Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.6.11

Widerrufsbelehrungen müssen erneut angepasst werden

Der Bundesrat hat gegen das vom Bundestag am 26.05.2011 beschlossene „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge“ keinen Einspruch erhoben.

Durch das Gesetz, das demnächst in Kraft treten wird, wird auch die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung erneut geändert. Betroffen ist auch die Rückgabebelehrung, sofern diese verwendet wird. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber die Vorschriften über den Wertersatz bei Ingebrauchnahme der Kaufsache geändert und den Vorgaben der Rechtsprechung des EuGH angepasst hat.

Betreiber von Webshops und eBay-Händler müssen ihre Belehrungen also erneut überarbeiten, weil sonst wieder einmal Abmahnungen wegen Verwendung einer veralteten und damit eventuell irreführenden Widerrufsbelehrung drohen. Es besteht allerdings eine gesetzliche Übergangsfrist von drei Monaten.

posted by Stadler at 11:30  

2 Comments

  1. Kann sich der Kunde in den drei Monaten Übergangsfrist bereits auf die neuen Regelungen berufen? Oder sind in dieser Zeit auch „falsche“ Widerrufsbelehrungen gültig?

    Comment by JK — 20.06, 2011 @ 14:41

  2. Wenn das Gesetz in Kraft ist gelten die neuen Regelungen für den Kunden. Unabhängig hiervon darf der Shop-Betreiber noch die „alte“ Belehrung verwenden, ohne ggf. Abmahnungen fürchten zu müssen.

    Comment by Christoph O. — 20.06, 2011 @ 18:57

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