Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.8.10

Neues bayerisches Nichtrauchergesetz nicht verfassungswidrig

Das ging nun wirklich schnell. Das Bundesverfassungsgericht hat eine am 23.07.2010 eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das durch einen Volksentscheid am 01.08.2010 in Kraft gesetzte bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit, das ein striktes Rauchverbot in Gaststätten normiert, mit Beschluss vom 02.08.2010 (Az.: 1 BvR 1746/10) nicht zur Entscheidung angenommen.

In der Begründung führt das Gericht aus, dass das Gesetz die Beschwerdeführer – eine Raucherin und zwei Gastwirte – nicht in Ihren Grundrechten verletzt.

Die Begründung des Gerichts lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Der Gesetzgeber ist wegen der Bedeutung der zu schützenden Rechtsgüter befugt, ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten einzuführen. Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten – bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz – ist durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt, so dass der Gesetzgeber sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen muss, wenn er das Konzept eines strikten Rauchverbots wählt.

posted by Stadler at 12:30  

6 Comments

  1. Warum erlaubt man den Rauchern nicht wenigstens, sich in eigenen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Räumen zusammenzurotten und ihrer Sucht zu frönen? Sonst steht doch auch jede noch so kleine Minderheit unter dem Diskriminierungsschutz!

    Comment by Anna — 4.08, 2010 @ 12:43

  2. Nicht alles, was schlecht ist, muss gleich verfassungswidrig sein. Natürlich kann der Gesetzgeber das Rauchen von Tabak in der Öffentlichkeit verbieten. Das macht er ja auch bei anderen Drogen, und nicht nur in der Öffentlichkeit. Falsch finde ich die Regelung trotzdem. Ich will nicht rauchen, aber mein Nachbar soll es dürfen, auch wenn wir uns auf ein Bier treffen. Will ich das nicht (zum Beispiel in meiner Wohnung, in der mein asthmatischer Sohn lebt), kann ich ihm das selber sagen. Das wird auch respektiert. Dazu brauche ich Papa Staat nicht.

    Comment by Komposti — 4.08, 2010 @ 12:59

  3. @2

    Das bezweifle ich, dass in einem öffentlichen Restaurant die Aufforderung nicht zu rauchen „respektiert“ wird.
    In der eigenen Wohnung mag es so sein

    Comment by Christian — 4.08, 2010 @ 14:02

  4. Im Sinne der Volksgesundheit müsste sich jetzt die Antiraucherfraktion konsequenterweise dem nächsten Thema widmen: Alkoholverbot. Alkohol ist mind. ebenso schädlich, wie Rauchen.
    Wie wohl die Gegenargumente lauten werden?

    Comment by GustavMahler — 4.08, 2010 @ 14:05

  5. Alkohol schädigt unmittelbar nur denjenigen, der ihn zu sich nimmt, Nikotin/Teer schädigen andere, die nicht rauchen [wollen]. Das Gesetz mag in den Köpfen einiger Politiker dem Gesundheitsschutz der Raucher dienen, tatsächlich ist dem nicht so; jeder darf weiterhin Nikotin/Teer zu sich nehmen – wenn die Freiheitsrechte anderer nicht angegriffen werden.

    @Anna und @Komposti
    Klar, Raucherzimmer, Cannabiszimmer, Crackhöhlen, Kokainseparees und so fort, denn es muss meinem Nachbarn erlaubt sein, sich bei einem Treffen mit mir zuzudröhnen womit er möchte.*

    *Ich bin sehr wohl für eine weitgehende Lockerung des BMG, solange auch hierbei gilt: Bitte, zu Hause oder in speziellen Etablissements und fern von Kindern.

    Comment by Dierk — 4.08, 2010 @ 15:21

  6. @Dierk:
    Alkohol verursacht Rauschzustände.
    Rauschzustände wirken sowohl strafmindernd als auch tatbegehungsfördernd – Dieser Widerspruch ist im Sinne des Gemeinwohls nicht hinnehmbar.

    Oder!?

    Comment by Dirk — 8.08, 2010 @ 11:31

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.