Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.8.11

Abmahnanwalt Nümann unterliegt erneut beim OLG Köln

Die Kanzlei Nümann & Lang ist bundesweit für Massenabmahnungen im Bereich des Filesharing bekannt. Rechtsanwalt Peter Nümann stört sich allerdings sowohl an kritischer Medienberichterstattung als auch an offener Bezugnahme und Kritik durch Anwaltskollegen.

In zwei derartigen Fällen hat Nümann in diesem Jahr beim OLG Köln Schiffbruch erlitten, nachdem er in erster Instanz vor dem nicht sehr meinungsfreundlichen Landgericht Köln noch obsiegt hatte.

Der erste Fall, der aus meiner Sachbearbeitung stammt, betraf eine Berichterstattung der c’t (Urteil vom 18.01.2011 (Az.: 15 U 130/10), während im aktuellen Fall Äußerungen eines Anwaltskollegen in einem You-Tube-Video den Streitgegenstand bildeten.

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 29.07.2011 (Az.: 6 U 56/11) insoweit entschieden, dass weder die namentliche Nennung von Rechtsanwalt Nümann bzw. seiner Kanzlei noch die Aussage, die Kanzlei Nümann & Lang würde häppchenweise abmahnen, wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist.

posted by Stadler at 18:15  

3 Comments

  1. Kollege P. N. lernt es sicher nie …, eigentlich
    hätte der Streitwert noch höher als auf insgesamt 100.000 EUR festgesetzt werden sollen. ;>)

    Comment by Aika96 — 4.08, 2011 @ 20:12

  2. Recht so. Ist übrigens auch nicht schwer zu erraten, wer der YT-Kollege ist…

    Comment by David Jahn — 4.08, 2011 @ 20:37

  3. Das ist unglaublich. Seit wann darf man Tatsachenbehauptungen (sind immer wahr !!!) nicht mehr sagen…

    Die Zensurgerichte in Deutschland werden leider immer mehr. Erst das Landgericht Hamburg, dann Berlin und jetzt auch noch Landgericht Köln. Dabei kann doch jeder KOSTENLOS sich das Grundgesetz im Internet anschauen oder bei der Bundeszentrale für politische Bildung beziehen. Einige Richter scheinen es heute immer noch nicht gelesen (geschweige den verstanden zu haben). Die Richter im Allgemeinen sind übrigens überhaupt nicht beleidigungsfähig :)

    Es wird Zeit, dass endlich Meinungsfreiheit.to geschaltet wird. Es ist schon trauig, dass man im DE Internet offensichtlich nicht mehr seine Meinung äußern kann, ohne von Zensurrichtern in seiner Existenz bedroht zu werden!

    Wer das Prozessrisiko bis zum BGH bzw. BVerfG nicht tragen kann bekommt in Deutschland LEIDER NUR ‚Meinungsfreiheit light‘! Aber in einem Land, in dem man sich Sprüche wie: „Nicht quatschen – machen“ patentieren lassen kann, was soll man da erwarten…

    Comment by Wahrheitsministerium — 7.08, 2011 @ 01:01

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