Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.8.11

Brauchen wir eine differenzierte Betrachtung zur Vorratsdatenspeicherung?

Netzpolitiker der SPD fordern eine differenzierte Herangehensweise bei der Vorratsdatenspeicherung und haben einen entsprechenden Musterantrag für den Bundesparteitag vorbereitet. Diese Kompromisslinie, die maßgeblich auf Alvar Freude zurückgehen dürfte – und von diesem auch schon länger vertreten wird – wird in der Netz-Community auf wenig Gegenliebe stoßen. Der erste Rant zum Thema ist deshalb auch schon da und er kommt, wenig überraschend, von Fefe, der den seit Tagen offen im Netz stehenden Musterantrag, seiner verschwörungstheoretischen Neigung nachgebend, übrigens für einen Leak hält.

Weshalb ich diesem Ansatz einer Vorratsdatenspeicherung light skeptisch gegenüberstehe, auch wenn sie verfassungsrechtlich machbar ist, habe ich vor längerer Zeit schon erläutert.

Was ist also jetzt von diesem neuen SPD-Musterantrag zu halten? Wenn man die Speicherung von Verkehrsdaten (z.B. IP-Adressen) erlauben, ihren Abruf aber nur bei schweren Straftaten (Katalogtaten des § 100a StPO) ermöglichen will, muss man sich zuerst fragen, welche Straftaten man damit aufklären kann und will. Eine Frage, die leider zu wenig gestellt wird.

IP-Adressen spielen im Bereich der Schwerstkriminalität praktisch keine Rolle, auch wenn gelegentlich etwas anderes behauptet wird. Denn es gibt in diesem Bereich ganz andere Möglichkeiten, den Ermittlern stehen eine Fülle von Befugnissen der TK-Überwachung zur Verfügung. Im Fällen von Katalogstraftaten besteht daher auch kaum ein praktisches Bedürfnis für den Abgleich von IP-Adressen. Den Hauptanwendungsfall bilden vielmehr Betrugsstraftaten, Urheberrechtsverletzungen und Äußerungsdelikte (Beleidigung, Verleumdung). Das ist auch naheliegend, wenn man sich die Frage stellt, welche Erkenntnisse man aus der Verknüpfung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber gewinnen kann.

Die Speicherung speziell von IP-Adressen ist deshalb ermittlungstechnisch nur im Bereich der Massenkriminalität sinnvoll. Im Bereich der Schwerstkriminalität spielt sie keine nennenswerte Rolle.

Die SPD-Netzpolitiker haben auf der Suche nach einem vermeintlich sinnvollen Kompromiss wenig Sinn für die Realitäten der Strafverfolgung bewiesen. Ein Vorschlag, der gerade aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden keine relevante Verbesserung bringt, aber dennoch beträchtlich in Grundrechte eingreift, kann auch kaum als differenzierter  Ansatz betrachtet werden.

Mich erinnert diese Kompromisssuche der SPD eher an diejenige beim Zugangserschwerungsgesetz. Die Netzpolitiker der SPD haben ganz offensichtlich wenig aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt.

posted by Stadler at 23:02  

59 Comments

  1. Die Ausweitung auf Massenkriminalität (Urheberrechtsverletzungen) ist erst der zweite Schritt, nachdem die VDS wiedereingeführt wurde.

    Comment by Tuttle — 30.08, 2011 @ 23:24

  2. Mitzeichnen!

    Comment by Petitionsspammer — 31.08, 2011 @ 00:10

  3. Lieber Thomas,

    schade – denn etwas differenziertere Kritik an dieser Stelle hätte ich von Dir schon erwartet. So aber trifft der Vorwurf „mangelnden Realitätssinns“ schlicht nicht und es klingt für mich nur nach „ich mag Euch einfach nicht“.

    Der Gesprächskreis Netzpolitik der SPD will keine VDS. Ich auch nicht und ich war auch nie dafür. Nur hat sich die Gefechtslage mit dem Umsetzungsgebot einer inzwischen „evaluierten“ und (verfassungs-)gerichtlich in ihrer Rechtmäßigkeit bestätigten EU-Richtlinie leider ganz grundlegend geändert. Wir müssen uns jetzt zudem damit auseinandersetzen, dass auf Ebene der EU keiner den Vorschlag „Quick Freeze“ ernsthaft politisch als Alternative diskutiert! Das BMJ konnte mir noch nicht einmal englischsprachige Vorlagen liefern – wie also will es denn dann in Brüssel so erfolgreich dafür geworben haben? Und auch in Deutschland wird das politisch scheitern – insbesondere auch an den Innenministern, bei denen die Grünen und die FDP mit an der Regierung beteiligt sind. Es ist also reine Symbolpolitik, was Grüne und FDP diesbezüglich in Berlin abliefern – so sympathisch der Ansatz auch sein mag.

    Mir persönlich passt es nicht, aber die politischen Spielräume auf EU-Ebene hinsichtlich einer Überarbeitung der RL sind zudem sehr begrenzt, da die Mehrzahl der Staaten ihre heutige nationale VDS behalten will. Die RL ist zudem eine „Harmonisierungsrichtlinie“, sie ist nicht geeignet anderen Staaten die dortige VDS zu untersagen, bestenfalls einzuhegen – zu harmonisieren eben. Zudem gibt es in der EU diesbezüglich keine auch nur ansatzweise so kritische Öffentlichkeit wie bei uns, selbst nicht in Ländern wie Norwegen.

    Was also kann da eine realistische politische Linie in D aussehen, die am Ende zumindest weniger Belastung für die Bürgerrechte bedeutet, als eine Umsetzung im Rahmen dessen, was das BVerfG nunmehr erlaubt hat?

    In dem Musterantrag wird dazu unterschieden zwischen IP-Zugangsdaten und allen anderen Datenarten: „Die Beauskunftung von Anschlussinhabern anhand einer IP-Adresse kann als milderes und weniger eingriffsintensives Mittel zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden.“ Sprich: Speicherung UND Abruf von IP-Adressen soll auch bei „einfachen“ Straftaten erlaubt sein. Also genau wegen Betruges, Beleidigungen etc., da diese Form von Massenkriminalität unserer Überzeugung nach weder einen besonderen Schutz verdient, noch dieses von einer Mehrheit der Bevölkerung so gesehen würde. Aus zivilrechtlichen Gründen allerdings soll es keine Auskünfte geben – gemeint ist hier vor allem der §101 UrhG. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaften eine massenhafte Verfolgung von Kleinstdelikten – wie schon in der Vergangenheit – nicht befördern, sondern begrenzen werden und in Kombination mit einem generellen Richtervorbehalt eine weitere und höhere Hürde darstellt, als nach anderen Vorschlägen. Filsharing-Abmahnungen wird es natürlich weiter geben, denn die brauchen die VDS ja auch jetzt nicht, da reicht auch QF. Aber das zu begrenzen ist eine andere Debatte, das löst man nicht über VDS sondern ökonomisch.

    Für alle anderen Datenarten sollen die verdachtlose Speicherung und der Abruf dagegen grundsätzlich sehr viel beschränkter sein, als es bisher in der Richtlinie der EU vorgesehen ist. Eben nur für den Bereich der Schwerstkriminalität. Auch sollen nur noch diejenigen verpflichtet werden, bei denen nach kriminalistischer Erfahrung überhaupt Daten zu erwarten sind. In der Vergangenheit dagegen gab es Verpflichtete, die mussten Speichern, ohne je eine Abfrage erhalten zu haben. Und es muss Geld kosten, damit aus der Ausnahme nicht eine „billige“ Regel für die Ermittler wird.

    Bestimmte Datenarten – insbesondere die Standortdaten – sollen nach diesem Vorschlag dennoch gar nicht mehr gespeichert und beauskunftet werden dürfen, weil das dem Anspruch auf „Unbeobachtetheit“ in unverhältnismäßiger Weise widerspricht. Meinen wir jedenfalls.

    Man kann das alles natürlich schon viel zu kompromissbereit oder viel zu weitgehend finden und meinetwegen auch in kompletter Fundamentalopposition verharren – unrealistisch aber sind die Vorschläge nicht. Im Gegenteil: Die Ermittler, nicht nur wieder in diesem Gespräch, geben inzwischen durchweg zu, dass ihnen eigentlich 3-6 Monate retrospektive Auflösung der Zugangs-IP zu einem Teilnehmeranschluss polizeilich für fast jeden normalen Bedarf reichen würde und sie ansonsten kriminalistisch nur selten mehr brauchen würden – sich aber natürlich mehr wünschen.

    Wenn wir also am Ende dieser Diskussion trotz Umsetzung der RL auf einen Zustand zurückkommen würden, wie er vor der VDS jahrelang ohne größere Friktionen bestanden hat: Ich jedenfalls könnte damit sehr gut leben.

    Und du?

    Beste Grüße, Jan

    Comment by Jan Moenikes — 31.08, 2011 @ 02:22

  4. Schade nur, dass Herr moenike nicht auf Herrn stadlers Argumente eingeht, sondern europäische taktische Überlegungen auswalzt. Meine Güte, sollen sie doch zugeben, dass sie jeden Bürger datenmaessig festhalten wollen wegen filesharing und Stalking. Wozu IPs bei schweren Verbrechen, das ist eben bei der Evaluation, die moenike erwähnt, grade nicht belegt worden.

    Comment by Mathias — 31.08, 2011 @ 02:55

  5. Erzählt uns bitte nichts – der ganze zivilrechtliche Kram wird dann automatisch reinkommen, wenn die Placebowand einstürzt:
    Will man Bagatellen verfolgen? Nein. Will man gewerblich arbeitende Produktpiraten fangen? Ja.
    Anschließend wird anhand der Einschränkung auf „gewerbliches Ausmaß“ aus einem einzigen verteilter Film neueren Datums ein Fall mit der Eigenschaft „gewerbliches Ausmaß“. Aber es juckt dann niemanden mehr, das Gesetz ist durch, die Bürger verars**t.

    Comment by gant — 31.08, 2011 @ 04:10

  6. Sehr geehrter HErr Mönikes,
    wie stellen Sie es sich denn vor, dass die SPEICHERUNG nur bei schweren Straftaten zulässig sein soll? Das ist doch Unsinn – die Speicherung ist bei einer VDS per definitionem unabhängig von irgendeiner Tat, lediglich der Zugriff kann beschränkt werden.
    Und da kommen wir gleich auf den nächsten Fehler ihrer Argumentation. Sie schreiben:
    „Sprich: Speicherung UND Abruf von IP-Adressen soll auch bei “einfachen” Straftaten erlaubt sein. Also genau wegen Betruges, Beleidigungen etc., da diese Form von Massenkriminalität unserer Überzeugung nach weder einen besonderen Schutz verdient, noch dieses von einer Mehrheit der Bevölkerung so gesehen würde.“
    Straftaten benötigen gar keinen Schutz. Das dürfte jeder so sehen. Die Frage ist vielmehr, wie intensiv der Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist und wie hochrangig die Schutzgüter sind, aufgrund deren der Eingriff angeordnet wird. Die erstmalige Zuordnung bislang quasi-anonymen Handelns zu einer konkreten Person gegen deren Willen ist dabei nicht etwa nur ein kaum bemerkbarer Eingriff, sondern ein durchaus spürbarer. Dagegen sind eben „einfache“ Delikte wie Betrug zwar durchaus verfolgbar, aber kaum derart wichtig, dass sie diesen Eingriff rechtfertigen können.

    Wenn Sie hier mit „Schutzwürdigkeit der Straftaten“ argumentieren, dann versuchen Sie wohl die eigentliche Diskussionsebene vor dem lesenden Publikum zu verbergen.

    Mir ist es ein Rätsel, wie man davon ausgehen kann, dass sie StAen keine Auskünfte erteilen werden. Das haben sie in der Vergangenheit getan und es wird – auch im Gegensatz zu der letzten Entwicklung – immer wieder welche geben, die das tun werden. Besser ist es doch, die Weitergabe dieser Daten an Nebenkläger und Geschädigte schlicht gesetzlich auszuschließen. Im Übrigen sollte bei Einführung einer VDS gesetzlich klargestellt werden, dass die Auskunftsrechte z.B. nach dem UrhG nicht auf VDS-Daten zugreifen dürfen. Wenn dies nicht normiert wird, kommt alleine durch die Speicherung der Daten ein weiterer Grundrechtseingriff aufgrund der Auskunftsrechte zustande. Und dieser dürfte noch weniger vertretbar sein, als ein Auskunftsrecht der Strafermittler.

    Noch ein Wort zur zwingenden EU-RL: Kein deutscher Bundestag ist verpflichtet, sich bei der Gesetzgebung an EU-RL zu halten. Ja, das ist ein politischer Affront an die EU und kostet ggf. Geld. Aber genau dafür wähle ich doch meine Abgeordneten. Sie sollen meine Rechte vertreten und schützen und nicht willenlos RL durchwinken.

    Comment by Malte S. — 31.08, 2011 @ 06:20

  7. @Jan

    Ein Auskunftsrecht hat die Abmahnindustrie vorher auch nicht gebraucht.
    Ganz einfach:

    Erst Anzeige gegen Unbekannt (IP-basiert) dann Akteneinsicht verlangen und dann die Anzeige zurückziehen.
    Das ist die gängige Praxis hierzu.

    Comment by Sebastian — 31.08, 2011 @ 07:28

  8. @Mathias: ? Natürlich, vielleicht zu kompliziert geschrieben… Ich weiß zudem nicht welche Evaluation Du hier meinst, ich meinte die hier: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/archive/20110418_data_retention_evaluation_en.pdf

    @gant: Das ist in der Tat ein Problem, entstanden aber aus einer entsprechenden gerichtlichen Interpretation, die sich wahrscheinlich nur noch über eine Änderung des UrhG wieder einfangen lässt. Mit der VDS hat das nix zu tun. Für Filesharing-Abmahnungen braucht die Industrie auch keine VDS, das klappt ja offensichtlich auch so. Wen es interessiert, was man sich dazu alternativ überlegen könnte: http://collaboratory.de/reports/initiative_3#9

    @Malte S.: Nein, natürlich ist gemeint „Speicherung nur zum Zwecke der Beauskunftung bei Katalogdaten“. Der Aussage >> „einfache” Delikte wie Betrug zwar durchaus verfolgbar, aber kaum derart wichtig, dass sie diesen Eingriff rechtfertigen können<< widerspreche ich dagegen ganz entschieden: Die bloße Zuordnung einer vorgefundenen IP zu einem DSL-Anschlussinhaber ist kein schwerer Eingriff in Grundrechte als die Rückübersetzung einer normalen Telefonnummer zu einem Teilnehmeranschluss. Das BVerfG hat das ebenso gesehen. In solcher Argumentation sehe ich daher gerade den Versuch, die normale Wertung umdrehen und die Durchsetzbarkeit des Strafanspruches gegen das "quasi-anonyme Handeln" für einen Großteil aller relevanten Tatbestände im Internet schlicht aufheben zu wollen. Das kann man natürlich wollen, ist aber nicht überzeugend juristisch zu begründen. Denn damit bliebe z.B. der Betrogene faktisch systematisch recht- und schutzlos.

    Die StAen haben in der Vergangenheit immer wieder die Einleitung von Ermittlungen wegen Massenurheberrechtsabmahnungen abgelehnt. Seit dem §101 UrhG braucht man die StA aber nicht mehr. Daher: "Im Übrigen sollte bei Einführung einer VDS gesetzlich klargestellt werden, dass die Auskunftsrechte z.B. nach dem UrhG nicht auf VDS-Daten zugreifen dürfen." Das ist in dem Antrag daher so gemeint und gewollt.

    Das "kein deutscher Bundestag verpflichtet [ist], sich bei der Gesetzgebung an EU-RL zu halten" – ist, mit Verlaub, schlicht Unsinn ( vgl. Artikel 249 EGV). Mit der gleichen Begründung bräuchte sich der Staat auch sonst nicht an Gesetze oder Regeln halten.

    @Sebastian: Stimmt heute aber so nicht mehr.

    Comment by Jan Mönikes — 31.08, 2011 @ 08:39

  9. Dass irgendwelche Leute in der SPD Anträge vorbereiten, ist ein üblicher Vorgang, der sich Jahr für Jahr hundertfach wiederholt. Ob diese Anträge auf Parteitagen verabschiedet werden oder sich gar in der politischen Praxis wiederfinden, steht auf einem anderen Blatt. Mich stört massiv an der Pauschalschelte gegen die Sozialdemokraten, dass Positionen von Vertretern der SPD, die sich explizit gegen die VDS richten, keinerlei Erwähnung finden. Gleiches gilt für Positionen gegen den grassierenden Abmahnungswahnsinn und für effektiven Verbraucherschutz, wie sie zB regelmäßig von der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen vertreten werden.
    Ich bin selbst Sozialdemokrat und lehne die VDS ab, weil sie nur zu Zwecken der Verfolgung von „Filesharing“ eingesetzt werden würde und aus Kreisen der Verwerter ihre große, wenn auch nicht einzige Lobby gewinnt.

    Comment by Peter Hense — 31.08, 2011 @ 08:44

  10. Vater EU gibt den Rahmen vor.

    Da können wir nichts machen.

    Das müssen wir hinnehmen.

    Das ist gottgegeben.

    … Wann hat Deutschland seine Souveränität aufgegeben?

    Über die Selbstbeschränkung der Staatsanwaltschaft, den Wert eines Richtervorbehaltes oder das Ausmaß einer in Deutschland geltenden Fruit-of-the-poisonous-tree-Doktrin, wenn mal ein Mitarbeiter trotzdem die Daten an die Abmahner herausgibt, braucht man nicht diskutieren.

    Comment by adsfadf — 31.08, 2011 @ 08:54

  11. Und wenn es eine Richtlinie / Gesetzesvorlage gibt, dass alle über eine Klippe zu springen haben, einigt man sich darauf wenigstens nur ein bisschen von der Klippe zu springen?

    Auch wenn Demokratie bedeutet, dass man Kompromisse finden sollte, heißt das nicht, dass man sie finden muss! Warum ist es so schwer Gesetze wieder zurückzunehmen oder deren Entwurf konsequent zu bekämpfen! Mit so einer Attitüde, wie sie Jan Moenikes an den Tag legt, werden Unrechtsregime auch in bis dahin funktionierenden Demokratien geboren!

    Ich hab die Nase voll!

    Comment by Robert — 31.08, 2011 @ 08:59

  12. > Ich jedenfalls könnte damit sehr gut leben.
    > Und du?

    Mit Sicherheit nicht. Die Situation war bereits vor der VDS untragbar. Anonymer Netzzugang ist _nicht_ verhandelbar. Wir betrachten ja auch nicht Menschenrechte als verhandelbar.

    Comment by sdh — 31.08, 2011 @ 09:02

  13. Es ist immer das selbe mit der SPD: aus Kriegsanleihen 1914, Lauschangriff, BKA-Gesetz und Zugangserschwerungsgesetz hat sie nichts gelernt. Selbst wenn sie unter 20% rutscht. Immer hat sie Angst, von den Rechtsextremen als „vaterlandslose Gesellen diffamiert“ zu werden. Mit großer Begeisterung ist man der UvdL gefolgt, als man mit dem Zugangserschwerungsgesetz die Totalüberwachung des WWW einführte: jeder HTTP-Zugriff jeden Bürgers in Deutschland muss bei den großen ISPs immer überwacht werden, ob er gegen die Sperrliste matcht. Jeder. Immer. Und dann der GAU: erst ist man sich mit den Rechtsextremisten (und der FDP in Bayern und Sachsen) einig, dass man dieses Gesetz dringend braucht, um den Untergang des Abendlandes abzuwehren, und dann schweigt man brutalst möglich, wenn die Chaoten und Rechtsbrecher ind er Regierung den Bürger und das Parlament brutal verhöhnen, wenn sie laut kundtun: Wir wenden deutsche Gesetze nicht an, nur die, die uns passen.

    Beim Lauschangriff warten wir immer noch auf eine ordentliche Evaluierung und sind auch mit dem (doppelten) Richtervorbehalt verhöhnt worden von Schily und Konsorten wie es jetzt wieder bei der VDS passieren soll. Natürlich darf der Polizeipräsident bei Gefahr im Verzuge ohne Richter den großen Lauschangriff anordnen. Er braucht nur einen Denunzianten, dann darf er Eheleute im Schlafzimmer belauschen.

    Der Herr Mönikes gibt auf seinem Blog dem katholischen Burschenschaftler Friedrich recht, dass man Klarnamen opfern dürfte. Er nennt die zynische Verheizung des Kinder- und Jugendschutzes durch den Katholiken Friedrichs auch noch differenzierte Betrachtungsweise.
    „Auch im Internet sollte man zu seiner Meinung stehen müssen, wenn man sie nicht am Stammtisch oder im Familienkreis, sondern öffentlich und weltweit verbreitet. “
    http://www.moenikes.de/ITC/2011/08/12/zwischenruf-anonymitat-im-internet/

    Das ist das genaue Gegenteil von dem, was die Familienministerin dringend den Kindern und Jugendlichen empfiehlt (auch im Lichte der sexuellen Intensivstraftäter aus dem katholischen Klerus): Kinder und Jugendliche sollen auf gar keinen Fall ihren Klarnamen oder andere personenbezogene Informationen im Internet kundtun, die es sexuellen Straftätern leichter macht, sie zu missbrauchen. Aber der Schutz vor sexueller Gewalt fällt bei der „differenzierten Betrachtungsweise“ einfach hinten runter. Wie in der katholischen Kirche.

    Mit diesen vaterlandslosen Gesellen ist kein Rechtsstaat zu machen. Mir graut vor ihnen und ihrer „differenzierten Betrachtungsweise“ gegen die Bürger. Die Hinweise auf europäisches Rechtsgefüge sind sinnleeres Geheuchele. Bei der qualifizierten Signatur haben wir uns auch getraut, gegen den Rest von Europa unser eigenes Süppchen zu kochen. Hinterfotzig haben wir so die EU Dienstleistungsrichtlinie hintertrieben. Der Frisör aus Lissabon kann bei und elektronisch kein Gewerbe anmelden, weil er in Lissabon keine Qualsignatur bekommt, mit der wir den Markt verschlossen haben. Juckt keine Sau, aber bei der VDS dicke Sprüche machen.

    Es gibt keine Alternative: die Bürger müssen sich gegen solche Verhöhnung wehren. Mit einem rechtsstaatlichen Verfahren wie der Online-Petition den Rechtsstaat gegen die vaterlandslosen Gesellen schützen. Zeichnen (10.843 waren es gerade):
    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143

    Comment by Jan Dark — 31.08, 2011 @ 09:03

  14. @Jan Moenikes:
    Der Vorwurf des mangelnden Realitätssinns bezieht sich darauf, dass Ihr nicht erkannt habt, dass der Ermittlungsansatz IP-Adresse im Bereich der schweren Kriminalität praktisch keine Rolle spielt, sondern primär bei der Betrugsbekämpfung. Im übrigen sollte nicht so getan werden, als würde derzeit gar nicht gespeichert. Die meisten Provider speichern IP-Adressen, manche nur 7 Tage, andere bis zu 90 Tage. „Frische Spuren“ können auch noch heute verfolgt werden.

    Euer Ansatz geht schlicht an der Realität des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vorbei.

    Meine Grundüberzeugung ist die, dass eine anlasslose Speicherung von Daten ohne wenn und aber abzulehnen ist. Für Maßnahmen mit Eingriffscharakter bedarf es vielmehr eines konkreten Tatverdachts bzw. einer konkreten Gefahr. Was sowohl im Polizeirecht als auch im Strafprozessrecht vor 20 Jahren noch einhellige Ansicht war, scheint nicht mehr zu gelten, auch nicht mehr in Karlsruhe. Dass das BVerfG den Grundrechtsschutz in manchen Bereichen deutlich reduziert hat – was hier sicherlich auch vor dem Hintergrund der Richtlinie zu sehen ist – ändert aber nichts an meiner persönlichen Überzeugung.

    Mit Eurem Konzept habt ihr es wieder einmal geschafft – Dörmann und Zensursula lassen grüßen – Euch zwischen alle Stühle zu setzen.

    Aus bürgerrechtlicher Sicht halte ich es für notwendig klare Kante zu zeigen und nicht schon im Vorfeld mit einem Kompromissvorschlag durch die Gegend zu ziehen, der mangels Praxistauglichkeit ohnehin keine Aussichten auf Umsetzung hat, unabhängig davon, was Euer Parteitag beschließt.

    Comment by Stadler — 31.08, 2011 @ 09:45

  15. Zunächst einmal finde ich es sehr positiv, dass sich Hr. Moenikes der Diskussion stellt, Hut ab!

    Dennoch muss auch ich anmerken, dass Hr. Stadler (aus meiner Sicht) den Nagel auf den Kopf getroffen hat.

    @ Hr. Moenikes:

    Mir fällt auf, dass Sie – zu Recht – anmerken, dass sich der Deutsche Bundestag auch an EU-Richtlinien halten muss. Dies ist absolut korrekt.

    Warum genießt unsere Verfassung nicht den selben Stellenwert?

    Wenn in einem Papier bereits extra darauf hingewiesen wird, dass man das Urteil des BVerfG beachten solle, wirft das für mich die Frage auf, wieviel Respekt für unser Grundgesetz überhaupt noch vorhanden ist. Dies ist jetzt nicht auf Sie persönlich gemünzt, vielmehr scheint es aber, dass unser höchstes Gut (das Grundgesetz) harte Zeiten durchmacht, wenn man es so links liegen lässt.

    Warum sonst muss man die Einhaltung eines Urteils unserer Verfassungshüter explizit erwähnen/einfordern?

    Was Terrorismus angeht: Selbst die USA, mit der sehr mächtigen NSA (Befugnisse von denen unsere Ermittler nur träumen können), konnte die gewaltigen Anschläge vom 11.09 nicht verhindern, obwohl diese jahrelanger Vorbereitung bedurften.

    Es wäre naiv zu glauben, dass man mit der Vorratsdatenspeicherung auch nur einen Terroristen fängt. Vielmehr befürchte ich persönlich folgendes:

    Das Ziel eines jeden Terroristen ist nicht die totale Vernichtung des Gegners, sondern vielmehr Angst zu säen und das Leben der angegriffenen Gruppe zu verändern.
    Wir würden daher diesen Terroristen Vorschub leisten, indem wir auf Grundrechte verzichten.

    Zum Thema Betrug:

    Auch wenn es zwischendurch immer wieder sehr „clevere“ Betrugsmaschen gibt, sind viele doch ein alter Hut. Hier den Bürger aufzuklären wäre viel effizienter, da Verbrechen verhindert würden, statt im Nachhinein den Schuldigen zu ermitteln. Das hilft den Opfern in aller Regel nämlich auch nicht mehr viel, schlichtweg weil der Täter mit der Kohle über alle Berge ist.

    Natürlich wird man damit nicht JEDEN Betrugsfall verhindern. Allerdings hinterlassen Betrüger ja nicht nur bei ihrem ISP Spuren, sondern auch zum Beispiel bei Auktionshäusern, Händlern, etc…

    Hier wäre ggfls. ein Ansatz zu wählen, dass die Identität der handelnden Personen dort zweifelsfrei festgestellt werden muss (Postident, beispielsweise). Damit wären die Daten wenigstens auf viele Stellen verteilt und man könnte nur auf die für die jeweilige tatsächliche Ermittlung relevanten Datenbestände zugreifen, kurz: der Ist-Zustand würde auch zum Soll-Zustand.

    Letztendlich wäre es an der Zeit dem Bürger ehrlich ins Gesicht zu sagen: Wir werden nicht jedes Verbrechen verhindern oder aufklären können, daher müssen wir uns auf die schlimmsten derer konzentrieren: Kapitalverbrechen.

    Totale Sicherheit ist eine Illusion, selbst mit absoluter Überwachung. Gleichzeitig wird es Missbrauch geben, das ist eine Konstante in der Geschichte der Menschheit.

    Comment by Theoretiker — 31.08, 2011 @ 10:22

  16. @8: Zitat: Das „kein deutscher Bundestag verpflichtet [ist], sich bei der Gesetzgebung an EU-RL zu halten“ – ist, mit Verlaub, schlicht Unsinn ( vgl. Artikel 249 EGV). Mit der gleichen Begründung bräuchte sich der Staat auch sonst nicht an Gesetze oder Regeln halten. : Zitatende

    Da spricht sich jemand ja massiv für das gesetzgeberische „Spiel über Bande“ aus und nimmt das als Gott gegeben hin. Pack schlägt sich, Pack verträgt sich!
    Es ist inzwischen leider üblich, dass man bei einem Scheitern mit Gesetzesvorhaben in den nationalen Parlamenten über die weitgehend undemokratische Institution EU das jeweils gewünschte Gesetz als europäische Norm verabschiedet und die Vertreter der nationalen Parlamente dann behaupten, nun könne man nicht anders als das auf nationaler Ebene umzusetzen. Man kann sehr wohl und muss dass sogar, schon um dieser undemokratischen Methode die Zähne zu ziehen. Aber vor allem dann, wenn ein Gesetz verfassungswidrig ist können und dürfen deutsche Parlamentarier dieses nicht verabschieden. Es kann doch nicht sein, dass Deutschland sich bezüglich bürgerlicher Freiheiten von Rumänien übertreffen lässt. In Rumänien hat das Verfassungsgericht schon 2009 festgestellt, dass die verdachtslose, flächendeckende Aufzeichnung von Telekommunikationsverbindungen und Handystandorten der Bevölkerung wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses als verfassungswidrig einzustufen ist. Das ist es auch hier und es ist überaus bedauerlich, dass das BVerfG es für möglich gehalten hat, dass eine VDS verfassungskonform realisierbar sei. Nein, ist sie nicht. Dass sich mit einer VDS Verbrechen verhindern lassen ist auszuschliessen; auch die äußerst geringe Steigerung der Aufklärung rechtfertigt diesen Eingriff unter keinen Umständen. Wann immer der Staat Daten zu einer Person speichert, ohne dass ein konketrer Hinweis darauf vorhanden ist, dass die betreffende Person eine Straftat begeht oder begangen hat, ist die Speicherung ein Verstoß gegen die Grundrechte, die Menschenrechte und die Menschenwürde. Bürger dürfen nicht zum Objekt ständig steigender staatlicher Datensammelwut werden.

    Was die SPD angeht, so will sie sich mit dem aktuellen Gerede um eine angeblich differenzierte Betrachtung der VDS m. E. lediglich als alternativer Koalitionspartner bei den Konservativen andienen: „Seht her, mit uns bekommt ihr von CDU/CSU, anders als von der FDP, das, was ihr wollt!“ Widerlich!

    Comment by Anonymous — 31.08, 2011 @ 10:36

  17. Unser Vorschlag: Wir speichern Positionsdaten aller Kraftfahrzeuge. Die Zuordnung des Fahrers/Halters zum Kennzeichen ist vollkommen unkritisch. Bewegungsprofile schliessen wir natürlich aus, nur einzelne Ortsdaten dürfen abgefragt werden. Alltagskriminalität wie Rotlichtdelikte schließen wir (im ersten Entwurf) aus. Aber wir müssen natürlich die armen Betroffenen von z.B. Unfallflucht schützen. Ein Richtervorbehalt hat schon immer vor unrechtmäßigen Eingriffen geschützt. Und wenn doch mal jemand rechtswidrig die VDS nutzt: Bußgeld (also Owi statt Straftat, statt sofort in den Knast und Rauswurf aus der StaSi). Immer noch besser als ‚Dienstaufsicht‘, denn die funktioniert ja eh nicht. Ihre CDU/SPD/FDP/GRÜNE

    Comment by wott — 31.08, 2011 @ 10:47

  18. @14 Stadler
    Genauso sehe ich das auch. Bei dem Zugangserschwerungsgesetz war mir schon nicht klar, wie man plötzlich alle HTTP-Zugriffe aller Bürger verdachtslos überwachen will, um dann die inkriminierten Seiten zu filtern, wobei man sich scheute, den Dreck einfach zu löschen. Ich fand da sunfaßbar, wie man leichtfertig Grundprinzipien unserer Rechtsordnung über Bord warf.

    Bei manchen Äusserung von BKA-Ziercke, frage ich mich, ob der lieber in Guantanamo leben würde. Natürlich fehlen uns bei mancher Strafverfolgung Beweise. Aber wer wäre so bescheuert, Ziercke zu folgen, dass wir alle Straßen und alle Schlafzimmer aller Bürger mit Videokameras überwachen müssten, weil uns sonst 1-3% der Straftäter durch die Lappen gehen.

    Diesen Menschen fehlt jede von der Verfassung gebotene Verhältnismäßigkeit und sie denken wohl, das Internet wäre ein rechtsfreier Raum.

    Deshalb kann es Online-Petiton keine Alternative geben, wenn die Rechtsextremisten nicht nachlassen. Und es wir dein Nachspiel haben, dass die Chaoten von CDU, CSU, SPD und FDP (in Bayern und Sachsen) erst lautlos schreien, sie brauchen gegen die klare Meinung des Souveräns das Zugangserschwerungsgesetz und dann kommt die CDU-CSU-FDP-Regierung hin und sagt öffentlich, existierende Gesetze halte ich nur ein, wenn es mir passt. Gegen solche Chaoten und Rechtsbrecher muss der Bürger sich wehren. Wir werden uns auch überlegen müssen, wie wir auch die jetzige Regierung zur Einhaltung von Gesetzen zwingen.

    Comment by Jan Dark — 31.08, 2011 @ 11:12

  19. @wott
    die meisten straftaten mit körperverletzung passieren in kneipen mit hohem bierausschank.(die beleidigungen werden nicht angezeigt) Daher brauchen wir die totale überwachung der kneipen, kneipenklos und so weiter. im ersten gesetzesentwurf ist festgehalten, dass man die totale überwachung nur bei einem alkoholpegel von 2 promille beginnt, denn die meisten straftäter hatten bei ihren straftaten einen höheren alkoholwert.

    Comment by generatoren — 31.08, 2011 @ 11:48

  20. Kleine Leseempfehlung vom Alten Sack, besonders für SPD-ler:

    „Biedermann und Brandstifter“ von Max Frisch

    Comment by Alter Sack — 31.08, 2011 @ 11:54

  21. Die weniger wohlwollende Deutung ist, daß die Politik schlicht nur einen vorläufigen Einstieg in die Vorratsdatenspeicherung sucht.

    Vielleicht ist es einfach so, daß die SPD-Politiker sowieso wissen und wollen, daß der Katalog späterhin deutlich ausgedehnt wird. Diese Salamitaktik ist bei umstrittenen Grundrechtseingriffen bekannt und bewährt.

    Comment by thomas — 31.08, 2011 @ 12:00

  22. @ adsfadf Comment 10

    Um in wichtigen Fragen mit einer Stimme zu sprechen, haben die EU-Mitglieder ihre Hoheitsrechte […] auf die europäische Ebene übertragen. /http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Europa/Europa-auf-einen-Blick/Einleitung__Europa.html)

    Comment by I. Wengel — 31.08, 2011 @ 12:17

  23. @Jan Dark
    Was hat denn die Religionszugehörigkeit eines Beteiligten mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun?
    Ist aber interessant, dass Verfechter der absoluten Anonymität im Internet schon auf solche kruden Gedanken kommen: weil er katholisch ist, ist schon mal unser Feind, …oder so.

    Comment by Klaus — 31.08, 2011 @ 14:03

  24. @Klaus

    Nach dem Enthüllungen über die Intensivtäter im jesuitischen Canisus-Kolleg und einer Vielzahl aanderer katholischer Einrichtungen, wo Intensivtäter Kinder und Juegndliche sexuell missbraucht haben, was in Irland und USA mit enormen Fallzahlen (Anzahl Täter, Anzahl Opfer je Täter bis über 200) aufgeklärt wurde und in Deutschland immer noch nicht und ich auch einen Täter in der Verwandschaft hatte, dessen Opfer kein rechtliches Gehör bekamen ob der institutionellen Vertuschung im Klerus, bin ich sehr hellhörig geworden, wenn katholische Burschenschaftler gegen den Rat der Familienministerin den Kinder- und Jugendschutz im Internet aufheben wollen, Klarnamen fordern und leichte Ermittlung der zugehörigen IP-Adressen. Auch war ich empört darüber, dass die CDU/CSU die dem BKA bekannte Kinderpornografie partout nicht löschen will, sondern nur einen roten Vorhang vorhängen will, mit weiterhin leichter Zugänglichkeit und Frau von der Leyen zu diesem Behufe auch log, z.B. über den Stand der Gesetzgebung in Indien.

    Jeder hat so seine eigenen Vorstellungen von differenzierter Betrachtungsweise. Der Dreck muss weg und niemand muss ohne Verdacht kontinuierlich online überwacht werden.

    Ansonsten darf ich darauf verweisen, dass der Herr Friedrich, Frau von der Leyen und viele andere aus der CDU/CSU ihre Politik mit religiösem Verweis schon im Parteinamen machen, falls Ihnen das entgangen sein sollte. Meinen Sie etwa, die lügen auch da?

    Comment by Jan Dark — 31.08, 2011 @ 14:15

  25. Eher als Frage hier: Wie wird in Zukunft die Herausgabe inherent erzeugter Daten aussehen.

    zB: Im Mobilfunk wird der Ort des Telephons/Modems aus technischen Gründen gespeichert. Nicht unbedingt lange, aber bei Netzwerkoptimierung kann es schon mal sein, das man für eine Stadt eine Woche aufzeichnet (man ist dann nicht am einzelnen Benutzer interessiert, sondern an der Konzentration der Benutzer, aber wie’s immer so ist…); allein aus Interesse des Netzbetreibers.

    Das ist keine angeordnete Vorratsdatenspeicherung.

    Comment by Philip Engstrand — 31.08, 2011 @ 14:57

  26. @25 (Philip Engstrand)

    Das (anonymisierte) Speichern zu Statistikzwecken ist etwas völlig anderes als die Vorratsdatenspeicherung.

    Der Richtervorbehalt ist ein einer perfekten Welt sicher ein geeignetes Mittel zur Kontrolle der Datenherausgabe. Allerdings funktioniert dieser in der realen Welt nicht, wie man häufig bei Herrn Vetter nachlesen kann.

    Comment by Seb — 31.08, 2011 @ 15:19

  27. @adsfadf „Vater EU“ gibt natürlich nur den Rahmen vor, den die deutschen Vertreter mit den anderen Staaten dort beschlossen haben. Dann aber gilt das, was beschlossen wurde und ist auch umzusetzen. Ansonsten hilft nur: Aus der EU austreten. Wenn Du das willst? Ich nicht.

    @sdh Anonymer Netzzugang ist kein Menschenrecht und wird es m.E. auch nie werden.

    @Stadler „Meine Grundüberzeugung ist die, dass eine anlaßlose Speicherung von Daten ohne wenn und aber abzulehnen ist“ teile ich grundsätzlich. Nur eben nicht für die Zugangs-IP-Adresse, soweit sie funktional äquivalent der Rufnummer ist. Sie ist für mich insoweit ein Bestandsdatum und sollte zumindest nach richterlicher Verfügung bei Straftaten für einen ausreichenden Zeitraum auch rückwirkend identifizierbar bleiben, genauso wie es auch vor der VDS der Fall war. Ansonsten bleiben die Opfer von Massenkriminalität faktisch rechtlos zurück, nur weil die Adressen dynamisch vergeben werden. Das führt am Ende nicht zu mehr politischer Akzeptanz für die Bewahrung der Freiheit des Internet, sondern zu weniger – davon bin ich jedenfalls fest überzeugt.

    Taktisch falsch? Kompromiss? Nein, finde ich nicht: Ich mag als jemand der nicht einfach nur theoretisch über Politik spricht nur nicht so tun, als ob wir noch die Möglichkeit hätten, frei darüber zu diskutieren OB wir denn die Vorratsdatenspeicherung haben wollen. Das ist nämlich seit 2006 vorbei und die Lage hat sich seither auch nicht geändert – und wird es auch absehbar nicht tun, denn aufgrund des Urteils des BVerfG wurde die Verfassungsmäßigkeit der Richtlinien und der VDS im Grundsatz bestätigt.

    Es geht also nicht um einen Kompromiss, sondern wir führen hier schlicht ein ganz blutiges Rückzugsgefecht. Die von uns vorgeschlagene IP-Speicherung ist darin schon die Maximalforderung. Denn alle Anderen wollen viel, viel mehr und die (symbolischen) Alternativen von Grünen und FDP werden dabei höchstens zum Schein diskutiert. Wenn überhaupt.

    Meine Einschätzung der Lage ist daher: Wenn es nicht gelingt, die andere Seite dazu zu bewegen, einen Schritt auf uns zuzugehen, kriegen wir schlicht das alte VDS-Gesetz. Leider! Und da das, wofür die Polizeien den größten Bedarf anmelden nun einmal die Auflösung dynamischer IPs zu einem Anschluss ist, sollen sie es meinetwegen kriegen. Mehr halt eben auch nicht.

    Zuletzt noch einmal zum Realitätssinn: Ich denke, das liest Du in den Text schlicht hinein. Im Bereich schwerer Kriminalität wünschen die Behörden sich vielleicht ganz was anderes. Nur der Antrag will es ihnen halt nicht geben. Lediglich bei den IP-Adressen gibt es ein Entgegenkommen in Übereinstimmung mit dem Spruch des BVerfG und den Anforderungen, die jedenfalls uns gegenüber von den Polizeien formuliert werden. Wenn die selbst das nicht realistisch einschätzen können, was ihnen fehlt, dann weiß ich allerdings auch nicht…

    @Theoretiker Danke – ich liebe lebendige Debatten, jedenfalls so lange wie ich das Gefühl habe, man diskutiert auch miteinander und lädt nicht nur Vorurteile ab. Zum Thema EU: Das BVerfG hat nur das konkrete Gesetz bemängelt, nicht aber die RL und die VDS als solche. Da liegt das Missverständnis mancher Blogivisten. Es geht auch nicht etwa darum, Betrug zu verhindern. Da hilft in der Tat nur Prävention. Wenn aber jemand trotzdem Opfer wurde, was dann? Das Rechtsstaatsprinzip erlaubt es dem Staat gar nicht dem Opfer zu sagen: „Weißt Du, Strafverfolgung wäre zwar leicht möglich, machen wir aber nicht, weil sonst könnten die Leute ja nicht mehr anonym surfen. Bleib halt künftig ganz vom Netz weg, denn wer sich in Gefahr begibt…“ Manche wollen das vielleicht so, ich nicht! Das es keine totale Sicherheit oder totale Aufklärung gibt ist völlig klar – die Antwort darauf kann aber auch nicht totale Unaufklärbarkeit von solchen Strafbarkeit „by Design“ sein.

    @wott Wer fordert den so was? Das was wir fordern ist in diesem Bild die Möglichkeit, ein KFZ-Kennzeichen, das auf der Straße geblitzt wurde, dem Fahrzeughalter zuordnen zu können. Mehr nicht.

    @thomas Einstieg? Hallo, aufwachen! Wir haben den Kampf (OK, vielleicht vor Deiner Zeit) schlicht verloren. Die Regeln sind doch längst da – es geht nur seit 2006 nur noch um das wie und um die extrem überzogenen Forderungen zu begrenzen. Zugegeben, das ist kein Siegerthema. Aber sich nicht damit auseinandersetzen könnte bedeuten, dass die „Anderen“ dann den totalen Sieg einfahren können.

    Comment by Jan Moenikes — 31.08, 2011 @ 16:48

  28. @ Jan Moenikes

    Dann werden wir aber zwangsläufig in einen Konflikt mit dem GG geraten. Es ist bereits heute so, dass einige Straftaten nicht aufgeklärt werden können (besonders in der realen Welt).

    Wenn ich also der Aufklärbarkeit den absoluten Primat gebe, müsste ich zwangsläufig auch in der realen Welt eine deutlich stärkere Überwachung betreiben.

    Ich möchte – in diesem Diskussionszusammenhang – dazu gerne auf eine Quelle verweisen:

    http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1324037/index.htm

    Dort findet sich die Kriminalstatistik 2010 für den Raum Karlsruhe. Dort ist von einer Aufklärungsquote von 57,1% die Rede. Platt gesagt: Warum nimmt man das im realen Leben hin, bei Straftaten im Bereich des Internets (wo die Aufklärungsquote übrigens deutlich höher liegt: 64,6%; Sekundärquelle: http://www.verbraucher-sicher-online.de/blog/nrw-polizeistatistik-2010-sinkende-aufkl-rungsquote-bei-internetf-llen).

    Unterstellen wir für einen Moment, dass die Aufklärung den absoluten Primat hätte:
    In diesem Fall müsste ich sowohl im Internet, als auch im realen Leben eine deutlich stärkere Überwachung einsetzen.

    Dafür müssten dann – zwangsläufig – viele Grundrechte weichen. Betrugsfälle ließen sich beispielsweise deutlich leichter lösen, indem man jeder Person auch in der realen Welt auferlegt, dass ihr Bewegungsmuster umfassend gespeichert wird. Damit wäre, klar wer der alten Dame mit dem Enkeltrick ihre Ersparnisse genommen hat.

    Genau hierauf hat man aber – vernünftigerweise – in der realen Welt verzichtet. Schlichtweg aus der Erkenntnis heraus, dass eine 99,999% Aufklärungsquote nur dann zu erfüllen wäre (wenn überhaupt), wenn man auf viele Grundrechte verzichtet.

    Warum also gilt dieser Schluss nicht im Internet?

    DAS möchte ich als Bürger gerne verstehen.

    Comment by Theoretiker — 31.08, 2011 @ 17:08

  29. @Jan Moenikes
    Die Positionsdaten der Fahrzeuge haben dann sinngemäß die Betreiber der Server, auf denen man zu Besuch war, bzw die Trackingdienste, die diese verwenden. Die Übersetzung zwischen Kennzeichen (Positionsdaten) und Fahrzeughalter entspricht dann der Vorratsdatenspeicherung, sofern ich die Analogie richtig verstanden habe.

    Mich würde ihre Meinung zur Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung interessieren. Angenommen wir hätten eine allumfassende Zuordnung zwischen IP+Zeitpunkt und Person. Was hindert Kriminelle daran ihre Machenschaften zwischenzeitlich über Proxies wie torproject.org laufen zu lassen. Wenn wir über schwere Kriminalität reden, für die die Vorratsdatenspeichern ja gedacht sein soll, wird sich ein Straftäter über sowas wohl Gedanken machen.

    Comment by Seb — 31.08, 2011 @ 17:12

  30. Ist es nicht eine Art Diktatur, wenn man im nationalen Parlament keine Mehrheiten für ein Gesetz bekommt und dann per EU Kommission (welche nicht demokratisch gewählt wird) genau dieses Gesetz allen Mitgliedsländern aufoktroyiert?

    Comment by J. S. — 31.08, 2011 @ 17:37

  31. wieso muß sich Deutschland an die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung halten? Der Europäische Stabilitätspakt zum Euro wurde ja auch irgnoriert. Das Verbot des Kaufs von Staatsanleihen durch die EZB wurde auch ignoriert, die No-Bail-out Klausel in den EU-Verträgen wurde auch nicht befolgt. DAS ist Heuchelei, Herr Moenikes!

    Comment by Martin Hansen — 31.08, 2011 @ 17:38

  32. @Jan Moenikes: „Ansonsten hilft nur: Aus der EU austreten. Wenn Du das willst? Ich nicht.“

    Ersten muss man nicht um jeden Preis der EU angehören. Zweitens ist die aufgezeigte Option des Austritts sicher nicht die einzige Möglichkeit die Realität zu ändern. Schließlich entscheidet nicht „die EU“ über Gesetze, sondern – auf europäischer Ebene – die der EU angehörenden Staaten bzw. deren Vertreter. Wenn EU Gesetze mit der Verfassung kollidieren, dann ist das Pech – und zwar für das jeweilige EU-Gesetz. Sonst beschliessen wir nämlich eines Tages über Verfassungsänderungen, weil durchgeknallte Politiker mit Allmachtsphantasien auf EU Ebene Amok laufen. An Kandidaten, die dafür gut sind, besteht kein echter Mangel. Und selbstverständlich können wir frei darüber diskutieren, ob wir die VDS haben wollen oder nicht. Wir habenn die Debatte nämlich noch, weil das BVerfG leider nicht entschieden hat, dass eine anlaßlose VDS in jedem Fall verfassungswidrig ist. Obwohl das m. E. geboten war und ist. Die VDS ist ein politischer Fehler. Wer Fehler nicht eingestehen will und sich dessen Korrektur verweigert, ist dumm. Ich möchte aber nicht, dass ein Kollektiv dummer Menschen die Regierungsverantwortung für 82 Millionen Menschen in DE hat. Und wenn diese kollektive Blödheit zur Fehlerkorrektur die Vertreter von 450 Mio. Bürgern der EU erfasst, sollte man den Verbleib in der Gemeinschaft ersthaft in Frage stellen.
    Wenn in diesem Zusammenhang behauptet wird, wenn man diese SPD-Kröte nicht schluckte, bekäme man das alte VDS-Gesetz. Das alte Gesetz ist und bleibt verfassungswidrig, und es verbietet sich ziemlich sicher, ein solches Spiel mit dem BVerfG zu versuchen.

    NB: Begriffe wie „totaler Sieg“ (der anderen) und „blutiges Rückzugsgefecht“ sind m. E. Stuss und zeugen nicht gerade von politischer Weitsicht. Der „totale Sieg“ ist Partner des „totalen Krieges“. Wenn echtes Blut fliesst, will ich in jedem Fall die richtigen an den Laternen baumeln sehen.

    Comment by M. Boettcher — 31.08, 2011 @ 18:01

  33. @Jan Moenikes:
    Thema: Einstieg in die VDS.

    Wie Sie vielleicht wissen ist VDS eine verdachtsunabhängige Speicherung von Daten aller Personen, die „das Internet“ über Provider „betreten“. Ich lege hier den Wert auf die Bezeichnung verdachtsunabhängig und es ist dabei egal ob diese Speicherung 80 Stunde, Tage oder Monate beträgt. Allein die Speicherung ist verdachtsunabhängig.

    Sie wollen den Zugriff auf die Daten einschränken auf bestimmte Straftaten mit Richtervorbehalt oder auch ohne und verkennen dabei einfach, dass bisher in jedem Falle, wo Daten verfügbar waren, diese einfach so für alles mögliche verwendet wurden, ohne dass auch nur ein Hahn danach kräht, ob das rechtens wäre oder nicht. Dies ist gerade sehr schön im Falle von Dresden und den Telefondaten um den 19.Februar zu erkennen, was mit Daten,die verfügbar sind, passiert. Glauben Sie ernsthaft, dass dies bei den VDS-Daten anders wäre? Wie naiv, glauben Sie, sind die Leute, dass sie derlei Annahmen nach all den Erfahrungen hinnehmen würden?

    VDS ist schlicht und einfach falsch, weil es einen Generalverdacht beinhaltet, bisher noch nicht bewiesen wurde, dass VDS überhaupt für die Ermittlung bei schweren Straftaten notwendig ist und einfach nur bei Massenermittlungen Sinn macht. Welche Massenermittlungen mögen das sein?

    Bitte hören Sie mit dem Vertreten von Interessen auf, die nicht im Sinne der Bürger sind, sondern nur repressiven Zwecken oder dem Durchsetzen von veralteten und restriktiven Geschäftsmodellen dienen können. VDS ist eine Generalüberwachung und hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen. Der hat so etwas nicht nötig.

    Es gibt kein bisschen VDS genauso wenig wie es nur ein bisschen Schwanger gibt. Sind die Daten einmal gesammelt, werden sie auch länger gespeichert und dann für alles mögliche verwendet. Ergo kann es nicht anders sein, als VDS einfach nicht zu zu lassen. Es wird nicht benötigt um die schweren Straftaten aufzuklären und es untergräbt nicht nur einen freiheitlichen Rechtsstaat, sondern schafft ihn ab – früher oder später. Wehret den Anfängen und genau deshalb wird hier so vehement darum gestritten, dass die Position der SPD falsch ist.

    Comment by Melebert — 31.08, 2011 @ 18:04

  34. @Jan Moenikes: “Ansonsten hilft nur: Aus der EU austreten. Wenn Du das willst? Ich nicht.”

    Ich war mal ein glühender Befürworter der EU (Sogar noch nach dem Euro, den ich immer noch, trotz des Versagens der Politiker, gut finde). Solange die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gilt, werde ich jedoch keine Partei mehr wählen, die für den Verbleib Deutschlands in der EU eintritt. Die nächste Datensammlung, die keinen anderen Zweck ausser der Strafverfolgung hat, in der jeder zwangsweise gespeichert wird und die über die EU kommen wird, wird die verpflichtende Speicherung von DNA Profilen sein, denn schließlich ist jeder potentiell verdächtig (und man kann damit schwere, ja schwerste Straftaten aufklären…)…

    Aber die Frage ist doch, was will die EU mit Rumänien machen, das die Richtlinie nicht umsetzen kann (laut dem dortigen Verfassungsgericht)? Rausschmeissen, ein Ausnahme nur für Rumänien?
    Dann dies bitte auch für Deutschland…

    Comment by GxS — 31.08, 2011 @ 18:56

  35. @Jan Moenikes:
    „Wenn wir also am Ende dieser Diskussion trotz Umsetzung der RL auf einen Zustand zurückkommen würden, wie er vor der VDS jahrelang ohne größere Friktionen bestanden hat: Ich jedenfalls könnte damit sehr gut leben.
    Und du?“

    Ich jedenfalls nicht, denn wir kehren keinesfalls in einen Zustand zurück, wie er vorher bestanden hat.
    Die Speicherung der Daten aller Bürger zum alleinigen Zweck der Strafverfolgung gab es vorher nicht (jedenfalls nicht in Rechtsstaaten; wenn Daten von allen gespeichert wurden, gabs da immer noch andere Gründe, es sei denn, es handelte sich um Diktaturen, die alle Bürger per se verdächtigte… Falls ich da falsch liegen sollte, bitte ich um die entsprechenden Gegenbeispiele)

    Ich jedenfalls will nicht in einem diktatorischem Staatengebilde leben…

    Comment by GxS — 31.08, 2011 @ 20:00

  36. @Jan Moenike
    „Das Rechtsstaatsprinzip erlaubt es dem Staat gar nicht dem Opfer zu sagen: “Weißt Du, Strafverfolgung wäre zwar leicht möglich, machen wir aber nicht, weil sonst könnten die Leute ja nicht mehr anonym surfen. Bleib halt künftig ganz vom Netz weg, denn wer sich in Gefahr begibt…” “

    Das ist grober zynischer Unsinn. Keiner, der auf dem Boden unserer Verfassung steht, sagt, wir könnten die Aufklärungsquote schwerer Verbrechen drastisch steigern, wenn wir auf allen öffentlichen Plätzen und in allen ehelichen Schlafzimmern Überwachungskameras installieren will. Aber von manchen rechtsextremen Chaoten wird das Internet als rechtsfreier Raum angesehen, wo man die Totalüberwachung id Totalüberwachung ja installieren kann, die die Spanner von den Polizeien in den ehelichen Schlafzimmern wegen diesen dusseligen Grundrechten die die Polzeiarbeit vermiesen.

    Wer so zynisch argumentiert, ist als Diskussionspartner nicht mehr ernst zu nehmen. Der will unseren Rechtsstaat nicht. Dann werden wir uns also mit dem Verfassungsgericht und Petitionen und Wahlen weiter gegen diese Staatszersetzer und Zersetze unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung wehren.

    11.608 haben bis jetzt die Petition gezeichnet: Wenn weiter solche zynischen, entarteten Statements der Überwachunsgfreaks kommen, werden es sicherlich wieder weit über 100.000 und er politische Apparat wird explodieren wie schon nach dem Zugangserschwerungsgesetz, wo die Schreihälse, die das dringend brauchten, heute als Rechtsbrecher in der Regierung mit Nicht-mehr-Wiederwahl bestraft werden: So einfach ist das in einer Demokratie.

    Comment by Jan Dark — 31.08, 2011 @ 21:49

  37. Letzter Versuch einer Differenzierung in diesem Thread:

    1. Bei der ganzen Debatte geht es um eine Verpflichtung von ZUGANGS-Providern. Nicht um eine Pflicht zur Speicherung von Nutzungsdaten von z.B. WEBSEITEN-Betreibern. Hier gibt es in D sogar eine Pflicht, anonyme/ pseudonyme Nutzung zu ermöglichen. Ein „Totalüberwachung“ oder Ähnliches ist in diesem Kontext keine konkrete Gefahr und etwas Anderes steht hier überhaupt nicht zur Debatte, und will ich schon gar nicht. Was es aber in diesem Zusammenhang gibt, ist viel Unverständnis, bis hin zu politisch bewussten Verzerrungen. Die aber beeindrucken politisch außerhalb des Blogosphäre niemanden.

    2. Bis 2005 waren dynamische IPs auch noch Monate später nachträglich zu einem Teilnehmeranschluss auflösbar. Ja, doch, das war so. Ich selber habe in den Firmen, in denen ich Verantwortung hatte, dass erst den Technikern austreiben müssen. Auch bei den Gegner der VDS – die ich schon lange vor dem AKV zusammengetrommelt hatte und die mehrere Anläufe verhindern konnten – war das aber NIE das entscheidende Thema. Es ging immer um die Ausweitung der Pflichten zur Speicherung und Beauskunftung über das damals normale und allgemein akzeptierte Maß hinaus durch Richtlinie und Gesetz. Einer Abmahnindustrie sollte durch Regelungen im UrhG und anderen Vorschriften Grenzen gesetzt werden. Nicht aber durch künstliche Anonymisierung der DynIPs. Erst wegen der Anordnungen der Datenschutzbehörden begannen die Unternehmen diese Daten zu löschen – was in die Forderung der Ermittler nach einer gesetzlichen Verpflichtung zur Speicherung und Beauskunftung mündete.

    3. Noch 2005 habe ich mitgeholfen einen EINSTIMMIGEN Beschluss des Bundestages gegen die EU-Pläne zu organisieren. 2006, unter der „großen“ Koalition, hat die Bundesregierung dann aber der VDS zugestimmt. Ich habe geschäumt und getobt – die Auseinandersetzung um die RL hatten wir damit aber dennoch politisch verloren.

    4. Seither geht es – so leid es mir tut – nicht mehr um das OB einer VDS, nur noch um das WIE. Das Urteil des BVerfG hat das nicht geändert. Im Gegenteil hat es die grundsätzliche Zulässigkeit nicht nur bestätigt, sogar die Situation zum Teil verschlimmert. Denn jetzt dürfte der Staat die Daten sogar noch kostenlos abfragen – sprich ein ökonomischer Anreiz, die Menge an Anfragen zu begrenzen, muss nach Maßgabe des BVerfG überhaupt nicht mehr gesetzt werden. Ich habe das Urteil daher nie bejubelt, weil ich mit meinen eigenen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich auf einem anderen Pfad unterwegs war, den ich persönlich als nachhaltiger empfand. Aber, es musste ja unbedingt die PR-wirksame Massenklage sein… Egal.

    5. Man kann, wie auch Thomas Stadler es tut, nun zu Recht diesen Spruch des BVerfG bedauern und über die Motivlage spekulieren. Nur: Dieses ist jetzt genau so in der Welt! Die ganze Diskussion um „Verfassungswidrigkeit“ etc. hilft also nicht mehr weiter. Auch diese Verteidigungslinie hat die VDS nämlich bereits überwunden.

    6. So – und was jetzt? Ich meine: Nur weil man sich eingesteht, entscheidende Auseinandersetzung verloren zu haben, bedeutet es doch nicht, dass man dann nicht zumindest darum kämpfen sollte, nicht noch mehr Stellungen räumen zu müssen. Klar, man kann natürlich immer argumentieren: „Keinen Fußbreit weiche ich, ich gehe mit wehenden Fahnen unter!“ Heldenhaft, aber gewinnen tut man damit meist nichts. Oder man versucht eben das Beste daraus zu machen und weiß dabei genau, dass es kein Siegerthema mehr sein wird.

    7. Die einen machen das mit Vorschlägen wie QF. Die beinhaltet ebenfalls eine „VDS light“, Malte Spitz et.al. tun nur so, als ob nicht. Ich halte dieses Denken aber sogar im Ergebnis für viel gefährlicher: http://www.moenikes.de/ITC/2011/01/18/quick-freeze-%E2%80%93-der-wolf-im-schafspelz/. Wir haben dagegen jetzt einen Vorschlag präsentiert, der sich im Ergebnis an der Situation vor 2006 orientieren soll.

    Wenn wir damit durchkommen – was wäre daran falsch? Versuchen sollten wir es jedenfalls. Wenn nicht, dann kommt ja im Besten Fall QF, oder im Schlimmsten Fall eine Neuauflage des VDS-Gesetzes dabei raus. Eines, dass dann halt die Vorgaben des BVerfG beachtet, aber bei dem alle laut Jaulen werden, weil es weit über das hinausgeht, wofür wir uns einsetzen wollen.

    8. Das die verdachtslose Speicherung von Daten auf Vorrat selbst dann noch grundsätzlich problematisch ist und künftig problematisch bleibt („schlicht falsch“), ist auch meine Ansicht. Nur bei DynIPs schätze ich das eben dezidiert nicht als so gefährlich oder bedrohlich ein, wenn die Hürden so sind, wie vorgeschlagen. Denn die Situation wäre dann hier eben wieder die Gleiche, wie vor 2006. Im Gegenteil – dem Datenschutz und den Bürgerrechten wäre sogar mehr Genüge getan, als damals.

    Comment by Jan Mönikes — 31.08, 2011 @ 23:49

  38. @Jan Dark: Die IP-VDS entspricht nicht Überwachungskameras in ehelichen Schlafzimmern, sondern eher einem pseudonymen Barcode auf der Stirn, mit dem man jeden, den man auf der Strasse trifft, oder der in eine Überwachungskamera läuft, eindeutig identifizieren kann.

    Im klassischen Leben haben wir solche Barcodes glücklicherweise und aus gutem Grunde nicht, auch wenn sich dadurch die Aufklärungsquote nicht nur von Pöbeleien und Beleidigungen auf der Strasse, sondern auch von Vergewaltigungen sicher erheblich erhöhen würde.

    Man kann nun argumentieren, dass man im klassischen Leben aber Phantombilder machen kann. Aber auch im virtuellen Leben hat man ohne IP-VDS einen Anhalt. Aus der IP lässt sich der Provider identifizieren, teilweise auch mehr. Manchmal speichert der Provider aus Abrechnungsgründen. Manchmal nicht. Man hat am Ende vergleichbare Unwägbarkeiten im derzeitigen virtuellen und klassischen Leben.

    Deswegen hart bleiben. Keine IP-VDS und alles bleibt gut.

    Comment by Ein Mensch — 31.08, 2011 @ 23:58

  39. Ich finde Deutschland klasse. Du kannst mit ein paar Botnet-Servern ebay-Konten, Bank-Konten und sonstige Konten einfach abräumen, verwenden, dir irgendwas liefern lassen und dann verschwinden.
    Bis die Polizei was merkt bis Du längst Weg.

    „Wir“ haben auch ein Recht zu leben! Die entstandenen schäden kann man doch mit 100€/Monat Aufpreis auf jeden DSL-Anschluss gegen rechnen.
    Freiheit hat eben seinen Preis, oder?

    Comment by Robert — 1.09, 2011 @ 05:24

  40. @38

    […]sondern eher einem pseudonymen Barcode auf der Stirn, mit dem man jeden, den man auf der Strasse trifft, oder der in eine Überwachungskamera läuft, eindeutig identifizieren kann.
    […]

    nur mit dem Unterschied, dass dieser Barcode bei jedem betreten eines Geschäftes, bei jedem Gespräch, bei jedem Besuch, Einkauf usw. abgelesen und mit Datum und Zeit dort in den Logs gespeichert wird.

    Daher mal blöde gefragt, wie viele Hoster gibt es in Detuschland und wäre es möglich dort dann nach der IP zu suchen d.h. praktisch das Pferd von hinten aufzuzäumen.

    Z.B. bombjack war am 28.08.2011 von 10:00 bis 22:00 Uhr mit der IP 127.0.0.1 unterwegs….nun fragt man bei den diversen Hostern nach wo die IP überall aufgetaucht ist und schon kann man sich ansehen, was ich mir so alles angesehen habe…..

    bombjack

    Comment by bombjack — 1.09, 2011 @ 08:24

  41. @Jan Mönikes
    „Seither geht es – so leid es mir tut – nicht mehr um das OB einer VDS, nur noch um das WIE. “

    Da ist eine politische Aussage, die sich mit den Wünschen der Bürgern nicht deckt. Wir haben auf der einen Seite die CDU, CSU, FDP und SPD die wie Mönikes die VDS will, auf der anderen Seite die Piraten, die Grünen, die Linken und die Bürger, die sich mit einer Petitionen gegen CDU, CSU, FDP, SPD und Mönikes wehren.

    Der Verweis auf 2005 ist kindisch. Bevor wir den Datenschutz bekamen hatten wir mit Horst Herold im BKA eine enthemmte Rasterfahndung, wo der Irre als „Sozialhygieniker“ vor den Tätern am Tatort sein wollte (mit seiner alten BS2000-Klapperkiste. Sollen wir uns jetzt so blöd stellen wie Mönikes und sagen vor dem Datenschutz hatten wir doch eine enthemmte Rasterfahndung. War doch alles gut?

    Die Bürger wollen weder VDS noch Zugansgerschwerungsgesetz noch Klarnamenzwang für Kinder und Jugendliche noch Rasterfahndung noch verdachtslose Totalüberwachung noch das ganze andere Gedöns, mit dem die Rechtsextremisten die Bürger nerven in ihrer panischen Angst, die Kontrolle zu verlieren und lieber Panzer wie Saudi Arabien in Bahrein oder in der DDR oder wie Schäuble gegen die eigene Bevölkerung einsetzen als einfach den Bürger Souverän sein lassen. Wenn das Geiere im Budnestag mitd en rechten Fraktionen gegen die Bürger weiter so geht, haben die Wutbürger eine weitere Baustelle und die Rechten entfernen sich immer mehr von unserer freiheitlich demokratischen Grundordung. Dann werden wir den Extremistenerlass wieder rauskramen und für Law and Order sorgen.

    Um es klar zu sagen: In Bayern, wo das Zugangserschwerungsgesetz von der FDP im Bundesrat mit beschlossen wurde, ist in Umfragen CSu und FDP in der Minderheit. In Berlin ist die Wahrscheinlich hoch, dass die Piraten ins Abgeordnetenhaus kommen udn die FDP nicht, sehr hoch. Das sind die Folgen der rechtsextremistischen Politik gegen die Bürger, wo eine VDS angeblich wegen schwerer Straftaten eingeführt wird und dann Frauen und Jugendlichen in den wirtschaftlichen Ruin damit wegen des ungehemmten Abmahnwahns getrieben werden.

    Für die blöde Politik „wir können nicht anders. wir müssen den Bürger überwachen, wo es geht.“ sind die Bürger nicht blöd genug. Da muss man sich andere Bürger suchen. Für die VDS-Fans kann man Libyen empfehlen. Die haben jetzt viel politischen Handlungsbedarf. Neue Waffen brauchen die auch. Und wie in Pakistan muss man auch das Internet total überwachen. Gaddaffis suchen. Ist klar.

    Comment by Jan Dark — 1.09, 2011 @ 08:59

  42. @bombjack et al.: Das eben ist eine der Mythen dieser Debatte. Wenn IP-Adressen so ein tolles Merkmal für die Erstellung von Benutzerprofilen wäre, bräuchte die Werbeindustrie ja eigentlich auch keine Cookies setzten…

    Natürlich ist es theoretisch möglich, aufgrund Deines KFZ-Kennzeichens ein komplettes Bewegungsprofil Deines Fahrzeuges zu erstellen. Nur dazu bedarf es mehr, als der Umstand, dass Dein Auto ein Kennzeichen hat, dass die Zulassungsstelle dem Halter zuordnen kann! Und daraus ergibt sich auch dann nicht automatisch, was Du an dem Ort, zu dem Du gefahren bist, getan hast.

    Ebenso verhält es sich mit der Möglichkeit, dynIPs einem Teilnehmeranschluss zuzuordnen. Es geht bei dem diskutierten Vorschlag um das funktionale Äquivalent des Autokennzeichens – nicht mehr und nicht weniger.

    Wenn es noch mehr Klarstellungen bedarf, z.B. hier wären sie zu finden: http://bambuser.com/node/2017855

    Comment by Jan Mönikes — 1.09, 2011 @ 09:06

  43. „Wenn IP-Adressen so ein tolles Merkmal für die Erstellung von Benutzerprofilen wäre, bräuchte die Werbeindustrie ja eigentlich auch keine Cookies setzten…“
    Nicht jede IP im Internet lässt sich zweifelsfrei einem Rechner zuordnen, daher Cookies.
    Allerdings lässt sich jede IP eines deutschen Providers eindeutig als solche erkennen und über die VDS einem Anschlussinhaber zuordnen.

    Auf die Frage, ob diese Zuordnung nun sinnvoll ist, sind Sie ja leider nicht eingegangen. Das kann ich allerdings gut nachvollziehen, würde eine negative Antwort ja die Sinnlosigkeit der gesamten VDS bedeuten.

    „Nur dazu bedarf es mehr, als der Umstand, dass Dein Auto ein Kennzeichen hat, dass die Zulassungsstelle dem Halter zuordnen kann!“
    Das da wäre? Welche Information fehlt Ihnen?

    „Und daraus ergibt sich auch dann nicht automatisch, was Du an dem Ort, zu dem Du gefahren bist, getan hast.“
    Wenn ich auf dem Parkplatz von Kaufland stehe, werde ich wohl einkaufen gehen. Wenn ich im Rotlichtmilieu parke werde ich mich vermutlich in Bordellen rumtreiben. Solche Schlussfolgerungen sind im WWW sogar sehr viel leichter zu treffen.

    Comment by Seb — 1.09, 2011 @ 10:26

  44. @Jan Mönikes

    Aha, Gesetze, selbst solche, die noch nicht existieren, sind absolut unveränderbar. Schwangerschaftsabbruch (§218 StGB) – völlig unmöglich. Homosexualität ausleben (§175 StGB) – das ist ja widerlich, geht also gar nicht. Und die hunderte von Gesetzesänderungen je Legislaturperiode, über deren Belastung uns die Politiker immer wieder die Ohren vollabern, gibt es gar nicht, hat es nie gegeben. Die Welt der Gesetze, Verordnungen, Normen usw. ist völlig unveränderlich, und zwar in Ewigkeit. Amen! Und genau darum muss die Vorratsdatenspeicherung jetzt sein, wegen der Vorgaben und den Sachzwängen. Diskussionen sind völlig zwecklos, wir haben verloren. Punkt! Das ist nämlich kein „Siegerthema“; wir wollen aber mit der SPD unbedingt wieder Wahlen gewinnen. Also muss dies Reizthema beerdigt werden, endgültig.

    Mit rückgratlosen Typen, die bei Rückschlägen bedenkenlos die Flinte ins Korn werfen und ihre vorgeblichen Ziele eher verraten als darum zu kämpfen, kann man ein lebenswertes Morgen nicht bauen. Ja, man darf es nach deren Ansicht nicht einmal anstreben oder diskutieren. Bei der Haltung versteht man auch, warum in der angeblich sozialen Partei die Schröders, Clements, Sarrazins, Schilys, Müntefehrings, Wiefelspütze usw. immer wieder den Ton angeben. Das ist Realpolitik a la SPD, der besten CDU, die wir je hatten.

    Comment by M. Boettcher — 1.09, 2011 @ 10:41

  45. @seb – „Auf die Frage, ob diese Zuordnung nun sinnvoll ist, sind Sie ja leider nicht eingegangen [..]“

    Stimmt nicht. Ich meine doch wirklich ganz eindeutig: Es gibt im Bereich der Massenkriminalität genügend Fälle – und die kenne ich aus eigener Praxis im IT-Unternehmen und als Opferanwalt – in denen ohne Auflösbarkeit der dynIP zu einem Anschluss das Opfer völlig recht- und hilflos zurückbleibt, weil es (anders als auf der Strasse) schlicht keinerlei andere Ermittlungsansätze gibt.

    Und für die Frage, ob Du auf dem Parkplatz etwa vor dem Puff geparkt hast, reicht die Tatsache nicht aus, dass Dein Auto ein Kennzeichen hat. Ich brauche auch noch eine Videoaufzeichnung oder jemanden, der es irgendwie notiert und das aufbewahrt hat und dann einen Anderen, der ein Auskunftsersuchen bei der Zulassungsbehörde stellt. Bei unserem Vorschlag aber auch noch einen Richter, der das jeweils für angemessen
    und rechtmäßig hält und überprüft.

    Eine VDS für HOSTER fordert zudem niemand von uns. So wie es auch keinen Zwang gibt, dass der Puffbetreiber die Autokennzeichen vor seiner Tür notiert oder zur Auskunftserteilung aufbewahrt.

    Für die Visionen eines STASI-Überwachungsstaates und FeFe-Verschwörungen braucht man übrigens keine VDS. Da macht man einfach eine komplette TKÜ – wie es in Dresden (rechtswidrig) passiert ist. Aber die ist übrigens auch heute zulässig, vom BVerfG abgesegnet etc. und natürlich – wie Alles auf der Welt – im Falle des Fehlens eines freiheitlichen Rechtsstaats unbegrenzt missbrauchbar.

    @M.Boettcher: Ich habe Dich – glaube ich – in KEINEM dieser „politischen Kämpfe“ um ein anderes Recht und noch nie sonst irgendwo als Aktivisten wahrgenommen. Liegt das nur an mir? Oder solltest Du vielleicht eher zurückhaltend darin sein, in dieser Weise Anderen Vorwürfe zu machen, nur weil sie nicht fundamentalistisch argumentieren wollen. Erstmal selbst besser machen!

    @Jan Dark: Was die politischen Wünsche des Bürgers betrifft, da wäre ich mir nicht so sicher, ob nicht eine Mehrheit außerhalb der Blogosphäre nicht sogar viel mehr Überwachung und größere Einschränkungen ihrer Freiheit hinnehmen würde, als bei der VDS je zur Debatte standen, weil ihnen die BILD oder andere Scharfmacher dafür Sicherheit versprechen?! Mein Ziel ist das überhaupt nicht – allerdings bin ich mir nicht ganz so gewiss wie Du, ob nicht eine Mehrheit der Menschen da draußen
    im Zweifel auf die Freiheit des Internets verzichten würde, wenn man ihnen nur ordentlich Angst macht. Wir werden ja sehen, wie machtvoll in diesem Jahr die FSA ausfallen wird. Ich gehörte jedenfalls zu denjenigen, die sie in diesem Jahr nicht schon im Juli mangels Aktiven absagen wollten…

    Comment by Jan Mönikes — 1.09, 2011 @ 11:36

  46. @Jan Mönikes:

    Nur weil ich Mitglied einer Partei bin, muss ich meine grundsätzlichen Überzeugungen nicht verraten. Ich toleriere die Meinung andere und erwarte umgekehrt, dass meine Meinung akzeptiert wird. Was letztlich geschieht, darüber wird demokratisch abgestimmt. Punkt.

    Eine – wie auch immer geartete – VDS findet nie meine Unterstützung, genauso wenig wie eine Transferunion via Eurobonds. Zumindest in meiner Partei ist eine abweichende Haltung zur offiziellen Parteilinie kein Kainsmal.

    Ich lehne auch die 7-tägige Speicherung aus dem Quick-Freeze Vorschlag der Justizministerin ab und überhaupt sehe ich keinen Handlungsbedarf. Die Gesetze die wir haben sind völlig ausreichend. Die Welt ist verrückt geworden, aber deshalb muss ich mich als Liberaler nicht verrückt machen lassen.

    Wer sich – so wie Sie – von anderen derart verladen lässt, sollte nicht in die Politik gehen. Anders als Sie vielleicht denken bringt Ihnen das auch nicht den Respekt Ihrer Parteifreunde ein, wenngleich Sie es Ihnen nicht offen ins Gesicht sagen werden.

    Der Murks, der derzeit in Europa abläuft, wird früher oder später zu einem Ende kommen – und sei es, dass das Europa der „Zukunft“ den Geert Wilders, Wahren Finnen und Schlagbäumen gehört. Das sind Entwicklungen, die Sie und ich nicht aufhalten können. Als Liberaler bin ich inzwischen jedenfalls skeptisch was Europas Zukunft als Staatenbund anbelangt. Ich denke, die Gemeinschaft wird früher oder später zerbrechen. Die Sozialdemokratie wird daran einen entscheidenden Anteil gehabt haben. So fährt man das System vor die Wand.

    Dem Euro vertrauen derzeit noch 17% der Deutschen. Da wird die VDS fast schon zu einem Randthema, aber vielleicht ist es der Tropfen, der am Ende das Fass zum überlaufen bringt.

    VDS, nein Danke!

    Comment by FDP Funktionär — 1.09, 2011 @ 11:55

  47. @Jan Mönikes
    Danke für Ihre Antwort.

    Reden wir bei „Massenkriminalität“ immernoch über schwerste Straftaten, für die die VDS überhaupt nur verwendet werden kann? Wie schaut es mit dem Argument aus, dass Straftäter in diesem Milieu wohl Mittel und Wege finden, um die Zuordnung von IP zu ihrer Person zu verhindern (Proxie). Da Hilft auch keine VDS. Ich bezweifle ja gar nicht, dass die VDS bei der Aufklärung von Beleidigungsdelikten in Schülerforen helfen kann.

    Eine VDS für Hoster wird auch nicht benötigt, denn sogut wie jeder Webhoster führt Accesslogs, in denen genau aufgezeichnet wird, welche IP sich wann auf welcher Seite befunden hat. Diese Daten müssten nur an die Ermittler übermittelt und mit den Vorratsdaten zusammengeführt werden – fertig ist das Bewegungsprofil.

    Zur Authentizität der Bewegungsdaten: Ich erinnere mich dunkel an einen Vortrag von Herrn Vetter bei einer SIGINT, wo unter anderem erklärt wurde, dass die Aufzeichnungsverfahren von diesen Überwachsungsfirmen fragwürdig sind und es durchaus schon zu Fehlern „beim Abschreiben“ von IP-Adressen kam. Trotzdem haben solche Daten vor Gericht bestand. In dem Gebiet kennen Sie sich aber sicher besser aus, als ich.

    Comment by Seb — 1.09, 2011 @ 12:24

  48. „Was die politischen Wünsche des Bürgers betrifft, da wäre ich mir nicht so sicher, ob nicht eine Mehrheit außerhalb der Blogosphäre nicht sogar viel mehr Überwachung und größere Einschränkungen ihrer Freiheit hinnehmen würde, als bei der VDS je zur Debatte standen, weil ihnen die BILD oder andere Scharfmacher dafür Sicherheit versprechen?!“

    Du machst Politik mit Angst, dass alles noch schlimmer kommen würde, wenn Du nicht den Wiedereinstieg in die VDS vorbereitest. Das ist alte SPD-Sülze. Man hatte Angst, als vaterlandsloser Geselle beschimpft zu werden, als man 1914 die Kriegskredite für den Weltkrieg des Kaisers bewilligte. Noske meinte als SPD-Polizist Kommunisten auf der Straße prügeln zu müssen („Einer muss den Bluthund machen“). Die Sozios haben den Extremsitenbeschluss mitgetragen, damit DKP-Lokführer keine ICEs nach Kuba entführen. Wir haben Raketen gegen unsere Brüder und Schwestern im Osten aufgestellt. Wir haben Gaddaffi und den Saudis Waffen geliefert, weil wir sonst zu wenig Wachstum hatten, um unsere Schulden zu bezahlen. Ich will diese Realitätsflucht nicht mehr. Die Sozis sind schon um 20%&. Die Flüchtigen aus der FDP und CDU/CSU haben ihre ersten Machtfverluste für ihre Realitätsflucht bekommen.

    Ich war erstaunt, als ich die Reaktion von Roland Koch auf die Petition gegen das Zugangnserschwerungsgesetz gesehen habe. Das politische Establishment war ersch+üttert. So weit, dass CDU und FDP nun offen in den Rechtsbruch geflüchtet sind. Da hat Bild keine Chance. Die Zeiten sind vorbei, wenn 150.000 Wähler eine klare Ansage an ihr Parlament machen. Und dehalb wird die VDS-Petition den Irrsinn rechter Hetzer (wozu ich leider auch Dich rechne mit Deiner Angstpropaganda, dass es ohne Deine kleine VDS noch alles viel schlimmer kommt, die SPD hat noch nie Rechtsextremisten gebändigt, sie hat immer verloren). Die Demo ist Minderheitenfolklore. Wichtig, aber nicht ausschlaggebend. Die VDS wird nicht mehr kommen und jeder Politiker der ihr zustimmt, ist in der letzten Legislatur.

    Comment by Jan Dark — 1.09, 2011 @ 12:24

  49. „Ich habe Dich – glaube ich – in KEINEM dieser “politischen Kämpfe” um ein anderes Recht und noch nie sonst irgendwo als Aktivisten wahrgenommen. Liegt das nur an mir?“

    Es drängt halt nicht jeden direkt in den Politzirkus, ob als Mitarbeiter von Politikern oder Kandidat für den Bundestag. Und tu bitte nicht so, als ob Du an allen politischen Kämpfen teilgenommen hast bzw. teilnimmst oder einen Überblick darüber hättest, wer aktiv ist und wer nicht. 1971, als sich mehrere Hundert Frauen öffentlich zu Abtreibungen bekannten, hast Du noch in die Windeln geschissen. Bevor Du also das Maul aufreisst und von besser machen faselst, solltest Du Dir eingestehen, dass Deine Wahrnehmung ebenso eingeschränkt ist, wie die aller anderen.

    Comment by M. Boettcher — 1.09, 2011 @ 12:43

  50. @Jan Mönikes:
    Vielleicht noch ein paar Anmerkungen, denn Du stellst hier eine ganze Reihe fragwürdiger Thesen auf, an denen ich mich jetzt aber nicht insgseamt abarbeiten möchte.

    Wenn ihr nur auf den Stand von 2006 zurück wolltet, dann lass mich Dir sagen, dass wir den derzeit ohne VDS haben. Vor diesem Hintergrund besteht kein Handlungsbedarf. Was ihr propagiert, ist eine Vorratsdatenspeicherung, die z.T. sogar an die Grenze dessen geht, was das BverfG (noch) für zulässig hält. Einzige Ausnahme sind offenbar Funkzellendaten und evtl. Standortdaten insgesamt, wobei Euer Text da nicht ganz eindeutig erscheint.

    Die anonyme oder pseudonyme Nutzung nach § 13 Abs. 6 TMG, die Du angesprochen hast, kann ich nicht in Verbindung mit der VDS bringen. Als Diensteanbieter kann ich IP-Adressen loggen und trotzdem eine pseudonyme Nutzung ermöglichen. Unterschiedlichste Dienstanbeiter speichern IP-Adressen z.T. sehr lang, so dass auch dort der Ermittlungsansatz IP-Adresse durchaus erfolgreich praktiziert wird.

    Comment by Stadler — 1.09, 2011 @ 13:11

  51. @M. Boettcher
    Sorry, völlig offtopic. Aber: ich finde noch heute mit großer Begeisterung, dass Alice Schwarzer für die Aktion „Wir haben abgetrieben!“ mit vollstem Recht das Bundesverdienstkreuz bekommen hat. Auch wenn ich mit ihr heute selten übereinstimme.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wir_haben_abgetrieben!
    http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/images/stern1971_web1.jpg

    Comment by Jan Dark — 1.09, 2011 @ 13:32

  52. Nur eine Anmerkung zu EU-Recht:
    EU-Richtlinien sind nicht bindend und gelten in erster Linie als politisch gewollte ökonomische Harmonisierung. Die sehe ich bei der VDS nicht! Es geht hier vielmehr um Grund- und Freiheitsrechte, welche das Bundesverfassungsgericht in Sachen VDS ausdrücklich wiederhergestellt hat. Das Bundesverfassungsgericht wird alle Regelungen kassieren, die ihrem Urteil widersprechen, es steht in diesem Bereich über der EU-Rechtssprechung.
    Fragen des Binnenmarktes oder der Wettbewerbsfähigkeit sind hier nicht berührt. Warum sollte man also eine Verschlechterung der Regelung in Deutschland hinnehmen, nur weil andere Länder das anders machen bzw. dort noch keine Verfassungsgerichtsurteile erkämpft wurden? Sollen wir uns danach auch an andere Rechtssprechungen anpassen, um eine Harmonisierung zu erreichen? Vielleicht ein wenig Todesstrafe, Homosexuellenverfolgung und Scharia, um den USA, China, Nigeria, Iran und Saudiarabien entgegen zu kommen?

    Comment by drui — 1.09, 2011 @ 15:32

  53. @42: Der Vergleich mit dem Autokennzeichen ist irreführend. Mit dem Auto kann man leicht und unabsichtlich schweren Schaden anrichten, u.a. jemanden töten. Es ist im Vergleich aber äusserst schwierig unter alleiniger Verwendung des Internets ernsthafte Schäden anzurichten. Da bleiben in der Regel eben Beleidigung, Betrug und dergleichen. Ernsthafte Straftaten werden im realen Leben begangen, wo es den Barcode auf der Stirn aber genau nicht gibt.

    Comment by ein Mensch — 1.09, 2011 @ 17:23

  54. Eigentlich ist es doch ganz einfach. Wenn niemand eine VDS möchte, warum haben wir sie denn? Es gibt ja bei uns auch keine Todesstrafe, weil darüber Konsens herrscht, diese nicht zu etablieren.
    Folglich muss es ja eine Menge Leute geben, die die VDS haben möchten. Das ist immerhin schon mal die komplette CDU/CSU samt ihrer Wählerschaft. Von denen kann und darf keiner behaupten, die VDS nicht zu wollen. Im Übrigen ist die CDU/CSU in der Wählergunst aktuell um 3 Punkte gestiegen und hat dies hauptsächlich den Grünen und den Linken abgenommen, wie die Statistiker meinen. Die SPD will auch eine VDS, das ist faktisch bereits bewiesen. Dass eine Minderheit in der SPD doch lieber nur eine „VDS light“ möchte, wird in der großen Politik untergehen. Wer also SPD wählt, votet auch für die VDS. Die Feinheiten sind irrelevant. Dass jetzt Jan Moenikes, Hennig Tillmann, Alvar Freude und Konsorten den Strohhalm ergreifen und der Netzcommunity zeigen möchten, dass sie nicht der Haltung (ihrer Partei) der SPD in der Netzpolitik beipflichten und die SPD- Patriarchen mit einem kleinen Positionspapier ärgern möchten, hilft schlicht gar nichts. Eigentlich müssten alle, die nicht mit der (Netz)politik der SPD einverstanden sind, diese Partei schlicht nicht mehr wählen.
    Die FDP hat sich im Prinzip auch selbst verraten. Sie nennen ihre Neugeburt einfach „Quick Freeze“ und zeigen damit ihre Kompromissbereitschaft, die sie in der Regierung halten soll. Glücklicherweise wird die FDP gerade vom Wahlvolk für ihre falschen Versprechen, einzig zum Machtgewinn verwendet, abgestraft. Dass die VDS in der Gesamtheit der politischen Diskussion nur ein Randthema darstellt, das zudem nur eine Minderheit halbwegs versteht, zeigt doch, dass wir weit weg sind von einer demokratischen Lösung in dieser Disziplin. Interessant würde ich finden, wenn z.B. die Piratenpartei mehr Verantwortung durch den Wähler bekommen würde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Piraten zugunsten von in Aussicht gestellten Posten, ihre Überzeugung verraten würden. Allein die parteiintere Struktur würde dies verhindern. Wo liegt das Problem? Wäre die Mehrheit der Entscheider (über die VDS) gegen diese anlasslose, verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung, gäbe es sie schlicht nicht. Das entscheidet der Wähler mit seiner Stimme, dummerweise nur alle 4 Jahre…

    Comment by Johannes Döh — 2.09, 2011 @ 11:44

  55. Wahl ist einfach ein zu grobes Instrument um in einer Welt zunehmend diverser Lebensmodelle noch angemessene Entscheidungen zu treffen.

    Überhaupt muss man sich fragen, ob man den verschiedenen Lebensmodellen nur dadurch gerecht wird, dass man weniger staatliche Bevormundung und mehr staatlichen Minderheitenschutz (und damit meine ich gleichermassen den Schutz der christlich konservativen Minderheit, wie den Schutz der humanistisch weltoffenen Minderheit) befördert.

    Als gemeinsamer Wert kann dabei nur die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der Andersartigkeit gelten.

    Comment by Ein Mensch — 4.09, 2011 @ 11:03

  56. @all Zu der Debatte habe ich hier mal etwas zur Klarstellung geschrieben:

    http://www.moenikes.de/ITC/2011/09/05/stand-vorratsdatenspeicherung/

    Comment by Jan Moenikes — 5.09, 2011 @ 18:21

  57. Der Verwurf unredlicher Kritik ist allerdings starker Tobak. Zumal er mit keinem einzigen Sachargument untermauert wird.

    Comment by Stadler — 5.09, 2011 @ 18:29

  58. @Jan Moenikes: reden sie sich nicht raus, sie wollen es doch nur den Abmahnkanzleien einfacher machen an die Nutzer her ran zu kommen, selbst wenn diese nichts illegales machen (zb Linux über P2P laden)

    Sie selbst gehören doch auch zu so einer Abmahnkanzlei also sind sie doch von vorne rein befangen?

    Comment by Hanmac — 7.09, 2011 @ 10:57

  59. Auch von mir eine klare Ansage:

    Keine VDS! Auch nicht „light“!

    Noch immer gilt unser GG – auf die EU ist dabei gesch… – dieser autokratische Filz ist ja nicht mehr auszuhalten (dabei war ich glühender Anhänger dieser Idee)

    #13:
    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143

    SIGNED

    Los, PIRATEN, zeigt was Ihr drauf habt!

    Comment by awmrkl — 7.09, 2011 @ 10:57

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