Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.2.11

Filesharing: Waldorf stereotyp

In einem aktuellen Abmahnfall habe ich gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer – die die Constantin Film GmbH vertritt – den tatsächlichen Verletzter benannt und mitgeteilt, dass es sich um einen berechtigten Nutzer des passwortgeschützten W-LANs meiner Mandantin handelt, der den Anschluss aber ohne ihr Wissen zu Zwecken des Filesharing benutzt hat. Eine Unterlassungserklärung wurde abgegeben, eine Zahlung aber verweigert.

Und was kommt von Waldorf wohl für eine Antwort? Dort verweist man darauf, dass nach der Rechtsprechung des BGH eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass der Anschlussinhaber auch für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Da fragt man sich unweigerlich, ob die Kollegen das Urteil auch mal gelesen haben.

Die Vermutung, die der BGH annimmt, ist durch die Benennung des Verletzers, der das auch gar nicht abstreitet, nämlich gerade widerlegt. Nach der Rechtsprechung des BGH steht damit jedenfalls fest, dass ein Schadensersatzanspruch nicht gegeben ist. Ob ein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten besteht, ist jedenfalls aus der BGH-Entscheidung nicht abzuleiten, nachdem der BGH über die Frage, ob der Anschlussinhaber auch für eine missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch Mitbewohner oder Familienangehörige als Störer haftet, überhaupt nicht entschieden hat. Diese Frage darf weiterhin als umstritten gelten.

posted by Stadler at 14:49  

8 Comments

  1. Dito. Die Gegner übersehen u.a. die Rz. 12 und 15. dieser „bahnbrechenden“ Entscheidung

    Comment by anwalt-in-mol.de — 24.02, 2011 @ 15:00

  2. Was ich an bekannten Filesharing-Kanzleien ja spannend finde, ist, dass die offenbar Porto und Toner sparen und ihre Bettelbriefe häufig nur noch faxen.

    Die könnten die doch gleich mailen. Weil da ohnehin immer das gleiche drin steht, gäbe es noch einen andern Verteilungsweg: Filesharing!

    Comment by RA Kompa — 24.02, 2011 @ 16:28

  3. Die Frage ist nicht, ob die Kollegen das Urteil des BGH richtig gelesen haben, sondern Ihren Brief. Im Massenbetrieb -so zumindest meine Erfahrungen- gehen bei den „großen“ in der Szene überwiegend Standardschreiben mit immer den gleichen Textbausteinen raus. Egal, was man zuvor selber geschrieben hatte.

    Vielleicht mache ich mir eines Tages den Spaß und tausche meine Rechtsprechungsnachweise mal durch was eher Fachfremdes aus (z.B. „vgl. Günter Netzer in Sportbild, Heft 11/ 1994 S. xyz“). Wenn dann immer noch „Standard“ kommt, dann liest es da offenbar wirklich keiner ;-)…

    Comment by Markentiger — 24.02, 2011 @ 17:10

  4. Und eben schon wieder ein Waldorf-Fax!
    Ob ich diesen Sparbrötchen wirklich mein konkludentes Einverständnis zur Benutzung meiner Büroausstattung und Ressourcen erteilt habe? Für Bettelbriefe?!?

    Comment by RA Kompa — 24.02, 2011 @ 18:43

  5. Eine weitere Besonderheit der Münchner Kollegen ist, dass ein Filesharing-Fall von mindestens 3 Kollegen/Kolleginnen beackert wird.
    „Da darf jeder mal ran!“

    Comment by S.D. — 24.02, 2011 @ 21:37

  6. @ RA Kampa: stimme Ihnen zu. Die Münchner meinen, man hält das Fax allein für diese Kanzlei vor. Man müßte sich da mal was überlegen…

    @ S.D. ja, diesem Eindruck kann man sich auch nicht erwehren. Wobei es „Rechtsanwälte“ sein mögen, aber jdflls. keine Kollegen.

    Dafür beruft sich z.B. eine andere Abmahnkanzlei aus … darauf, daß die von mir genannten „Fehler“ stets bei anderen Abmahnern passieren, nie bei ihnen.

    Comment by anwalt-in-mol.de — 24.02, 2011 @ 21:51

  7. Vermutlich ist diese Konstellation so speziell, dass die dafür einfach noch keinen Textbaustein haben und deshalb etwas aufgeschmissen sind.

    Manche Antworten lassen auch vermuten, dass Erwiderungen zuerst durch eine OCR-Erkennung und dann durch einen Stichwortsuche gejagt werden, die die zumindest naheliegenden Textbausteine bzw. Urteilszitate für eine Antwort auswirft.

    Comment by BV — 25.02, 2011 @ 09:20

  8. Hi,
    habe heute auch so eine Unterlassungserklärung bekommen von Waldorf Frommer….
    was muss ich jetzt machen ?

    Comment by Andreas — 29.03, 2011 @ 16:41

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