Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.3.11

Bundesregierung plant offenbar doch „Three-Strikes-Out“

Die Bundesregierung plant offenbar nach britischem (Three Strikes-Out) und französischem (Hadopi) Vorbild, einen Mechanismus zu etablieren, der Zugangsprovider dazu verpflichtet, im Falle von Urheberrechtsverletzungen auf Geheiß von Rechteinhabern Warnhinweise an ihre Kunden zu verschicken.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat einen Dienstleistungsauftrag über eine „Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ ausgeschrieben.

posted by Stadler at 16:35  

9 Comments

  1. Ich wünsche mir ein ähnliches Modell bei erlassenen verfassungswidrigen Gesetzen für die Bundesregierung, am liebsten sogar eins für nicht eingehaltene Wahlversprechen.

    Comment by Vittra — 30.03, 2011 @ 16:47

  2. Dem ersten Kommentar ist eigentlich nichts hinzuzufügen… ;-)

    Comment by Ursula von den Laien — 30.03, 2011 @ 17:06

  3. Mal wieder: wo bleibt das Kommunikationsgeheimnis?

    Comment by Joachim — 30.03, 2011 @ 17:07

  4. Wird sowas dann auch für Dr.arbeiten eingeführt?

    Comment by Baddragg — 30.03, 2011 @ 17:11

  5. Aus der Ausschreibung zitiert:

    Eine Möglichkeit ist, dass
    Internet-Zugangsanbieter auf Veranlassung der
    Rechteinhaber Warnhinweise an Kunden schicken,
    deren IP-Adresse von den Rechteinhabern im
    Zusammenhang mit Rechtsverletzungen ermittelt
    wurde.

    D.h. das übliche Prozedere wie bisher, nur daß der ISP direkt auf Anweisung des sog. bzw. vermeintlichen „Rechteinhabers“ diese Warnhinweise raushauen soll. Basierend auf ’ner hingeschmissenen unvalidierten IP-Adresse!

    Sorry, aber wie dämlich soll es eigentlich noch werden? Nur weil sich die Franzosen so plump verarschen lassen, müssen wir ja nicht auch noch so blind sein. Oder? Solche „hadopi-Verbände“, wie beispielsweise dieser „UECN“ sind im Grunde doch die gleichen Protagonisten (Briefkastenfirmen a la Logistep und Konsorten) wie bisher auch (Beispiel: Der PR Gag des Auto-Verkäufers und Logistep-Freundes Thomas Zeeck namens http://www.contrapiracy.com/Mitgliedschaft.html )!

    Aber zum eigentlichen Thema:

    Die erhobene IP-Adresse kann NICHT verifiziert werden. D.h. der ISP kann NICHT verifizieren, ob mit der angegebenen IP-Adresse und des angegebenen timestamps auch tatsächlich die vermeintliche Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Der ISP speichert nun ‚mal keine Inhalte! Ein sanity check ist demnach nicht möglich! Bei der IP-Adresse handelt es sich demnach allerhöchstens um ein Indiz, das zu (irgend-)einem Anschlußinhaber führt. MEHR NICHT! Ob der vermeintliche „Rechteinhaber“ überhaupt legitimiert ist, oder sich einfach nur nach dem Vorbild „Turn Piracy Into Profit“ irgendwelche „Three Strikes“-Rechte hat einräumen lassen, weiß der ISP ebenfalls nicht.

    Bevor also wieder unnötig Geld zum Fenster rausgeschmissen wird, um zu überlegen wie man die Rechte der Bürger noch weiter mit Füßen treten kann, sollte m.E. die allererste Frage lauten, wie denn folgendes in der Praxis im Detail (!) überhaupt konkret (!) aussieht:

    deren IP-Adresse von den Rechteinhabern im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen ermittelt wurde

    Das macht nämlich NICHT der ISP, sondern so ’ne Klitsche wie diese Lächerlichkeiten namens „DigiProtect“, „DigiRights“, „Logistep“, „DigiTracing“, „Zarei“ und so weiter.. § 9 BDSG? $ 6a BDSG? § 11 BDSG? Is‘ klar – vergesst es! Die Bedingungen des BDSG halten die sowieso im Leben nicht ein – nur leider juckt das scheinbar keine Sau! Viele machen nämlich permanent den Denkfehler und meinen der ISP würde die Daten liefern… Nein! Der ISP bekommt lediglich Verkehrsdaten vorgeworfen )IP-Adresse, timestamp…) vorgeworfen, die er mit Bestandsdaten „Verheirtaten“ soll (Name, Anschrift…).
    Der ISP bestätigt NICHT, daß beispielsweise die Datei X zum Zeitpunkt Y von der IP-Adresse Z verbreitet wurde!
    (Siehe selbstgebasteltes Bildchen: http://i54.tinypic.com/2nkhria.jpg )

    Persönliche Meinung:
    Es geht doch gar nicht um die angeblichen „Urheberrechtsverletzungen“, sondern es geht darum eine Schnittstelle als Direktzugriff legitimiert zu bekommen, um automatisiert Verkehrsdaten mit Bestandsdaten zu „verheiraten“. Viele Datenbanken sind sowieso heute bereits schon outgesourced (zum Beispiel bei der Bertelsmanntochter Arvato), es fehlt -wie gesagt- „nur“ noch die Schnittstelle…
    Ein Werbe- und Marketingpotential von zig Milliarden! Dagegen sind ’n paar mp3-Datei-Verkäufe ein lächerlicher Witz und interessieren keine Sau! Man braucht doch nur einmal eine Kosten-Nutzen als Aufwand-Nutzen-Relation betrachten: Wofür der weltweite Bohei, der enorme Kosten verschlingt? Nur um ein paar Kinderzimmern Warnhinweise verschicken zu können? Und das obwohl man genau weiß, daß spätestens seit Napster die Uhren anders ticken? Sorry, aber schaut euch doch nur ‚mal bitte den internationalen „anti-piracy“-Aufwand an…

    Übrigens, nebenbei: § 11 UrhG

    Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.

    DARUM geht es doch im Prinzip im UrhG und nicht um irgendwelche Lizenznehmer. Oder weshalb ist sonst andauernd von „Urheberrechtsverletzungen“ die Rede? Es müsste doch eher „Verletzung von verwandten Schutzrechten“ heißen, oder bekommt der Urheber etwa eine Vergütung gemäß § 32 UrhG!? Is‘ klar… Und so weiter!

    Abschließend: Sollte so ‚was tatsächlich ‚mal in Deutschland als Gesetz kommen, dann ist die Verfassungsbeschwerde quasi schon eingereicht. Das schwöre ich!

    In diesem Sinne, Baxter
    _________________________________
    „Bunte Tüte“: http://tinyurl.com/6cfu2sv

    Comment by Baxter — 30.03, 2011 @ 20:51

  6. Da will die Regierung wohl die Ablehnung der Bevölkerung ins unermessliche steigern, hmm? Wenn man schon die Wahlen verliert, dann kann man auch ganz ungeniert scheissen bauen… viel mehr als nur aus den Parliamenten fliegen kann zumindest die FDP nicht mehr „erreichen“.

    Comment by JohannQ — 30.03, 2011 @ 23:15

  7. Ist doch aus den USA hinlänglich bekannt. Bevor der Präsident geht, werden noch mal schnell jede Menge krasser Gesetze durchgepeitscht.

    http://www.guardian.co.uk/world/2008/dec/14/george-bush-midnight-regulations

    Wobei ich ja bei uns glaube, dass die Opposition (bzw. deren Lobbyisten) manches davon eigentlich auch will, was man aber nicht zugeben kann, weil es wahltaktisch eher ungelegen käme. Da wird dann pro forma etwas protestiert, aber man konnte sich ja nicht wehren. Abgeschafft wird das in der nächsten Periode natürlich auch nicht bzw. nicht alles.

    Comment by Ein Mensch — 31.03, 2011 @ 13:47

  8. Es ist doch schon lange bekannt, dass unsere Regierung und v.a. die Lobbyisten das wollen, was sich Google schon lange nimmt: Daten, Daten, Daten, Daten und, ach ja, Daten. Um nichts anderes geht es. Das Urheberrecht ist denen doch eigentlich egal. Es geht darum so viele Daten zu haben, dass die Wirtschaft weiß was du tust, bevor du es selber weißt.

    Comment by Alex — 31.03, 2011 @ 15:30

  9. hat er recht. und wenn ihr nach weiteren Linkquellen für eine seriöse Suchmaschinenoptimierung sucht, fragt doch mal mich. ;-)

    Comment by Populaer — 7.04, 2011 @ 17:58

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