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	<title>Kommentare zu: Filesharing-Abmahnungen nach der BGH-Entscheidung</title>
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	<description>Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0</description>
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		<title>Von: alfred</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/filesharing-abmahnungen-nach-der-bgh-entscheidung.html/comment-page-1#comment-1628</link>
		<dc:creator>alfred</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 21:57:28 +0000</pubDate>
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		<description>Moderne Kopfgeldjäger sag ich nur,
ist das rechtens???????</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Moderne Kopfgeldjäger sag ich nur,<br />
ist das rechtens???????</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Baxter</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/filesharing-abmahnungen-nach-der-bgh-entscheidung.html/comment-page-1#comment-1499</link>
		<dc:creator>Baxter</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 13:56:46 +0000</pubDate>
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		<description>Sorry Leute, weiß auch nicht was da passiert ist...!?

Vielleicht kann der admin da helfen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sorry Leute, weiß auch nicht was da passiert ist&#8230;!?</p>
<p>Vielleicht kann der admin da helfen?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Baxter</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/filesharing-abmahnungen-nach-der-bgh-entscheidung.html/comment-page-1#comment-1494</link>
		<dc:creator>Baxter</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 21:10:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=2285#comment-1494</guid>
		<description>@ El Graf: Zieh dir diesen Beschluss des LG Köln &#039;mal rein:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2008/109_1_08beschluss20080925.html

Zitat:&quot; Bei einigen Verfahren habe - so die Staatsanwaltschaft - die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50% aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90% betragen.&quot;

@all:
Wieso wird die Fragestellung eigentlich nicht &#039;mal anders angegangen.
In dem Zusammenhang sollte man meiner Meinung nach nämlich die Frage dahingehend stellen, wie die Daten denn überhaupt ermittelt werden und WIE (wie genau) dies überhaupt dem Richter &quot;glaubhaft&quot; gemacht wird. Und dabei würde dann jedem auffallen, daß sich gerne hinter der Zuordnung seitens ISP versteckt wird, der aber NICHT bestätigt daß das vorgeworfene Vergehen auch tatsächlich von dem Anschlußinhaber begangen wurde. Der ISP speichert keine Inhalte. 

Beispiel:
Theoretisch könnte der Thomas Stadler (bitte nicht böse sein, nur zur Veranschaulichung) jetzt meine IP-Adresse nehmen und behaupten ich hätte zum Beispiel jetzt (konkrete Uhrzeit) &#039;n Porno verbreitet. Damit geht der dann mit &#039;nem Gefälligkeitsgutachten , welches lediglich allgemein die Frage beantwortet ob eine software XY IP-Adressen erheben kann zum entsprechenden Landgericht und *schwupp-di-wupp* hält er den Beschluß in der Hand, der den ISP zwingt meinen (Klar-)Namen rauszurücken.
Ob ich die Datei auch tatsächlich geladen habe bzw. woran das KONKRET festgemacht wird (nicht vergessen: allgemeines BlaBla-Gutachten) scheint nämlich niemanden wirklich zu interessieren. Auch ob &#039;ne Aktivlegitimation vorliegt scheint niemand wirklich zu kontrollieren, oder hat jemand schon einmal den Vertrag gesehen, in dem z.B. der verstorbene Michael Jackson das ausschließliche Nutzungsrecht einräumt, das Werk X in deztentralen Netzwerken zu verbreiten... Na?
Aber spinnen wir das Szenario weiter: Der Thomas Stadler (wie gesagt: Sorry, nur als Beispiel) schickt mir &#039;ne Abmahnung und schmückt diese Eindrucksvoll mit Paragraphen und uralten urteilen... Bin ja Laie und scheiße (mit Verlaub) sowieso die Hosen voll, wenn ich das als braver Mensch lesen werde. 
Frage: WIE soll ich denn jetzt meine Unschuld beweisen? Der ISP speichert keine Inhalte, also das Thema &quot;Werk&quot; ist von vornerein grundsätzlich vom Tisch. Dann löscht der ISP i.d.R. nach der Beauskunftung auch sämtliche Daten, bzw. -wie mit den Datenschutzbeauftragten als &quot;Gentlemen agreement&quot; ausgehandelt- spätestens nach 7 Tagen. 

Etwas technischer ausgedrückt: Bei der Datenerhebung seitens &quot;anti-piracy&quot;-Firma liegen keine validierten Daten vor und später, wenn der ISP ins Spiel kommt liegen erst recht KEINE verifizierten Daten vor. Ein sanity check (zum Beispiel) läuft also ins Leere...

Das ist in meinen Augen also der größte Blödsinn, den sich die Schwachköpfe in Berlin von den Lobbyisten haben aufschwatzen lassen. 

Stattdessen wird mit solchen &quot;Konstellationen&quot; wie beispielsweise die Konstellation Logistep/DigiProtect/Kornmeier am Bundesgerichtshof &quot;Recht&quot; gesprochen! Auch war es -zur Erinnerung- die DigiProtect GmbH mit dem Herrn Kornmeier, die den allerersten Auskunftbeschluss nach Korb II (§ 101 UrhG) durchgesetzt hatten, der bekanntermaßen Grundrechte einschränkt (Vgl. §101 Abs. 10 UrhG)

Hintergrundinfos: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=8821#p8821

Persönliches Fazit (als freie Meinungsäußerung): Statt sich den Ball immer selbst ins Tor zu schießen sollte man meiner Meinung nach den ISP &#039;mal endlich für den Moment vergessen und stattdessen diese steuersparenden Briefkastenfirmen näher durchleuchten! Es gibt m.E. also zunächst wichtigere Baustellen, als diese &quot;sekundäre Beweislast&quot;. Und wenn alle Stricke reißen, wird zur Not eben der Rechner rückdatiert an die Omma verkauft oder ein router-log-Protokoll selbst geschrieben... Wie gesagt: Das ist selbstverständlich als persönliche Meinung zu verstehen!

In diesem Sinne, Baxter</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ El Graf: Zieh dir diesen Beschluss des LG Köln &#8216;mal rein:<br />
<a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2008/109_1_08beschluss20080925.html" rel="nofollow">http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2008/109_1_08beschluss20080925.html</a></p>
<p>Zitat:&#8221; Bei einigen Verfahren habe &#8211; so die Staatsanwaltschaft &#8211; die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50% aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90% betragen.&#8221;</p>
<p>@all:<br />
Wieso wird die Fragestellung eigentlich nicht &#8216;mal anders angegangen.<br />
In dem Zusammenhang sollte man meiner Meinung nach nämlich die Frage dahingehend stellen, wie die Daten denn überhaupt ermittelt werden und WIE (wie genau) dies überhaupt dem Richter &#8220;glaubhaft&#8221; gemacht wird. Und dabei würde dann jedem auffallen, daß sich gerne hinter der Zuordnung seitens ISP versteckt wird, der aber NICHT bestätigt daß das vorgeworfene Vergehen auch tatsächlich von dem Anschlußinhaber begangen wurde. Der ISP speichert keine Inhalte. </p>
<p>Beispiel:<br />
Theoretisch könnte der Thomas Stadler (bitte nicht böse sein, nur zur Veranschaulichung) jetzt meine IP-Adresse nehmen und behaupten ich hätte zum Beispiel jetzt (konkrete Uhrzeit) &#8216;n Porno verbreitet. Damit geht der dann mit &#8216;nem Gefälligkeitsgutachten , welches lediglich allgemein die Frage beantwortet ob eine software XY IP-Adressen erheben kann zum entsprechenden Landgericht und *schwupp-di-wupp* hält er den Beschluß in der Hand, der den ISP zwingt meinen (Klar-)Namen rauszurücken.<br />
Ob ich die Datei auch tatsächlich geladen habe bzw. woran das KONKRET festgemacht wird (nicht vergessen: allgemeines BlaBla-Gutachten) scheint nämlich niemanden wirklich zu interessieren. Auch ob &#8216;ne Aktivlegitimation vorliegt scheint niemand wirklich zu kontrollieren, oder hat jemand schon einmal den Vertrag gesehen, in dem z.B. der verstorbene Michael Jackson das ausschließliche Nutzungsrecht einräumt, das Werk X in deztentralen Netzwerken zu verbreiten&#8230; Na?<br />
Aber spinnen wir das Szenario weiter: Der Thomas Stadler (wie gesagt: Sorry, nur als Beispiel) schickt mir &#8216;ne Abmahnung und schmückt diese Eindrucksvoll mit Paragraphen und uralten urteilen&#8230; Bin ja Laie und scheiße (mit Verlaub) sowieso die Hosen voll, wenn ich das als braver Mensch lesen werde.<br />
Frage: WIE soll ich denn jetzt meine Unschuld beweisen? Der ISP speichert keine Inhalte, also das Thema &#8220;Werk&#8221; ist von vornerein grundsätzlich vom Tisch. Dann löscht der ISP i.d.R. nach der Beauskunftung auch sämtliche Daten, bzw. -wie mit den Datenschutzbeauftragten als &#8220;Gentlemen agreement&#8221; ausgehandelt- spätestens nach 7 Tagen. </p>
<p>Etwas technischer ausgedrückt: Bei der Datenerhebung seitens &#8220;anti-piracy&#8221;-Firma liegen keine validierten Daten vor und später, wenn der ISP ins Spiel kommt liegen erst recht KEINE verifizierten Daten vor. Ein sanity check (zum Beispiel) läuft also ins Leere&#8230;</p>
<p>Das ist in meinen Augen also der größte Blödsinn, den sich die Schwachköpfe in Berlin von den Lobbyisten haben aufschwatzen lassen. </p>
<p>Stattdessen wird mit solchen &#8220;Konstellationen&#8221; wie beispielsweise die Konstellation Logistep/DigiProtect/Kornmeier am Bundesgerichtshof &#8220;Recht&#8221; gesprochen! Auch war es -zur Erinnerung- die DigiProtect GmbH mit dem Herrn Kornmeier, die den allerersten Auskunftbeschluss nach Korb II (<a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/101.html" title="&sect; 101 UrhG: Anspruch auf Auskunft">§ 101 UrhG</a>) durchgesetzt hatten, der bekanntermaßen Grundrechte einschränkt (Vgl. <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/101.html" title="&sect; 101 UrhG: Anspruch auf Auskunft">§101 Abs. 10 UrhG</a>)</p>
<p>Hintergrundinfos: <a href="http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=8821#p8821" rel="nofollow">http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/viewtopic.php?p=8821#p8821</a></p>
<p>Persönliches Fazit (als freie Meinungsäußerung): Statt sich den Ball immer selbst ins Tor zu schießen sollte man meiner Meinung nach den ISP &#8216;mal endlich für den Moment vergessen und stattdessen diese steuersparenden Briefkastenfirmen näher durchleuchten! Es gibt m.E. also zunächst wichtigere Baustellen, als diese &#8220;sekundäre Beweislast&#8221;. Und wenn alle Stricke reißen, wird zur Not eben der Rechner rückdatiert an die Omma verkauft oder ein router-log-Protokoll selbst geschrieben&#8230; Wie gesagt: Das ist selbstverständlich als persönliche Meinung zu verstehen!</p>
<p>In diesem Sinne, Baxter</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Baxter</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/filesharing-abmahnungen-nach-der-bgh-entscheidung.html/comment-page-1#comment-1491</link>
		<dc:creator>Baxter</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 14:58:23 +0000</pubDate>
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		<description>Leute! Wer hier einen auf &quot;Technik&quot; macht, der sollte eigentlich merken daß diesbzgl. die Fragestellung schon falsch ist. 

In dem Zusammenhang sollte man die Frage einmal &quot;andersrum&quot; sehen und zwar wie die Daten denn überhaupt ermittelt werden und WIE (wie genau) dies überhaupt dem Richter &quot;glaubhaft&quot; gemacht wird. Und dabei würde dann jedem auffallen, daß sich gerne hinter der Zuordnung seitens ISP versteckt wird, der aber NICHT bestätigt daß das vorgeworfene Vergehen auch tatsächlich von dem Anschlußinhaber begangen wurde. Der ISP speichert keine Inhalte. 

Beispiel:
Theoretisch könnte der Thomas Stadler (bitte nicht böse sein, nur zur Veranschaulichung) jetzt meine IP-Adresse nehmen und behaupten ich hätte zum Beispiel jetzt (konkrete Uhrzeit) &#039;n Porno verbreitet. Damit geht der dann mit &#039;nem Gefälligkeitsgutachten , welches lediglich allgemein die Frage beantwortet ob eine software XY IP-Adressen erheben kann zum entsprechenden Landgericht und *schwupp-di-wupp* hält er den Beschluß in der Hand, der den ISP zwingt meinen (Klar-)Namen rauszurücken.
Ob ich die Datei auch tatsächlich geladen habe bzw. woran das KONKRET festgemacht wird (nicht vergessen: allgemeines BlaBla-Gutachten) scheint nämlich niemanden wirklich zu interessieren. Auch ob &#039;ne Aktivlegitimation vorliegt scheint niemand wirklich zu kontrollieren, oder hat jemand schon einmal den Vertrag gesehen, in dem z.B. der verstorbene Michael Jackson das ausschließliche Nutzungsrecht einräumt, das Werk X in deztentralen Netzwerken zu verbreiten... Na?
Aber spinnen wir das Szenario weiter: Der Thomas Stadler (wie gesagt: Sorry, nur als Beispiel) schickt mir &#039;ne Abmahnung und schmückt diese Eindrucksvoll mit Paragraphen und uralten urteilen... Bin ja Laie und scheiße (mit Verlaub) sowieso die Hosen voll, wenn ich das als braver Mensch lesen werde. 
Frage: WIE soll ich denn jetzt meine Unschuld beweisen? Der ISP speichert keine Inhalte, also das Thema &quot;Werk&quot; ist von vornerein grundsätzlich vom Tisch. Dann löscht der ISP i.d.R. nach der Beauskunftung auch sämtliche Daten, bzw. -wie mit den Datenschutzbeauftragten als &quot;Gentlemen agreement&quot; ausgehandelt- spätestens nach 7 Tagen. 

Etwas technischer ausgedrückt: Bei der Datenerhebung seitens &quot;anti-piracy&quot;-Firma liegen keine validierten Daten vor und später, wenn der ISP ins Spiel kommt liegen erst recht KEINE verifizierten Daten vor. Ein sanity check (zum Beispiel) läuft also ins Leere...

Das ist in meinen Augen also der größte Blödsinn, den sich die Schwachköpfe in Berlin von den Lobbyisten haben aufschwatzen lassen. 

Stattdessen wird mit solchen &quot;Konstellationen&quot; wie beispielsweise die Konstellation Logistep/DigiProtect/Kornmeier am Bundesgerichtshof &quot;Recht&quot; gesprochen! Auch war es -zur Erinnerung- die DigiProtect GmbH mit dem Herrn Kornmeier, die den allerersten Auskunftbeschluss nach Korb II (§ 101 UrhG) durchgesetzt hatten, der bekanntermaßen Grundrechte einschränkt (Vgl. §101 Abs. 10 UrhG)

Persönliches Fazit #1: Statt sich den Ball immer selbst ins Tor zu schießen sollte man meiner Meinung nach den ISP &#039;mal endlich vergessen und stattdessen diese steuersparenden Briefkastenfirmen näher durchleuchten!

Als Hintergrundinfos und Beispiele lose rausgepickt:
- Selbstdarstelloung Logistep AG: http://view.txtbear.com/70908/untitled-txtbear-document/
- Internetpräsenz Logistep AG (2006): http://view.txtbear.com/73295/logistep-juli-2006/
Man achte auf solche Dinge, wie &quot;Killer fakes&quot; und so...
- Beschreibung der software: http://view.txtbear.com/70759/20070414093506062-1/
Siehe Punkt 4: &quot;Test download&quot;... wo isser denn, denn:
- Film der BBC, http://de.tinypic.com/player.php?v=256ep84&amp;s=5 , in dem der CEO der Logistep AG folgendes zum Besten gibt: &quot;We don&#039;t watch what they are doing, we only watch what they do with us&quot;

Auch immer wieder &quot;interessant&quot;, diese Datenbank der Logistep AG:
-  http://view.txtbear.com/70755/untitled-txtbear-document/
Man achte auf die Seite 14 von 18 - der Zaster wird prozentual aufgeteilt! 

Nach RVG die Kohle einsacken, aber intern auf das RVG scheißen, oder wie?

Siehe aber gerne auch -zur Erinnerung- die Präsentationen der 
- DigiProtect GmbH: http://view.txtbear.com/70910/microsoft-powerpoint-digiprotect-text-d-jh-pptx/
- DigiRights Solution GmbH:
http://view.txtbear.com/70758/untitled-txtbear-document/

Persönliches Fazit #2: Es gibt m.E. wichtigere Dinge zu klären, als diese &quot;sekundäre Beweislast&quot;. Zur Not wird der Rechner eben zurückdatiert an die Omma verkauft oder ein router-log-Protokoll selbst geschrieben... Das aber selbstverständlich als persönliche Meinung!


Und noch &#039;was... 

@ El Graf: Zieh dir diesen Beschluss des LG Köln &#039;mal rein:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2008/109_1_08beschluss20080925.html

Zitat:&quot; Bei einigen Verfahren habe - so die Staatsanwaltschaft - die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50% aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90% betragen.&quot;

Noch Fragen?

In diesem Sinne, Baxter</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Leute! Wer hier einen auf &#8220;Technik&#8221; macht, der sollte eigentlich merken daß diesbzgl. die Fragestellung schon falsch ist. </p>
<p>In dem Zusammenhang sollte man die Frage einmal &#8220;andersrum&#8221; sehen und zwar wie die Daten denn überhaupt ermittelt werden und WIE (wie genau) dies überhaupt dem Richter &#8220;glaubhaft&#8221; gemacht wird. Und dabei würde dann jedem auffallen, daß sich gerne hinter der Zuordnung seitens ISP versteckt wird, der aber NICHT bestätigt daß das vorgeworfene Vergehen auch tatsächlich von dem Anschlußinhaber begangen wurde. Der ISP speichert keine Inhalte. </p>
<p>Beispiel:<br />
Theoretisch könnte der Thomas Stadler (bitte nicht böse sein, nur zur Veranschaulichung) jetzt meine IP-Adresse nehmen und behaupten ich hätte zum Beispiel jetzt (konkrete Uhrzeit) &#8216;n Porno verbreitet. Damit geht der dann mit &#8216;nem Gefälligkeitsgutachten , welches lediglich allgemein die Frage beantwortet ob eine software XY IP-Adressen erheben kann zum entsprechenden Landgericht und *schwupp-di-wupp* hält er den Beschluß in der Hand, der den ISP zwingt meinen (Klar-)Namen rauszurücken.<br />
Ob ich die Datei auch tatsächlich geladen habe bzw. woran das KONKRET festgemacht wird (nicht vergessen: allgemeines BlaBla-Gutachten) scheint nämlich niemanden wirklich zu interessieren. Auch ob &#8216;ne Aktivlegitimation vorliegt scheint niemand wirklich zu kontrollieren, oder hat jemand schon einmal den Vertrag gesehen, in dem z.B. der verstorbene Michael Jackson das ausschließliche Nutzungsrecht einräumt, das Werk X in deztentralen Netzwerken zu verbreiten&#8230; Na?<br />
Aber spinnen wir das Szenario weiter: Der Thomas Stadler (wie gesagt: Sorry, nur als Beispiel) schickt mir &#8216;ne Abmahnung und schmückt diese Eindrucksvoll mit Paragraphen und uralten urteilen&#8230; Bin ja Laie und scheiße (mit Verlaub) sowieso die Hosen voll, wenn ich das als braver Mensch lesen werde.<br />
Frage: WIE soll ich denn jetzt meine Unschuld beweisen? Der ISP speichert keine Inhalte, also das Thema &#8220;Werk&#8221; ist von vornerein grundsätzlich vom Tisch. Dann löscht der ISP i.d.R. nach der Beauskunftung auch sämtliche Daten, bzw. -wie mit den Datenschutzbeauftragten als &#8220;Gentlemen agreement&#8221; ausgehandelt- spätestens nach 7 Tagen. </p>
<p>Etwas technischer ausgedrückt: Bei der Datenerhebung seitens &#8220;anti-piracy&#8221;-Firma liegen keine validierten Daten vor und später, wenn der ISP ins Spiel kommt liegen erst recht KEINE verifizierten Daten vor. Ein sanity check (zum Beispiel) läuft also ins Leere&#8230;</p>
<p>Das ist in meinen Augen also der größte Blödsinn, den sich die Schwachköpfe in Berlin von den Lobbyisten haben aufschwatzen lassen. </p>
<p>Stattdessen wird mit solchen &#8220;Konstellationen&#8221; wie beispielsweise die Konstellation Logistep/DigiProtect/Kornmeier am Bundesgerichtshof &#8220;Recht&#8221; gesprochen! Auch war es -zur Erinnerung- die DigiProtect GmbH mit dem Herrn Kornmeier, die den allerersten Auskunftbeschluss nach Korb II (<a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/101.html" title="&sect; 101 UrhG: Anspruch auf Auskunft">§ 101 UrhG</a>) durchgesetzt hatten, der bekanntermaßen Grundrechte einschränkt (Vgl. <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/101.html" title="&sect; 101 UrhG: Anspruch auf Auskunft">§101 Abs. 10 UrhG</a>)</p>
<p>Persönliches Fazit #1: Statt sich den Ball immer selbst ins Tor zu schießen sollte man meiner Meinung nach den ISP &#8216;mal endlich vergessen und stattdessen diese steuersparenden Briefkastenfirmen näher durchleuchten!</p>
<p>Als Hintergrundinfos und Beispiele lose rausgepickt:<br />
- Selbstdarstelloung Logistep AG: <a href="http://view.txtbear.com/70908/untitled-txtbear-document/" rel="nofollow">http://view.txtbear.com/70908/untitled-txtbear-document/</a><br />
- Internetpräsenz Logistep AG (2006): <a href="http://view.txtbear.com/73295/logistep-juli-2006/" rel="nofollow">http://view.txtbear.com/73295/logistep-juli-2006/</a><br />
Man achte auf solche Dinge, wie &#8220;Killer fakes&#8221; und so&#8230;<br />
- Beschreibung der software: <a href="http://view.txtbear.com/70759/20070414093506062-1/" rel="nofollow">http://view.txtbear.com/70759/20070414093506062-1/</a><br />
Siehe Punkt 4: &#8220;Test download&#8221;&#8230; wo isser denn, denn:<br />
- Film der BBC, <a href="http://de.tinypic.com/player.php?v=256ep84&#038;s=5" rel="nofollow">http://de.tinypic.com/player.php?v=256ep84&#038;s=5</a> , in dem der CEO der Logistep AG folgendes zum Besten gibt: &#8220;We don&#8217;t watch what they are doing, we only watch what they do with us&#8221;</p>
<p>Auch immer wieder &#8220;interessant&#8221;, diese Datenbank der Logistep AG:<br />
-  <a href="http://view.txtbear.com/70755/untitled-txtbear-document/" rel="nofollow">http://view.txtbear.com/70755/untitled-txtbear-document/</a><br />
Man achte auf die Seite 14 von 18 &#8211; der Zaster wird prozentual aufgeteilt! </p>
<p>Nach RVG die Kohle einsacken, aber intern auf das RVG scheißen, oder wie?</p>
<p>Siehe aber gerne auch -zur Erinnerung- die Präsentationen der<br />
- DigiProtect GmbH: <a href="http://view.txtbear.com/70910/microsoft-powerpoint-digiprotect-text-d-jh-pptx/" rel="nofollow">http://view.txtbear.com/70910/microsoft-powerpoint-digiprotect-text-d-jh-pptx/</a><br />
- DigiRights Solution GmbH:<br />
<a href="http://view.txtbear.com/70758/untitled-txtbear-document/" rel="nofollow">http://view.txtbear.com/70758/untitled-txtbear-document/</a></p>
<p>Persönliches Fazit #2: Es gibt m.E. wichtigere Dinge zu klären, als diese &#8220;sekundäre Beweislast&#8221;. Zur Not wird der Rechner eben zurückdatiert an die Omma verkauft oder ein router-log-Protokoll selbst geschrieben&#8230; Das aber selbstverständlich als persönliche Meinung!</p>
<p>Und noch &#8216;was&#8230; </p>
<p>@ El Graf: Zieh dir diesen Beschluss des LG Köln &#8216;mal rein:<br />
<a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2008/109_1_08beschluss20080925.html" rel="nofollow">http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2008/109_1_08beschluss20080925.html</a></p>
<p>Zitat:&#8221; Bei einigen Verfahren habe &#8211; so die Staatsanwaltschaft &#8211; die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50% aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90% betragen.&#8221;</p>
<p>Noch Fragen?</p>
<p>In diesem Sinne, Baxter</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: ElGraf</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/filesharing-abmahnungen-nach-der-bgh-entscheidung.html/comment-page-1#comment-1486</link>
		<dc:creator>ElGraf</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 09:56:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=2285#comment-1486</guid>
		<description>@Stadler: Danke. Ist wohl dann eine Frage der Definition von &quot;Abmahnindustrie&quot;, es kommt darauf an, wen man als Teil derselben ansieht. 

Noch Anmerkungen zu den anderen Fragen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Stadler: Danke. Ist wohl dann eine Frage der Definition von &#8220;Abmahnindustrie&#8221;, es kommt darauf an, wen man als Teil derselben ansieht. </p>
<p>Noch Anmerkungen zu den anderen Fragen?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Stadler</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/filesharing-abmahnungen-nach-der-bgh-entscheidung.html/comment-page-1#comment-1475</link>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 12:32:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=2285#comment-1475</guid>
		<description>@ElGraf: Zur Frage der vereinbarkeit der Abrechnungsmodelle mit anwaltlichem Berufsrecht:
&lt;a href=&quot;http://www.internet-law.de/2009/11/filesharing-abmahnungen-digiprotect-und-kornmeier-eine-juristische-analyse.html&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;http://www.internet-law.de/2009/11/filesharing-abmahnungen-digiprotect-und-kornmeier-eine-juristische-analyse.html&lt;/a&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ElGraf: Zur Frage der vereinbarkeit der Abrechnungsmodelle mit anwaltlichem Berufsrecht:<br />
<a href="http://www.internet-law.de/2009/11/filesharing-abmahnungen-digiprotect-und-kornmeier-eine-juristische-analyse.html" rel="nofollow">http://www.internet-law.de/2009/11/filesharing-abmahnungen-digiprotect-und-kornmeier-eine-juristische-analyse.html</a></p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Christian</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/filesharing-abmahnungen-nach-der-bgh-entscheidung.html/comment-page-1#comment-1469</link>
		<dc:creator>Christian</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 10:29:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=2285#comment-1469</guid>
		<description>&quot;Solange ein entsprechender Vorwurf nicht unwiderlegbar bewiesen, sondern durch den Annschlußinhaber widerlegt werden muss, hat jeder DSL-Kunde die Arschkarte gezogen.&quot;

So ist es.


&quot;Das mit dem Techniklaien musste so kommen&quot; ...dann war es ja keine Überraschung, dass diese Erwartung erfüllt wurde....</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;Solange ein entsprechender Vorwurf nicht unwiderlegbar bewiesen, sondern durch den Annschlußinhaber widerlegt werden muss, hat jeder DSL-Kunde die Arschkarte gezogen.&#8221;</p>
<p>So ist es.</p>
<p>&#8220;Das mit dem Techniklaien musste so kommen&#8221; &#8230;dann war es ja keine Überraschung, dass diese Erwartung erfüllt wurde&#8230;.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: M. Boettcher</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/filesharing-abmahnungen-nach-der-bgh-entscheidung.html/comment-page-1#comment-1468</link>
		<dc:creator>M. Boettcher</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 09:38:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=2285#comment-1468</guid>
		<description>@ElGraf
1. kann man aus Ferne nicht nur mit einem Smartphone, sondern auch mit Netbook, Notebooks und PCs von Freunden oder in Internet-Cafes zugreifen
2. lassen sich hohe Roamingkosten vermeiden, wenn man entweder in ein Internet-Cafe geht oder man eine Prepaid-Vertrag des Urlaubslandes verwendet 
3. Die Vorstellung, man müsse beim Filesharing stets neben dem Computer sitzen, ist irrig. Man kann einen PC bei Flatrates durchaus ständig laufen lassen; insbesondere die Verbreitung ist dann ständig möglich. Mit VNC etc. ist auch die Kontrolle des PC aus der Ferne möglich. Selbst 100 Zeugen in Spanien reichen angesichts der kostenlos verfügbaren Techniken m. E. nicht die Vermutung zu entkräften der Anschlußinhaber sei selbst der Verletzer von Urheberrechten. Solange ein entsprechender Vorwurf nicht unwiderlegbar bewiesen, sondern durch den Annschlußinhaber widerlegt werden muss, hat jeder DSL-Kunde die Arschkarte gezogen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ElGraf<br />
1. kann man aus Ferne nicht nur mit einem Smartphone, sondern auch mit Netbook, Notebooks und PCs von Freunden oder in Internet-Cafes zugreifen<br />
2. lassen sich hohe Roamingkosten vermeiden, wenn man entweder in ein Internet-Cafe geht oder man eine Prepaid-Vertrag des Urlaubslandes verwendet<br />
3. Die Vorstellung, man müsse beim Filesharing stets neben dem Computer sitzen, ist irrig. Man kann einen PC bei Flatrates durchaus ständig laufen lassen; insbesondere die Verbreitung ist dann ständig möglich. Mit VNC etc. ist auch die Kontrolle des PC aus der Ferne möglich. Selbst 100 Zeugen in Spanien reichen angesichts der kostenlos verfügbaren Techniken m. E. nicht die Vermutung zu entkräften der Anschlußinhaber sei selbst der Verletzer von Urheberrechten. Solange ein entsprechender Vorwurf nicht unwiderlegbar bewiesen, sondern durch den Annschlußinhaber widerlegt werden muss, hat jeder DSL-Kunde die Arschkarte gezogen.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: ElGraf</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/filesharing-abmahnungen-nach-der-bgh-entscheidung.html/comment-page-1#comment-1467</link>
		<dc:creator>ElGraf</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 06:21:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=2285#comment-1467</guid>
		<description>@Christian:
Das mit dem Techniklaien musste so kommen und im Vergleich zu Dir bin ich wahrscheinlich sogar ein solcher. Trotzdem bleibe ich dabei, dass die Wahrscheinlichkeit der Steuerung der Fritz!Box durch ein Smartphone von Malle aus allein schon auf Grund der derzeitigen Roaming-Kosten deutlich unwahrscheinlicher ist als dass jemand anderes &quot;von zu Hause&quot; das Filesharing betreibt. Es bleibt aber immer eine Einzelfallentscheidung.

@Stadler: Ich stimme Ihnen ja im Grundsatz zu und bin alles andere als ein Freund der bösen Abmahnindustrie. Es würde mich dann aber doch kurz interessieren, inwiefern diese &quot;schwerlich&quot; mit dem anwaltlichen Berufsrecht vereinbar ist und inwiefern das ein Argument gegen die effektive Durchsetzung von Urheberrechten ist (sollte die eventuell besser gar nicht mehr von Rechtsanwälten, sondern eben durch eine eigene bzw. der Rechteindustrie nachgelagerte Industrie passieren?). Außerdem: Wie oft trifft es tatsächlich die Falschen (reine Informationsfrage)? Plus: Wie sähe Ihrer Meinung nach eine sinnvolle Darlegungs- und Beweislastverteilung im hiesigen Fall aus?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Christian:<br />
Das mit dem Techniklaien musste so kommen und im Vergleich zu Dir bin ich wahrscheinlich sogar ein solcher. Trotzdem bleibe ich dabei, dass die Wahrscheinlichkeit der Steuerung der Fritz!Box durch ein Smartphone von Malle aus allein schon auf Grund der derzeitigen Roaming-Kosten deutlich unwahrscheinlicher ist als dass jemand anderes &#8220;von zu Hause&#8221; das Filesharing betreibt. Es bleibt aber immer eine Einzelfallentscheidung.</p>
<p>@Stadler: Ich stimme Ihnen ja im Grundsatz zu und bin alles andere als ein Freund der bösen Abmahnindustrie. Es würde mich dann aber doch kurz interessieren, inwiefern diese &#8220;schwerlich&#8221; mit dem anwaltlichen Berufsrecht vereinbar ist und inwiefern das ein Argument gegen die effektive Durchsetzung von Urheberrechten ist (sollte die eventuell besser gar nicht mehr von Rechtsanwälten, sondern eben durch eine eigene bzw. der Rechteindustrie nachgelagerte Industrie passieren?). Außerdem: Wie oft trifft es tatsächlich die Falschen (reine Informationsfrage)? Plus: Wie sähe Ihrer Meinung nach eine sinnvolle Darlegungs- und Beweislastverteilung im hiesigen Fall aus?</p>
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	<item>
		<title>Von: Stadler</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2010/07/filesharing-abmahnungen-nach-der-bgh-entscheidung.html/comment-page-1#comment-1466</link>
		<dc:creator>Stadler</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 19:54:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.internet-law.de/?p=2285#comment-1466</guid>
		<description>@ElGraf: Mit dem Vortrag ist man auch bisher bei den meisten Gerichten nicht weit gekommen. Andererseits wissen wir, dass der Nachweis negativer Tatsachen kaum zu führen ist. Und wenn es tatsächlich zu einem Fehler bei der Ermittlung des Anschlussinhabers gekommen ist - und potentielle Fehlerquellen gibt es einige - hat dieser Anschlussinhaber gar keine Möglichkeit mehr sich zu exkulpieren. Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung ist sehr einseitig auf die Interessen der Rechteinhaber ausgerichtet. Das hat zur Entstehung einer Abmahnindustrie geführt, die nur schwerlich mit den Vorgaben des anwaltlichen Berufsrechts vereinbar ist und die auch keine Rücksicht darauf nimmt, dass es eben gelegentlich die Falschen erwischt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ElGraf: Mit dem Vortrag ist man auch bisher bei den meisten Gerichten nicht weit gekommen. Andererseits wissen wir, dass der Nachweis negativer Tatsachen kaum zu führen ist. Und wenn es tatsächlich zu einem Fehler bei der Ermittlung des Anschlussinhabers gekommen ist &#8211; und potentielle Fehlerquellen gibt es einige &#8211; hat dieser Anschlussinhaber gar keine Möglichkeit mehr sich zu exkulpieren. Die Gesetzgebung und die Rechtsprechung ist sehr einseitig auf die Interessen der Rechteinhaber ausgerichtet. Das hat zur Entstehung einer Abmahnindustrie geführt, die nur schwerlich mit den Vorgaben des anwaltlichen Berufsrechts vereinbar ist und die auch keine Rücksicht darauf nimmt, dass es eben gelegentlich die Falschen erwischt.</p>
]]></content:encoded>
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