Richtung Risiko geht. Man sieht aber zumindest im Moment, dass manch einer, der inzwischen das Netz aktiv nutzt, wohl im Bereich Chancen inzwischen anders denkt als vielleicht noch vor 2 Jahren.

      Insofern wird sich das schon irgendwann einpegeln. Und ein gutes hat diese Aktion jetzt vielleicht auch: Dadurch wird es vielleicht mal zu einem Umdenken kommen, auch wenn die Diskussion dazu sicher hart werden wird.

      Comment by Christian Scholz — 29.08, 2011 @ 17:24

    3. Das ist mit Abstand das Dümmste, das ich je von der Stiftung Warentest gehört habe*. Man muss sich also über test.de auf facebook.com informieren können. Deswegen steht ja auch der Hinweise auf face…– ach, nee.

      *Was übrigens so nicht für den gesamten Text gilt, der überhaupt nicht in diese Richtung geht. Einen Like-Button will man z.B. nicht einsetzen.

      @Jan Dark
      Bei Ihrer Küchenmesser-don’t-kill-people-Argumentation macht eine Diskussion nicht wirklich Sinn.

      Comment by VonFernSeher — 29.08, 2011 @ 21:44

    4. Eine Einschätzung zum Like Button und zum Social Media Marketing findet man auch hier:

      http://www.datenschutz-nord.de/presse/veroeffentlichungen/Rahmenbedingungen_Social_Media_Marketing_DuD_062011.pdf

      Interessant ist auch, wie es weiter geht – etwa so?

      https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2011/sak2011-ib5-Social-Media-in-Organisationen.pdf

      Comment by Datenschützer — 30.08, 2011 @ 06:46

    5. @VonFernSeher
      „Bei Ihrer Küchenmesser-don’t-kill-people-Argumentation macht eine Diskussion nicht wirklich Sinn.“

      Ich weiß, dass der ULD von der verfassungsgemäßen Verhältnismäßigkeit nicht viel hält und lieber auch zum Rechtsbruch aufruft wie bei ELENA. Was für ihn in seinem antiamerikanischen Feldzug Sionn macht, hat er ja gestern vorgelesen:
      „Dabei verfolgt z. B. die US-Regierung ein m. E. durchsichtiges Kalkül: Das Leugnen und Ignorieren informationeller Selbstbestimmung insbesondere gegenüber europäischen Bürgerinnen und Bürgern bringt politisch wie ökonomisch Nutzen: Die informationelle Ausbeutung – auch in Europa – verschafft US-Unternehmen, die sich an europäisches oder nationales Recht nicht gebunden fühlen – und damit indirekt der US-Gesamtwirtschaft – immer noch Vorteile auf dem Weltmarkt.“
      https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2011/sak2011-weichert-eroeffnungsrede.pdf

      Ideologischer Wirtschaftskrieg unter dem Deckmantel des Datenschutzes, das macht Sinn für den ULD. Datenschutz interessiert den schon lange nicht mehr: VDS, SWIFT, Fluggastendatenübermittlung, Handyüberwachung wie in Sachsen alles keine Felder, bei denen es Sinn macht, sich als ULD intensiv einzusetzen. Die Rechtsordnung durch Aufruf zum Rechtsbruch zu zersetzen, dass macht Sinn in Kiel. Die Bürger zu bedrohen mit empfindlichen Übeln wie 50.000 € Bußgeld macht für Kiel Sinn, aber gegen Facebook die Hände in den Schoß legen.

      Comment by Jan Dark — 30.08, 2011 @ 08:37

    6. @Datenschützer
      Der in dem Vortrag https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2011/sak2011-ib5-Social-Media-in-Organisationen.pdf behauptete Klarnamenzwang von Facebook ist grober Unsinn, um die Wirtschaftskrieg Positionen des ULD zu unterstützen. Ich habe auf Facebook selbst viele Kinder und Jugendliche gesehen, die der Empfehlung der Bundesfamilienministerin nachgekommen sind, auf gar keinen Fall dort mit Klarnamen zu operieren, was Facebook unterstützt. Aber um Jugendschutz geht es dem ULD nicht, es geht nur darum den Antiamerikanismus von Alt68ern mit Staatsknete abzuarbeiten.

      Dabei wäre die Frage, warum der katholische Innenminister aus der Burschenschaft den Kinder- und Jugendschutz der Familienministerin durch Klarnamenzwang im Internet (Friedrichs hat ihn gefordert, nicht wie falsch vom ULD verbreitet Facebook) aufheben will, viel drängender. Sollen es die Intensivtäter durch Lockerung des Datenschutzes bei Kindern und Jugendlichen einfacher gemacht werden? Aber der heimische Datenschutz interessiert die Glaubenskrieger aus Kiel in ihrem Wirtschaftsdschihad gegen die USA nicht.

      Man kann das auch in dem Vortrag über das Cloud Computing sehen: https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2011/sak2011-ib7-Vertrauenswuerdiges-Cloud-Computing-skript.pdf

      Mit keiner Silbe wird erwähnt, dass Cloud Computing in Deutschland völlig problemlos und compliant mit solchen Anbietern wie Dunkel.de in München oder Host Europe in Köln oder für den öffentlichen Dienst mit dataport, krz oder civitec möglich ist, wie es seit Jahrzehnten im Hosting auch geübt wird. Nein, da muss das ganz große Rad gedreht werden. Da wird ohne richterliche Zustimmung behauptet, dass EU-Recht wie das Safe Harbo Abkommen nicht gölte (und wie bei ELENA der Gesetzgeber verächtlich gemacht) udn das ganze Cloud Computing auf Rechenzentren in USA reduziert. Deutsche Unternehmen die deutsche Services nutzen wollen und dabei sich streng an BDSG und dessen §11 zur Auftragsdatenhaltung halten wollen, werden vom ULD in den Regen gestellt, verunsichert und mit entarteten Abseitigkeiten gelangweilt.

      Mich kotzt dieser private Wirtschaftsfeldzug einer Behörde gegen US-Firmen an, wenn dabei gleichzeitig die eigentlichen Aufgaben des Datenschutzes in Deutschland verschlampt werden.

      Comment by Jan Dark — 30.08, 2011 @ 09:00

    7. @Jan Dark
      „Ich weiß, dass der ULD von der verfassungsgemäßen Verhältnismäßigkeit nicht viel hält und lieber auch zum Rechtsbruch aufruft wie bei ELENA.“
      Natürlich „wissen“ Sie das. Schließlich koennen sie die Gedanken aller ULD-Mitarbeiter lesen.

      „Datenschutz interessiert den [ULD] schon lange nicht mehr […]“
      Natürlich nicht. Deswegen argumentiert das ULD auch mit dem BDSG gegen eventuelle Verstoeße gegen eben dieses.

      „Ich habe auf Facebook selbst viele Kinder und Jugendliche gesehen, die der Empfehlung der Bundesfamilienministerin nachgekommen sind, auf gar keinen Fall dort mit Klarnamen zu operieren, was Facebook unterstützt.“

      Facebook loescht Accounts, die nachweislich mit Falschnamen angemeldet sind. Mir persoenlich schon passiert. In den meisten Faellen laesst sich ein Pseudonym allerdings nicht vom tatsaechlichen Namen unterscheiden.

      @Bussgelder: Kommt das Facebook-Verbot? (Jens Ferner)

      Nochmehr technisches Halbwissen eines Juristen demonstriert. Unter anderem begründet er die Notwendigkeit von Facebook-Fanpages und Like-Buttons mit dem Auffindbarsein in Suchmaschinen wie Google. Dass man von Crawlern gefunden und auf Suchindizes gesetzt wird, hat aber leider überhaupt nichts mit Like-Buttons zu tun.
      Außerdem stellt er eine Loesung für einen datenschutzkonformen Like-Button vor, der nur durch das unangekündigte Setzen von Cookies funktioniert – schon recht ironisch.

      @VonFernSeher
      „Das ist mit Abstand das Dümmste, das ich je von der Stiftung Warentest gehört habe*. “
      Dem kann ich mich anschließen. Lustigerweise nehmen Sie vom Like-Button Abstand, binden aber kommentarlos den Trackingdienst webtrekk.net ein, der natürlich Nutzerdaten aufzeichnet und Cookies verteilt.

      Comment by Seb — 30.08, 2011 @ 12:57

    8. Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es weiter:
      http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,783269,00.html

      Vom ULD weit und breit nichts zu sehen. Der macht ja US-Wirtschaftspolitik statt deutschem Datenschutz. Campact, Leutheusser-Schanrrenberger, der AK Zensur müssen es alleine durchziehen. ULD hat wichtigeres zu tun: Cookis, iframes und Javacscript bei Facebook.

      Comment by Jan Dark — 30.08, 2011 @ 17:37

    9. @Jan Dark
      Ihrem Kommentar nach zu urteilen waren Sie nicht Teilnehmer der Sommerakademie und konnten dementsprechend nicht an meinem Workshop und der entsprechenden Diskussion zum Thema Cloud Computing teilnehmen. Das ist natürlich schade, sonst wüssten Sie, dass selbstverständlich auch über deutsche und europäische Cloud Service Provider geredet wurde und ich diese sogar explizit empfohlen habe (siehe auch mein Fazit; Folie 19).
      https://www.datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2011/sak2011-ib7-Vertrauenswuerdiges-Cloud-Computing-folien.pdf

      Da US CSP aber marktführend sind, wäre es zu kurz gegriffen, nicht auch über die dadurch bedingten Probleme zu diskutieren.

      Die Diskussion im Workshop war im Übrigen durchaus kontrovers. Genau das ist das Ziel der Veranstaltung; deshalb freuen wir uns besonders über Teilnehmer, die die Diskussion anregen und auch gegensätzliche Meinungen zu denen des ULD vertreten. Ich würde mich sehr freuen, Sie auf der nächsten Sommerakademie begrüßen zu können.

      p.s. Natürlich hat sich das ULD auch zu den Themen Vorratsdatenspeicherung, ELENA, SWIFT und Passenger Name Records geäußert. Was davon mit welcher medialen Präsenz aufgegriffen wird, darauf hat das ULD wenig Einfluss.

      Comment by N. Marnau — 31.08, 2011 @ 11:40

    10. @N. Marnau

      Sie können ja gerne Ihre Meinung äussern, aber ich bin eigentlich ganz froh, dass ich nicht in Schleswig-Holstein wohne, wegen der Rechtsunsicherheit, die dort durch den ULD erzeugt wird.

      Aber ich kann auch gerne auf Ihre Folien eingehen, die Sie ausserhalb Schlewig-Holsteins verbreiten.
      Auf Folie 18 steht grober Unsinn. Vertragsstrafen und SLAs haben mit Datenschutz nichts zu tun. Ebenso Business Continuity. Wenn die Cloud steht, wie neulich bei mehreren Anbeitern, sind die personenbezogenen Daten bestens geschützt. Sie sollten sich auf ihre Aufgaben konzentrieren.

      Dass der Düsseldorfer Kreis eine Meinung hat, ist schön. Andere haben andere Meinungen. Ich habe noch von keinem Richter in einem Urteil gehört, dass er die Meinung teilen würde, dass die EU-Vereinbarungen mit den USA nicht gölten. In Deutschland gelten nur Gesetze und Richtersprüche. Einzelne Meinungen sind da extrem sekundär.

      Ihre Meinung, dass US-Anbieter Marktführer sei, ist weltfremd. Der gesamte öffentliche Dienst nutzt in Deutschland nicht ein einziges Rechenzentrum aus den USA. Die Cloud, die für die schleswig-holsteinische Landesverwaltung beaut wird, steht in Altenholz und Hamburg. Die Hoster einer anderen Ausschreibung, die ich gerade bearbeite, stehen in Frankfurt, München und Köln. Der Dueck (bis heute IBM) hat öffentlich erzählt, dass die IBM in Ehningen ein Cloud-Rz errichtet hat und betreibt, wegend er Rechtsunsicherheit, die deutsche Datenschützer verbreiten in ihrer antiamerikanischen Hasspropaganda und Wirtschaftverschwörungstheorein.

      Der niedersächsische Datenschutbeauftragte trägt explizit die extremistische Sicht des ULD nicht mit und lässt die äußerst erfolgreiche Polizeiarbeit auf Facebook der Polizei Hannover erst mal rechtlich prüfen und droht niedersächsischen Bürgern explizit nicht mit Bußgelder von 50.000 €.

      Dass bei Cloudverarbeitung bei nicht privater Nutzung immer auch eine Vereinbarung nach §11 BDSG fällig wird, ist trivial. Aber es kommt darauf an, wie man in den Wald reinruft. Man kann sagen: Wenn deine Cloud in Köln beheimatet ist, du brav §11 mit Beiwerk machst, kannst Du Cloud machen, bis Du schwarz bist.

      Nein man faselt von 50.000 € Bußgeld für Datenverabeitung, die man nicht beeinflussen kann, man zweifelt an der Gültigkeit von EU-Recht und ist dem Bürger ein Hindernis statt einer Hilfe.

      Grundsätzlich haben Sie gekniffen, welche Art von Anwendungen überhaupt betroffen sind. Bei Office365 sind z.B. auch Geschäftsbriefe betroffen, wo die AO und das HGB zum tragen kommt (also auch gesetzliches Erfordernis vorliegt). Hier wie bei ERPs haben Sie gekniffen, auf die Lagerungsorte von Belegen mit personenbezogenen Daten einzugehen (und das Steuergesetz 2011).

      „Google-Server in Europa vor US-Regierung nicht sicher.“
      Ja das ist so. Bei Strafverfolgung von terroristischen Verbrechen. In den USA sind nicht mal mehr Server vor dem BKA sicher, die Kinderpornografie hosten. Der Dreck wird einfach nicht gelöscht. Der deutsche Staatsanwalt sagt einfach: „wir kriegen sie alle“. Er teilt nicht Ihre Auffassung: Datenschutz vor Täterschutz. Die Terrorgesetze in Deutschland erlauben auch den Diensten, Daten von Betroffenen einzusehen, ohne die Betroffenen zu informieren. Und die Regierung möchte aktuell die Schily-Kataloge unevaluiert verlängern. Dazu wird in Kiel brutalst möglich geschwiegen, aber zu Google und Facebook eine Hasskampagne gefahren.

      Wenn es Ihr Ziel ist, kontroverse Veranstaltungen zu machen, dann haben wir eine Interessenskonflikt. Ich erwarte von Ihnen rechtskonforme Beratung im Datenschutz und die Durchsetzung des Datenschutzes. Und das nicht kontrovers, sondern klar nach Law and Order.

      Ich fand es überaus irritierend, dass bei ELENA eine deutsche Behörde wie der ULD öffentlich zur Begehung von Ordungswidrigkeiten aufrief, statt den Dienstweg zu gehen. Das sind anarchistische Zustände wie beim Zugangserschwerungsgesetz, wo die, dies wollten, sich weigerten es zu exekutieren.

      p.s. bei der aktuellen VDS-Diskussion ist der ULD nicht beteiligt. Wegen ELENA hatten andere Verfassungsbeschwerde eingereicht, der ULD nicht. Mit welchen Presserklärungen und Bußgeldandrohungen der ULD ins Land zieht, darauf hat er sehr wohl einen Einfluss. Es wird vom Bürger sehr genau gesehen, welche Themen er aggressiv anpackt udd zu welchen er brutalst möglich schweigt. Zum Nachteil des Datenschutzes und der Rechtssicherheit.

      Amen.

      Comment by Jan Dark — 31.08, 2011 @ 22:52

    11. @N. Marnau

      Zu der Hasskampagne gegen Google wegen des Patriots Act habe ich noch einen: ich habe 1986 in Berlin-Friedenau gewohnt. 300 m von der Disco „La Belle“ weg, wo durch Bomben mehrere Personen getötet wurden. Deutsche Behörden waren nicht in der Lage, den Mord oder Terroranschlag aufzuklären.

      Die NSA aber hat rechtswidrig (weil damals noch ohne Patriot Act) den Datenverkerkehr mit der DDR-Aussenhandelsbank abgehört. Dort wurden personenbezogene Daten übermittelt. Die Mörder bekamen Geld aus Tripolis über Ost-Berlin. Damit kam heraus, dass der Oberst Gaddafi hinter den Morden als Auftragsmordverarbeitung stand. Will uns nun der ULD sagen, dass in Schleswig-Holstein US-Behörden solche Mörder laufen lassen sollen oder sich vorher eine Einwilligung der betroffenen Mörder oder Terroristen nach BDSG einholen soll, weil in Schleswig-Holstein Datenschutz vor Opferschutz geht. Mir ist klar, dass Ihre Vernastaltungen kontrovers verlaufen, wenn Sie solchen Schwachsinn erzählen. Machen Sie sich doch einfach mal sachkundig, um was es im Patriot Act geht und wie dagegen in Deutschland Mörder un Terroristen erst vorher um ihr Einverständis gefragt werden, wenn das BKA oder die Dienste die E-Mails durchstöbern oder Bundestrojaner einschmuggeln, um personenbezogene Daten zu erforschen, ohne den Betroffenen um Einverständnis zu bitten.

      Mir ist nicht klar, wie jemand so weltfremd und rechtsfern durch deutsche Behörden stolpern kann. Hier wird massiv durch Unseriösität dem Ruf des deutschen Datenschutzes ohne Not geschadet und der Bürger verunsichert, ob denn nun neuerdings Terrorbekämpfung wegen des Datenschutzes nicht mehr möglich sein soll, wo wir gerade noch Milliarden ausgeben, um hunderte und atusende wegen des Terrors in Afghanistan mit Bomben aus der Luft in Massentötungen „vernichten“, wie es Oberst Klein nannte.

      Comment by Jan Dark — 31.08, 2011 @ 23:19

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