Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.12.10

Hape Kerkeling und das Urheberrecht

Schon seit einigen Tagen wird im Netz darüber diskutiert, dass Hape Kerkeling für ein neues Album einen Songtext der großartigen Kölner Band Erdmöbel 1:1 kopiert hat. Es handelt sich um eine deutsche Version des Hits „Last Christmas“, wobei der Text von Erdmöbel von einem enormen Sprachwitz geprägt ist und fraglos ein eigenständiges Werk darstellt.

Christian Geller, der Texter von Hape Kerkeling, der für die Urheberrechtsverletzung offenbar verantwortlich ist, rechtfertigt sich in einem Kommentar bei Amazon nunmehr mit folgender Aussage:

Es handelt sich bei unserer Version um eine 1 zu 1 Coverversion, die sich mit keinem Wort von der Version von Erdmöbel unterscheidet. Rechtlich ist es dann so, dass man keine Anfrage stellen muss, da es sich um allgemeines Kulturgut handelt. Hier wurde also NICHT geklaut!

Mir fällt es schwer, derartigen Unfug auch noch zu kommentieren. Natürlich ist die Veröffentlichung einer 1:1 Kopie eines urheberrechtlich geschützten Songtexts eine Urheberrechtsverletzung, wenn man sich nicht vorher entsprechende Nutzungsrechte hat einräumen lassen.

Bleibt zu hoffen, dass die Band Erdmöbel den guten Hape zur Kasse bitten und ihre Schadensersatzansprüche auch geltend machen wird. Zumal Hape Kerkeling heute Abend auf RTL in der Sendung „Hapes zauberhafte Weihnachten“ u.a. diesen Song präsentieren wird. Süßer die Kassen nie klingeln, lieber Hape.

posted by Stadler at 10:14  

21 Comments

  1. Irgendwie bin ich nicht überrascht. Politische Ämter oder sonstige politische Institutionen wurden doch bisher immer mit Menschen besetzt, die über keinerlei Sachkenntnisse verfügen.

    Comment by Bollwerk — 17.12, 2010 @ 10:36

  2. Hi,

    ich mag mich täuschen, aber wenn der Erdmöbel-Texter GEMA-Mitglied ist, dann hat Herr Geller Recht. Coverversionen sind nicht zustimmungspflichtig oder anders gesagt: Du kannst die Lizenz nicht verweigern. Im Gegenzug bekommst du halt Tantiemen, wenn die Coverversion zur Aufführung kommt.

    Ciao, Dirk

    Comment by Dirk Hillbrecht — 17.12, 2010 @ 10:47

  3. @1
    Was hat das mit dem Thema zu tun??

    Comment by Christian — 17.12, 2010 @ 10:53

  4. Die Ausschüttung bei Erdmöbel dürfte schlicht die von Herrn Kerkeling vorgetragenen Darbietungen ihres Textes beinhalten FALLS Erdmöbel dort überhaupt Mitglied ist. Das würde ja noch kurioser, wenn Erdmöbel selbst den Song außerhalb der GEMA verwertet – allerdings indirekt über deren Vertretung WAMs doch wieder Geld dort hineinschiebt.

    Dieses Konglomerat aus Nutzungsrechten und GEMA-Ausschüttung ist noch verzwickter als Urheberrecht ohne zusätzlich zwischengeschaltete Verwertungsgesellschaft.

    Comment by erz — 17.12, 2010 @ 11:18

  5. Mit anderen Worten: Wenn ich denn wollte, dürfte ich auch Hapes „Coverversion“ ungefragt kopieren, weil es sich ja um „allgemeines Kulturgut“ handelt? :-)

    Comment by Shred — 17.12, 2010 @ 11:20

  6. Dirk Hillbrecht hat recht. Wenn Erdmöbel GEMA-Mitglieder sind, und für die Aufnahme GEMA-Lizenzen anfallen, dann ist dies keine Urheberrechtsverletzung.

    Dann müsste der Orihginaltexter aber entsprechend „ge-credited“ werden.

    S242

    Comment by S242 — 17.12, 2010 @ 11:27

  7. @Shred:

    Es geht hier nicht ums „Kopieren“, sondern ums „selber aufnehmen“.

    S242

    Comment by S242 — 17.12, 2010 @ 11:28

  8. Interessanterweise wird die CD von einer Firma vertrieben, die bei Filesharing-Abmahnungen sehr wohl über das Urheberrecht bescheid weiß.

    Comment by Gast — 17.12, 2010 @ 11:32

  9. @2: Das halte ich bereits deshalb hier für unwahrscheinlich, weil es sogar an einer Urheberbenennung fehlt, was zusätzlich gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht des Texters verstößt. Genannt ist nur George Michael.

    Comment by Stadler — 17.12, 2010 @ 11:41

  10. @2, 4, 6: Es sieht so aus, als wäre die Erdmöbel-Version nicht bei der GEMA registriert. Im Moment ist die GEMA-Website offenbar down, aber ich hatte neulich schon einmal in deren Online-Datenbank nachgesehen.

    Also eine Dreiecksgeschichte: Erdmöbel verklagt Kerkeling, der Originalautor verklagt Erdmöbel. :-)

    Da wir hier im juristischen Bereich sind, darf ich noch anmerken, daß streng genommen bei GEMA-Repertoire nur ein exaktes Cover ohne weiteres zulässig ist. Sobald auch nur ein wenig umarrangiert wird, handelt es sich um eine Bearbeitung, für deren Veröffentlichung die Erlaubnis der Originalautoren nötig ist.

    Comment by chi — 17.12, 2010 @ 12:06

  11. was hat der texter von kerkeling überhaupt damit zu tun? er hat ja offensichtlich, wie er selbst einräumt, keinen text geschrieben.

    Comment by kosmar — 17.12, 2010 @ 14:49

  12. Es ist alles noch viel komplizierter, weil die George Michael-Vertreter das Erdmöbel-cover nur unter der Bedingung zugelassen haben, daß Erdmöbel bei der GEMA eben keinen Eintrag macht.

    Das bedeutet, daß Kerkeling das singen darf und alle Tantiemen an George Michael abführt, als würde er die englischen Lyrcs trällern.

    Die deutschen Lyrics an sich sind und bleiben aber Werke von Markus Berges, dessen Urheberschaft niemand bestreitet. Wenn diese „Gedichte“ nun aber in Kerkeling- Druckerzeugnissen (CD- booklet mit komplettem Liedtext) abgebildet werden, ist es nicht statthaft, den Textautor zu verschweigen.

    Bloß weil Picasso alle Rechte an GUERNICA an eine künftige spanische Republik abgetreten hat, heißt das nicht, daß das kein Picasso- Gemälde mehr ist…
    Wer das Bild in einem Bildband eigener Werke abdruckt, sollte drunterschreiben, wer das gemalt hat…

    Comment by zelluloid — 17.12, 2010 @ 15:25

  13. Ich habe in der Vergangenheit mehrmals versucht, Informationen über Lizenzen bei der GEMA zu erfragen und bin wiederholt enttäuscht worden. Die Öffentlichkeitsarbeit (eigentlich war das Kundenservice, ich wollte ja Lizenzen erwerben) lässt doch arg zu wünschen übrig.

    Gemäß den Usancen bei Musik ist es tatsächlich so, dass eine Veränderung eines Werkes (ein wenig Umarrangieren wie die Unpluggedversion eines Stromgitarrensongs ist aber nicht gleich eine solche Veränderung) der Einverständnis des Urhebers bedarf – die GEMA ist dafür überhaupt nicht der Ansprechpartner. Falls sie aber Verwerter des ersten Urhebers ist, werden nach Aufnahme der neuen, genehmigten Version trotzdem Lizenzgebühren an die GEMA fällig. Der Urheber hat noch nicht einmal die Möglichkeit, besondere Nutzungsrechte für eventuelle Musikerkollegen einzuräumen, die an der GEMA vorbei gingen. Sobald man dort eingetragen ist, ist die GEMA Herr über das Ausschüttungsverfahren und die notwendige Messdatenerhebung.

    Der Witz in Tüten – für einige Nutzungsarten sieht die GEMA gar keine Lizenzen vor! Falls Erdmöbel zum Beispiel ihre Version von Last Christmas als Video auf der eigenen Webseite einbinden will, müssten sie wegen der Verwendung der Noten von George Michael (für die sie von ihm eine Genehmigung wegen des neuen Textes brauchen) eigentlich eine spezielle Lizenz bei der GEMA beantragen, auch wenn ihre Version nicht im Katalog der GEMA enthalten ist. Diese Lizenz gibt es für die Einbettung von Videos aber bis heute nicht. Jedenfalls weigert sich die Pressestelle bis heute hartnäckig, meine Fragen zu einem solchen Lizenzmodell zu beantworten. Wohlgemerkt, wir reden hier vom prototypischen Onlineverhalten junger Musiker: Coverversionen bei Youtube veröffentlichen und auf der eigenen Homepage einbetten.

    Wenn nun der Text von Erdmöbel ohne Verweis übernommen wurde und deren Text auch nicht von der GEMA verwaltet wird haben wir hier ein wunderbares Testszenario, die Absurdität der mehrschichtigen Urheber und Lizenzrechte einmal sauber auseinanderzunehmen. Ob Erdmöbel daran allerdings ein größeres Interesse hat als an einer simplen Entschädigungszahlung bleibt abzuwarten.

    Comment by erz — 17.12, 2010 @ 15:31

  14. Obendrein scheint sich Kerkeling noch tiefer in Problemen zu finden, als vorher angenommen, wenn Erdmöbel eine exklusive Vereinbarung mit George Michal haben. Dann hätten Kerkelings Autoren mangels Genehmigung von George Michael auf eine neue Version gleich einen weiteren Urheber übergangen. Aber dieses Spekulieren hilft auch nicht, so lange wir nicht wissen, welche Rechte wem genau eingeräumt wurden. Ich finde diese Farce des Lizenzrechtes nur einfach faszinierend.

    Comment by erz — 17.12, 2010 @ 15:37

  15. @zelluloid, wieso kann George Michael als Autor des Originalstücks dem Bearbeiter/Übersetzer den GEMA-Eintrag untersagen? Der Schöpfer der Übersetzung ist Urheber aus eigenem Recht, oder nicht?

    Comment by fernetpunker — 17.12, 2010 @ 15:39

  16. @fernetpunker: § 23 S. 1 UrhG, „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.“ Natürlich kann der Urheber seine Einwilligung an Bedingungen knüpfen.

    Richtig ist, daß der Bearbeiter eigene Urheberrechte hat. Auch George Michael darf also den neuen Text nicht nach Belieben nutzen, soweit es keine entsprechende Abmachung gibt. Das steht in § 3 S. 1: „Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt.“ (Aber eben: „unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk“.)

    Comment by chi — 17.12, 2010 @ 17:08

  17. ich bin ja kein jurist, will aber doch mal was voschlagen, nämlich bei der ganzen diskussion [1] die ursprüngliche komposition (musik) und [2] den ursprünglichen wortlaut (text) und dann das, was erdmöbel daraus gemacht haben, zu unterscheiden: [1a] eine etwa zu 70-80% werkgetreue musikalische adaptation (die grundmedlodie wird zu 100% übernommen) und [2a] einen mindestens zu 90% eigenständigen text. wie man [1a] und die kombination von [1a]+[2a] beurteilt, mag stittig sein. unstrittig ist doch aber wohl, dass es sich bei [2a] um ein urheberrechtsrelevantes eigenständiges werk handelt, ob die nun mit erlaubnis von herrn maikel entstanden ist oder nicht. es ist mehr als eine übersetzung. wenn jemand harry potter mit erlaubnis der autorin ins chinesische überträgt und dabei den text zu 90% abändert, dann ist das doch auch sein eigenes werk, oder?

    auf jeden fall macht sich H P K aber gegen über wham schuldig, denn dass er mit deren lied [1a] einfach so geld verdienen gehen darf, das halte ich doch für einigermaßen unwahrscheinlich und wünsche ihm, dass sein fehlendes taktgefühl gegenüber erdmöbel nun von seiten der eigentlichen urheber „gerächt“ wird.

    Comment by Michael — 18.12, 2010 @ 10:04

  18. @chi, vielen Dank für die Erläuterungen! :-)

    Comment by fernetpunker — 18.12, 2010 @ 15:20

  19. Ich habe ja noch nie was von Pirate Bay geholt, aber nach diesem Austausch über die Untiefen des deutschen Urheberrechts juckt es mich geradezu in den Fingern. Ausserdem bin ich neugierig, über was genau hier eigentlich geredet wird. ;-)

    Comment by Ein Mensch — 18.12, 2010 @ 18:01

  20. was hat der texter von kerkeling überhaupt damit zu tun? er hat ja offensichtlich, wie er selbst einräumt, keinen text geschrieben.

    Comment by Stacy Gregory — 24.12, 2010 @ 04:35

  21. @zelluloid, wieso kann George Michael als Autor des Originalstücks dem Bearbeiter/Übersetzer den GEMA-Eintrag untersagen? Der Schöpfer der Übersetzung ist Urheber aus eigenem Recht, oder nicht?

    Comment by Ruthie Copeland — 24.12, 2010 @ 13:08

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