Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.12.10

BGH-Urteil „Perlentaucher“

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 1. Dezember 2010 (Az.: I ZR 12/08 und I ZR 13/08) über die die Frage von Urheberrechtsverletzungen durch Zusammenfassungen von Zeitungsartikeln (“Abstracts”) entschieden und die Verfahren an das OLG Frankfurt zurückverwiesen.

Das Onlinekulturmagazin Perlentaucher bietet Zusammenfassungen von Feuilletonartikeln verschiedener Zeitungen an. Solche “Abstracts” lizenziert der Perlentaucher gegen Entgelt auch an Amazon und buecher.de, soweit sie Literaturkritiken zum Gegenstand haben. Hiergegen klagten die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Süddeutsche Zeitung in den Vorinstanzen erfoglos.

Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidungen aufgehoben. Das Berufungsgericht muss jetzt erneut prüfen, ob es sich bei den beanstandeten Abstracts um selbständige Werke im Sinne des § 24 Abs. 1 UrhG handelt. Diese Beurteilung kann – so der Bundesgerichtshof – bei den verschiedenen Abstracts zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, da sich diese Frage nicht allgemein, sondern nur aufgrund einer Würdigung des jeweiligen Einzelfalls beantworten lässt. Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, dass in aller Regel nur die sprachliche Gestaltung und nicht der gedankliche Inhalt Urheberrechtsschutz genießt. Es ist urheberrechtlich grundsätzlich zulässig, den Inhalt eines Schriftwerks in eigenen Worten zusammenzufassen und diese Zusammenfassung zu verwerten. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, in welchem Ausmaß die Abstracts originelle Formulierungen der Originalrezensionen übernommen haben.

Diese Frage muss das OLG Frankfurt nunmehr klären. Nur dann, wenn besonders originelle Passagen der Ausgangsartikel übernommen worden sind, kommt eine Verletzung überhaupt in Betracht. Die Zusammenfassung in eigenen Worten ist demgegenüber immer zulässig und zwar auch dann, wenn man diese Zusammenfassung anschließend kommerziell verwertet.

posted by Stadler at 15:09  

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