Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.5.11

BGH: Bewertungsportal als Datenbank im Sinne des UrhG

Der BGH hat mit Urteil vom 01.12.2010 (Az.: I ZR 196/08), das jetzt im Volltext veröffentlicht wurde, entschieden, dass ein Bewertungsportal im Netz regelmäßig eine Datenbank im Sinne von § 87a UrhG beinhaltet.

Nach Ansicht des BGH stellt die Beschaffung, Überprüfung und Darstellung der  Nutzerbewertungen eine wesentliche Investition im Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG dar. Diese Investition besteht in den Kosten, die für die Programmierung, Weiterentwicklung und Betreuung der Datenbanksoftware sowie für die Überprüfung der eingehenden Bewertungstexte durch Mitarbeiter aufgewandt wird.

Neu an der Entscheidung ist auch, dass es der BGH für eine Verletzung der Rechte des Datenbankherstellers nach § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG ausreichen lässt, dass die Entnahmehandlungen darauf gerichtet sind und im Fall ihrer Fortsetzung dazu führen würden, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

Es muss also aktuell noch keine Entnahme wesentlicher Teile oder eine systematische Entnahme unwesentlicher Teile vorliegen. Es genügt vielmehr, dass das Verhalten des Verletzers auf eine solche Entnahme gerichtet ist.

Das ist eine, wie ich meine, äußerst wohlwollende Entscheidung zugunsten der Datenbankhersteller.

posted by Stadler at 16:58  

2 Comments

  1. Mir fällt mal wieder auf, dass der Begriff Datenbank im juristischen und umgangssprachlichen Sinne im Vergleich zur Bedeutung im Sinne der Informatik sehr weit auseinander geht. Eigentlich tragisch, dass es bei solch technischen Gegebenheiten zu derartigen sprachlichen Ungenauigkeiten beziehungsweise Doppeldeutigkeiten kommt. Das führt zwangsläufig zu Missverständnissen, wobei man dies als Informatiker ja schon gewohnt ist. Anders herum aber kann das böse enden.

    Comment by Mithos — 26.05, 2011 @ 17:36

  2. Das sind auch die Juristen gewohnt, da muß man sich wohl keine Sorgen machen. Beispiel „Besitz“.

    Comment by chi — 26.05, 2011 @ 23:32

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