Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.3.11

Swift-Abkommen: Unkontrollierte Datenübermittlung an die USA

Die bisherige Umsetzung des sog. SWIFT-Abkommens, durch das US-Behörden Zugriff auf Bankdaten europäischer Bürger erhalten sollen, hat die bereits bestehenden Befürchtungen vollumfänglich bestätigt.

Im Rahmen des SWIFT-Abkommens werden Bankdaten ohne ausreichende Überprüfung durch EUROPOL sehr großzügig übermittelt. Nach den Ergebnissen des Europol Inspection Reports vom 01.03.2011 waren die bisherigen Anfragen der US-Behörden so abstrakt formuliert, dass eine konkrete Prüfung auf Einhaltung der Vereinbarungen überhaupt nicht möglich war. Gleichwohl hat Europol jede dieser Anfragen genehmigt. Der Bericht weist außerdem darauf hin, dass mündliche Informationen der USA eine Rolle gespielt haben sollen. Diese mündlichen Informationen werden Europol von den USA aber nur unter der Voraussetzung gegeben, dass keine Aufzeichnungen gemacht werden. Damit wird genau die Intransparenz erzeugt, die das SWIFT-Abkommens eigentlich vermeiden sollte.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht dringenden Handlungsbedarf, der Vorsitzende des österreichischen Datenschutzrates Johann Maier fordert die Aussetzung des SWIFT-Abkommens.

Warum das SWIFT-Abkommen jeden Europäer betreffen kann, habe ich in einem älteren Beitrag erläutert. Gekoppelt mit einer laxen Übermittlungspraxis von EUROPOL führt dies im Ergebnis dazu, dass die Amerikaner praktisch nach Belieben die Bankdaten europäischer Bürger abfragen können. Das Europäische Parlament hat sich im letzten Jahr, nach einer kurzen Phase des Aufbäumens, leider dem Druck des Rates und der USA gebeugt und das Abkommen bestätigt. Der zahnlose Tiger EU-Parlament schützt die Rechte der europäischen Bürger nicht ausreichend. Gleiches gilt für die Bundesregierung, deren Mitglieder ansonsten gerne ein hohes Datenschutzniveau fordern. Damit könnte man bei SWIFT ja endlich anfangen.

posted by Stadler at 10:51  

Ein Kommentar

  1. Überraschend ist das ja nicht, und es wirft ein Licht, wie es aussieht, wenn in einer Regelung eine Strafverfolgungsbehörde quasi „als Filter“ wirken soll. War das beim Zugangserschwernisgesetz nicht auch geplant ?

    Nach diesen Erfahrungen kann man davon ausgehen, dass in Kürze von der Britischen Regierung die Anforderung kommt, dass alle Zahlungsvorgänge, mit persönlichen Angaben der Käufer, innerhalb der EU zum Zwecke der Terrorabwehr zu protokollieren und an die Sicherheitsbehörden zu übergeben sind. Schließlich kann es ja nicht angehen, dass Terroristen womöglich dadurch das Schlupfloch der Terrorabwehr fallen, indem sie Sprengstoff & Co bar bezahlen.

    Comment by Oliver — 11.03, 2011 @ 12:26

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