Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.7.10

BGH: Aufdruck „DDR“ auf T-Shirt keine Markenrechtsverletzung

Mit Urteil vom 14. Januar 2010 (Az.: I ZR 92/08), das heute veröffentlicht worden ist, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das die auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken zusammen mit dem früheren Staatswappen angebrachte Bezeichnung  „DDR“  vom Verkehr regelmäßig nur als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen aufgefasst wird.

Damit wird nach Ansicht des BGH die Marke des Klägers „DDR“, die u.a. für Bekleidung eingetragen ist, nicht verletzt. Parallel hatte der BGH entschieden, dass auch die Aufschrift „CCCP“ auf einem T-Shirt keine markenmäßige Benutzung der geschützten Marke „CCCP“ darstellt.

posted by Stadler at 09:21  

3 Comments

  1. und auch beide keine verfassungsfeindlichen Symbole?

    Comment by STP1910 — 9.07, 2010 @ 10:04

  2. Ungefähr genauso verfassungsfeindlich wie Sissy, was ja den Feudalismus propagiert.

    Comment by Lars — 11.07, 2010 @ 07:55

  3. Lassen sich daraus Rückschlüsse für das Abwehren von diesen „freundlichen“ Serienabmahnungen einer allseits bekannten Klamottenbude wegen Tierpfotenabdrücken als Gestaltungselement auf Textilien ziehen?

    Comment by Paul — 12.07, 2010 @ 07:35

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