Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.12.10

Angriff auf die Freiheit

Die USA machen gerade das, was sie anderen gerne vorwerfen. Sie stellen die Grundwerte der freien Gesellschaft in Frage und bekämpfen die Informations- und Meinungsfreiheit. Als Vorwand dient wie immer die nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten. Es ist mittlerweile ganz augenscheinlich eine Art Cyber-War gegen Wikileaks im Gange, dessen Ziel es ist, die Inhalte von Wikileaks aus dem Netz zu verbannen. Dass wikileaks.org und auch Ausweichadressen derzeit nicht erreichbar sind, hat trotz aller Dementis, vor allen Dingen mit dem Druck der USA zu tun. Flankiert wird das Ganze u.a. von einer neuen Gesetzesinitiative, dem sog. Shield Act. Torsten Kleinz hat dieses Vorhaben treffend kommentiert.

posted by Stadler at 22:05  

7 Comments

  1. Die USA zeigt im Moment sehr deutlich das was Sie jahrelang eher im verborgenen gemacht hat, Einfluss auf alle „Verbündeten“ Länder ausüben damit die „Vormachtstellung“ USA nicht gefährdet wird und jede größere Kritik wenn möglich schon im Keim erstickt wird, oder durch politischen Einfluss verhindert wird das sie breiteren Bevölkerungskreisen bekannt wird.

    Es ist ja im Moment schon sehr interessant zu lesen wie viel Einfluss die USA in Spanien hat.
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33770/1.html

    Comment by Anno — 3.12, 2010 @ 22:21

  2. Soso, das Grundrecht auf Publikation rechtswidrig erlangter Daten. Wo stand das nochmal?

    Comment by Gast — 3.12, 2010 @ 23:42

  3. @Gast: Mal über den Cicero-Fall des BVerfG nachdenken, wenn man schon so fragt. Für eine rechtswidrige Erlangung der Informationen ist nichts ersichtlich. Vielmehr haben die Quellen von Wikileaks oder deren Quellen idR „nur“ ihre Befugnisse überschritten.
    Wunder o wunder, genau diese Konstellation lag im Cicero-Fall ebenfalls vor.

    Comment by Malte S. — 4.12, 2010 @ 10:30

  4. „Soso, das Grundrecht auf Publikation rechtswidrig erlangter Daten. Wo stand das nochmal?“

    Heißt das auch, dass ein chinesischer Dissident, der ohne die Zustimmung der Regierung geheime Misstände publik macht zurecht mit verbundenen Augen an die Wand gestellt gehört?

    Es gibt eine feine Linie in der Demokratie. Wenn der Staat sie überschreitet ist es die Pflicht der Bürger sich aufzulehnen. Das wusste schon Kant.

    Comment by Jim — 4.12, 2010 @ 10:55

  5. @Gast: Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG. Ganz einfach.

    Comment by code — 4.12, 2010 @ 13:34

  6. wikileaks versus nacktscanner

    So lange die meinen Pimmel auf den Flughäfen der Welt sehen wollen, so lange will ich denen auch aufs Maul schauen können.
    http://waschtrommler.de/2010/12/06/wikileaks-versus-nacktscanner/

    Comment by borgdrone — 7.12, 2010 @ 09:09

  7. Besonders die U.S.A. (04. Juli 1776), Frankreich (1789) und Deutschland (1989) enttäuschen auf ganzer Linie!

    Were it left to me to decide whether we should have a government without newspapers, or newspapers without a government, I should not hesitate a moment to prefer the latter.
    — Thomas Jefferson, letter to Col. Edward Carrington, Jan. 16, 1787

    –> The First Amendment to the U.S. Constitution:

    Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.

    Comment by Baxter — 7.12, 2010 @ 17:12

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