Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.5.11

Die Volkszählung

Heute beginnt die Volkszählung (Zensus 2011) und sie stellt anders als noch in den achtziger Jahren keinen großen Aufreger mehr dar. Wie diese aktuelle Volkszählung funktioniert, habe ich in einem älteren Beitrag schon vor einem Jahr erläutert.

Dass das Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den Zensus 2011 noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen hat, belegt m.E. einen Paradigmenwechsel in der verfassungsrechtlichen Bewertung. Denn die aktuelle Volkzählung ist aufgrund des Umstandes, dass sie vorwiegend registergestützt erfolgt, nicht minder grundrechtsintensiv als vor 30 Jahren und gemessen an den Kriterien, die im Volkszählungsurteil postuliert worden sind, auch verfassungsrechtlich nicht weniger problematisch.

Im Volkszählungsurteil heißt es u.a.:

“Auch die Übernahme sämtlicher Daten aus bereits vorhandenen Dateien der Verwaltung ist keine zulässige Alternative zu der vorgesehenen Totalzählung. Denn die Nutzung von Daten aus verschiedenen Registern und Dateien würde voraussetzen, daß technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen getroffen werden, die es erst erlauben, diese Daten, bezogen auf bestimmte Personen oder Institutionen, zusammenzuführen. Eine solche Maßnahme wäre zum Beispiel die Einführung eines einheitlichen, für alle Register und Dateien geltenden Personenkennzeichens oder dessen Substituts. Dies wäre aber gerade ein entscheidender Schritt, den einzelnen Bürger in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren. Die Verknüpfung vorhandener Dateien wäre danach auch nicht das mildere Mittel.”

Genau das, was in dieser Textpassage des Volkszählungsurteils beschrieben ist, passiert gerade. Für jede Anschrift, jedes Gebäude, jede Wohnung, jeden Haushalt und jede Person wird im Rahmen des Zensus 2011 eine Ordnungsnummer vergeben und geführt. Unter dieser Ordnungsnummer werden Daten aus verschiedenen Registern zusammengeführt und über Jahre hinweg gespeichert.

Das aktuelle Gesetz mag eine eindeutigere und engere Zweckbindung haben, als in den achtziger Jahren. Denn der Gesetzgeber hat natürlich versucht, die alten Fehler zu vermeiden. Die Missbrauchsgefahr bleibt allerdings bestehen und auch die Gefahr der (politischen) Diskussion darüber, dass man die so schön zusammengeführten Daten doch auch gut für andere Zwecke gebrauchen könnte.

Die Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh hat der taz gesagt, dass sie die Auskunft verweigern und lieber ein Bußgeld bezahlen wird, sollte sie zu der Minderheit gehören, die tatsächlich befragt wird. Vielleicht sollte man sich insoweit allerdings bewusst machen, dass nicht die unmittelbare Befragung das Hauptproblem darstellt, sondern die unsichtbare Zusammenführung von Daten ohne Befragung des Bürgers. Die Eingriffsintensität einer registergestützten Volkszählung ist deutlich höher als bei einer solchen mittels Fragebogen. Und dieser registergestützten Volkszählung kann sich niemand mehr verweigern, nachdem das BVerfG sämtliche Verfassungsbeschwerden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen hat.

posted by Stadler at 13:30  

20 Comments

  1. Wer jemals mit soziogeographischen Daten z.B. in Zusammenhang mit Stadtplanung etc. zu tun hatte, weiß, wie notwendig eine Volkszählung ist. Die Abweichungen der fortgeschriebenen Daten seit der vorigen Volkszählung und dann dem Sprung auf die aktuellen Daten von 1987 sind oft so frappierend gewesen, dass man Daten, die für >10 Jahre fortgeschrieben wurden, getrost vergessen kann.

    Ich denke also, dass eine Volkszählung vom Sinn her nützlich ist, und denke, dass man das den Bürgern auch verkaufen kann. Wie soll man z.B. feststellen wer wo wohnt und wo arbeitet, und damit belastbare Bedarfsanalysen für Fernstraßen machen ?

    Gänzlich unverständlich ist es mir daher, warum nach den Erfahrungen von 1987 dennoch so ein wie von Ihnen beschriebener Webfehler eingebaut wird, der den Widerstand geradezu heraufbeschwört.
    Leider kann als einzig sinnvolle Erklärung doch nur gelten, dass diese missbräuchliche Nutzung tatsächlich erwünscht wird. Aber selbst wenn man es nicht selber macht – die nie 100%ige Datensicherheit könnte zumindest andere anlocken.

    Sicher sind nur solche Daten, die nie erhoben wurde. Ich hoffe das spricht sich irgendwann auch mal in Behörden und Parlamenten herum.

    Comment by Oliver — 9.05, 2011 @ 14:31

  2. Wie teuer ist so ein Bußgeld für eine Auskunftsverweigerung?

    Comment by Björn Reinhardt — 9.05, 2011 @ 15:30

  3. Es dürfte hierfür die Bußgeldvorschrift des § 23 BStatG einschlägig sein, wonach das Bußegeld bis zu EUR 5.000,- betragen kann. Daneben ist es allerdings auch nach allgemeinen Grundsätzen der Verwaltungsvollstreckung denkbar, dass die Mitwirkung am Zensus durch Verhängung eines Zwangsgeldes (das u.U. auch mehrfach verhängt werden kann) erzwungen wird.

    Comment by Stadler — 9.05, 2011 @ 16:20

  4. für das erste zwangsgeld (wird dem bußgeld gegenüber in diesem jahr wohl bevorzugt werden) wird von vielen behörden inzwischen von 300 euro (zzgl. gebühren!) gesprochen. für das zweite darauf folgende (bei noch immer nicht erfolgter auskunft nach fristsetzung) von 500 euro (zzgl. gebühren). buß- oder zwangsgelder können u.u. erlassen werden, die anhängigen gebühren (in niedersachsen etwas über 100 euro) allerdings nicht.

    siehe auch:
    http://zensus11.de/hilfestellungen/bus-und-zwangsgelder/

    Comment by michael — 9.05, 2011 @ 17:35

  5. Wozu eine Volkszählung, wenn ohnehin nach den Belangen der Lobbyrative gehandelt wird?

    „Wie soll man z.B. feststellen wer wo wohnt und wo arbeitet, und damit belastbare Bedarfsanalysen für Fernstraßen machen ?“

    Man kann den Verkehr vor Ort zählen. Man kann auf Beschwerden von Bürgern zurückgreifen, die sich über vermehrtes Verkehrsaufkommen beschweren, ..die sich über mangelnde Anbindung beschweren usw.

    Wie kommt es, dass erst Ende NÄCHSTEN Jahres mit Ergebnissen aus der Zählung zu rechnen ist? Können die keine Auswertungsprogramme schreiben? Keine Großrechner? Gibt es dort nur Leute mit Visionen und weniger die arbeiten?

    Comment by Christian — 9.05, 2011 @ 17:38

  6. @Christian
    „Man kann den Verkehr vor Ort zählen. Man kann auf Beschwerden von Bürgern zurückgreifen, die sich über vermehrtes Verkehrsaufkommen beschweren, ..die sich über mangelnde Anbindung beschweren usw.“

    Das klingt alles toll, wenn man gegen eine Volkszählung ist, hat aber leider nicht viel mit der Realität zu tun. Verkehrszählungen sind schön und gut, bewerten aber immer nur den aktuellen Zustand: wer fährt denn jetzt tatsächlich an den gezählten Tagen. Wo die Leute herkommen, wo sie hinwollen, ob sie sonst Bahn fahren, oder mehr Bahnfahrer Auto fahren würden, wenn die Straße frei wäre … das kriegt man alles nicht raus, abgesehen davon, dass solche Analysen nie flächendeckend sein können.
    Und Bürgerbeschwerden … erwarten wir nicht von Politik und Verwaltung, dass die Probleme möglichst gelöst werden, bevor sie entstehen ? Ja, aber ohne Volkszählung … ?!

    Wie in meinem Post geschrieben, das Problem ist nicht die Volkszählung an sich, sondern die von Herrn Stadler erläuterte Problematik mit der Ordnungsnummer. Und wie ebenfalls geschrieben gibt es eben das Problem, dass die Sinnhaftigkeit der Volkszählung als solches nicht transparent erläutert wird.

    Schade, Chance vertan, da muss man sich nicht wundern, wenn die Verdächtigungen ins Kraut schießen

    Comment by Oliver — 9.05, 2011 @ 17:50

  7. Aha eine Befragung klärt genau ab, wann welche Bürger welche Straße benutzen? Man kann dann wie die Wetterfrösche irgendeine Prognose abgeben, die genau so oft zutrifft wie die Wettervorhersage. Empfehle hier mal die Vorhersage der „Wirtschaftsweisen“ einer näherern Untersicheung. So oft wie das korrigiert wird, hätten die würfeln können. Nunja, so eine Ansicht kann wohl nur als realitätsfern beschrieben werden. Ja, genau VOR ORT kann man sich über Umstände informieren. Ggf. zu unterschiedlichen Zeiten um beim konkreten Beispiel der Belasung einer Straße zu bleiben

    „Und Bürgerbeschwerden … erwarten wir nicht von Politik und Verwaltung, dass die Probleme möglichst gelöst werden, bevor sie entstehen ? “

    Hat kein Mensch gesagt. Im Gegenteil. Wir erwarten das den Wünschen und Beschwerden nach Möglichkeit ABGEHOLFEN wird. Wie sollte die verantwortliche Stelle Infos bekommen, wenn sie ihr nicht bekanntgemacht werden?

    Comment by Christian — 9.05, 2011 @ 18:00

  8. Man hätte im Vorfeld unter Umständen wesentlich intensiver auf diese – als primäre – direkte, konfrontative, ja schon nötigende persönliche Befragung abheben sollen. Die Wohnung besitzt einen hohen Status der Unverletzlichkeit, der Privatsphäre. Dies erst durch entsprechende Verweigerung der eben primären Variante einer für die Betroffenen physischen und psychischen Ausnahmesituation – ja, so ernst sehe ich das – einfordern zu müssen, liegt jenseits der Verfassung.

    Comment by ebertus — 9.05, 2011 @ 18:50

  9. Ich bin sehr dafür, dass politische und planerische Entscheidungen auf belastbaren Zahlen fußen. Insbesondere für Infrastruktur- und Stadtplanungsmaßnahmen sind solche Zahlen wichtig. Auch ist es nicht ganz unwichtig zu wissen, ob in Hessen tatsächlich noch über 6 Mio. Menschen wohnen (Bundestag). Ich habe also nichts gegen statistische Erhebungen. Schaut man sich den Zensus an, muss man sich dann schon sehr wundern: Für Erhebungen ist es völlig egal, ob meine persönlichen Daten mit meiner Wohnungsgröße verbunden ist oder das Datum, wann ich nach Deutschland eingewandert bin. Der große Pflichtzensus in seiner jetzigen Form lässt nur den Schluß zu, das es hier überhaupt nicht um Planungsdaten geht. Wozu diese Machtdemonstration gut ist, darf sich jeder selbst denken. Ich bin mir sicher, dass Infrastrukturprojekte auch in Zukunft mit an den Haaren herbeigezogenen Zahlen durchgedrückt werden (S21, Hochmoselübergang) – Zensus hin oder her.

    Comment by Julius — 9.05, 2011 @ 18:55

  10. Ich habe mich einfach vorher abgemeldet und befinde mich derzeit im Ausland. Und falls der Vermieter angeben sollte, dass ich in DE wohne, dann begründet das noch keine Melde-Owi. Schliesslich kann ich doch in DE eine Wohnung mieten und mich dennoch im Ausland aufhalten.

    Ich finde eine Volkszählung an sich relativ sinnvoll, auch mit den Fragen nach Migrationshintergrund, aber nicht so, wie das hierzulande aufgezogen wird. Insbesondere müssen die Daten nicht jahrelang reidentifizierbar auf Halde liegen. Tut mir leid, da boykottiere ich aus Prinzip.

    Comment by Ein Mensch — 9.05, 2011 @ 19:22

  11. Die Sinnhaftigkeit dieses „Zensus“ erschließt sich mir -offen gesagt- trotz des Lesens sämtlicher „Erklärungshilfen“ immer noch nicht.
    Mir persönlich ist zum Beispiel nicht klar, weshalb nicht die Daten der z.B. Einwohnermeldeämter, der Kataster- Liegenschaftsämter, der Grundbuchämter (also Amtsgerichte), der Straßenverkehrsämter etc. … herangezogen werden.

    Die Ziele dieses „Zensus“ sind laut deren online-Präsenz im Wesentlichen folgende:

    1. „Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen Deutschlands
    Es werden doch nur Leute angeschrieben, die auch irgendwo gemeldet sind, oder!? D.h. daß man dieses „Ziel“ doch auch mit Hilfe der Einwohnermeldeämter ganz leicht erreichen könnte.
    2. „Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben zu gewinnen.
    Diese Informationen sollten doch eigentlich dem Finanzamt vorliegen…
    Und wieviele Kinder beispielsweise demnächst eingeschult werden kann man anhand der Geburtenrate ja wohl ganz einfach ermitteln. Ebenso Informationen zur „Bildung“ – einfach die Schulen befragen, wieviele Absolventen sie jeweils hatten.

    Oder mache ich gerade einen „Denkfehler“?

    Comment by Baxter — 9.05, 2011 @ 19:46

  12. Wenn die Volkszählung anonym wäre, so hätte wohl niemand von uns ein Problem damit.

    Da aber eine Nummer vergeben wird und auf Jahre die Daten Personen zuordenbar sind sehe ich hier direkt eine Verletzung meiner Rechte. Dazu kommt, dass es statistisch keinen Sinn macht personenbezogene Daten zu speichern, da es für die Statistik unerheblich ist ob man jetzt Lieschen Müller oder Hans Schmidt heisst.

    Daher stellt sich mir die Frage:
    Warum speichert man die Zuordnung über JAHRE?

    Comment by Trollfresser — 9.05, 2011 @ 20:54

  13. Wer hindert die Befragten daran, zu lügen, dass sich die Balken biegen?
    8 Millionen Bürgern wird ein Bußgeld von 300 Euro angedroht, dem Rest der Bevölkerung nicht. Wäre es nicht gerecht von den nicht Befragten auch ein Bußgeld zu verlangen, da sie doch auch keine Auskunft geben?
    Alle nötigten Informationen sind bei Facebook zu finden. Hat der Staat kein Internet?

    Comment by Michael Petrikowski — 10.05, 2011 @ 00:21

  14. @Baxter, 11: Das Problem ist doch gerade, daß die Melderegister unvollständig sind und vor Karteileichen strotzen.

    Die Stichprobe bei der persönlichen Befragung besteht aus Häusern. Es geht dann tatsächlich jemand zur Beispielstraße 12 und schaut sich dort an, wer da im Moment wohnt, ob gemeldet oder nicht.

    Comment by chi — 10.05, 2011 @ 00:55

  15. @13: Wer lügt, muß ein gutes Gedächtnis haben …

    Comment by chi — 10.05, 2011 @ 00:58

  16. Weder aus der Frage nach dem religiösen Bekenntnis noch der nach der Art der Partnerschaft oder dem Migrationshintergrund kann man ermitteln, welche Strassen oder andere Infrastrukturmaßnahmen gebraucht werden. Wieviele Menschen unter 80 am Punk A wohnen und welche am Punkt B arbeiten gibt keinen Aufschluß darüber, wie die Mehrzahl der Bürger ihren Arbeitsplatz erreichen will. Genauso wenig, wie der Betrieb einer Zentralheizung in meinem Eigenheim eine Aussage darüber zulässt, ob ich die aktuelle Form der Wärmeerzeugung und -verteilung auch künftig so will.

    @11: man nutzt im Rahmen eines Registerabgleichs die Daten der Einwohnermeldeämter, der Kataster-/Liegenschaftsämter, der Grundbuchämter, der BfA, des Bundesagentur für Arbeit, der Einwohnermeldeämter, der Versorgungsämter usw. Das führt u. a. zum geringen Widerstand der Bevölkerung und zur laut Volkszählungsurteil von 1983 verfassungswidrigen Durchnummerierung der Bürger, weil anders die Daten unterschiedlciher Quellen nicht zu konsolidieren sind.

    Comment by M. Boettcher — 10.05, 2011 @ 09:18

  17. „Dass das Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den Zensus 2011 noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen hat, belegt m.E. einen Paradigmenwechsel in der verfassungsrechtlichen Bewertung.“

    Das belegt vor allem (was auch offenkundig war), dass diese Verfassungsbeschwerden handwerklich so dermaßen schlecht gemacht waren, dass es schon peinlich war.

    Es geht um die unter http://www.danisch.de/blog/2010/10/02/verfassungsbeschwerde-in-den-sand-gesetzt/ beschriebene VB, oder gab es noch weitere?

    Comment by Jens — 10.05, 2011 @ 10:19

  18. @17 Und das soll den Bürger jetzt zufrieden stellen? Die Verfassungsbeschwerde wurde niemals inhaltlich bewertet.

    @1 Zur Erinnerung: Deutschland schimpft sich immernoch als Demokratie. Wenn also das Volk keine Volkszählung will, dann müssen die Volksvertreter damit leben und die nächst bessere Lösung finden. Das Argument „Wir brauchen den Zensus aber für xy.“ ist damit unwirksam. Die von 5 beschriebenen Vorschläge finde ich persönlich auch viel effizienter.

    Ob das Volk diese Volkszählung tatsächlich will, darf in Frage gestellt werden. Ich erinnere mich z.B. an keine Volksabstimmung, wohl aber an http://zensus11.de oder http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/zensus11-verfassungsbeschwerde-text/?searchterm=zensus oder http://www.internet-law.de/2011/04/verfassungsbeschwerde-gegen-das-zugangserschwerungsgesetz-unzulassig.html

    Comment by Seb — 10.05, 2011 @ 12:25

  19. Es gibt noch mindestens eine weitere

    Comment by Stadler — 10.05, 2011 @ 12:38

  20. Das mit der Personenkennziffer muss man doch deutlich von einer Ordnungsnummer unterscheiden. Wenn ein personenbezogener Datensatz elektronisch angelegt wird, hat er nunmal automatisch eine Ordnung zu den Datensätzen, die sich auf die anderen Personen beziehen. Solange diese Ordnungsnummer den Kreis der Auswerter nie verlässt, ist es keine Personenkennziffer.

    Erst wenn die Ordnungsnummer in Kombination mit zwei weiteren Daten den inneren Kreis verlässt, gibt es ein Problem, z.B. wenn die Ordnungsnummer zusammen mit dem Namen und der Adresse an ein Einwohnermeldeamt zurückginge.

    Comment by VonFernSeher — 23.05, 2011 @ 22:32

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