Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.7.10

E-Brief: Die Post antwortet Richard Gutjahr

BR-Moderator und Blogger Richard Gutjahr hat in seinem Blog letzte Woche einen kritischen Beitrag zum neuen „E-Postbrief“ der Post AG gemacht und dabei auch die Post selbst um eine Stellungnahme gebeten. Und wer schon immer wissen wollte, warum es eigentlich Schneckenpost heißt, dem liefert der gelbe Riese jetzt die Antwort. Denn nach nur 11 Tagen hat die Post geantwortet. Warum sie für diese floskelhafte und in Teilen auch unzutreffende Antwort derart lange gebraucht hat, versteht wohl nur, wer den Betrieb eines Großkonzerns von innen kennt. Und nein liebe Post, euer E-Brief unterliegt nicht dem Briefgeheimnis des Art. 10 GG, sondern (nur) dem Fernmeldegeheimnis.

posted by Stadler at 08:18  

14 Comments

  1. Und nein liebe Post, euer E-Brief unterliegt nicht dem Briefgeheimnis des Art. 10 GG, sondern (nur) dem Fernmeldegeheimnis.

    Nun, das hat die Deutsche Post in ihrem Antwortschreiben auch nicht anders behauptet, sie haben hingegen explizit auf TKG und der TKÜV hingewiesen. Daraus kannst Du ihnen keinen Strick drehen.

    Comment by Torsten — 28.07, 2010 @ 11:10

  2. Hi Torsten „wir bringen das Briefgeheimnis ins Internet“ ist eigentlich so eindeutig, dass das nicht mehr ausgelegt werden muss.

    Comment by b3nl — 28.07, 2010 @ 11:23

  3. @Torsten: Oh, please! Man darf doch plakativ festhalten, dass die Deutsche Post anstelle konstruktiv auf die Kritik einzugehen, sogar noch weitere Kritik herausfordert, indem sie die Öffentlichkeit JETZT noch versucht in die Irre zu führen. Also bitte, lassen wir diese Beschönigungen, ok? Danke. ;-)

    Comment by Karpfenpeter — 28.07, 2010 @ 11:26

  4. Karpfenpeter: Ähm, das ist keine Beschönigung. An dem E-Postbrief und dem Kommunikationsverhalten kann man jede Menge kritisieren – warum also ausgerechnet einen Kritikpunkt heraussuchen, der nun mal in dem verlinkten Beitrag explizit nicht zutrifft?

    Wer wert auf ein Briefgeheimnis legt, sollte von mit E-Post und De-Mail Abstand nehmen und stattdessen eine End-zu-End-Verschlüsselung wählen. Die Systeme sind so konstruiert, dass nur Massenversender profitieren, der Privatkunde aber nicht.

    Comment by Torsten — 28.07, 2010 @ 11:37

  5. @Torsten

    Die Deutsche Post steht für das Briefgeheimnis. Die Daten, die der Deutschen Post anvertraut werden – egal ob physisch oder digital – sind gegen den Zugriff von Unbefugten geschützt. Die Inhalte der Nachrichten werden verschlüsselt abgelegt. Es ist nicht möglich – auch nicht für die Systemadministratoren – die Inhalte einzusehen. Das gesamte technische und organisatorische Sicherheitssystem ist so aufgebaut, dass die Vertraulichkeit der Nachrichten gewährleistet ist.

    Alle Briefe unterliegen nach wie vor den gesetzlichen Bestimmungen wie dem Brief- und Postgeheimnis. Das Brief- und Postgeheimnis wird in keinster Weise berührt.

    Das steht nicht irgendwo zu irgendeinem Thema, sondern in der „Antwort“ der Post an Herrn Gutjahr. Direkt im Anschluss an diese Passage wird dann auf die Regelungen zu Telemediendiensten hingewiesen; das ist im allergünstigsten Falle hundsmiserable Schreibarbeit, für die es in der Schule wg. Anschlussfehlers eine sehr, sehr schlechte Note gegeben hätte.

    Allerdings glaube ich nicht, dass hier ein Analphabet im Namen der Deutschen Post AG antworten durfte, hier hat jemand geantwortet, der weiß, wie Nebelgranaten geworfen werden. Nämlich immer in Verbindung mit einem feuchten Stück Seife.

    Die Post erweckt eindeutig wieder den Eindruck, E-Mails über deren neuen Dienst unterlägen dem Briefgeheimnis. Das ist falsch, irreführend und zumindest zivilrechtlich relevant.

    Comment by Dierk — 28.07, 2010 @ 13:25

  6. Dierk: Du hast ein kleines Wort übersehen:

    „Alle Briefe unterliegen nach wie vor den gesetzlichen Bestimmungen *WIE* dem Brief- und Postgeheimnis.“

    Und AFAIK gilt das auch das klassische Brief- und Postgeheimnis für die Variante mit dem digitalen Postbrief, der per Hand zugestellt wird.

    Wie gesagt: ich finde es lächerlich sich daran hochzuziehen, wenn es so viele unbestreitbare Mängel gibt.

    Comment by Torsten — 28.07, 2010 @ 17:04

  7. Warum gibt es noch keine Abmahnung der Verbraucherzentralen für das falsche Argument es gäbe ein Briefgeheinnis bei Post-E-Mails? Schlafen die?

    Comment by mark — 28.07, 2010 @ 17:33

  8. Torsten hat recht, den Begriff „Briefgeheimnis“ immer wieder zu verwenden und damit explizit zu werben ist grob irreführend und unseriös. Damit wird dem potenziellen Nutzer/Kunden fälschlicherweise suggeriert, der entscheidende Vorteil der herkömmlichen Post bliebe erhalten.

    Comment by Tom — 28.07, 2010 @ 20:53

  9. Ich wollte gerade nicht Torsten recht geben, sondern Karpfenpeter, Dierk und mark.

    Comment by Tom — 28.07, 2010 @ 20:55

  10. Tom: Schlag mal bitte nach wo im Grundgesetz das „(nur) Telekommunikationgeheimnis“ steht.

    Comment by Torsten — 28.07, 2010 @ 23:18

  11. Um es abzukürzen: es steht im Artikel 10 GG. Die Argumentation „Das Briefgeheimnis in Artikel 10 gilt nicht“ verfängt nicht, wenn es eben für einen Teil der Kommunikation doch gilt und das andere so minderwertige Recht direkt in der Verfassung daneben steht.

    Der Knackpunkt ist: Der E-Postbrief wird sozusagen umkuvertiert. Das ist ein nachvollziehbarer Unterschied zum Brief. Das Grundgesetz-Argument beeindruckt nicht Mal die PR-Abteilung der Post AG.

    Comment by Torsten — 28.07, 2010 @ 23:24

  12. @Torsten: Art. 10 GG schützt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisse. Diese drei Grundrechte weisen unterschiedliche Schutzbereiche auf. Ob ein E-Brief, der von der Post eingetütet wird, dem Briefgeheimnis unterliegt, ist eine interessante Frage. Aber es ist ja keineswegs so, dass die primäre Funktion des E-Briefs darin besteht, eine Mail in einen herkömmlichen Brief zu verwandeln.

    Comment by Stadler — 29.07, 2010 @ 08:29

  13. Thomas: Du magst das interessant finden, aber es ist letzlich ohne Konsequenz und ebenso ist es kein Widerspruch zu der Post-Antwort, die Du oben verlinkst.

    Stichhaltige Argumente findest Du zum Beispiel beim vzbv:

    http://www.vzbv.de/go/dokumente/944/8/36/index.html

    mark: Dann hätten sie auch gegen E-Plus klagen müssen, die vor Jahren mit „Redefreiheit“ für ein Flatrate-Angebot geworben haben.

    Comment by Torsten — 29.07, 2010 @ 14:27

  14. @Torsten: Argumente wofür? Dein Link führt zu einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale zu DE-Mail. Und das sollte man zunächst nicht mit dem E-Brief der Post gleichsetzen.

    Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, worauf Du hinaus willst.

    Comment by Stadler — 29.07, 2010 @ 14:36

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